BT-Drucksache 16/5397

1. zu dem Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/2250- Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren 2006 2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneten und der Fraktion der FDP -16/4443- zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 16/2250 - Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren 2006 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/4412- Kindertagesbetreuung für Kleinstkinder sofort ausbauen und Qualität verbessern

Vom 22. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5397
16. Wahlperiode 22. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/2250 –

Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für
ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren 2006

2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk,
Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4443 –

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/2250 –

Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für
ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren 2006

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4412 –

Kindertagesbetreuung für Kleinstkinder sofort ausbauen und Qualität
verbessern
A. Problem

Die Herstellung eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Bildungs- und
Betreuungsangebots für Kinder ist eines der vordringlichsten und zentralen Zu-
kunftsprojekte in Deutschland. Neben einer nachhaltigen und gezielten finan-
ziellen Stärkung der Familien und einer familienbewussten Arbeitswelt ist der

Drucksache 16/5397 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ausbau der Betreuungsinfrastruktur die dritte Säule des familienpolitischen
Konzepts der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Mit dem Ge-
setz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kindertages-
betreuung (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) vom 27. Dezember 2004
wurden die Grundlagen für einen Ausbau des Betreuungsangebots für unter
dreijährige Kinder gelegt. War das Ziel dieses Gesetzes noch ein Ausbau um
230 000 Plätze bis zum Jahr 2010, so hat der Vorstoß von Bundesministerin
Dr. Ursula von der Leyen, bis zum Jahr 2013 eine Versorgungsquote von rund
35 Prozent zu erreichen, neue Dynamik in die Debatte gebracht.

Der Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 16/2250 ist die erste in einer
Reihe von Unterrichtungen, die die Bundesregierung nach der gesetzlichen
Regelung in § 24a Abs. 3 SGB VIII dem Deutschen Bundestag über den Stand
des Ausbaus abzugeben hat. Der Bericht vom 13. Juli 2006 umfasst den Zeit-
raum nach dem Inkrafttreten des TAG und damit das Jahr 2005. Hierzu hat die
Fraktion der FDP auf Drucksache 16/4443 einen Entschließungsantrag vorge-
legt und auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/4412
beschäftigt sich mit dem Stand und den Perspektiven für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich mit dieser
Thematik bereits mehrfach beschäftigt und dem Deutschen Bundestag zuletzt
im November 2006 (Drucksache 16/3219) dazu berichtet. Dem lagen seinerzeit
ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/453 sowie zwei An-
träge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 16/552
und 16/1673 zugrunde.

B. Lösung

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/2250

1. Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 16/4443 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4412 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der genannten Anträge.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5397

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf
Drucksache 16/2250

1. den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/4443 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/4412 abzulehnen.

Berlin, den 21. Mai 2007

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

2004 und 2005 sowie das Vorgehen bei der Bedarfsermitt-
lung und beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Zu-

altersübergreifenden Gruppen vorangetrieben.
sammenfassend stellt er schließlich fest, für 100 Kinder unter
drei Jahren hätten zur Jahresmitte 2005 in Deutschland
11,7 Plätze in Einrichtungen zur Verfügung gestanden. Zu-
dem seien 2 Prozent der unter dreijährigen Kinder von einer

2. Antrag auf Drucksache 16/4443

Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP konstatiert
in Deutschland Defizite im Bereich der Bindungsforschung
Drucksache 16/5397 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Caren Marks, Ina Lenke, Diana Golze
und Ekin Deligöz

I. Überweisung

Die Vorlagen auf den Drucksachen 16/2250, 16/4443 und
16/4412 wurden in der 82. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 1. März 2007 dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Unterrichtung auf Drucksache 16/2250

Der Bericht erläutert zunächst die mit dem Tagesbetreuungs-
ausbaugesetz vom 27. Dezember 2004 geschaffenen Grund-
lagen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Durch das
TAG hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 3 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein Mindestversorgungsniveau
vorgeschrieben, das für Kinder unter drei Jahren bundesweit
von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Zusammen-
wirken mit den Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden und ande-
ren freien Trägern vorgehalten werden muss. Die Kommunen
sind verpflichtet, mindestens für diejenigen Kinder im Alter
unter drei Jahren ein Betreuungsangebot vorzuhalten, deren
Wohl nicht gesichert ist oder deren Eltern erwerbstätig sind,
eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich in einer berufli-
chen Bildungsmaßnahme befinden. Um dieses Ziel zu errei-
chen, müssten in den alten Bundesländern 230 000 Plätze ge-
schaffen werden. Da dieses Niveau in vielen Regionen West-
deutschlands nicht kurzfristig realisiert werden kann, hat der
Gesetzgeber den kommunalen Gebietskörperschaften die
Möglichkeit eröffnet, das geforderte Versorgungsniveau
schrittweise bis spätestens zum 1. Oktober 2010 zu realisie-
ren.

Der Bericht führt weiter aus, obwohl es sich beim Ausbau der
Kindertagesbetreuung um eine Pflichtaufgabe der Länder
und Kommunen handele, für die sie auch die Finanzierungs-
verantwortung trügen, stelle der Bund für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung die Finanzierungsgrundlage im Wege
der Entlastung der Kommunen bereit. Die Finanzierung der
gesetzlichen Zielvorgaben werde durch die Entlastung der
Kommunen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe in Höhe von bundesweit 2,5 Mrd. Euro jährlich
finanziell gesichert. Es werde erwartet, dass die Kommunen
ab 2005 jährlich (anwachsend bis zum Jahr 2010) 1,5 Mrd.
Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Drei-
jährigen verwendeten.

Der Bericht erläutert sodann die Versorgungssituation vor
dem TAG, den Ausbau der Angebotsstruktur in den Jahren

ungsplatz zur Verfügung gestanden. Gegenüber der letzten
Erhebung der Anzahl der Plätze in Einrichtungen der Kinder-
tagesbetreuung im Rahmen der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik aus dem Jahr 2002 habe sich damit die
Platz-Kind-Relation um 3,1 Prozentpunkte verbessert. Auch
die Anzahl der in öffentlich vermittelter bzw. finanzierter
Tagespflege betreuten Kinder habe sich in diesem Zeitraum
um einen halben Prozentpunkt erhöht.

In Westdeutschland habe sich das Angebot gegenüber der
letzten Erhebung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfe-
statistik aus dem Jahr 2002 erheblich verbessert, bleibe aber
immer noch deutlich hinter dem in Ostdeutschland vor-
handenen Niveau zurück. Konkret habe sich die Platz- Kind-
Relation in Westdeutschland einschließlich Berlin von
4,2 Prozent im Jahr 2002 auf 7,7 Prozent im Jahr 2005 fast
verdoppelt. Der Anteil der unter dreijährigen Kinder in
öffentlicher Tagespflege sei in Westdeutschland einschließ-
lich Berlin im gleichen Zeitraum um fast einen Prozentpunkt
von 1 Prozent auf 1,9 Prozent gestiegen. Damit habe sich
auch die Quote der Kinder in Tagespflege nahezu verdoppelt.
In Ostdeutschland sei nach wie vor ein ausreichendes Ange-
bot an Betreuungsplätzen vorhanden.

Die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen deuteten da-
rauf hin, dass mancherorts der Ausbau der Infrastruktur für
Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder bereits vor
dem Inkrafttreten des TAG begonnen habe. Seit Inkrafttreten
des TAG am 1. Januar 2005 habe in Westdeutschland bezüg-
lich der Plätze in Einrichtungen eine elfprozentige Steige-
rung der Anzahl der Plätze bzw. eine Erhöhung der Platz-
Kind-Relation von 0,8 Prozentpunkten (von 6,9 Prozent auf
7,7 Prozent) erreicht werden können. Das TAG habe damit
den steigenden gesellschaftlichen Bedarf nach Betreuungs-
plätzen für unter dreijährige Kinder aufgegriffen und den
Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten unterstützt. Mehr als
die Hälfte der Jugendämter (57 Prozent) habe bereits vor dem
TAG einen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter
dreijährige Kinder angestrebt. Für andere Jugendämter ent-
falte das TAG eine deutliche Anregungsfunktion. Fast zwei
Drittel (64 Prozent) derer, die vor der Verabschiedung des
TAG noch keine Ausbaupläne gehabt hätten, hätten
inzwischen mit dem Ausbau der Betreuungsangebote
begonnen.

Die Angaben der Jugendämter zu ihren Zielen und Aus-
baustrategien ließen eine weitere Verbesserung der Platz-
Kind-Relationen in naher Zukunft erwarten. Fast ein Drittel
(29 Prozent) der Jugendämter wolle ihr Ausbauziel vor dem
Jahr 2010 erreichen. Die Erweiterung des Platzangebots für
unter dreijährige Kinder werde insbesondere durch einen
Ausbau der Tagespflege sowie durch Nutzung von Plätzen in
Tagespflegeperson betreut worden. Damit habe für insge-
samt 13,7 Prozent der unter dreijährigen Kinder ein Betreu-

sowie im Bereich von Bildung, Betreuung und Erziehung. So
attestiere etwa der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5397

Deutschland einen „unübersehbaren Nachholbedarf“ im
Hinblick auf das öffentliche Bildungs- und Betreuungsange-
bot. Auch wenn im Bereich der Kindertagesbetreuung in den
letzten Jahren ein Ausbau des Angebots erreicht worden sei,
habe 2005 die Platz-Kind-Relation für Kinder unter drei Jah-
ren nur bei 13,7 Prozent gelegen. Die Unterschiede zwischen
den Bundesländern seien weiterhin erheblich; so sei die
Platz-Kind-Relation in Ostdeutschland vier Mal höher als im
Westen.

Das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbau-
gesetz ziele auf die zusätzliche Bereitstellung von rund
230 000 Plätzen für Kinder im Krippenalter bis 2010. Dies
habe der Bund durch Ersparnisse aus der Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gegenfinanzieren wollen.
Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen setze sich nun
für einen massiven Ausbau der Krippenplätze ein. Im Jahr
2013 sollten nach diesen Plänen in Deutschland etwa
35 Prozent der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr
professionell betreut werden.

Hierzu fordert der Antrag die Einberufung eines Kinder-
betreuungsgipfels, um in einer gemeinsamen Kraftanstren-
gung mit Ländern und Kommunen ein ganzheitliches und
tragfähiges Konzept für den Ausbau der Kinderbetreuung zu
erstellen, die Vorlage eines Finanzierungskonzeptes, das mit
Blick auf das Subsidiaritätsprinzip den regionalen Besonder-
heiten vor Ort Rechnung trage, die Überprüfung der zahl-
reichen finanziellen Leistungen zur Familienförderung auf
ihre Effizienz und Wechselwirkung und die Vorlage von Vor-
schlägen für eine transparente und zielgenaue Ausgestaltung
sowie mehr Wettbewerb bei der Kinderbetreuung mit Träger-
vielfalt und dem Abbau bürokratischer Hemmnisse. Gemein-
sam mit Ländern und Kommunen sollten insbesondere pri-
vatgewerbliche Initiativen, private Initiativen wie Eltern-
gruppen sowie betriebliche bzw. betriebsnahe Einrichtungen
durch steuerliche Anreize, öffentliche Förderung, Darlehen,
Personalkostenzuschüsse und auch das Veröffentlichen von
Best-Practice-Beispielen gefördert werden. Ebenso solle der
Aufbau eines kommunalen Netzwerks für Bildung, Erzie-
hung und Betreuung anhand von Modellprojekten unterstützt
werden. Um den Wettbewerb der Einrichtungen um eine
wirklich gute Qualität ihrer Bildungs- und Betreuungsange-
bote in Gang zu setzen, sei ein Übergang von der Objekt- zur
Subjektförderung erforderlich. Allen Kindern solle schließ-
lich ein flexibler und auch früher Schulbesuch ermöglicht
werden.

3. Antrag auf Drucksache 16/4412

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht Bildung, Be-
treuung und Erziehung für jedes Kind als wesentlichen Fak-
tor der öffentlichen Verantwortung für Kinder und Familien.
Hierfür müssten früh einsetzende und sozial integrierende
Fördersysteme aus- und aufgebaut und ihre Qualität sicher-
gestellt und ständig weiterentwickelt werden. Die bisherigen
politischen Anstrengungen und Ausbauziele seien dieser
Verantwortung jedoch nicht gerecht geworden. Besonders in
Westdeutschland bleibe das Angebot an Kindertagesbetreu-
ungsplätzen weit hinter dem Bedarf zurück. Die Situation in
den ostdeutschen Bundesländern sei immer noch gut, aller-
dings sei die Versorgungsquote für die unter Dreijährigen seit

portionalen Zuwachs bei der Kindertagespflege verbunden
sei und insgesamt zu Lasten der öffentlich verantworteten
Angebote gehe.

Vor diesem Hintergrund fordert der Antrag die Entwicklung
und Umsetzung eines Konzepts, durch welches Länder und
Kommunen in die Lage versetzt werden, eine flächen-
deckende, umfassende und gebührenfreie ganztägige vor-
schulische Betreuung für alle Kinder anzubieten bzw. auf-
zubauen. Der Rechtsanspruch solle auf alle Kinder unter drei
Jahren ausgeweitet werden. Hierzu sei ein nachhaltiges
Finanzierungskonzept erforderlich, wofür der Antrag einen
Kurswechsel in der Steuerpolitik anregt. Zur Sicherung der
Qualität fordert der Antrag ein gleiches Qualifikationsniveau
für Erzieherinnen bzw. Erzieher sowie für Tagespflegeper-
sonen, das auf Hochschulniveau angehoben werden müsse,
sowie einen verbesserten Betreuungsschlüssel zwischen
Erzieherinnen/Erziehern und Kindern. Tagespflegepersonen
müssten als sozialversicherungspflichtige Angestellte regio-
naler Tagespflegestellen nach skandinavischem Vorbild exis-
tenzsichernd und tarifgebunden entlohnt und in ihrer Tätig-
keit dauerhaft vom Jugendamt begleitet, unterstützt sowie re-
gelmäßig überprüft werden. Schließlich müssten die Arbeits-
bedingungen für Erzieherinnen und Erzieher verbessert und
im weiteren Ausbau der Betreuungsinfrastruktur der Anteil
der Kindertagespflegeangebote durch eine verbindliche
Quote wirksam begrenzt werden.

Der Antrag betont, der Ausbau der Kinderbetreuung sei auch
eine Voraussetzung für die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
von Frauen, welche im europäischen Vergleich immer noch
viel zu niedrig liege. Die Gleichstellung von Frauen und
Männern im Erwerbsleben zu ermöglichen, sei nicht nur
eine in der Verfassung verankerte Pflicht des Staates, sondern
eine hohe Müttererwerbstätigkeit sei auch die beste Option
zur Armutsprävention bei Eltern und Kindern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

1. Unterrichtung auf Drucksache 16/2250

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales und der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung haben jeweils in ihren Sitzungen
am 9. Mai 2007 die Kenntnisnahme der Unterrichtung emp-
fohlen.

2. Entschließungsantrag auf Drucksache 16/4443

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales und der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung haben jeweils in ihren Sitzungen
am 9. Mai 2007 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung des Ent-
schließungsantrags empfohlen.

3. Antrag auf Drucksache 16/4412

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales und der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung haben jeweils in ihren Sitzungen
1989 alarmierend gefallen. Immer offensichtlicher werde,
dass der Ausbau der Betreuungsangebote mit einem überpro-

am 9. Mai 2007 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die

Drucksache 16/5397 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlagen in seiner 34. Sitzung am 9. Mai 2007 beraten. Er
empfiehlt einvernehmlich Kenntnisnahme der Unterrichtung
auf Drucksache 16/2250 sowie mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 16/4443.

Er empfiehlt außerdem mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 16/4412.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Vertreter der Bundesregierung stellte den Bericht der
Bundesregierung auf Drucksache 16/2250 vor und betonte,
der Ausbau der Kindertagesbetreuung entspreche den tat-
sächlichen Bedürfnissen und Einstellungen der Menschen in
Deutschland. 68 Prozent der gesamten Bevölkerung und
76 Prozent der Eltern kleiner Kinder seien sogar darüber ver-
wundert, dass über den Ausbau des Betreuungsangebots eine
so hitzige Debatte geführt werde. Die Menschen seien es leid,
dass Familie und Beruf polarisiert würden und mit ihren
Lebensmodellen längst weiter. Der Ausbau der Kindertages-
betreuung sei deshalb eines der prioritären Ziele der Bundes-
regierung und werde von einem breiten Konsens in Kirchen,
Wirtschaft, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft getra-
gen.

Für diesen Ausbau trügen Bund, Länder und Gemeinden ge-
meinsam Verantwortung. Gestützt auf die Erfahrungen in
Ländern, die erfolgreich mit gesellschaftlichen Veränderun-
gen umgegangen seien, habe man als eine erste Säule ab dem
1. Januar 2007 die finanzielle Entlastung junger Eltern und
Familien durch das Elterngeld umgesetzt. Nunmehr gehe es
um die zweite große Säule, den Ausbau der Kindertagesbe-
treuung. Der dazu im vergangenen Jahr veröffentlichte Be-
richt zeige im Vergleich zum Jahr 2002 eine erhebliche Zu-
nahme der Angebote für Kinder unter drei Jahren; dennoch
sei immer noch keine ausreichende Anzahl von Kinderbe-
treuungsplätzen vorhanden. Zwei Drittel der Bevölkerung
und 71 Prozent der Eltern von Kindern unter sechs Jahren
hielten die Erhöhung des Angebotes an Betreuungsplätzen
für Kinder unter drei Jahren für einen guten Vorschlag. Im
Schnitt hätten ungefähr 35 Prozent aller Eltern mit kleinen
Kindern in Deutschland qualifizierten Betreuungsbedarf an-
gemeldet.

Am 2. April 2007 hätten sich Bund, Länder und kommunale
Spitzenverbände auf dem so genannten Krippengipfel darauf
verständigt, für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren
bis zum Jahr 2013 ein Betreuungsplatzangebot zu schaffen.
Nach der von der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen
genannten Zielperspektive seien dies 750 000 Plätze. Inso-

schuss der die Bundesregierung tragenden Parteien (CDU/
CSU und SPD) auf der Grundlage dieser Zielsetzungen die
Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und den Bundes-
minister Peer Steinbrück gebeten, ein vom Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
erarbeitetes Finanzierungskonzept und die Frage der Betei-
ligung des Bundes zügig zu beraten. Der Vertreter der Bun-
desregierung zeigte sich zuversichtlich, rechtzeitig für die
Haushaltsaufstellung 2008 ein abgestimmtes Konzept vorle-
gen zu können. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch
an die bereits im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung,
alle familienpolitischen Leistungen zu überprüfen, um sie
übersichtlicher und zielgenauer zu gestalten.

Angesichts der unterschiedlichen Lebensvorstellungen von
Eltern in unserer Gesellschaft sei es für das BMFSFJ von ent-
scheidender Bedeutung, tatsächlich Wahlfreiheit zu gewähr-
leisten. Man wolle, dass etwa ein Drittel der Plätze in Tages-
pflege und zwei Drittel in altersgemischten Gruppen oder
Kinderkrippen angeboten würden. Eine hohe Qualität sei da-
bei von entscheidender Bedeutung. Hierzu werde die Bun-
desregierung drei Maßnahmenpakete auf den Weg bringen:

Zum einen wolle man gemeinsam mit den Ländern und Kom-
munen die Qualität der Kindertagespflege verbessern und ihr
Profil schärfen. Im Herbst solle hierzu unter Einsatz von
ESF-Mitteln (ESF: Europäischer Sozialfonds) ein groß ange-
legtes Qualifizierungs- und Rekrutierungsprogramm gestar-
tet werden. Ziel sei die Qualifizierung von Tagespflegeperso-
nen und der Aufbau von Curricula und Dokumentationssys-
temen. Letztlich solle die Kindertagespflege aus ihrem
Schattendasein herausgeholt und zu einem vollwertigen Be-
rufsbild entwickelt werden.

Als zweites wolle man zusammen mit den Ländern und
Kommunen in einer Qualitätsoffensive die frühkindliche
Förderung noch weiter unterstützen. Da die Tageseinrichtun-
gen auf die besonderen Bedürfnisse unter dreijähriger Kinder
noch nicht eingerichtet seien, wolle man ein umfassendes pä-
dagogisches Konzept zur Begleitung von Kindern unter drei
Jahren entwickeln. Ebenso solle die sprachliche Entwicklung
von Kindern in der Kita gefördert werden. Des Weiteren be-
stehe ein großer Bedarf bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung
der pädagogischen Fachkräfte.

Als dritter Punkt solle die betriebliche Kinderbetreuung aus-
gebaut werden. Pfiffige Unternehmen hätten längst verstan-
den, dass die Balance zwischen Familie und Beruf ihnen den
Vorteil einer Steigerung der unternehmerischen Wettbe-
werbsfähigkeit bringe. Man plane deshalb ein Programm, um
vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die neue Kinder-
betreuungsplätze schaffen wollten, mit ESF-Mitteln zu un-
terstützen. Dieses Programm werde im Jahr 2008 starten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, in den letzten beiden
Legislaturperioden habe die Familienpolitik einen anderen
Stellenwert bekommen, während das Thema in den Jahren
davor leider stiefmütterlich behandelt worden sei. Dadurch
existierten jetzt an einigen Stellen große Defizite. Zum Aus-
bau der Kindertagesbetreuung dokumentiere der Bericht der
Bundesregierung auf Drucksache 16/2250 bereits einen er-
heblichen Fortschritt im Vergleich zum Jahr 2002 und zeige
damit, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde.

Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf

fern sei die Zielvorgabe des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
bereits überrollt. Am 16. April 2007 habe der Koalitionsaus-

Drucksache 16/4443 führte die Vertreterin der Fraktion der
CDU/CSU weiter aus, dessen Forderungen seien zwar grund-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5397

sätzlich unterstützenswert, vielfach jedoch bereits überholt.
So habe sich beispielsweise die Forderung nach einem Kin-
derbetreuungsgipfel durch den so genannten Krippengipfel
erledigt. Nunmehr müsse geklärt werden, wie die dort verein-
barten Ziele erreicht werden könnten. Es sei jedoch davor zu
warnen, in der Öffentlichkeit bereits Dinge zu zerreden, die
noch gar nicht fest vereinbart worden seien. Das in dem An-
trag der Fraktion der FDP weiterhin geforderte Finanzie-
rungskonzept werde ebenso wie die Prüfung der familien-
politischen Leistungen derzeit erarbeitet.

Das in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/4412 geforderte flächendeckende, umfassende und ge-
bührenfreie ganztägige vorschulische Betreuungsangebot
hielt die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU demgegen-
über für derzeit nicht realisierbar. In dem Antrag fehlten auch
Aussagen darüber, wie dies finanziert werden solle. Zuzu-
stimmen sei aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU allerdings
der Forderung nach einer besseren Ausbildung der Erziehe-
rinnen und Erzieher. Die ersten Lebensjahre seien entschei-
dend für die weitere Entwicklung der Kinder und deshalb
komme der frühkindlichen Förderung eine hohe Bedeutung
zu. Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung dürfe deshalb
der Fokus nicht nur auf die Quantität, sondern müsse auch auf
die Qualität gelegt werden. Aus diesem Grunde sei auch der
Ansatz zu unterstützen, stärker auf die Ausbildung und Qua-
lifizierung der Tagesmütter zu achten. Es könne nicht sein,
dass nunmehr einige Kommunen in der Tagespflege eine
preisgünstige Alternative sähen, mit der der Ausbau der Kin-
dertagesbetreuung abgedeckt werden könnte. Auch hier müs-
se vielmehr die Qualität im Vordergrund stehen. Demgegen-
über könne sich die Fraktion der CDU/CDU der Forderung
nach einem unbeschränkten gebührenfreien Ganztagsan-
spruch für Kinder unter drei Jahren bereits deshalb nicht an-
schließen, weil dies derzeit nicht finanzierbar sei. Die Vertre-
terin der Fraktion der CDU/CSU fasste abschließend zusam-
men, ihre Fraktion teile in mehreren Punkten die Forderun-
gen der beiden Anträge. Da einige der Forderungen bereits
überholt seien und andere nicht mitgetragen würden, könne
man insgesamt jedoch nicht zustimmen.

Die Fraktion der FDP widersprach der Auffassung, die For-
derungen in dem Entschließungsantrag auf Drucksache 16/
4443 seien bereits überholt. Der so genannte Krippengipfel
am 2. April 2007 habe nicht wirklich zu Ergebnissen geführt,
da die Beteiligten ihren Streit weiterhin fortsetzten. Auch das
angemahnte Finanzierungskonzept für den Ausbau der Kin-
dertagesbetreuung liege bislang nicht vor. Bei der Prüfung
der familienpolitischen Leistungen schließlich sei das
BMFSFJ von der Entwicklung überrollt worden, denn wenn
die Ergebnisse erst im Herbst vorlägen, sei dies vor dem Hin-
tergrund der aktuellen Entwicklung wohl zu spät.

Die Vertreterin der Fraktion der FDP unterstrich weiterhin
die in dem Entschließungsantrag ihrer Fraktion angemahnte
Förderung von privatgewerblichen Angeboten, Elterninitia-
tiven und Betriebskitas. In jedem Bundesland existierten pri-
vatgewerbliche Kindertagesstätten, die fachlich gute Arbeit
leisteten, jedoch im Westen größte Schwierigkeiten hätten,
in das kommunale Finanzierungskonzept eingebunden zu
werden. Das bestehende Organisationssystem der Kinderbe-
treuung vor Ort sei von einem Übermaß an staatlicher

dem müsse auch im Hinblick auf die Tagesmütter ein Finan-
zierungskonzept vorgelegt werden, da diese ein Drittel der
750 000 Betreuungsplätze bereitstellen sollten. Ebenso for-
dere die FDP-Fraktion einen Übergang von der Objekt- zur
Subjektfinanzierung, um den Wettbewerb der Einrichtungen
um eine wirklich gute Qualität ihrer Bildungs- und Betreu-
ungsangebote zu fördern. Bei gleichzeitiger Bereitstellung
eines ausreichenden Angebots müssten nicht die Einrichtun-
gen, sondern die Kinder gefördert werden. Zu einer umfas-
senden Kinderbetreuung und zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf gehöre schließlich auch ein Angebot an Ferienbe-
treuung für Kinder über drei bzw. über sechs Jahre.

Zur Finanzierung des Ausbaus schlage die Fraktion der FDP
die Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Umsatz-
steuer sowie auch Bildungsgutscheine vor. Dies sei ein klares
und einfaches Konzept, das auch vor der Verfassung bestehen
könne.

Auch die Fraktion der SPD betonte, der so genannte Krip-
pengipfel habe lediglich Einvernehmen über die Notwendig-
keit hergestellt, die Anzahl der Betreuungsplätze auszubau-
en. Demgegenüber bestünde weder zwischen Bund, Ländern
und Kommunen noch auf der Ebene der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD Einvernehmen zur Frage der
Finanzierung.

Der Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 16/2250
belege, wie wichtig die gesetzliche Regelung durch das
Tagesbetreuungsausbaugesetz gewesen sei. Auf dieses Ge-
setz sei es zurückzuführen, dass sich das Angebot für Kinder
unter drei Jahren insbesondere in den alten Bundesländern
gegenüber dem Stand von 2002 bereits deutlich verbessert
habe. Der Bund habe durch das Gesetz neue Impulse gesetzt,
Verantwortung übernommen und sich nicht allein auf die Zu-
ständigkeit der Landes- und der Kommunalebene verlassen.
Dies sei ein wichtiger und bedeutender Schritt gewesen.

In dem Bericht werde aber auch deutlich, dass nach wie vor
noch kein flächendeckendes Angebot vorhanden sei, wobei
große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern
und zwischen den einzelnen Kommunen bestünden. Die neu-
en Bundesländer hätten eine exzellente Versorgungsquote.
Im Westen sei der Ausbaustand der Kinderbetreuungs-
angebote maßgeblich von der jeweiligen politischen Prioritä-
tensetzung vor Ort abhängig. Es sei zwar zu begrüßen, dass
nunmehr für jedes siebte Kind unter drei Jahren ein Platz zur
Verfügung stehe, während die Quote im Jahr 2002 noch bei
eins zu zehn gelegen habe. Im Hinblick auf die Wünsche und
Bedürfnisse von Eltern und Kindern sei das Tempo jedoch zu
gering. Es gehe hier nicht nur um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, sondern auch um frühkindliche Bildungs-
angebote und damit um die Chancengleichheit für Kinder
von Anfang an.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD betonte, ihre Fraktion
habe ein Finanzierungskonzept für den Ausbau der Kinderta-
gesbetreuung formuliert und sich auch klar für die Einfüh-
rung eines Rechtsanspruchs ausgesprochen. Ein solcher An-
spruch gäbe den Eltern zum einen eine verlässliche Möglich-
keit, ihre Kinder gut und ausreichend betreuen zu lassen. Auf
der anderen Seite biete ausschließlich ein Rechtsanspruch
den Kommunen die notwendige Flexibilität, weil der Bedarf
vor Ort natürlich jeweils unterschiedlich sei. Für die SPD-
Versorgungsmentalität gekennzeichnet und grenze kommer-
zielle Anbieter aus. Es fehle an echtem Wettbewerb. Außer-

Fraktion sei der Rechtsanspruch auch deswegen unabding-
bar, weil nur auf diese Weise der Bund die laufenden Be-

lich eine verlässliche Finanzsicherheit für diese große Aufga-
be gebe. Die Fraktion der SPD wolle, dass der Bund hier
einen großen Anteil übernehme. Dabei gehe es nicht nur um
die Quantität, sondern maßgeblich auch um die Qualität.
Die ausschließliche Fokussierung auf die Investitionskosten
halte die Fraktion der SPD für einen großen Fehler.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD führte abschließend aus,
die Anträge der Fraktionen FPD und DIE LINKE. lehne ihre
Fraktion ab, weil sie keine Finanzkonzepte enthielten. Den-
noch seien dort viele Punkte wie zum Beispiel der bereits er-
örterte Rechtsanspruch durchaus richtig angesprochen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass trotz des
erfreulichen Anwachsens von Betreuungsplätzen seit dem
Jahr 2002 der Bericht der Bundesregierung auch problemati-
sche Tendenzen offenbare. So hätten beispielsweise vier von
fünf Jugendämtern angegeben, dass der Ausbau der Plätze
vorrangig auf den Ausbau von Plätzen in Tagespflege zu-
rückgehe. Angesichts des derzeitigen Niveaus der Tagespfle-
ge sei dies kritisch zu sehen. Bei den zwischen 2004 und 2005
geschaffenen Plätzen seien nur noch 60 Prozent in öffent-
lichen Betreuungseinrichtungen angesiedelt. Es müsse des-
halb verstärkt auf die Qualität in der Kindertagespflege ge-
achtet werden und dies sei auch der Hintergrund für die ent-
sprechenden Forderungen in dem Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 16/4412.

Dieser Antrag betone die bereits früher gestellte Forderung
nach Einführung eines Rechtsanspruchs und nach einer
qualitativen Betreuung von Anfang an unabhängig vom
Erwerbsstatus der Eltern. Ebenso müssten die Qualität der
Betreuung und Qualität der Ausbildung des Betreuungsper-
sonals gesteigert werden. Der Ausbau der Kindertagesbe-
treuung sei eine zentrale Aufgabe, bei deren Finanzierung die
Länder und Kommunen nicht allein gelassen werden dürften.
Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. erteilte in diesem
Zusammenhang Plänen eine Absage, den Ausbau durch frei-
werdende Mittel infolge eines demografiebedingt sinkenden
Bedarfs beim Kindergeld finanzieren zu wollen. Damit stell-
ten die Koalition ihr eigenes Regierungsprogramm in Frage,
denn das Elterngeld sei mit der Zielsetzung beschlossen wor-
den, die Geburtenrate zu steigern. Ebenso sei es abwegig, den
Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Verzicht auf eine
noch nicht einmal beschlossene Kindergelderhöhung finan-
zieren zu wollen. Die Fraktion DIE LINKE. schlage als
Finanzierungskonzept vielmehr vor, auf Steuergeschenke an
die Unternehmen zu verzichten und diese Mittel für die Kin-
dertagesbetreuung einzusetzen.

Mit Blick auf den Entschließungsantrag der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/4443 kritisierte die Vertreterin der
Fraktion DIE LINKE. das Fehlen einer Auseinandersetzung
mit den Möglichkeiten zur qualitativen Verbesserung der
Kinderbetreuungsangebote. Die Forderungen nach privatge-

Kinderbetreuung. Diese wichtige Aufgabe dürfe jedoch nicht
der Marktlage überlassen bleiben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte da-
ran, dass die Grundlagen für eine verbesserte Betreuungs-
situation unter der rot-grünen Bundesregierung mit dem Ta-
gesbetreuungsausbaugesetz geschaffen worden seien. Sei-
nerzeit habe das Gesetz vehemente Gegner in den Kommu-
nen und vor allem auch im Bundesrat gehabt, während
nunmehr über die Notwendigkeit des qualitativen und quan-
titativen Ausbaus an Betreuungsplätzen weitgehend Einver-
nehmen bestehe. Die Fraktion der CDU/CSU habe der dama-
ligen Bundesregierung die Finanzierung in der Koppelung
mit Hartz IV vorgeworfen. Das jetzige Konzept der Union se-
he jedoch erneut eine Koppelung mit Hartz IV vor, indem es
davon ausgehe, dass die aufgrund der Kinderbetreuung ge-
steigerte Erwerbstätigkeit von Frauen zu Einsparungen bei
Hartz IV führen werde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN verwies in diesem Zusammenhang auf ihr bereits
an anderer Stelle vorgestelltes Konzept einer Kinderbetreu-
ungskarte als zweckgebundene Geldleistung für Betreuungs-
angebote, die aus einer Umwandlung des Ehegattensplittings
in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbe-
trag finanziert werden solle.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte die
Notwendigkeit eines hohen Qualitätsstandards in der Kinder-
tagesbetreuung. Insofern bestehe das zentrale Problem in ei-
nem Mangel an Personal und an Zeit. Es müsse ausreichend
Personal zur Verfügung stehen, das dem Anspruch einer früh-
kindlichen Bildung und Förderung gerecht werde sowie auch
die Spracherziehung tatsächlich gewährleisten könne. Eben-
so müssten die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher
sowie deren Bezahlung verbessert werden. In dem über die
Presse kommunizierten Finanzkonzept der Bundesministerin
Dr. Ursula von der Leyen sei von Investitionen des Bundes in
die Infrastruktur die Rede. Hier liege jedoch nicht der Kern
des Problems, denn die Zahl der Kinder ginge zurück. Ange-
sichts der ebenfalls geführten Debatte um finanzielle Unter-
stützung von Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuten, sei
es schließlich erforderlich, Prioritäten zu setzen.

Mit Blick auf den Entschließungsantrag der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/4443 kritisierte die Vertreterin der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Fehlen einer
klaren Positionierung zum Thema Rechtsanspruch und erin-
nerte daran, dass sich ihre Fraktion bereits mehrfach für die
Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung
für Kinder zwischen dem vollendeten ersten bis dritten Le-
bensjahr eingesetzt habe. Im Übrigen verfolgten beide Anträ-
ge die richtige Zielsetzung, die mittlerweile allerdings von al-
len Fraktionen geteilt werde. Die Probleme lägen in der Um-
setzung und hierzu fehlten in beiden Anträgen schlüssige
Konzepte. Insofern überzeuge auch der Hinweis der Fraktion
DIE LINKE. auf die Unternehmensteuerreform nicht.

Berlin, den 21. Mai 2007

Ingrid Fischbach Caren Marks Ina Lenke Diana Golze Ekin Deligöz
Drucksache 16/5397 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

triebskosten, den Löwenanteil beim Betreuungsausbau, mit-
finanzieren könne. Wichtig sei ein Finanzkonzept, das den
Ländern und damit insbesondere auch den Kommunen jähr-

werblicher Kinderbetreuung, nach dem Abbau bürokrati-
scher Hemmnisse und nach mehr Wettbewerb deuteten alle in
die Richtung von Privatisierung und Ökonomisierung der
Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin

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