BT-Drucksache 16/5362

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - 16/3354 - Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 16/4424 - Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich durchsetzen

Vom 15. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5362
16. Wahlperiode 15. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3354 –

Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef
Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4424 –

Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich
durchsetzen

A. Problem

Angesichts der zunehmenden Verbreitung der Mobilfunktechnologie in der Be-
völkerung rückt der Schutz vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen
durch elektromagnetische Felder in den Blickpunkt des Interesses. Die Strahlen-
schutzkommission weist in ihrem Bericht „Grenzwerte und Vorsorgemaßnah-
men zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern – Empfeh-
lungen der Strahlenschutzkommission“ in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes besonders
die Endgeräte mobiler Telekommunikation und damit auch die Handys zu be-
trachten seien. Eine einheitliche Kennzeichnung der Mobilfunkgeräte über ihre
Strahlungsintensität erscheint als hilfreich.

Zu Nummer 1

In dem Antrag auf Drucksache 16/3354 wird gefordert,
– mit den Herstellern und Vertreibern mobiler Kommunikationsgeräte unver-
züglich Gespräche mit dem Ziel einer bindenden Selbstverpflichtung der
Branche zur verbesserten Verbraucherinformation aufzunehmen und in die-
sem Zusammenhang insbesondere zu erwirken, dass die betreffenden Unter-
nehmen die Voraussetzungen für eine verbraucherfreundliche und transpa-
rente Strahlenklassifizierung schaffen und dass ein geeignetes Kennzeichen
deutlich sichtbar auf den Geräten und/oder der Verpackung angebracht wird;

Drucksache 16/5362 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– zur verbesserten Verbraucherinformation eine gesetzliche Regelung auf den
Weg gebracht wird, wenn und soweit die Bemühungen um eine verbindliche
und aussagekräftige Selbstverpflichtung der Branche innerhalb eines Zeit-
raums von höchstens zwei Jahren nicht den gewünschten Erfolg haben.

Zu Nummer 2

In dem Antrag auf Drucksache 16/4424 wird gefordert,

eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um schnellstmöglich eine
verbraucherfreundliche Klassifizierung der Strahlungsintensität von Mobiltele-
fonen durchzusetzen, wobei eine geeignete Klassifizierung deutlich sichtbar auf
den Geräten und der Verpackung angebracht und integraler Bestandteil der Ver-
kaufsinformation werden soll.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3354 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4424 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5362

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/3354 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/4424 abzulehnen.

Berlin, den 28. März 2007

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Jens Koeppen
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

die Bemühungen um eine verbindliche und aussagekräf-
tungsvoller Umgang mit den Verbraucherinnen und Verbrau-
chern bedeute, dass die Entscheidung letztlich bei diesen lie-
tige Selbstverpflichtung der Branche innerhalb eines
Zeitraums von höchstens zwei Jahren nicht den ge-
wünschten Erfolg haben.

Nach dem Antrag auf Drucksache 16/4424 soll die Bundes-

gen müsse. Weder Hysterie noch Verharmlosung seien dem
Thema angemessen. 30 Prozent der Bevölkerung seien nach
einer Umfrage über eventuelle Risiken einer Strahlung von
Mobilfunkgeräten besorgt. Es gebe eine diffuse Angst in der
Drucksache 16/5362 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jens Koeppen, Detlef Müller (Chemnitz),
Horst Meierhofer, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/3354 wurde in der 76. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 18. Januar 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz und in der 89. Sitzung am 23. März 2007 an den Aus-
schuss für Gesundheit überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/4424 wurde in der 82. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. März 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

II.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung der Mobilfunk-
technologie in der Bevölkerung rückt der Schutz vor mög-
lichen gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagne-
tische Felder in den Blickpunkt des Interesses. Die Strahlen-
schutzkommission weist in ihrem Bericht „Grenzwerte und
Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elek-
tromagnetischen Feldern – Empfehlungen der Strahlen-
schutzkommission“ in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesund-
heitsschutzes besonders die Endgeräte mobiler Telekommu-
nikation und damit auch die Handys zu betrachten seien.
Eine einheitliche Kennzeichnung der Mobilfunkgeräte über
ihre Strahlungsintensität erscheint als hilfreich.

Nach dem Antrag auf Drucksache 16/3354 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden,

– mit den Herstellern und Vertreibern mobiler Kommuni-
kationsgeräte unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer
bindenden Selbstverpflichtung der Branche zur verbes-
serten Verbraucherinformation aufzunehmen und in die-
sem Zusammenhang insbesondere zu erwirken, dass

● die betreffenden Unternehmen die Voraussetzungen
für eine verbraucherfreundliche und transparente
Strahlenklassifizierung schaffen, wobei Offenheit für
andere Formen und Kriterien der Kennzeichnung als
der des „Blauen Engels“ bestehen sollte und

● ein geeignetes Kennzeichen deutlich sichtbar auf den
Geräten und/oder der Verpackung angebracht wird;

– zur verbesserten Verbraucherinformation eine gesetz-
liche Regelung auf den Weg zu bringen, wenn und soweit

cherfreundliche Klassifizierung der Strahlungsintensität von
Mobiltelefonen durchzusetzen; hierfür muss eine geeignete
Klassifizierung deutlich sichtbar auf den Geräten und der
Verpackung angebracht sowie integraler Bestandteil der Ver-
kaufsinformation werden.

III.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/3354 abzulehnen.
Darüber hinaus hat er mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/4424 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/3354 abzulehnen. Darüber hinaus hat er mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/4424 abzulehnen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 16/3354 abzulehnen. Darüber hinaus
hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 16/4424 abzulehnen.

IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Anträge auf Drucksachen 16/3354 und
16/4424 in seiner Sitzung am 28. März 2007 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU wies auf die zunehmende Ver-
breitung von Mobilfunkgeräten in der Bevölkerung hin,
wobei – auch vor dem Hintergrund der Einführung neuer
Technologien wie UMTS und GPS – über eventuelle
gesundheitliche Risiken diskutiert werde. Ein verantwor-
regierung aufgefordert werden, eine gesetzliche Regelung
auf den Weg zu bringen, um schnellstmöglich eine verbrau-

Bevölkerung, die aus einer Unkenntnis resultiere und daher
eine Aufklärung der Verbraucher über die Intensität der elek-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5362

tromagnetischen Strahlung erforderlich mache. Die Höhe
der von der Bundesregierung und den Mobilfunkbetreibern
zur Verfügung gestellten Mittel (jeweils 8,5 Mio. Euro im
Zeitraum zwischen 2002 und 2007) zeige, dass das Thema
von der Bundesregierung ernst genommen werde. Eine Ver-
gleichbarkeit der Strahlungsintensität werde durch den sog.
SAR-Wert (SAR: spezifische Absorptionsrate in Watt pro
Kilogramm; Anteil der elektromagnetischen Felder, die das
biologische Gewebe aufnimmt) erreicht. Der von der WHO
(Weltgesundheitsorganisation) empfohlene Grenzwert liege
bei 2,0 SAR. Die in Deutschland auf dem Markt befindlichen
Geräte lägen deutlich unter dieser Obergrenze. Es spiele in
Bezug auf das gesundheitliche Risiko im Prinzip keine
Rolle, ob ein Gerät einen SAR-Wert von 0,4 oder von 0,7
habe. Nach den jüngsten Studien der WHO bestehe kein be-
gründeter Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und
dem Risiko einer Erkrankung. Eine nennenswerte gesund-
heitliche Schädigung durch elektromagnetische Felder sei
nach den bisherigen Forschungsergebnissen auszuschließen.
Eine erschöpfende Beurteilung aller denkbaren gesundheit-
lichen Risiken sei aber erst möglich, wenn die Ergebnisse
von Langzeitstudien vorlägen. Eine Kennzeichnung mit dem
Gütesiegel „Blauer Engel“ werde von den Herstellern wegen
des damit verbundenen Nachteils im globalen Wettbewerb
abgelehnt. Den Verbrauchern sei es letztendlich möglich,
den SAR-Wert eines Mobilfunkgerätes z. B. aus dessen Be-
dienungsanleitung zu entnehmen. Eine umfassende Kenn-
zeichnungspflicht würde nach dem derzeitigen Stand der
Erkenntnisse und im Hinblick darauf, dass sich die deut-
schen Geräte an internationalen Standards orientierten, einen
ungerechtfertigten Eingriff in die produzierende Wirtschaft
und einen Wettbewerbsnachteil für die in Deutschland her-
gestellten Geräte bedeuten. Eine zusätzliche Kennzeich-
nungspflicht würde letztlich zu einer Irreführung der Ver-
braucher führen, weshalb die Anträge abzulehnen seien.

Die Fraktion der SPD hob die Bedeutung des Mobilfunks
als Wachstumsbranche hervor, die sich an der Zahl von
79 Millionen Mobilfunkanschlüssen in Deutschland zeige.
Es gebe eine diffuse Angst vor elektromagnetischer Strah-
lung, die sich beispielsweise in Unterschriftenaktionen gegen
Antennen und Sendemasten äußere. Die größte Gefahr gehe
jedoch von Handys und auch von schnurlosen Telefonen bei
Festnetzanschlüssen aus. Im Jahr 2002 sei die Bundesregie-
rung beauftragt worden, alle zwei Jahre einen Bericht über
alle aktuellen Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissi-
onsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktech-
nologie vorzulegen. Der Zweite Bericht der Bundesregie-
rung (Drucksache 16/1791) liege seit Mitte des vergangenen
Jahres vor. Hervorzuheben sei die deutliche Erhöhung der
Forschungsmittel im Rahmen von Vorsorgemaßnahmen. So
habe das BMU zwischen 2002 und 2007 8,5 Mio. Euro
investiert und die Netzbetreiber hätten dieselbe Summe auf-
gebracht. Nach dem derzeitigen Forschungsstand sei die
Strahlung für die Bürgerinnen und Bürger nicht gefährlich.
Sollten die laufenden Forschungsprojekte jedoch zeigen,
dass eine Gefahr bestehe, so müssten Gegenmaßnahmen er-
griffen werden. Der Bericht der Bundesregierung zeige, dass
die Industrie mit einer weiteren Absenkung der SAR-Werte
im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nicht
einverstanden sei. Die Hersteller seien aufgefordert, die Ent-

ßen. Die Hersteller hätten ihre Selbstverpflichtung aus dem
Jahr 2001 nicht erfüllt. Es fehle eine Zusage der Mobil-
funkhersteller, sich dem Verfahren des „Blauen Engels“ zu
unterwerfen. Die Fraktion der SPD könne sich eine Klassi-
fizierung nach Klassifizierungsraten ähnlich wie bei Kühl-
schränken vorstellen. Eine gesetzliche Regelung zur Kenn-
zeichnung von Handys werde im Grundsatz begrüßt, stoße
aber derzeit im Hinblick auf die Gewährleistung des freien
Warenverkehrs auf europarechtliche Bedenken. Eine erneute
Selbstverpflichtung der Hersteller – wie im Antrag der Frak-
tion der FDP gefordert – werde voraussichtlich nicht zum
Erfolg führen und sei daher abzulehnen. Im Frühjahr 2008
würden die Forschungsergebnisse vorliegen, die dann ausge-
wertet werden müssten und auf deren Grundlage die notwen-
digen Maßnahmen zu ergreifen seien. Die beiden Anträge
seien daher abzulehnen.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass die Aufklärung
der Verbraucher ein wichtiger Gesichtspunkt sei und es nicht
hinnehmbar sei, wenn die SAR-Werte in der Bedienungs-
anleitung der Handys gesucht werden müssten. Zum jetzigen
Zeitpunkt könne keine wissenschaftlich fundierte Aussage
darüber gemacht werden, ob eine unterschiedliche Strah-
lungsintensität innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu
einem unterschiedlichen Gesundheitsrisiko führe. Vor die-
sem Hintergrund sei eine neutrale, objektive Information
notwendig, aus der der Verbraucher selbst seine Schlussfol-
gerungen für die Kaufentscheidung ziehen solle. Von der
Fraktion der FDP werde nicht die Einführung des „Blauen
Engels“ gefordert, sondern es gehe ihr – ähnlich wie der
Fraktion der SPD – um die Einführung verschiedener Strah-
lungsklassen. Durch eine Aufklärung der Verbraucher könn-
ten Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern abgebaut wer-
den. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sei ein Eingriff
in den freien Warenverkehr gerechtfertigt, so dass die euro-
parechtlichen Bedenken der Fraktion der SPD nicht geteilt
würden. Es sei durchaus sinnvoll, noch einmal auf eine
freiwillige Selbstverpflichtung hinzuwirken, deren Nicht-
einhaltung dann aber gesetzgeberische Konsequenzen haben
müsse. Da der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eine solche Selbstverpflichtung nicht zum Ziel
habe, ansonsten aber in die richtige Richtung gehe, werde
man sich bei deren Antrag der Stimme enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die im Jahr 2002 ein-
geführte Berichtspflicht, wonach die Bundesregierung alle
zwei Jahre einen Bericht über aktuelle Forschungsergebnisse
in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der ge-
samten Mobilfunktechnologie vorlegen müsse, kritisierte
jedoch, dass Forschungsergebnisse, die negative Auswir-
kungen für die Gesundheit feststellten, vom Bundesamt für
Strahlenschutz und vom BMU als methodisch mangelhaft
bezeichnet würden. Wenn es Anzeichen für erhebliche ge-
sundheitliche Belastungen gebe, so geböten der Vorsorgege-
danke und die Schutzpflicht des Staates, die zulässigen
Strahlungswerte sehr niedrig anzusetzen. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mache die Defizite
der Mobilfunkbranche bei der Kennzeichnung von Handys
durchaus deutlich. Der Grenzwert des Umweltbundesamtes
von 0,6 SAR sei schlüssig, stelle jedoch unter dem Gesichts-
punkt der Vorsorge die oberste Grenze dar. Der Antrag der
Fraktion der FDP stelle die Problematik der Kennzeichnung
wicklung strahlungsarmer Geräte voranzutreiben und sich
einer verstärkten Verbraucherinformation nicht zu verschlie-

grundsätzlich richtig dar, sei jedoch insofern zu kritisieren,
als er sich für eine erneute Selbstverpflichtung der Mobil-

gung hindeuteten, kämen Maßnahmen, die das Kommunika-
tionsbedürfnis und das Bedürfnis nach jederzeitiger Erreich-
barkeit massiv beeinträchtigten, nicht in Betracht. Vor
diesem Hintergrund trage es nicht zu einer Versachlichung
der Diskussion bei, wenn unterstellt werde, Forschungser-
gebnisse würden bewusst unterdrückt oder ignoriert. Da aber
auch die Ungefährlichkeit der Belastung bislang nicht nach-
gewiesen sei, sei der Ansatz des Bundesamtes für Strahlen-
schutz, der auf eine Vorsorgeorientierung abziele, zu unter-
stützen. Wenn die Fraktion der SPD sich für eine
Klassifizierung ähnlich wie bei der „weißen Ware“ (z. B.
Kühlschränke) ausspreche, so decke sich dies grundsätzlich
mit dem Inhalt des eigenen Antrags. Mit der Fraktion der
FDP bestehe insoweit Einigkeit, als der „Blaue Engel“ als
Grundlage einer Kennzeichnung nicht geeignet sei. Es han-
dele sich hier um eine freiwillige Kennzeichnung, die jedoch
von den Herstellern nicht aufgegriffen worden sei. Eine
Kennzeichnungspflicht sei grundsätzlich nicht als Eingriff in
den freien Warenverkehr anzusehen, sondern trage zu einer
Aufklärung der Verbraucher bei, die auf dieser Grundlage als
mündige Bürger selbst eine Entscheidung treffen könnten.
Statt die Kunden auf eine – noch dazu schwer nachvollzieh-
bare – Information auf der Bedienungsanleitung oder auf ei-
ne Recherche im Internet zu verweisen, sei eine Hilfestel-

großer Teil der Handys die Anforderungen für eine solche
Kennzeichnung erfülle. Die Bundesregierung sei um größt-
mögliche Transparenz bei den SAR-Werten von Mobilfunk-
geräten bemüht. Das Bundesamt für Strahlenschutz ver-
öffentliche die Werte verschiedener auf dem Markt befind-
licher Handys im Internet. Bislang drucke nur ein Hersteller
von Mobilfunkgeräten den SAR-Wert auf die Verpackung.
Der Druck auf die Hersteller zur Einhaltung ihrer Selbstver-
pflichtung müsse verstärkt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss, mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/3354 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss, mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE., dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/4424 abzu-
lehnen.

Berlin, den 28. März 2007

Jens Koeppen
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin
Drucksache 16/5362 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

funkhersteller einsetze. Es habe sich auch in anderem Zu-
sammenhang gezeigt, dass Selbstverpflichtungen der Wirt-
schaft nicht zu dem gewünschten Ergebnis führten. Vielmehr
sei die Einführung einer verbindlichen Kennzeichnungs-
pflicht für Handys und auch für schnurlose Festnetztelefone
notwendig. Zudem werde die Einführung eines Grenzwertes
von 1 SAR und – in einem zweiten Schritt – von 0,6 SAR für
Mobiltelefone gefordert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies auf das
Spannungsverhältnis hin, das sich aus dem Kommunika-
tionsbedürfnis der Menschen auf der einen Seite und auf der
anderen Seite aus dem Umstand ergebe, dass es offenbar eine
kleine Gruppe von Menschen mit erhöhter Sensibilität ge-
genüber elekromagnetischer Strahlung gebe, die jedoch im
Rahmen von Forschungsergebnissen nicht signifikant in Er-
scheinung trete. Da die bisherigen Forschungsergebnisse
nicht auf die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchti-

lung durch eine einfache und überschaubare Kennzeichnung
auf dem Gerät geboten.

Die Vertreterin der Bundesregierung betonte, dass die
Bundesregierung Wirkungsforschung mit hohem Aufwand
betreibe, um eine Versachlichung der Diskussion zur Strah-
lungsintensität von Mobilfunkgeräten zu erreichen. Bei den
Ergebnissen – auch bei den Zwischenergebnissen – des
Mobilfunk-Forschungsprogramms werde auf größtmögliche
Transparenz Wert gelegt. Ein Endergebnis dieses Forschungs-
programms werde für das Frühjahr 2008 erwartet. Es werde
im nächsten Bericht dargestellt und auf dieser Grundlage sei-
en dann Maßnahmen zu überlegen. Das BMU habe in der
Vergangenheit sehr viele Gespräche mit Handyherstellern in
Bezug auf eine freiwillige Selbstverpflichtung geführt. Die
derzeitige Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 sei aller-
dings kein „Ruhmesblatt“ für dieses Instrument. So werde
der „Blaue Engel“ von keinem Hersteller genutzt, obwohl ein

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