BT-Drucksache 16/4787

Energieeinsparverordnung zügig verabschieden - Energieausweis als Bedarfsausweis einführen

Vom 22. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4787
16. Wahlperiode 22. 03. 2007

Antrag
der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Hans-Josef Fell, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Energieeinsparverordnung zügig verabschieden – Energieausweis als
Bedarfsausweis einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Richtlinie 2002/91/EG für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll
in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 umgesetzt werden. Ein wesent-
liches Instrument ist dabei die Einführung eines verbindlichen Energieaus-
weises. Er soll mit einer Übergangszeit bei Verkauf und Vermietung für alle
bestehenden Gebäude sowie Wohnungen eingeführt werden und Empfehlungen
für eine kostengünstige energetische Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz
des Gebäudes geben. Die EU-Vorgaben hätten eigentlich bis zum 1. Januar
2006 umgesetzt werden müssen.

Der Energieausweis kann und wird das Verständnis für die energetische Quali-
tät von Gebäuden verbessern und hoffentlich viele Anstöße für konkrete Maß-
nahmen liefern. Vorrangig ist jedoch, dass in möglichst kurzer Zeit möglichst
viele qualitativ hochwertige und nachhaltige energetische Gebäudesanierungs-
maßnahmen auch in die Tat umgesetzt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
aus der Anhörung im Dezember 2006 resultierenden Änderungen der EnEV
dem Parlament vorzulegen;

2. die EnEV endlich in die parlamentarische Beratung zu bringen;

3. zu gewährleisten, dass der Energieausweis ein möglichst einheitliches und
ausreichend genaues Instrument zur Erhebung der energetischen Qualität
von Gebäuden darstellt, dass seine Aussagen leicht verständlich und nach-
vollziehbar sind und die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Wohnungen und
Häuser garantiert ist;

4. für die verbindliche Einführung des Bedarfsausweises für alle Gebäudetypen

zu sorgen;

5. eine einheitliche Behandlung aller Gebäudetypen unabhängig vom Baujahr
sowie das einheitliche Inkrafttreten der Verordnung für alle Gebäudetypen
sicherzustellen;

Drucksache 16/4787 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. zu garantieren, dass zur Erstellung eines Energieausweises grundsätzlich
mindestens ein Ortstermin für den Gutachter vorgeschrieben wird. Die Er-
gebnisse dieses Ortstermins sind im Energieausweis mit zu dokumentieren;

7. den Energieausweis mit einem eindeutigen Hinweis zu versehen, dass er
nicht die Grundlage für eine qualifizierte Sanierungsempfehlung und/oder
gar für eine energetische Sanierungsmaßnahme darstellt, sondern lediglich
eine Einordnung der energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes ermög-
licht. Es werden daher grundsätzlich nur allgemeine und unverbindliche
Sanierungsempfehlungen auf einem gesonderten Beiblatt ausgesprochen.
Diese Sanierungsempfehlungen werden nicht Bestandteil des Energieaus-
weises;

8. dafür zu sorgen, dass die Sanierungsempfehlungen einen eindeutigen Hin-
weis enthalten, dass energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen nur auf
der Basis von detaillierten Bedarfsberechnungen und auf das Gebäude ab-
gestimmten Sanierungsmaßnahmen durch einen anerkannten Fachmann
vorzunehmen sind;

9. zu gewährleisten, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, die mit öffent-
lichen Fördermitteln (z. B. durch die KfW-Bankengruppe) finanziert werden,
verbindlich einer fachlichen Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen
und der Testierung des verbesserten Energiebedarfs stichprobenartig von ei-
nem Sachverständigen zugeführt werden;

10. dem Vorschlag der EU-Richtlinie zu folgen und den Energieausweis Mietern
oder Käufern auszuhändigen;

11. den in der EU-Richtlinie geforderten Einsatz erneuerbarer Energien ohne
Einschränkung umzusetzen;

12. die Qualität der Energieausweise durch qualifizierte Ausweisaussteller
sicherzustellen und ein einheitliches Zertifizierungsverfahren einzuführen;

13. die Energieeffizienzanforderungen von Neubauten um 20 Prozent im Ver-
gleich zur EnEV 2002 zu erhöhen.

Berlin, den 22. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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