BT-Drucksache 16/5390

Umsetzung der Wehrpflicht 2006

Vom 21. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5390
16. Wahlperiode 21. 05. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Diether Dehm, Katrin
Kunert, Alexander Ulrich und der Fraktion der DIE LINKE.

Umsetzung der Wehrpflicht 2006

Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht eine Richtervorlage des Verwal-
tungsgerichts Kölns aus dem Jahre 2005, ob die Wehrpflicht noch verfassungs-
gemäß ist und die Wehrgerechtigkeit gewährleistet werden kann. In diesem Zu-
sammenhang ist auch die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung,
Dr. Franz Josef Jung, zu sehen, der 2006 entschieden hat, in Abweichung von
den bisherigen Planungen zur Umsetzung des Personalstrukturmodells 2010 die
Anzahl der Dienststellen für Grundwehrdienstleistende nicht weiter zu senken
und stattdessen wenigstens bis 2008 die Veranschlagungsstärke für Grundwehr-
dienstleistende beizubehalten. Das Bundesministerium der Verteidigung be-
gründete diesen Schritt in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Fraktion
DIE LINKE. mit den folgenden Worten: „Die Zielsetzung für die Erhöhung der
VAS GWDL besteht kurzfristig in der Verbesserung der Ausschöpfungsquote
zur Absicherung der Wehrpflicht (…).“ (Bundestagsdrucksache 16/4495,
Frage 33, S. 25) Aufgrund der dadurch möglichen zusätzlichen Einberufung von
6 700 Wehrpflichtigen soll es möglich sein, die Ausschöpfungsquote um 6 Pro-
zent zu erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ausschöpfungsquote eines Jahrgangs ist nach Auffassung der Bun-
desregierung mindestens notwendig um den aus Artikel 12a Abs. 1 in Ver-
bindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der
Wehrgerechtigkeit zu erfüllen?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet das Bundesministerium der Vertei-
digung aufgrund der Erhöhung der Veranschlagungsstärke für Grundwehr-
dienstleistende um 5 000 für den Verteidigungshaushalt in den Haushaltsjah-
ren 2007 und 2008 und wo werden diese eingeplant (bitte aufgeschlüsselt
nach Wehrsold, Ausbildung, Unterbringung, Verpflegung und Kleidung)?

3. Wie viele Ausbilder (Zeit- und Berufssoldatinnen und Berufssoldaten) wer-
den im Durchschnitt benötigt, um 100 Wehrpflichtige in der Grundausbildung
und in der Fachausbildung auszubilden?

4. Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1981 bis 1994?
5. Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1981) bis heute
verändert?

a) durch Sterbefälle,

b) durch Wegzug aus der BRD,

c) durch Zuwanderung,

d) durch Einbürgerung?

Drucksache 16/5390 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1981
bis 1994?

7. Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht er-
reichbar?

8. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) wurden bei der ersten Musterung

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

9. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr-
gängen) waren am 31. Dezember 2006 noch

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

10. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 wurden nach Akten-
lage (§ 17 Abs. 10 WPflG) gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgän-
gen)?

11. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 konnten bis heute
nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

12. Wie viele Wehrpflichtige (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und auf-
geschlüsselt danach, ob der Grund vor oder während des Dienstes aufge-
treten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten
von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnah-
men auf Dauer freigestellt werden

a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst)

b) nach § 11 WPflG (Befreiung)

c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte)

d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

13. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige, die nicht als Kriegsdienstverweige-
rer anerkannt sind, können als über 23-Jährige nicht mehr einberufen wer-
den (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

14. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf Grund
eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2006 heute noch

a) nur als Grundwehrdienstleistende,

b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(FWDL bis max. 23 Monate),

c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(zwei Jahre und mehr),

d) nur als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,
e) nur als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5390

15. Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1981 bis 1990
wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen ein-
berufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

16. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

17. Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende
ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?

18. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

19. Wie viele Grundwehrdienstleistende der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte auf-
geschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet

a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),

b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),

c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und
§ 42a WPflG)?

20. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 haben eine Anerken-
nung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)?

21. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverwei-
gerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

22. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum
Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen)?

23. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1990
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben

a) Zivildienst voll geleistet,

b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,

c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,

d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,

e) nach § 14 ZDG (Katastrophenschutz),

f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),

g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),

i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),

j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),

k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,

l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

24. Wie viele gesetzlichen Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienst-
verweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1981 bis 1990 und
aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt auf-
getreten ist) gab es

a) nach §9 Abs. 1 ZDG (Ausschluss),

b) nach §10 ZDG (Befreiung),

c) nach §13 ZDG (unzumutbarer Härte),

d) nach §16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),
e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

Drucksache 16/5390 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

25. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990
ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw.
dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen)?

26. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahr-
gänge 1981 bis 1990 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauer-
hafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum Zivil-
dienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

27. Wie viele Wehrpflichtige wurden zwischen 2002 und 2006 einberufen (bitte
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

28. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

29. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

30. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?

31. Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst angetre-
ten?

32. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?

33. Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit gemäß § 15
Wehrstrafgesetz wurden in diesen Jahren gestellt?

34. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden in diesen
Jahren gestellt?

35. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste verhängt
(bitte nach Dauer sowie nach Grundwehrdienstleistenden und Freiwilligen
aufgeschlüsselt)?

36. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden in den Jahren 2002 bis 2006 einbe-
rufen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren)?

37. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

38. Wie viele haben in den Jahren 2002 bis 2006 ihren Dienst angetreten?

39. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?

40. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52
ZDG) in diesen Jahren gestellt?

41. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) in diesen
Jahren gestellt?

42. Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2006 insgesamt abgehalten?

43. Wie viele Reservisten haben im Jahr 2006 an Wehrübungen teilgenommen

a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,
b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,

c) als Zeitsoldaten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5390

44. Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre 2007
bis 2017 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich daraus?

45. Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für die
Jahre 2007 bis 2017 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich
daraus?

46. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an männlichen Freiwilligen wird für
die Jahre 2007 bis 2017 prognostiziert?

47. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an weiblichen Freiwilligen wird für
die Jahre 2007 bis 2017 prognostiziert?

48. Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2007 bis 2017
geplant?

Berlin, den 21. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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