BT-Drucksache 16/4880

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Anette Hübinger, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, Dr. Bärbel Kofler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/4160- Die deutsche G8- und EU-Präsidentschaft - Neue Impulse für die Entwicklungspolitik b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/2833- Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007 zur Reform der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union nutzen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4151- Reformen für eine gerechte Globalisierung - Deutsche G8-Präsidentschaft für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nutzen d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/1101 Nr. 2.16- Mitteilung der Kommission EU-Entwicklungszusammenarbeit - Mehr, besser und schneller helfen KOM (2006) 87 endg.; Ratsdok. 7067/06

Vom 28. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4880
16. Wahlperiode 28. 03. 2007
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Anette Hübinger,
Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, Dr. Bärbel
Kofler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/4160 –

Die deutsche G8- und EU-Präsidentschaft – Neue Impulse für die
Entwicklungspolitik

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Jens
Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/2833 –

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007 zur Reform der Entwicklungs-
zusammenarbeit der Europäischen Union nutzen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jürgen Trittin,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4151 –

Reformen für eine gerechte Globalisierung – Deutsche G8-Präsidentschaft
für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nutzen

d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/1101 Nr. 2.16 –
Mitteilung der Kommission
EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen
KOM(2006) 87 endg.; Ratsdok. 7067/06

Drucksache 16/4880 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
A. Problem

Die deutsche EU-Rats- und G8-Präsidentschaft für eine Erneuerung der ent-
wicklungspolitischen Zusammenarbeit nutzen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags auf Drucksache 16/4160 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/2833 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4151 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe d
In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/1101 Nr. 2.16 Annahme
einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4160.

Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags auf Drucksache 16/2833.

Zu Buchstabe c
Annahme des Antrags auf Drucksache 16/4151.

Zu Buchstabe d
Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4880

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/4160 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 16/2833 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 16/4151 abzulehnen;

d) in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/1101 Nr. 2.16 folgende
Entschließung anzunehmen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der deutschen Rats-
präsidentschaft darauf hinzuwirken, dass die Entwicklungszusammenarbeit
der Europäischen Union vom Europäischen Parlament wirksamer mitgestal-
tet und kontrolliert wird.“

Berlin, den 28. Februar 2007

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Thilo Hoppe
Vorsitzender und Berichterstatter

Anette Hübinger
Berichterstatterin

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Hellmut Königshaus
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Fraktion der FDP und bei Abwesenheit der Fraktion DIE Zu Buchstabe c

LINKE. die Annahme des Antrags.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung und der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union haben den Antrag in ihren

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/4151 in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 zur Feder-
führung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung und zur Mitberatung an den Auswärti-
Drucksache 16/4880 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anette Hübinger, Dr. Sascha Raabe, Hellmut Königshaus,
Heike Hänsel und Thilo Hoppe

I. Zum Beratungsverfahren

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/4160 in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 zur Feder-
führung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung und zur Mitberatung an den Auswärti-
gen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union und den Ausschuss für Kultur und Medien
überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
35. Sitzung, der Rechtsausschuss in seiner 46. Sitzung, der
Finanzausschuss in seiner 47. Sitzung, der Haushaltsaus-
schuss in seiner 38. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten.
Die Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
35. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Ab-
wesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Annahme des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 28. Februar
2007 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der

2007 beraten. Sie empfehlen mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frakti-
onen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme des Antrags.

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 31.
Sitzung am 28. Februar 2007 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen Bundestag die An-
nahme des Antrags zu empfehlen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/2833 in seiner 71. Sitzung am 1. Dezember 2006 zur
Federführung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung und zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Gesundheit und den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 35.
Sitzung am 28. Februar 2007 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag in seiner 40.
Sitzung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Eu-
ropäischen Union in seiner 27. Sitzung am 31. Januar 2007
beraten. Die Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
die Ablehnung des Antrags.

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner
31. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP beschlossen, dem Deutschen Bundestag
Ablehnung des Antrags zu empfehlen.
28. Sitzungen am 28. Februar 2007, der Ausschuss für
Kultur und Medien in seiner 27. Sitzung am 28. Februar

gen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4880

Technologie, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union und den Ausschuss für Kultur und Medien
überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 35.
Sitzung, der Rechtsausschuss in seiner 46. Sitzung, der
Finanzausschuss in seiner 47. Sitzung am 28. Februar 2007
beraten. Die Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 38. Sit-
zung am 28. Februar 2007 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 35.
Sitzung am 28. Februar 2007 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit und der Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung haben den Antrag in ihren
28. Sitzungen am 28. Februar 2007 beraten. Sie empfehlen
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 28. Februar
2007 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 28. Sitzung, der Aus-
schuss für Kultur und Medien in seiner 27. Sitzung am
28. Februar 2007 beraten. Sie empfehlen mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags.

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 31.
Sitzung am 28. Februar 2007 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

II. Zum Inhalt der Beratungen

Vor der Beratung der vorliegenden Anträge hatte sich der
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung mehrfach im Rahmen der Selbstbefassung mit der
Entwicklungspolitik der Bundesregierung im Rahmen der
G8-Präsidentschaft und der EU-Ratspräsidentschaft befasst.

Die Fraktion der SPD erläuterte, dass die Koalition die
EU-Ratspräsidentschaft und die G8-Präsidentschaft nutzen
wolle, um in den Bereichen der traditionellen Entwick-
lungszusammenarbeit und der EU-Handelspolitik eine ko-
härente Politik zu betreiben und die globale Strukturpolitik
mitzugestalten. Sie begrüßte, dass die Bundesregierung im
Rahmen der Präsidentschaften die Themen Afrika, Energie-
politik und den Klimawandel aufgreife.

Die Fraktionen der SPD und CDU/CSU schlugen vor, in
Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/1101 Nr. 2.16
folgende Entschließung zu fassen: „Die Bundesregierung
wird aufgefordert, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsi-
dentschaft darauf hinzuwirken, dass die Entwicklungszu-
sammenarbeit der Europäischen Union vom Europäischen
Parlament wirksamer mitgestaltet und kontrolliert wird.“
Ziel dieser Entschließung sei es, die Rolle des Europaparla-
ments zu stärken.

Die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
schlossen sich diesem Vorschlag an.

Die Fraktion der FDP kritisierte in Ergänzung des von ihr
vorgelegten Antrags, dass die im Rahmen der Entwick-
lungszusammenarbeit der Europäischen Union gewährten
Budgethilfen in Zukunft mehrjährig ausgestaltet werden
sollten und dass eine Überprüfung der Konditionalität der
Budgethilfen nicht mehr vorgesehen sei. Im Übrigen wies
sie darauf hin, dass sie die Einführung einer Flugticket-Ab-
gabe ablehne.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte nachdrücklich, dass
die Entwicklungspolitik im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft eine prominente Stellung einnehme.
Dabei setze sie sinnvolle Schwerpunkte und gehe mit einem
klaren Katalog in die anstehenden Verhandlungen. Der Kri-
tik der Fraktion der FDP hinsichtlich der Budgethilfen auf
Europäischer Ebene schloss sie sich an.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass die Bevölke-
rung Europas zu wenig in europäische Prozesse einbezogen
werde, insbesondere in Bezug auf die Einführung einer
europäischen Verfassung. Europaweite Bürgerkonferenzen
seien kein Ersatz für Volksentscheide und kein angemesse-
nes Forum, dieses Thema in der Europäischen Öffentlich-
keit zu diskutieren. Sie kritisierte weiter, dass die Ausrich-
tung der europäischen Handelspolitik weit reichende nega-
tive Auswirkungen auf große Teile der Bevölkerung in den
Partnerländern habe. Dies zeigten die Verhandlungen zu den
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die nichts anderes als
Freihandelsabkommen seien. Außerdem seien die Parla-
mente der meisten afrikanischen Länder in die Verhandlun-
gen nicht einbezogen und würden kaum über diese infor-
miert. Sie unterstrich, die Legitimation der G8 sei grund-
sätzlich zu hinterfragen. Die Kompetenz, Entscheidungen
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des
Antrags zu empfehlen.

zu den Themen Klimaschutz oder Friedenspolitik zu treffen,
müsse auf die Vereinten Nationen verlagert werden.

Drucksache 16/4880 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
zwischen den Anträgen der Koalition und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebe es viele Gemeinsam-
keiten, aber auch wichtige Unterschiede. Nur die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werfe die Frage auf,
ob ein G8-Gipfel überhaupt der richtige Rahmen sei, um
zukunftsrelevante Themen zu diskutieren. Eine Erweite-
rung der G8 sei sinnvoll, da die G8 weniger als 18 Pro-
zent der Weltbevölkerung repräsentierten, aber weit rei-
chende Entscheidungen fällten. Sie kritisierte, dass die
Bundesregierung keine Abrüstungs- oder Nichtweiter-
verbreitungs-Initiativen ergreife und dass im Antrag der

Koalition die Einführung innovativer Finanzinstrumente
außen vor bleibe. Die Koalition habe immer wieder
behauptet, hierzu einen Vorschlag vorlegen zu wollen,
bis jetzt sei dies nicht geschehen. Darüber hinaus for-
derte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass
Deutschland eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz ein-
nehme und sich dabei eindeutig gegen die Kernenergie
positioniere. Weiter forderte sie, eine ökologische und
soziale Marktwirtschaft durch die Stärkung der Vereinten
Nationen weltweit zu installieren, um mit festen Spielre-
geln für den Wettbewerb dem Raubtierkapitalismus ent-
gegenzutreten.

Berlin, den 28. Februar 2007

Anette Hübinger
Berichterstatterin

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Hellmut Königshaus
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Thilo Hoppe
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/4880

RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 6. März 2006 (08.03)
(OR. fr)

7067/06

DEVGEN 61
RELEX 129

ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag des

Generalsekretärs der Europäischen Kommission
Eingangsdatum: 2. März 2006
Empfänger: der Generalsekretär/Hohe Vertreter, Herr Javier SOLANA
Betr.: Mitteilung der Kommission

EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - KOM(2006) 87 endgültig

Anl.: KOM(2006) 87 endgültig

Drucksache 16/4880 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 02.03.2006
KOM(2006) 87 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/4880

EINLEITUNG

Im Vorfeld des VN-Gipfels vom September 2005 verpflichtete sich die Gebergemeinschaft
auf dem Hochrangigen Forum im März 2005 in Paris, ihr Vorgehen von Grund auf zu ändern,
um die Wirkung ihrer Maßnahmen zu erhöhen und so zu verbessern, dass die Millenniums-
Entwicklungsziele erreicht werden können. Daraufhin verständigte sich die Europäische
Union (d.h. die Mitgliedstaaten und die Kommission einschließlich der neuen Mitgliedstaaten
als zukünftige Geberländer) ihrerseits auf ehrgeizige Ziele, die jeder EU-Partner für sich und
alle gemeinsam erreichen wollen. Die EU ist fest entschlossen, die internationale
Entwicklungsagenda voranzubringen und ihr Teil dazu beizutragen; sie hat daher ihre eigene
Entwicklungshilfestrategie darauf ausgerichtet, die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu steigern, und
diesbezüglich auch konkrete Zusagen gemacht.

Diese Beschlüsse bilden eine vollständige Liste der konkreten Maßnahmen, die bis 2010
auszuarbeiten und umzusetzen sind. Sie stützen sich auf bisherige Erfahrungen in der Praxis
und vorbildliche Vorgehensweisen und tragen den Erwartungen der Partnerländer Rechnung;
zudem beruhen sie auf den in der Pariser Erklärung verankerten Grundsätzen –
Harmonisierung, Eigenverantwortung der Empfängerländer, Angleichung und
ergebnisorientierte Verwaltung. Den Zusagen müssen nun konkrete Maßnahmen folgen; die
EU muss sich daher verstärkt mit der praktischen Durchführung vor Ort befassen, wobei den
besonderen Gegebenheiten in den jeweiligen Empfängerländern Rechnung zu tragen ist.

In Teil I des vorliegenden Aktionsplans sind die neun zeitlichen Zielvorgaben, die nun von
der EU gemeinsam erreicht werden müssen, noch einmal zur Erinnerung in einem einzigen
Dokument zusammengefasst.

In Teil II wird dargelegt, welche vier Zielvorgaben kurzfristig zu erreichen sind;
entsprechende Maßnahmen wurden bereits ausgearbeitet und könnten umgehend
angenommen und in einigen ausgewählten Partnerländern umgesetzt werden.

In Teil III werden die fünf restlichen Zielvorgaben beschrieben; entsprechende Maßnahmen
sind im Verlauf dieses Jahres auszuarbeiten und bis 2010 vor Ort umzusetzen.

Übrigens sind zwei der kurzfristig zu erreichenden Zielvorgaben dieses Aktionsplans
Gegenstand gesonderter Mitteilungen (nämlich der Mitteilung über die
Entwicklungsfinanzierung und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und der
Mitteilung über einen gemeinsamen Programmierungsrahmen). Alle drei Dokumente werden
dem Rat und dem Parlament als „Paket zur Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit“ zugeleitet.

D
ru

cksach
e 16/4880

– 10 –
D

eutscher B
undestag – 16. W

ahlperiode

T
abelle 1: Ü

bersicht

werpunkt 3

stärkung des EU-
nsenses

eitsteilung

(kurzfristig realisierbar)

nanzierung

(kurzfristig realisierbar)

Vision

(kurzfristig realisierbar)
Schwerpunkt 1

Kritische Prüfung der EU-
Entwicklungszusammenarbeit

Geberatlas

(sofort realisierbar)

EU-Leitfäden

(kurzfristg realisierbar)

Überwachungsmechanismen

(sofort realisierbar)

Schwerpunkt 2

Umsetzung der Pariser Agenda

Fahrpläne

(sofort realisierbar)

Gemeinsame Programmierung

(sofort realisierbar)

Gemeinsame Vereinbarungen

(kurzfristig realisierbar)

Sch

Ver
Ko

Arb

Kofi

EU-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/4880

TEIL I UNSERE ZUSAGEN

Unsere Zusagen in Bezug auf die Wirksamkeit unserer Entwicklungszusammenarbeit lassen
sich in drei miteinander zusammenhängende Schwerpunktbereiche einteilen:

(1) Transparente und faktengestützte Kartographierung und Überwachung
unserer Maßnahmen;

(2) Umsetzung unserer gemeinsamen Zusagen im Rahmen der Pariser Erklärung
zur Harmonisierung und Angleichung;

(3) mehr Wirksamkeit gemäß der neuen EU-Entwicklungsstrategie, wie sie in der
neuen Erklärung zur Entwicklungspolitik (sog. „Europäischer Konsens“) und
der EU-Strategie für Afrika festgelegt ist.

SCHWERPUNKT 1: KRITISCHE PRÜFUNG DER EU-ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Wir sollten unsere Maßnahmen ständig überprüfen, denn nur so können wir eine
faktengestützte Analyse unserer Erfolge und Misserfolge vornehmen, die es uns gestattet,
unsere Maßnahmen und Vorgehensweisen zu rationalisieren und zu optimieren. Eine
sorgfältige Überprüfung unserer Entwicklungszusammenarbeit ist nicht nur ein Gebot der
Transparenz gegenüber unseren Wählern und der Öffentlichkeit, sondern auch unabdingbare
Voraussetzung dafür, dass wir strategisch vorgehen können.

Genauere Kartographierung unserer Entwicklungszusammenarbeit

Die erste Ausgabe des EU-Geberatlanten belegte zwei Trends: (i) eine Konzentration der
Hilfen auf gewisse „attraktive“ Länder und Sektoren unter Vernachlässigung anderer Länder
und Sektoren und (ii) eine übermäßige Streuung der Maßnahmen in diesen bevorzugten
Ländern/Sektoren und eine zu große Anzahl von Akteuren und Kleinprojekten.

Damit wir aus der Analyse des Geberatlanten Rückschlüsse ziehen können, wo wir unser
Vorgehen und unsere Arbeitsteilung konkret verbessern können, müssen wir die
Kartographierung unserer Hilfsmaßnahmen so verfeinern, dass eine präzisere und
spezifischere Bewertung möglich ist; dies sollte jedoch nicht auf Kosten der Transparenz
gegenüber der Öffentlichkeit gehen.

Überprüfung der EU-Entwicklungshilferegelungen

Durch die internationale Agenda für eine Steigerung der Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit sehen sich die Entwicklungsakteure veranlasst, zunehmend
gemeinsame Maßnahmen durchzuführen und Synergien anzustreben.

Daher geht es bei der Überprüfung der Entwicklungshilferegelungen vorrangig darum,
unseren Partnerländern und den anderen Entwicklungsakteuren einen leicht verständlichen
Überblick über alle geltenden Vorschriften und Verfahren der Mitgliedstaaten zu geben. Die
Vergaberichtlinien der EU-Mitgliedstaaten sollen in mehreren Leitfäden zusammengefasst
werden. Sie sind als umfassende und praxisorientierte Anleitung für die jeweiligen Akteure

(z.B. offizielle Partnerländer, KMU oder NRO) gedacht, die unsere Vorschriften kennen
müssen. Sie geben zudem Aufschluss über die verschiedenen Bausteine der

Drucksache 16/4880 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwicklungszusammenarbeit und könnten somit dazu beitragen, dass bei der
Harmonisierung und Vereinfachung weitere Fortschritte erzielt werden.

Überwachungsmechanismus

In der Pariser Erklärung haben Geber- und Partnerländer vereinbart, einen
Überwachungsmechanismus einzuführen, wobei jedoch kein paralleler
„Überwachungsapparat“ entstehen soll. Damit die Reformen weiter vorangetrieben und die
Zusagen zügig eingelöst werden, hat sich die EU entschieden für einen strenge, aber
realistische Überwachung ausgesprochen, und zwar sowohl (i) auf internationaler Ebene, was
die von der Gebergemeinschaft vereinbarten Ziele betrifft, als auch (ii) auf EU-Ebene, was
unsere zusätzlichen Zusagen betrifft.

SCHWERPUNKT 2: DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Unser gemeinsamer Beitrag zum Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen im September
2005 war ein wichtiger Beitrag zu den internationalen Bemühungen der letzten beiden Jahre
um eine Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit; er wurde mit der
Pariser Erklärung zur Harmonisierung und Angleichung im Februar 2005 offiziell
angenommen. Diese Zusagen der EU basiert auf den ursprünglichen Empfehlungen der Ad-
hoc-Gruppe „Harmonisierung“, deren Bericht der Rat „Allgemeine Angelegenheiten" in
seinen Schlussfolgerungen vom November 2004 förmlich gebilligt hatte.

Unterstützung lokaler Koordinierungsprozesse

Im „Fahrplan“ werden (aus einer vorgegebenen Maßnahmenliste) die konkreten
Harmonisierungsschritte ausgewählt, die von allen EU-Gebern in einem bestimmten Land
jeweils vorgenommen werden müssen. Die Fahrpläne sind nicht als Ersatz für die
Harmonisierungs- und Anpassungspläne der Länder gedacht, sondern als Instrument, mit
dessen Hilfe ermittelt werden kann, in welchen Bereichen die EU-Geber dazu beitragen
können, bereits laufende Prozesse auf lokaler Ebene, die etwa von Regierungen oder Gebern
eingeleitet wurden, zu verstärken bzw. neue Prozesse anstoßen können.

Ausarbeitung eines Gemeinsamen Rahmens für die mehrjährige Programmierung

Mit dem Gemeinsamen Rahmen für die mehrjährige Programmierung soll ein Mechanismus
eingeführt werden, der sich mit den vorhandenen Länderstrategiepapieren und
Programmierungszyklen vereinbaren lässt, anderen Gebern offen steht und einen Rahmen für
eine Zusammenfassung identischer Entwicklungshilfemaßnahmen mehrerer Mitgliedstaaten
und somit für eine Verringerung der Transaktionskosten bietet. Der Rahmen würde u.a. eine
Beschreibung des jeweiligen Länderprofils, eine gemeinsame Analyse der Lage, ein
Geberverzeichnis und eine Darstellung des politischen Instrumentariums der EU umfassen. Er
sollte den Gebern mittelfristig ermöglichen, eine gemeinsame Strategie für die Lösung der in
der gemeinsamen Länderanalyse ermittelten Probleme festzulegen, und längerfristig den Weg
für eine gemeinsame Programmplanung ebenen. Über einen solchen Gemeinsamen Rahmen
wird bereits seit geraumer Zeit nachgedacht. So hat der Rat schon im November 2004 sowie
im April und im November 2005 Grundsätze und Inhalt des Rahmens sowie einen Zeitplan
für seine Verwirklichung festgelegt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/4880

Förderung Gemeinsamer Lokaler Vereinbarungen

Mit diesen Vereinbarungen – die in den Schlussfolgerungen des Rates als gemeinsame
Finanzierungsvereinbarungen bezeichnet werden – soll erreicht werden, dass Dialog,
Mittelauszahlung und Berichterstattung einheitlich auf Länderebene erfolgen. Es handelt sich
um Dokumente, die von der Gebergemeinschaft und dem jeweiligen Partnerland förmlich
angenommen werden. Hierfür gibt es bereits einige interessante Beispiele, z.B. in Sambia und
Mosambik, bei denen es in erster Linie um Budgethilfen und sektorumspannende Maßnahmen
geht. Diese schon bestehenden Instrumente haben sich als äußerst wirksam erwiesen in Bezug
auf (a) die Verringerung der Transaktionskosten und der Belastung der Partnerländer, (b) die
Schaffung guter und tragfähiger Arbeitsbeziehungen zwischen den Gebern sowie (c) die
Förderung der Arbeitsteilung. Angestrebt wird eine gemeinsame Mustervereinbarung, die den
jeweiligen besonderen Gegebenheiten der Länder anzupassen ist.

SCHWERPUNKT 3: VERSTÄRKUNG DES EUROPÄISCHEN KONSENSES

In der neuen Erklärung zur Entwicklungspolitik – dem sog. „Europäischen Konsens über die
Entwicklungspolitik“ – vom Dezember 2005 wird hervorgehoben, dass die Wirksamkeit der
EU-Entwicklungshilfe ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Entwicklungsvision ist. In
der vom Europäischen Rat gebilligten EU-Strategie für Afrika wird zudem eine schnelle und
konsequente Umsetzung der Agenda für die Steigerung der Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit in Afrika verlangt. Dieser neue politische Rahmen sieht
insbesondere Folgendes vor:

(i) eine bessere Arbeitsteilung – mit der eine stärkere Komplementarität erreicht und
eine Mindestpräsenz der EU insbesondere in den Krisenländern und den bislang
vernachlässigten Ländern gewährleistet werden soll;

(ii) mehr gemeinsame Maßnahmen durch stärkeren Rückgriff auf Kofinanzierung –
wobei die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten genutzt und gleichzeitig ihre
allmähliche Wandlung zu Geberländern unterstützt werden sollen;

(iii) einen größeren Einsatz und Einfluss der EU, entsprechend den Grundsätzen und
Themen, die im Europäischen Konsens genannt werden;

Förderung der Arbeitsteilung

Die allzu breite Streuung der Entwicklungshilfe hat zu Verzettelung, Doppelarbeit und sogar
zu widersprüchlichen Hilfsmaßnahmen geführt; dies hat unnötige Verwaltungskosten und
eine verstärkte Belastung der Partnerländer zur Folge und schmälert die Wirkung der Hilfe.
Um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, müssen wir die
Komplementarität unserer Maßnahmen unbedingt verstärken. In der Pariser Erklärung haben
die Geber vereinbart, sich mit ihren jeweiligen Vorteilen voll einzubringen und dabei
gleichzeitig den Grundsatz der Eigenverantwortung der Partnerländer für eine stärkere
Komplementarität der Maßnahmen zu beachten.

Ziel ist daher eine verstärkte Arbeitsteilung – sowohl auf (i) Länder- als auch auf (ii)
länderübergreifender/regionaler Ebene. Hieraus ergeben sich vielfältige Herausforderungen –

politischer Druck, mangelnde Sichtbarkeit und Einschränkung der Möglichkeiten – die mit
Umsicht angegangen werden müssen. Besondere Beachtung verdienen in diesem
Zusammenhang auch die neuen Mitgliedstaaten in ihrer Rolle als künftige Geberländer.

Drucksache 16/4880 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Mehr gemeinsame Maßnahmen der EU
Die EU hat sich darauf verständigt, mehr gemeinsame Maßnahmen durchzuführen. Dabei
strebt sie eine Kofinanzierungsstrategie an, bei der ein erheblicher Teil der
Gemeinschaftsmittel dazu dienen soll, mehr gemeinsame EU-Maßnahmen anzustoßen.
Überdies wird die geplante Aufstockung der Entwicklungshilfe in den nächsten Jahren in
erster Linie über eine Zunahme der bilateralen Hilfen erreicht werden. Dies stellt die
Mitgliedstaaten vor eine Reihe verwaltungstechnischer Herausforderungen. Es muss
unbedingt vermieden werden, dass unnötige zusätzliche Verwaltungsstrukturen geschaffen
werden.

Neben einem sog. „aktiven EG-Angebot“ (Einsatz von Gemeinschaftsmitteln zur
Kofinanzierung gemeinsamer Maßnahmen) sollte es auch ein „passives EG-Angebot“ geben,
was bedeutet, dass nationale Entwicklungshilfemittel über die Kommission
verwaltungstechnisch gebündelt werden, damit sie zur Kofinanzierung von Maßnahmen
eingesetzt werden können, die von einzelnen Mitgliedstaaten unter eigener Regie
durchgeführt werden. Außerdem sind auch die neuen Mitgliedstaaten mehr und mehr im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Der vorgeschlagene strukturierte
Kofinanzierungsansatz dürfte sie in ihrem zunehmenden Engagement unterstützen.

Stärkung des gemeinsamen Entwicklungsvision

Die politische und ideelle Wirkung der finanziellen Beiträge der EU im Bereich der
Entwicklungshilfe wird immer noch unterschätzt und zu wenig genutzt. Deshalb sollte die
politische und analytische Rolle der EU durch konkrete Maßnahmen gestärkt werden.
Insbesondere sollten eine europäische Debatte über die Entwicklungshilfe angeregt und
vorbildliche Verfahren gefördert werden. Die EU könnte als Ideengeberin fungieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinsamkeiten hervorgehoben werden und die EU
verstärkt als eigene Gebergemeinschaft wahrgenommen wird.

2006: DIE STUNDE DER WAHRHEIT

Wir müssen unsere Versprechen rasch einlösen und sollten bis zum Jahr 2010 Erfolge
vorweisen können. Zudem hat sich die EU – wie andere Geber auch – damit einverstanden
erklärt, dass ihre Fortschritte bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Beiträge zur
Harmonisierungsagenda auf der dritten Tagung des Hochrangigen Forums im Jahr 2008 in
Ghana bewertet werden. Bis dahin sollte eine kritische Masse von Ergebnissen erreicht sein.
Damit wir den Versprechen und den Erwartungen, die wir mit ihnen geweckt haben, gerecht
werden können, werden in diesem Aktionsplan – für jede der neun Zielvorgaben – indikative,
pragmatische und realistische Ergebnisse für 2010 und Zwischenergebnisse für 2008
festgelegt.

Einen weiteren Pilotprozess einzuleiten hieße nur wieder nach einer Entschuldigung suchen,
um die Agenda nicht vorantreiben zu müssen. Allerdings müssen die weltweiten Prozesse
realistisch und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort umgesetzt
werden. Im Aktionsplan wird daher vorgeschlagen, die Verwirklichung der einschlägigen
Zielvorgaben in einer begrenzten, aber nicht allzu kleinen Anzahl von Ländern zu fördern und
zu überwachen, damit wir die Fortschritte bei der Einlösung unserer Verpflichtungen an
konkreten Beispielen festmachen zu können.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/4880

TEIL II UNMITTELBARE MASSNAHMEN

In diesem zweiten Teil des Aktionsplans geht es um die vier Zielvorgaben, die sofort, d.h.
schon 2006, erreicht werden könnten. Sie entsprechen den Vorschlägen, die dem Rat und dem
Parlament im Frühjahr 2006 vorgelegt werden sollen. Daher soll hier nicht auf ihren Inhalt im
Einzelnen eingegangen werden; vielmehr werden im Folgenden die Zwischenziele für die
schrittweise Umsetzung beschrieben.

Zielvorgabe 1 – Geberatlas

Die Überarbeitung des EU-Geberatlas soll in fünf Schritten erfolgen:

(i) EU-Jahresbericht

Um die Öffentlichkeit auf die EU-Entwicklungshilfe aufmerksam zu machen, wird in diesem
EU-Jahresbericht dargelegt, was die gemeinsamen Herausforderungen sind und welche
gemeinsamen und/oder individuellen, aber abgestimmten Maßnahmen wir ergriffen haben.
Die Projekte aller EU-Geber (Mitgliedstaaten und die Kommission) sollen positiv
herausgestellt werden. Der Bericht soll von 2006 an jährlich veröffentlicht werden.

(ii) Verbesserter Geberatlas

Bis Mitte 2006 wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem OECD-Ausschuss
für Entwicklungshilfe (OECD/DAC) eine überarbeitete und aktualisierte Fassung des bereits
bestehenden Atlanten als Band I erstellt.

(iii) Zusätzlicher regionaler Schwerpunkt

Dem Atlas wird – entsprechend der EU-Strategie für Afrika – als erster regionaler
Schwerpunkt ein Band II über Westafrika angefügt. Dieser Band wird hinreichend detailliert
sein, damit auf seiner Grundlage eine echte Debatte über Arbeitsteilung geführt und eine
eingehendere und genauere Analyse der neuen regionalen Prozesse vorgenommen werden
kann. Alle sechs Monate soll ein Band mit einem weiteren regionalen Schwerpunkt
hinzukommen, so dass mittelfristig sämtliche Entwicklungsländer der Welt abgedeckt
werden.

(iv) Kartographierung auf Länderebene

Die Hilfe sollte auch auf Länderebene kartographiert werden, um sämtliche Geber, die sich in
einem bestimmten Land engagieren, zu erfassen. Hierfür wurden in drei der vier EU-
Pilotländer Modelle entwickelt: Federführung durch das Partnerland in Nicaragua,
Federführung durch die Geber in Mosambik sowie Federführung seitens der EU in Vietnam.
Diese Verfahren sollen bis 2008 auf alle Unterzeichner der Pariser Erklärung ausgedehnt
werden.

(v) Neue Geber

Das Auftreten neuer Akteure hat Rückwirkungen auf die traditionelle Gebergemeinschaft.

Eine laufende Studie befasst sich mit den Maßnahmen der wichtigsten neuen Geberländer (die
sog. BRICS – d.h. Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika). Die Kommission
schlägt vor, dass die EU 2006 in einen Entwicklungsdialog mit diesen Ländern eintritt.

Drucksache 16/4880 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zielvorgabe 2 – Überwachung des EU- und des DAC-Prozesses

Es gilt, die Einhaltung von zwei Gruppen von Zusagen zu überwachen: Erstens, die
internationalen Ziele und Zwischenziele, denen alle Teilnehmer, d.h. Geber und Empfänger,
in Paris zugestimmt haben, einschließlich der ehrgeizigeren zusätzlichen Ziele, zu denen sich
die EU selbst verpflichtet hat1, und zweitens die EU-Beiträge in Form der konkreten EU-
Zusagen.

(i) Erste Gruppe von Zusagen

Die Einhaltung dieser Versprechen wird mit den Mechanismen überwacht, die derzeit von der
Arbeitsgemeinschaft „Monitoring“ des OECD/DAC eingerichtet werden. Die Überwachung
erstreckt sich auf alle Geber- und Partnerländer und wird sich auf von den Ländern
eigenverantwortlich durchgeführte Untersuchungen stützen, in denen Fortschritte anhand der
Pariser Erklärung gemessen werden. Die hierbei zu verwendenden Indikatoren werden 2006
in Kambodscha, Ghana, Nicaragua, Senegal, Südafrika und Uganda getestet. Um weitere
Verzögerungen zu vermeiden, muss die EU auf eine zügige und konsequente Umsetzung der
Pariser Erklärung dringen.

(ii) Zweite Gruppe von Zusagen

Ab 2006 wird die Erfüllung der konkreten Zusagen der EU im Rahmen eines Jahresberichts
über die Folgemaßnahmen nach dem Gipfel von Monterrey überprüft, in dem bilanziert wird,
inwieweit die EU ihre Versprechen – sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch die
Wirksamkeit der Hilfe – gehalten halt.

Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung und eines Arbeitsdokuments
der Kommissionsdienststellen, die dem Rat und der Parlament parallel zum Aktionsplan
übermittelt werden sollen.

Zielvorgabe 3: Fahrpläne

Die bestehenden Fahrpläne decken die einschlägigen Entwicklungsländer ab. Sie sind sehr
unterschiedlich, zeugen jedoch mehrheitlich von großem Elan und hohen Erwartungen. Die
betreffenden Länder lassen sich in folgende vier Gruppen einteilen:

(1) Länder, in denen ein Fahrplan keinen zusätzlichen Nutzen bringen würde,

(2) Länder, für die noch kein Fahrplan angenommen wurde,

(3) Länder, für die ein lokaler Prozess und/oder ein EU-Fahrplan beschlossen wurde,

(4) Länder, in denen bereits ein lokaler Prozess und/oder die Umsetzung eines EU-
Fahrplans in Angriff genommen wurden.

1 (i) Bereitstellung von Hilfe für den Kapazitätsaufbau ausschließlich durch koordinierte Programme, die
in zunehmendem Maße im Rahmen von Vereinbarungen zwischen mehreren Gebern durchgeführt
werden sollen; (ii) Zuteilung von 50% der den Regierungen zur Verfügung gestellten Unterstützung

nach dem „Country-Systems-Ansatz“ (Anwendung der rechtlichen Standards der Partnerländer), unter
Steigerung des Prozentsatzes der in Form von Budgethilfe oder sektorbezogenen Hilfe geleisteten
Unterstützung; (iii) Vermeidung der Schaffung neuer Durchführungsstellen; (iv) Reduzierung der nicht
koordinierten Missionen um 50%.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/4880

Eine erste Analyse hat gezeigt, dass mehrere Prozesse verstärkt werden müssen. Wir müssen
schnell Überlegungen darüber anstellen, wie – gemeinsam mit den Partnerstaaten und anderen
Gebern - die Umsetzung der Fahrpläne beschleunigt, die Verpflichtungen für die
Überwachung verstärkt und geteilt und die zunehmende ODA auf regionaler Ebene bewältigt
werden können. 2006 sollten die Fahrpläne endgültig stehen. Die darin festgelegten Ziele
sollten bis 2010 erreicht werden.

Daher wird vorgeschlagen, ab 2006 regelmäßig technische Seminare zur Bewertung der
Fortschritte zu veranstalten, eine Arbeitsteilung bei den konkreten Folgemaßnahmen
vorzunehmen und qualitative Zwischenziele für die Umsetzung festzulegen. Zudem sollte ein
System der kontinuierlichen Unterstützung und Überwachung in den 12 Ländern eingeführt
werden, für die es bereits feststehende Fahrpläne gibt oder demnächst beschlossen werden
(d.h. für Bangladesch, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Indien, Jordanien, Kenia, Mali,
Mosambik, Nicaragua, Südafrika und Vietnam).

Diese Zusage ist Gegenstand eines gesonderten Berichts.

Zielvorgabe 4 – Gemeinsamer Programmierungsrahmen (GPR)

In einer ersten Studie wurde eine Sammlung von nationalen Programmierungsdokumenten
untersucht, um Überschneidungen und Gemeinsamkeiten zu ermitteln. In einer zweiten Studie
wurde untersucht, welche Lehren aus den konkreten Erfahrungen vor Ort insbesondere mit
der Gemeinsamen Hilfsstrategie zugunsten von Uganda, Tansania und Sambia zu ziehen sind.
In einer dritten Studie wird die laufende Programmierung in Uganda beschrieben und am
Beispiel dieses Landes erläutert, wie ein künftiger gemeinsamer Programmierungsrahmen
(GPR) aussehen könnte. Dabei wurden die möglichen Ergebnisse und Vorteile dargelegt,
ohne die landesspezifischen Probleme und Gegebenheiten aus den Augen zu verlieren. Die
Ergebnisse dieser Studien wurden den Mitgliedstaaten 2005 mitgeteilt und mit ihnen erörtert
und dienten anschließend als Grundlage für einen Vorschlag der Kommission über einen
Rahmen für eine gemeinsame Mehrjahresprogrammierung.

Dieser Rahmen sollte bis Mitte 2006 angenommen werden, wobei bei seiner Umsetzung
pragmatisch, schrittweise und realistisch verfahren werden sollte. Derzeit bietet sich nämlich
eine einmalige Chance, weil die Programmierungszyklen der zwölf Geber in Mosambik
gerade zeitlich zusammenfallen. Daher schlagen wir vor, dass die Union zwar an einem
weltweiten Ansatz festhält, sich aber auf eine begrenzte Anzahl von Ländern konzentriert, die
unter folgenden Kriterien ausgewählt werden:

(1) Länder mit einer nationalen Strategie für Armutsbekämpfung;

(2) Länder, in denen mindestens zwei EU-Geber im Zeitraum 2006/2007 mit einer neuen
Programmierung beginnen;

(3) Länder, über ausreichende lokale Koordinierungskapazitäten verfügen;

Damit würde sich eine vorläufige Liste von Ländern (d.h. Äthiopien, Bangladesch, Burkina
Faso, Ghana, Haiti, Mali, Mosambik, Nicaragua, Ruanda, Sambia, Senegal, Südafrika,
Tansania, Uganda und Vietnam) ergeben, in denen bis 2008 mit der Umsetzung des

gemeinsamen Programmierungsrahmens begonnen werden könnte. Bei 11 Ländern handelt es
sich um afrikanische Länder; die Forderung der EU-Strategie für Afrika nach einer
unverzüglichen Umsetzung der Agenda für die Wirksamkeit der

Drucksache 16/4880 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwicklungszusammenarbeit in Afrika wäre somit erfüllt. Haiti wird als zusätzliches Land
vorgeschlagen, um auch einen instabilen Staat in diesen Prozess einzubeziehen. In den
Ländern, in denen bereits mit der Umsetzung einer gemeinsamen Hilfsstrategie der Geber
begonnen wurde (Tansania, Uganda und Sambia) ist es wichtig, dass sich der gemeinsame
Programmierungsrahmen einfügt und die laufenden Prozesse unterstützt. Bis 2010 sollte der
GPR dann auf die übrigen AKP-Länder sowie auf alle anderen Länder, die die Pariser
Erklärung unterzeichnet haben, ausgedehnt werden.

Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung, die dem Rat und der
Parlament parallel zum Aktionsplan übermittelt werden soll.

TEIL III ERGÄNZUNG DER AGENDA

Der dritte Teil dieses Aktionsplans befasst sich mit den fünf restlichen Zielvorgaben, die bis
Ende 2006 weiter auszuarbeiten sind.

Zielvorgabe 5 – Komplementarität

Im Bericht der Ad-hoc-Gruppe „Harmonisierung“ wurden Leitlinien in Form eines
Stufenplans für die Entwicklung einer operativen EU-Strategie für mehr Komplementarität
vorgegeben. Die Kommission schlägt vor, dass der Rat bis Mitte 2006 auf Grundlage der
Erfahrungen mit dem überarbeiteten Geberatlas einige Leitlinien für eine solche operative
Strategie billigt. Anschließend könnte die Kommission dem Rat ein Bündel von
pragmatischen Grundsätzen für die Förderung der Arbeitsteilung vorschlagen, die bis Ende
2006 angenommen werden könnten.

Danach könnten diese Grundsätze im Zusammenhang mit den künftigen regionalen Kapiteln
des überarbeiteten Geberatlanten fortgeschrieben werden, so dass alle sechs Monate eine
weitere Region hinzukäme, bis im Jahr 2010 alle Regionen der Welt abgedeckt wären.

Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung, die dem Rat und dem
Parlament noch übermittelt werden soll.

Zielvorgabe 6 – Mehr gemeinsame Maßnahmen: Kofinanzierung der EG als Katalysator

Die Kommission wird vor Ende 2006 einen strukturierten Kofinanzierungsmechanismus für
die EG-Mittel vorschlagen. In einem zweigeteilten Vorschlag für ein „aktives“ und ein
„passives“ Angebot werden die Grundsätze, Kriterien und Modalitäten für einen
strukturierten Kofinanzierungsmechanismus dargelegt. Es wird angestrebt, dass die
Mitgliedstaaten bis 2010 entsprechende Kofinanzierungsmaßnahmen ausarbeiten.

Wohlgemerkt kann diese Zielvorgabe nur erreicht werden, wenn die Überarbeitung aller
geltenden EG-Bestimmungen, die die Kofinanzierung behindern, abgeschlossen ist. Dies
umfasst neben einer Änderung der Finanzierungsverordnungen und von Anhang IV des
Abkommens von Cotonou auch die Aufnahme aktualisierter Bestimmungen in alle künftigen
Verordnungen, die die Kommission dem Rat zur Billigung unterbreitet. Bis 2008 müssen alle
Hindernisse beseitigt sein.
Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung, die dem Rat und dem
Parlament noch übermittelt werden soll.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/4880

Zielvorgabe 7 – Stärkung der EU-Vision

Im „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ wurde mit Blick auf den Aufbau
eines EU-Wissenschaftszentrums für Entwicklungsfragen dargelegt, welche Möglichkeiten
für gemeinsame Analysen und Debatten auf europäischer Ebene bestehen. Die folgenden
Elemente könnten zum Aufbau eines solchen Zentrums beitragen:

(i) Netz von Zentren für Entwicklungsforschung

Die europäischen wissenschaftlichen Zentren auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe haben
zwar fundierte akademische Beiträge hervorgebracht, sie arbeiten aber weitgehend isoliert
voneinander. Diese mangelnde Bündelung der europäischen Forschung und Wissenschaft
mindert unseren Einfluss auf die allgemeine Debatte in diesem Bereich. Daher sollten die
Zentren in einem flexiblen Netz proaktiv miteinander verbunden werden. Dieses Netz sollte
bis 2006 eingerichtet werden, damit es wissenschaftliche Studien durchführen kann, auf die
wir uns bei unseren internen Beratungen und in der globalen Debatte stützen können. Bis
2008 sollte das Netz dafür sorgen, dass die EU über eine umfassende prospektive und
analytische Kapazität verfügt, mit der sie ihre Vision, die sie im Europäischen Konsens
entworfen hat, untermauern kann.

(ii) Europäische Entwicklungshilfetage

Bislang gibt es kein Ereignis oder keinen Zeitpunkt, der den analytischen Beitrag der EU zur
entwicklungspolitischen Diskussion symbolisiert, oder ein Ereignis oder einen Zeitpunkt, zu
dem sich alle EU-Akteure versammeln. Die meisten politischen Parteien, Gewerkschaften
oder Organisationen haben eine bestimmte Veranstaltung, auf der sie Geschlossenheit
demonstrieren und prospektive Analysen betreiben, beispielsweise „Sommeruniversitäten“
oder „Wochen“ zu einem ihrer Kernthemen. Solche Ereignisse oder Veranstaltungen können
Denkanstöße geben und die Diskussion anregen und sie können dazu beitragen, dass sich
unterschiedliche Akteure der Gemeinschaft zu einer gemeinsamen Agenda zusammenfinden.

Daher wird vorgeschlagen, ab 2006 einmal im Jahr “Europäische Tage der
Entwicklungszusammenarbeit” abzuhalten, um unseren gemeinsamen Beitrag zur Geltung zu
bringen und die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu verstärken.

(iii) Mehr gemeinsame Ausbildungsgänge

Der „Europäische Konsens“ betonte überdies die Notwendigkeit gemeinsamer operativer
Ziele und Verfahren für die Praxis. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben
Ausbildungsprogramme für Personen entwickelt, die in der Entwicklungshilfe tätig sind.
Daher wird vorgeschlagen, einen europäischen Ausbildungsatlas auszuarbeiten, in dem alle
einschlägigen Ausbildungsinstrumente der Kommission und der Mitgliedstaaten verzeichnet
sind und der künftig allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird. Dieses System
sollte bei den ersten Europäischen Tagen der Entwicklungszusammenarbeit 2006 getestet und
bis Ende 2008 weiter ausgebaut werden.

Zielvorgabe 8 – Gemeinsame lokale Vereinbarungen
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten umgehend flexible gemeinsame lokale
Vereinbarungen, die eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten erlauben, ausarbeiten und
noch vor Jahresende annehmen.

Drucksache 16/4880 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bis 2008 sollten für alle 14 Ländern, die die Erklärung von Rom über die Harmonisierung der
Geberpraktiken unterzeichnet haben (d.h. Bangladesch, Bolivien, Kambodscha, Äthiopien,
Fidschi, Kirgisische Republik, Marokko, Mosambik, Nicaragua, Niger, Senegal, Tansania,
Vietnam und Sambia), solche Vereinbarungen vorgeschlagen werden; diese Länder wurden
2004 einer DAC-Überprüfung unterzogen und verfügen daher, was die Harmonisierung
betrifft, über eine solide Ausgangsbasis.

Zielvorgabe 9 – Überprüfung der EU-Vorschriften für die Entwicklungszusammenarbeit:
Leitfäden

Die vier folgenden Leitfäden sollen erstellt werden:

(1) EU-Vorschriften für die Programmierung;

(2) EU-Vorschriften für die Auftragsvergaben;

(3) EU-Vorschriften und –Grundsätze für NRO;

(4) EU-Vorschriften über Beihilfen;

Diese Leitfäden sollen bis Ende 2006 fertiggestellt sein. Im Jahr 2008 sollen sie unter
Berücksichtigung der bis dahin erfolgten weiteren Vereinfachung und Harmonisierung der
Vorschriften überarbeitet werden.

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