BT-Drucksache 16/5082

Verbrecherische Wehrmachtsdivision als mögliche Traditionsgeberin für das Kommando Spezialkräfte und die GSG 9

Vom 20. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5082
16. Wahlperiode 20. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Heike Hänsel, Inge Höger
und der Fraktion DIE LINKE.

Verbrecherische Wehrmachtsdivision als mögliche Traditionsgeberin
für das Kommando Spezialkräfte und die GSG 9

Im rechtsextremen Verlag Pour le Mérite ist im vergangenen Jahr das Buch
„Geheime Krieger – drei deutsche Kommandoverbände im Bild“ erschienen.
Autoren sind ehemalige Kommandeure deutscher Sondereinheiten aus Militär
und Polizei: General a. D. Reinhard Günzel (Kommando Spezialkräfte der Bun-
deswehr), Oberstleutnant a. D. Wilhelm Walther (Division „Brandenburg“ der
Wehrmacht) und General a. D. Ulrich K. Wegener (GSG 9 des damaligen Bun-
desgrenzschutzes).

Die Autoren Reinhard Günzel und Ulrich K. Wegener bezeichnen in dem Band
die Division „Brandenburg“ als traditionsstiftend für die von ihnen angeführten
Spezialeinheiten. So schreibt Reinhard Günzel: „Die Kommandosoldaten des
KSK wissen genau, wo ihre Wurzeln liegen. Die Einsätze der ‚Brandenburger‘
[…] gelten der Truppe geradezu als legendär.“ Anlässlich der Verleihung des
Kommandoabzeichens im Jahr 2001 verglich Reinhard Günzel, so seine Aus-
führungen in dem Band, dieses Abzeichen mit dem Ritterkreuz und die KSK-
Angehörigen mit Soldaten der faschistischen Streitkräfte: „Denn so, wie auch
das Ritterkreuz nur aufgrund der beispiellosen Leistungen unserer Väter von
einem schlichten Stückchen Blech zu einem weltweit höchstgeachteten Symbol
geworden ist, so liegt es bei den Männern des KSK, welches Ansehen mit
diesem Abzeichen verbunden werden wird.“ (S. 8) Dass „beispiellos“ an der
Wehrmacht und Waffen-SS vor allem die von ihnen verübten Verbrechen waren,
erwähnte der Kommandeur des KSK nicht.

Ulrich K. Wegener, der in den 1970er Jahren Kommandeur der Grenzschutz-
gruppe 9 war, beruft sich ebenfalls auf das Vorbild der Division „Brandenburg“.
Vor allem von deren „Kameradschaft und Korpsgeist“ zeigt sich Ulrich K.
Wegener beeindruckt, der im Übrigen die „unkonventionelle“ Vorgehensweise,
die „Raffinesse“ und die „Fähigkeit zur Gegnertäuschung“ bei der Wehrmachts-
einheit hervorhebt.

Die Division „Brandenburg“ war eine dem Amt Abwehr unterstellte terroristi-
sche Sondereinheit der Wehrmacht, spezialisiert auf Kommandoeinsätze. Es war
nach Erkenntnissen des Historikers Hannes Heer zusammen mit dem ukrai-

nischen Nationalistenbataillon „Nachtigall“ am Massaker in Lwow im Juni
1941 beteiligt. Die Angehörigen der Division kämpften häufig in den Unifor-
men der feindlichen Streitkräfte, um diese zu täuschen. Oberstleutnant a. D.
Wilhelm Walther, der ab 1943 ein Regiment der Division „Brandenburg“ kom-
mandierte, spricht in seinem Beitrag in dem Band vom „handstreichartig geführ-
ten Kampf hinter den feindlichen Linien“. Die Kampfweise sei „von den Ele-
menten List und Tücke geprägt“ gewesen.

Drucksache 16/5082 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Wortwahl des Oberstleutnant a. D. lässt kaum einen Zweifel daran, dass er
auch heute noch Stolz auf die von ihm angeleitete verbrecherische Einheit emp-
findet. Er lobt die „idealistische und vaterländische Einstellung“ der Angehöri-
gen der Division, die „mit ihren speziellen Kenntnissen ihrer Heimat im Kampf
beistehen“ wollten. Ausdrücklich räumt Wilhelm Walther ein, dass „die meisten
unserer Einsätze nicht von dem damaligen Kriegsvölkerrecht gedeckt [waren],
da nach diesem das Tragen der gegnerischen Uniform geächtet war.“

Dass es Gemeinsamkeiten zwischen der Division „Brandenburg“ und dem KSK
gibt, scheint nicht nur der Phantasie des Generals a. D. Reinhard Günzel zu ent-
springen. Bedenklich muss einen schon stimmen, dass die KSK-Angehörigen
sich nicht dagegen verwahren, ihr Abzeichen in eine Reihe mit Auszeichnungen
der faschistischen Wehrmacht zu bringen, wie es General a. D. Reinhard Günzel
gemacht hat. Die Kommandooperationen des KSK laufen ebenso konspirativ
und geheim ab wie diejenigen der Division Brandenburg. Noch nicht einmal der
Deutsche Bundestag wird unterrichtet. Ob sich die KSK-Soldaten wenigstens an
das Völkerrecht halten, kann daher nicht überprüft werden. Berichte über die
Beteiligung des KSK an der Bewachung und Inhaftierung des Murat Kurnaz in
einem illegalen US-Gefängnis in Afghanistan sind geeignet, erhebliche Skepsis
zu erzeugen. Bekannt ist auch, dass KSK-Soldaten Jeeps mit Symbolen bemalt
haben, die der Wehrmacht entliehen sind. Es scheint daher nicht ausgeschlossen,
dass General a. D. Reinhard Günzel Recht hat, wenn er zusammenfasst: „Das
Selbstverständnis der deutschen Kommandotruppen hat sich seit dem Zweiten
Weltkrieg nicht geändert.“

Die Meinung der Bundesregierung, das Dritte Reich könne keine Tradition
begründen (zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 15 der Abgeordneten Petra Pau auf Bundestagsdrucksache 16/4803),
löst das Problem nicht. Denn in anderen Zusammenhängen wird deutlich, dass
einzelne Wehrmachtsteile sowie -angehörige sehr wohl traditionsstiftend sein
können (Beteiligung der Bundeswehr an der Gebirgsjägerfeier in Mittenwald,
Gedenkveranstaltungen Seite an Seite mit der Ordensgemeinschaft der
Ritterkreuzträger, 20. Juli usw.). Die Haltung der Bundesregierung sagt auch
noch nichts aus über die tatsächlich in der Truppe herrschende Stimmung.

Es stellt sich nicht zuletzt die Frage, ob das Kommando Spezialkräfte aufzulösen
oder zumindest einer effektiven parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte die Divi-
sion „Brandenburg“ als traditionsstiftend begreifen?

Wenn nein, welche Belege hat die Bundesregierung dafür, dass sich die KSK-
Soldaten von den Äußerungen ihres früheren Kommandeurs distanzieren
(bitte ausführlich darlegen)?

2. Trifft es zu, dass sich das Selbstverständnis der deutschen Kommandotrup-
pen seit dem Zweiten Weltkrieg nicht geändert hat, und wenn nein, welche
Belege hat die Bundesregierung dafür, dass das KSK ein anderes Selbstver-
ständnis hat?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Ansprache des Generals a. D.
Reinhard Günzel anlässlich der Verleihung des KSK-Kommandoabzeichens
im Jahr 2001, in der er das Abzeichen mit dem Ritterkreuz der faschistischen
Wehrmacht gleichsetzte?

a) Hat es im Anschluss daran Äußerungen von KSK-Angehörigen gegeben,
die sich gegen diese Gleichsetzung und gegen die euphemistische Formel
von den „beispiellosen Leistungen unserer Väter“ gewandt haben (bitte

ggf. darlegen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5082

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, es müsse von
Bürgern in Uniform erwartet werden, angesichts solcher Beschönigun-
gen der Wehrmacht Protest zu äußern, und es sei bedenklich, wenn dies
nicht geschehen ist?

4. Mit welchen Methoden hat General a. D. Reinhard Günzel in seiner Zeit als
Kommandeur des KSK versucht, einen Traditionsbezug zur Division
„Brandenburg“ herzustellen?

5. Falls die Bundesregierung zu Frage 4 keine Erkenntnisse hat: Beabsichtigt
sie, solche Erkenntnisse zu beschaffen, um den Verdacht auf faschistische
Traditionsbezüge im KSK auszuräumen?

6. Gab es während der Dienstzeit des Generals a. D. Reinhard Günzel als
Kommandeur des KSK jemals Kritik an dessen – spätestens nach dem Aus-
scheiden aus der Bundeswehr offen zu Trage tretenden – rechtsextremisti-
schen Auffassungen aus dem KSK selbst, und wenn nein, wie bewertet die
Bundesregierung dies?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß, in dem
sich Angehörige

a) der spezialisierten Eingreifkräfte der Marine,

b) der Division Luftbewegliche Operationen,

c) weiterer Spezialverbände der Bundeswehr

mit der Wehrmacht bzw. Verbänden der Waffen-SS identifizieren (bitte de-
tailliert angeben)?

8. Wie realistisch ist, unter Berücksichtigung der speziellen Ausbildung und
Abschottung des KSK, die Umschreibung des KSK als „Ordensgemein-
schaft“ in dem Sinne einer vom Rest der Gesellschaft abgeschirmten, mit
eigenem Selbstverständnis und Habitus operierenden Gemeinschaft, und
wie verträgt sich das mit dem Anspruch der Inneren Führung?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus der Geheimhaltung der KSK-
Aktivitäten resultierende Folge, dass sich die Öffentlichkeit nicht davon
überzeugen kann, dass im KSK die Prinzipien der Inneren Führung gewahrt
werden?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die später zum Kreis des 20. Juli ge-
hörenden Offiziere Henning von Tresckow und Rudolf-Christoph Freiherr
von Gersdorff einen Einsatz der Division „Brandenburg“ am 22. Juni 1941
verantwortlich organisierten, in dessen Verlauf Angehörige der Division in
Uniformen der Roten Armee die sowjetischen Wachmannschaften um-
brachten (nach Forschungen des Historikers Christian Gerlach: Hitler-
gegner bei der Heeresgruppe Mitte, in: Gerd R. Ueberschär (Hg.): NS-Ver-
brechen und der militärische Widerstand gegen Hitler, Darmstadt 2000)?

a) Ist die Beteiligung der beiden Offiziere an diesem völkerrechtswidrigen
Einsatz ein Grund dafür, dass gegenwärtige Kommandoeinheiten ihr
Vorbild in der Division „Brandenburg“ sehen?

b) Ist die Organisierung des völkerrechtswidrigen Einsatzes der Division
„Brandenburg“ durch Henning von Tresckow und Rudolf-Christoph
Freiherr von Gersdorff Anlass für die Bundesregierung, die Vorbildfunk-
tion dieser Offiziere in Frage zu stellen, um einen klaren Trennungsstrich
zur Division „Brandenburg“ zu ziehen?

11. Mit welchen Methoden hat General a. D. Ulrich K. Wegener in seiner Zeit
als Kommandeur der GSG 9 versucht, einen Traditionsbezug der GSG 9 zur

Division „Brandenburg“ herzustellen?

Drucksache 16/5082 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
12. Falls die Bundesregierung zu Frage 11 keine Erkenntnisse hat: Beabsichtigt
sie, solche Erkenntnisse zu beschaffen, um den Verdacht auf faschistische
Traditionsbezüge in der GSG 9 auszuräumen?

13. Gab es während der Dienstzeit des Generals a. D. Ulrich K. Wegener als
Kommandeur der GSG 9 jemals Kritik an dessen wehrmachtsverherrlichen-
den Auffassungen aus der GSG 9 selbst, und wenn nein, wie bewertet die
Bundesregierung dies?

14. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über den Verlag Pour-le-Mérite?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Zeitschrift des Deutschen Bun-
deswehrverbandes, „Die Bundeswehr“, in ihrer Oktoberausgabe 2006 eine
überaus positive Buchbesprechung von „Geheime Krieger – drei deutsche
Kommandoverbände im Bild“ veröffentlicht hat, und welche Rückschlüsse
zieht die Bundesregierung hieraus über die Akzeptanz, welche die Ansich-
ten des Generals a. D. Reinhard Günzel in der Bundeswehr finden?

16. Warum hat die Bildstelle der Bundeswehr ausweislich der Angabe im
Impressum von „Geheime Krieger – drei deutsche Kommandoverbände im
Bild“ mehrere Fotos zur Verfügung gestellt?

Wurde dem Verlag dafür ein Honorar berechnet, und wenn ja, in welcher
Höhe?

17. Sieht die Bundesregierung Anlass für intensivierte Maßnahmen, um die
Angehörigen von Spezialeinheiten historisch und politisch zu schulen?

18. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu ver-
hindern, dass Rechtsextremisten als Soldaten oder Kommandeure im KSK
aktiv werden können?

Berlin, den 20. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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