BT-Drucksache 16/5233

Reklametätigkeit der Bundeswehr (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/4768)

Vom 7. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5233
16. Wahlperiode 07. 05. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Jan Korte und der
Fraktion DIE LINKE.

Reklametätigkeit der Bundeswehr
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/4768)

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Reklame-
tätigkeit der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 16/4768) hat die Bundes-
regierung nicht alle Einsätze der Zentren für Nachwuchsgewinnung angegeben.
Wie mündliche Nachfragen der Fragesteller im Bundesministerium der Ver-
teidigung ergeben haben, wurden in der Anlage 2 (Antwort zu Frage 15) mehr-
tägige Veranstaltungen unter den Stichworten „Regio-Schultour“ und „Städte-
tour“ derart zusammengefasst, dass jeweils nur der Startort der Tour angegeben
wurde, nicht aber die weiteren Orte.

Davon abgesehen gibt es weitere Veranstaltungen der Bundeswehr, die als
Reklame betrachtet werden können und sich gezielt an Minderjährige richten.
Dazu gehört beispielsweise das so genannte BW-Beachen, ein Beachvolleyball-
Wettbewerb, dessen militärische Relevanz für die Verteidigungsfähigkeit der
Bundesrepublik Deutschland sich den Fragestellern nicht auf Anhieb
erschließt. Angesprochen hierbei sind explizit und ausschließlich 16- und
17-jährige Jugendliche, und zwar nur solche deutscher Staatsbürgerschaft
(www.bw-beachen.de). Bei den Turnieren soll ein Info-Truck der Bundeswehr
dabei sein. Als Preis wird den Jugendlichen etwa die Teilnahme an der Übung
„Überleben auf See/Ausbildung für künftige Luftfahrtbesatzungen“ in Aussicht
gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 15 der Kleinen
Anfrage „Reklametätigkeit der Bundeswehr“ nicht sämtliche Orte auf-
gelistet, an denen die Zentren für Nachwuchsgewinnung in diesem Jahr ver-
treten sind, obwohl in der Frage explizit die Aufgliederung „nach Ort,
Datum und Art der Präsenz“ erbeten war?

2. Auf welchen Messen und anderen Veranstaltungen waren bis zur Beantwor-
tung dieser Kleinen Anfrage in diesem Jahr die Zentren für Nachwuchs-
gewinnung vertreten und auf welchen ist für dieses Jahr ihre Vertretung
beabsichtigt (bitte einzeln nach jedem (!) Ort, Datum und Art der Präsenz

aufgliedern)?

3. Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 13 geäußert,
Minderjährigkeit könne bei der „angesprochenen Zielgruppe grundsätzlich
nicht mehr vorliegen“, wenn die Zielgruppe für BW-Beachen und Beach-
Soccer sich ausdrücklich an 16- und 17-Jährige wendet?

Drucksache 16/5233 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
a) Warum werden für die genannte Veranstaltung nur 16- und 17-Jährige
angesprochen, und welchen Nutzen verspricht sich die Bundeswehr hier-
von?

b) Warum sind ausdrücklich nur deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger
angesprochen?

c) Wie viele Jugendliche werden erfahrungsgemäß mit dieser Veranstal-
tung erreicht?

d) Wie viele dieser Jugendlichen bewerben sich später bei der Bundes-
wehr?

4. Trifft der Eindruck der Fragesteller zu, dass hier ganz gezielt die Sport-
begeisterung Minderjähriger für Zwecke der Nachwuchsgewinnung instru-
mentalisiert wird, und wenn nein, warum ist dann als Preis die Teilnahme
an einer Übung für künftige Luftfahrtbesatzungen aufgeführt?

5. Wie viele Veranstaltungen mit Event-, Show- oder Sportcharakter ähnlich
dem beschriebenen BW-Beachen bzw. Beach-Soccer bietet die Bundes-
wehr in diesem Jahr außerdem noch an (bitte nach einzelnen Orten, Daten
und etwaigen Vorrundenturnieren aufgliedern)?

6. Welche Kosten entstehen hierdurch jeweils (bitte für die einzelnen Ver-
anstaltungen aufgliedern)?

7. Inwiefern wird durch solche Veranstaltungen die Landesverteidigung ge-
sichert?

8. Wo treten in diesem Jahr Musikgruppen der Bundeswehr außerhalb militä-
rischer Einrichtungen und außerhalb von Staatsempfängen auf (bitte nach
Musikgruppe, einzelnen Orten, Daten und Anlass bzw. Rahmen des Auf-
tritts gliedern)?

9. Welche Kosten entstehen hierdurch und wer trägt diese?

10. Wer trifft die Entscheidung über den Einsatz einer Musikgruppe außerhalb
militärischer Liegenschaften, und nach welchen Kriterien werden diese
Entscheidungen getroffen?

Berlin, den 3. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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