BT-Drucksache 16/5244

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2718, 16/2935(neu)- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Vom 9. Mai 2007


Bericht der Abgeordneten Michael Leutert, Bartholomäus Kalb, Klaas Hübner, Dr. Claudia
Winterstein und Anna Lührmann

Mit dem Gesetzentwurf soll die Absenkung der Kraftfahr-
zeugsteuer durch Absenkung der Höchststeuer für schwere
Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtlich zulässige Mindest-
niveau beschlossen werden, da die Europäische Kommis-
sion im Beihilfe-Prüfverfahren dem Mautermäßigungsver-
fahren nicht zugestimmt hat.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

1. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

Die den Ländern zustehende Kraftfahrzeugsteuer wird ent-
sprechend der Absenkung der Höchststeuer für schwere
Nutzfahrzeuge reduziert. Die entgangenen Steuereinnahmen
in Höhe von ca. 150 Mio. Euro/Jahr sollen aus den Maut-
einahmen finanziert werden. Die Befugnis des Bundes zur

rung des geplanten Förderprogramms für die Anschaffung
besonders umweltfreundlicher Lkw in Höhe von derzeit ge-
schätzten ca. 100 Mio. Euro jährlich einzubeziehen. Ins-
gesamt erfolgt eine Anhebung des durchschnittlichen Maut-
satzes um 1,1 Cent, um die Harmonisierungsmaßnahmen in
Höhe von insgesamt 250 Mio. Euro gegenzufinanzieren.
Die Erhöhung des Mautsatzes ist EG-rechtlich auch zuläs-
sig, denn die für den schweren Lkw auf den deutschen Au-
tobahnen ermittelten Wegekosten lassen einen durchschnitt-
lichen Mautsatz von 15 Cent/km zu; eine Anhebung von
12,4 auf durchschnittlich 13,5 Cent/km bewegt sich folglich
innerhalb dieser Grenze.

2. Vollzugsaufwand

Durch die jährliche Ermittlung des Länderanteils an den
und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5244
16. Wahlperiode 09. 05. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2718, 16/2935 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher
Aufteilung der Mauteinnahmen, die eine Gebühr darstellen,
ergibt sich aus Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes. Danach
kann der Bundesgesetzgeber nicht nur die Erhebung, son-
dern auch die Verteilung von Gebühren für die Benutzung
öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen regeln.

Dementsprechend sind die Mautsätze gemäß der Mauthöhe-
verordnung (MautHV) vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1001)
anzuheben. In diesem Zusammenhang ist auch die Finanzie-

Mauteinahmen entsteht geringfügiger, nicht quantifizier-
barer Vollzugsaufwand beim Bund und bei den Ländern. Im
Übrigen entsteht kein Vollzugsaufwand.

Sonstige Auswirkungen

Die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer kommt auch einer
nicht quantifizierbaren Anzahl von Fahrzeugen zugute, für
die nur wenig, da sie die Autobahn nur wenig befahren,

Drucksache 16/5244 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

oder für die keine Maut (Autobahnen werden nicht befahren
oder es handelt sich um Kraftomnibusse) gezahlt wird.

Die beschriebenen Maßnahmen be- und entlasten im glei-
chen Umfang. Kosteninduzierte Einzelpreisveränderungen
können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf
das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind allerdings nicht zu erwarten.

Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Regelungen
sind nicht gegeben. Das Gesetz bietet keine Grundlage für
verdeckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite oder die
Verfestigung tradierter Rollen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bun-
des vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung keine Änderungen mit wesentlichen finanziellen Aus-
wirkungen empfiehlt.

Berlin, den 18. Oktober 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Michael Leutert
Berichterstatter

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Klaas Hübner
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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