BT-Drucksache 16/5178

Planungen für die A 30-Nordumgehung im Bereich Bad Oeynhausen und Löhne

Vom 26. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5178
16. Wahlperiode 26. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Planungen für die A 30-Nordumgehung im Bereich Bad Oeynhausen und Löhne

Die geplante A 30-Nordumgehung wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Niederlassung Minden geplant. Die Trasse der geplanten Nordumgehung führt
mitten durch unersetzbare Freibereiche zwischen den Verdichtungsgebieten,
direkt entlang der Wohngebiete, sodass mehr als 10 000 Bewohner in Bad
Oeynhausen und Löhne von einem Bau direkt betroffen wären. Die vorhande-
nen Freibereiche, die auch als Naherholungsgebiete dienen, werden dadurch
unwiederbringlich auf Dauer zerstört. Die erhebliche Trasseninanspruchnahme
und die Zerschneidungswirkung führen zu einem komplett veränderten Land-
schaftsbild im gesamten nördlichen Bereich von Bad Oeynhausen und Teilen
von Löhne.

Der Neubau A 30-Nordumgehung mit einer Gesamtlänge von 9,52 km soll als
vierspurige Autobahn mit jeweils zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung vom
Löhner Kreuz über die Gohfelder Blutwiese durch den Bad Oeynhausener Nor-
den verlaufen. Hierfür müssen 29 Brücken gebaut werden. Die Trasse soll durch
8,7 Kilometer Lärmschutz, der als Lärmschutzwände und Erdwälle ausgeführt
ist, abgeschirmt werden. Zur Abschirmung des Ortsteils Dehme ist ein Tunnel
von 446 Metern Länge geplant. Als Zubringer von der B 61 in Dehme an die
Nordumgehung, ist von der Anschlussstelle am Alten Postweg ausgehend zu-
sätzlich ein zweispuriger Neubau als B 61n (Dehmer Spange) mit einer Länge
von 1,95 km in östlicher Richtung verlaufend geplant. Für die Fahrbahn und die
Böschungen werden rund 67,04 Hektar Land verbraucht. Als Ausgleichsflächen
müssen 92,55 Hektar bereitgestellt werden. Der benötigte Flächenbedarf für die
Nordumgehung und die Ausgleichsflächen entsprechen einer Größe von ca. 320
Fußballfeldern.

Das in 2001 neu eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die A 30-Nord-
umgehung und die dazugehörige B 61n wurde am 15. Januar 2007 durch Erlass
des Planfeststellungsbeschlusses durch die Bezirksregierung Detmold abschlie-
ßend bearbeitet.
Als Alternativen zur Nordumgehung drängen sich eine Südumgehung oder ein
Netzschluss in Form einer Troglösung im Zuge der Mindener-/Kanalstraße
(B 61) auf.

Der geplante Ausbau der B 611 Wittel–Exter befindet sich momentan in der
Planfeststellung. Vorgesehen ist eine leistungsstarke Bundesstraße (zweispurig
und örtliche Überholstreifen) für eine Belastung von bis zu 20 000 Kfz/
24 Stunden. Dieser Ausbau stellt einen Netzschluss zwischen A 2 und A 30 her.

Drucksache 16/5178 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Planungstiefe wurde die Alternative Troglösung untersucht?

2. Wieso wurde diese Alternative verworfen?

3. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung durch die Anwendung der
heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten eine Gefähr-
dung der Heilquellen bei Realisierung der Troglösung ermieden werden?

4. Warum wurde zur Prüfung der Machbarkeit der Troglösung im Zusammen-
hang mit dem Heilquellenschutz ausschließlich der geologische Dienst
NRW vom Landesbetrieb Straßen NRW beauftragt?

5. Aus welchem Grund ist das Ingenieurbüro Wittke aus Aachen, welches in
den 80er Jahren die technische Machbarkeit der Troglösung unter Beach-
tung des Heilquellenschutzes begutachtete, im weiteren Planfeststellungs-
verfahren nicht mehr berücksichtigt worden?

6. Warum sind die technischen Möglichkeiten zum Schutz der Heilquellen im
Planfeststellungsverfahren generell nicht von entsprechenden Gutachtern
geprüft worden?

7. Wieso wurde der Stadt Bad Oeynhausen die Troglösung 1987 nach um-
fangreichen gutachterlichen Untersuchungen vom damaligen Planungs-
träger Straßenneubauamt Detmold als beste städtebauliche und verkehr-
liche Lösung empfohlen?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung der Geologischen
Dienste NRW, dass eine Baumaßnahme welche die Sole der Mindener-/
Kanalstraße (B 61) unterschreitet, zu einer Gefährdung der Heilquellen
führt, obwohl im Zuge der Mindener-/Kanalstraße bereits jetzt schon
Gebäude und Kanalisation tief in den Untergrund eingreifen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des nordrhein-westfälischen
Verkehrsministers, Oliver Wittke, bei seinem Besuch am 14. Februar 2007
in Bad Oeynhausen, dass es sich bei der Troglösung um eine Luxuslösung
handele, die der Bund auf keinen Fall finanziere?

10. In welcher Planungstiefe wurde die Alternative Südumgehung zur Nord-
umgehung untersucht?

11. Wieso wurde diese Alternative verworfen?

12. Wie hat die Bundesregierung die einzelnen Trassen zum Zeitpunkt der
Linienbestimmung bewertet?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Planung für den Ausbau der B 611
Wittel–Exter im Zusammenhang mit der vorgesehenen A 30-Nord-
umgehung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ausbau quasi
ebenfalls einen Netzschluss A 2 – A 30 darstellt und als Autobahn wesent-
lich kostengünstiger als die Nordumgehung zu verwirklichen wäre?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung das im Auftrag der Städte Bad Oeyn-
hausen und Löhne durch das Büro Spacetec aus Freiburg erstellte Klima-
gutachten, nach dem der Luftaustausch in den beiden Stadtbereichen beim
Bau der Nordumgehung erheblich gestört würde?

15. Wie wurde der prognostizierte Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen der
geplanten A 30-Nordumgehung ermittelt?

16. Welche Verkehrsbelastung wurde für die Eidinghausener Straße und
Volmerdingsener Straße im Falle der Realisierung der Nordumgehung
ermittelt und welcher Zunahme gegenüber heute entspräche das?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5178

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Stadt Bad Oeynhausen,
dass durch den Bau der Nordumgehung die Werster Straße (L 546) massiv
entlastet würde, obwohl der Landesbetrieb Straßen NRW in der Erörterung
zum Planfeststellungsverfahren die Einschätzung nicht bestätigt hat?

18. Welches Haushaltsjahr ist für die Aufnahme des Projekts in den Straßen-
bauplan vorgesehen?

19. Inwieweit soll durch den Bau der B 61n auch eine überregionale Nord-
Süd-Verbindung für den Verkehr Gütersloh–Bielefeld–Bremen geschaffen
werden?

20. Welche zusätzliche Verkehrsbelastung, insbesondere des Schwerlastver-
kehrs, ist mit dieser attraktiven Nord-Süd-Verbindung für Bad Oeynhausen
verbunden?

Berlin, den 26. April 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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