BT-Drucksache 16/5567

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Deutsche Bahn AG

Vom 8. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5567
16. Wahlperiode 08. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Deutsche Bahn AG

Seit 1998 finanziert der Bund die Sanierung des bestehenden Streckennetzes fast
ausschließlich mit Baukostenzuschüssen und verzichtet auf eine stärkere Betei-
ligung der Deutsche Bahn AG (DB AG). Nachdem die DB AG bereits seit dem
Jahr 2000 nach eigenen Angaben nur noch 150 Mio. Euro Eigenmittel jährlich
aufbringen konnte, sieht sie sich seit dem Jahr 2004 völlig außerstande Eigen-
mittel für das Bestandsnetz bereitzustellen. In der Folge haben die Gesamtinves-
titionen in das Bestandsnetz abgenommen. Zudem belastet die Umstellung der
Investitionen von zinslosen Darlehen auf Baukostenzuschüsse den Bundeshaus-
halt über das im Bundesschienenausbauwegegesetz vorgesehene Maß hinaus.
Für die DB AG fehlen Anreize zum sparsamen Einsatz der bereitgestellten Mit-
tel für das Bestandsnetz.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele der Trilateralen Vereinbarungen bzw. deren Folgevereinbarungen
zur Finanzierung des Bestandsnetzes, die seit 1996 zwischen dem Bundes-
verkehrsministerium und der DB AG abgeschlossen worden sind, wurden er-
füllt, und wie viele wurden nicht erfüllt?

2. Welche Kriterien der Trilateralen Vereinbarungen bzw. deren Folgevereinba-
rungen zur Finanzierung des Bestandsnetzes, die seit 1996 zwischen dem
Bundesverkehrsministerium und der DB AG abgeschlossen worden sind,
wurden seitens der DB AG erfüllt, und welche konnten nicht erfüllt werden?

3. Welche Kriterien der Trilateralen Vereinbarungen bzw. deren Folgevereinba-
rungen zur Finanzierung des Bestandsnetzes, die seit 1996 zwischen dem
Bundesverkehrsministerium und der DB AG abgeschlossen worden sind,
wurden seitens des Verkehrsministeriums erfüllt, und welche konnten nicht
erfüllt werden?

4. Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die Mängel in den Trilateralen

Vereinbarungen bzw. in deren Folgevereinbarungen, die zwischen dem
Bundesverkehrsministerium und der DB AG zur Finanzierung des Bestands-
netzes seit 1996 abgeschlossen wurden?

Drucksache 16/5567 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche fachlichen Kriterien legt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung für die künftige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zwischen Bund und DB AG zu Grunde, um diese Mängel ausschließen zu kön-
nen?

Berlin, den 8. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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