BT-Drucksache 16/4941

Öffentlich-Private Partnerschaften im Verkehrs- und Bauwesen

Vom 30. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4941
16. Wahlperiode 30. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Öffentlich-Private Partnerschaften im Verkehrs- und Bauwesen

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) im
Verkehrs- und Bauwesen (Bundestagsdrucksache 16/4356) geht nicht auf alle
gestellten Fragen ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung mit der Evaluierung des ÖPP-Beschleunigungsge-
setzes begonnen?

In wie vielen Monaten ist mit den Ergebnissen dieser Evaluierung zu rech-
nen?

2. Worauf gründet sich die Aussage der Bundesregierung in der Antwort zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/4356, dass durch das ÖPP-Beschleu-
nigungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Ver-
gaberecht, Steuerrecht, Haushaltsrecht, Gebührenrecht sowie bei der Finan-
zierung verbessert worden wären?

3. Inwieweit ist die Bundesregierung an der Vorbereitung zur Novellierung des
ÖPP-Beschleunigungsgesetzes beteiligt, und welcher Zeitrahmen ist dafür
vorgesehen?

4. In welcher Weise müssen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ein ÖPP-Pro-
jekt auch die Kosten einberechnet werden, die entstehen, wenn der öffent-
liche bzw. staatliche Vertragspartner die laufenden monatlichen Kosten für
die Unterhaltung des Projektes aus Krediten finanzieren muss?

5. Mit welchen Maßnahmen sollen konkret bei ÖPP-Verkehrsprojekten die
Rahmenbedingungen verbessert werden?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher uneinheitlich weit fortgeschrit-
tene Einrichtung von ÖPP-Kompetenzzentren in den einzelnen Bundeslän-
dern?

7. Ist von Seiten der Bundesregierung die bundesweite Vereinheitlichung der

kommunalen Aufsichtsbehörden geplant, und wenn ja, wie soll diese er-
reicht werden?

8. Wo sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Grenzen in welchen
Artikeln des Grundgesetzes für die Anwendung von ÖPP?

9. Inwieweit wird die Bundesregierung den Nachweis der Wirtschaftlichkeit
von ÖPP-Projekten über den gesamten Lebenszyklus verankern?

Drucksache 16/4941 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

10. Wer entscheidet darüber, ob die Maßnahme eines ÖPP-Projektes wirt-
schaftlich ist, und mit welcher Sicherheit ist dies heute schon feststellbar?

11. Wird es eine zentrale Stelle geben, die die Wirtschaftlichkeitsprüfungen
überwacht?

Wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen?

Wenn nein, warum nicht?

Ist eine solche Stelle auf Länder- oder Bundesebene geplant?

12. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstel-
len, dass zur umfassenden Beurteilung der Wirtschaftlichkeitsprüfung
neben den Barwerten auch die Summe der Zeitwerte in die Entscheidung
über die Art der Finanzierungsform einfließen muss?

13. Inwieweit kann eine im Vergleich zu konventionellen Finanzierungsfor-
men langfristige Bindung der öffentlichen Hand durch ÖPP-Projekte ihre
Handlungsmöglichkeiten einschränken?

14. Inwieweit will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei ÖPP-Projekten
bundesweit private Leistungen bei Insolvenz des privaten Partners weiter
erfolgen, und welche konkreten Maßnahmen zur bundesweiten Vereinheit-
lichung sind dafür geplant?

15. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung eine vereinfachte Aus-
stiegsmöglichkeit aus dem ÖPP-Vertrag für die öffentliche Seite sicherstel-
len, und wie soll dies in der Gesetzesnovellierung verankert werden?

16. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass ÖPP-Projekte trotzt
erfolgter Wirtschaftlichkeitsprüfung überdimensioniert geplant werden?

In welcher Weise will die Bundesregierung der Gefahr vorbeugen?

17. Sollen im Rahmen der Novellierung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes
auch größere Verkehrsprojekte als sog. F-Modell geplant, gebaut und be-
trieben werden dürfen als bisher?

Wenn dies der Fall ist, welche Straßenkategorien sollen zusätzlich als
F-Modell betrieben werden dürfen, und welche Länge sollen die Strecken-
abschnitte derartiger Verkehrsprojekte zukünftig haben dürfen?

18. Inwieweit wären bestehende A- und F-Modelle mit der Einführung einer
PKW-Vignette zu einem späteren Zeitpunkt vereinbar?

19. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung in Zukunft sicherstel-
len, dass die Zuverlässigkeit der Bedarfsabschätzung bei künftigen ÖPP-
Projekten gegeben ist, vor dem Hintergrund, dass die als F-Modell be-
zeichnete Warnowquerung in Rostock deutlich zeigt, dass trotz erfolgter
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung das realisierte Projekt nicht wirtschaftlich
sein muss?

20. Welche Anreize für Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
bei ÖPP-Projekten plant die Bundesregierung bei der Novellierung des
ÖPP-Beschleunigungsgesetzes festzusetzen?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die Verteilung der 46 ÖPP-Projekte im
Hochbau auf die einzelnen Bundesländer?

22. Wie bewertet die Bundesregierung die Verteilung der ÖPP-Projekte im
Tiefbau auf die einzelnen Bundesländer?

23. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass auf einzelne Bundesländer ver-
gleichsweise viele ÖPP-Projekte fallen, auf andere hingegen keine?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4941

24. Wie teilen sich, aufgeschlüsselt nach einzelnen Projekten, die 1,4 Mrd.
Euro Investitionssumme der 46 Projekte im Hochbau auf?

25. Wie viele ganzheitliche ÖPP-Projekte gibt es derzeit in der Planung bzw.
in der Umsetzung im Bundesgebiet im Tiefbau, und wie hoch ist das Ge-
samtvolumen dieser Investitionen aufgeschlüsselt nach Projekten?

26. Wie verteilen sich, aufgeschlüsselt nach Projekten, die ganzheitlichen
ÖPP-Projekte im Tiefbau?

27. Um welche Verbands- und Unternehmensvertreter, die im Dialog mit den
für ÖPP zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD im Deutschen Bundestag und in den Bundesministerien sowie der
PPP Task Force (PPP: Public Private Partnership) stehen, handelt es sich
namentlich, und welchen Themenschwerpunkten lassen sie sich zuordnen?

28. Werden bzw. wurden die Verbands- und Unternehmensvertreter, die den
Dialog der Bundesregierung über ÖPP mitgestalten bzw. mitgestaltet
haben, für ihre Teilnahme an diesem Dialog vergütet oder in anderer Weise
entschädigt?

29. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf ÖPP zu dem Vor-
wurf des Bundesrechnungshofes, dass bei einer Einbeziehung von Lobby-
isten die „Neutralität des Verwaltungshandelns“ (Süddeutsche Zeitung
vom 8. Februar 2007) gefährdet sei?

30. Wie kann bei einer engen Zusammenarbeit von privaten ÖPP-Beratungs-
unternehmen mit der PPP Task Force ein ergebnisoffener Prozess gewähr-
leistet werden?

Wie oft wurde von diesen privaten Beratungsunternehmen von ÖPP abge-
raten?

31. In welchen deutschen Kommunen mussten für welche ÖPP-Projekte Kre-
dite in welcher Höhe aufgenommen werden?

In welcher Weise wurden die Zinsen für diese Kredite in die jeweiligen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einbezogen?

32. Welche Indikatoren zeigen für die Bundesregierung an, dass ein bereits
vertraglich geschlossenes ÖPP-Projekt gescheitert ist?

33. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Definition
die bereits fertiggestellten ÖPP-Projekte „Feste Warnowquerung Rostock“
und „Travequerung Lübeck“?

Berlin, den 30. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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