BT-Drucksache 16/5427

Landwirtschaftliche Krankenversicherung ab 2009 weiter an Bundesmitteln zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung beteiligen

Vom 23. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5427
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Antrag
der Abgeordneten Cornelia Behm, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Landwirtschaftliche Krankenversicherung ab 2009 weiter an Bundesmitteln
zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung beteiligen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beteiligung der landwirtschaftlichen
Krankenversicherung (LKV) an den vorgesehenen Bundesmitteln für versiche-
rungsfremde Leistungen ab dem Jahr 2009 weiter entsprechend ihrem Anteil an
den entsprechenden Ausgaben der Krankenkassen sicherstellt.

Berlin, den 23. Mai 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD (große Koalition) hat mit der Gesund-
heitsreform Anfang Februar dieses Jahres beschlossen, die landwirtschaftliche
Krankenversicherung (LKV) ab 2009 nicht mehr an den vorgesehenen Bundes-
mitteln zur Erstattung versicherungsfremder Leistungen in der Krankenver-
sicherung zu beteiligen. Der Zuschuss für die LKV ist nur noch bis 2008 sicher-
gestellt. Dies ist eine Ungleichbehandlung von Landwirten, für die die große
Koalition eine sachliche Begründung bisher schuldig geblieben ist. Als Begrün-
dung diente lediglich das formale Argument, dass die LKV nicht am Gesund-
heitsfonds teilhabe und daher auch keinen Anteil mehr an den Mitteln zur Erstat-
tung versicherungsfremder Leistungen, die der Bund zukünftig in den Gesund-
heitsfonds einzahlt, erhalten könne.

Parallel zu diesem Beschluss hat die große Koalition die Bundesregierung in ei-
nem Entschließungsantrag aufgefordert zu prüfen, inwieweit die landwirtschaft-
lichen Krankenkassen auch zukünftig in den Genuss der Finanzierung gesamt-
gesellschaftlicher Aufgaben durch Steuermittel kommen können. Dazu soll bis
Ende 2008 ein Gutachten vorgelegt werden, das darlegt, ob die Höhe der Zu-
schüsse zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) für die Altentei-
ler angemessen ist. Zwar ist es sinnvoll, die Frage nach der angemessenen Höhe
der Gesamtzuschüsse für die LKV durch Gutachter prüfen zu lassen. Es ist aber

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sehr zweifelhaft, ob es der großen Koalition in der kurzen Zeitspanne zwischen
Ende 2008 und dem 1. Januar 2009 gelingen wird, die Regelung, derzufolge die
LKV keine Bundesmittel zur Erstattung versicherungsfremder Leistungen er-
hält, durch ein neues Gesetz wieder zu ändern. Diese Zweifel werden verstärkt
dadurch, dass es die Koalition im Zuge der Beratungen zur Gesundheitsreform
für finanztechnisch nicht machbar erklärt hatte, diese Mittel weiterzuzahlen, so-
lange die LKV nicht am Gesundheitsfonds beteiligt ist. Die Zusicherung von
Koalitionspolitikern, die Weiterzahlung der Mittel für die versicherungsfremden
Leistungen ab 2009 sei durch diesen Prüfauftrag gewährleistet, kann allein
schon aus diesem Grund nicht überzeugen.

Diese Zusicherung kann aber auch deshalb nicht überzeugen, weil diese es als
sicher annimmt, dass das Gutachten ergeben wird, dass die Zuschüsse zur land-
wirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) für die Altenteiler nicht überhöht
sind. Wenn dies aber so angenommen wird, dann stellt sich die Frage, warum die
Koalition dieses Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben hat.

Bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist es geboten, Leistungs-
und Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten herzustellen. Eine genaue Prü-
fung, an welcher Stelle die Landwirte bei der Krankenversicherung benachtei-
ligt sind und wo sie möglicherweise Vorteile haben, ist von daher sinnvoll. Um
aber Leistungs- und Beitragsgerechtigkeit herzustellen, verbietet es sich, zu-
nächst eine neue Ungleichbehandlung einzuführen. Um eine Erstattung des an-
teiligen Teils der versicherungsfremden Leistungen ab 2009 zu gewährleisten,
ist von daher umgehend eine gesetzliche Regelung vorzubereiten. Sollte sich
nach der Prüfung herausstellen, dass die Landwirte durch die Zahlung von Bun-
desmitteln an anderer Stelle ungerechtfertigt begünstigt sind, so ist dies in einem
weiteren separaten Gesetzgebungsverfahren an diesen Stellen zu korrigieren.

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