BT-Drucksache 16/4730

Anwendung von Beamten- und Zusatzversorgung auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern

Vom 19. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4730
16. Wahlperiode 19. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider
(Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Anwendung von Beamten- und Zusatzversorgung auf Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern

Seit 1996 besteht die Möglichkeit, auch Bürgerinnen und Bürger der neuen Bun-
desländer, die in Bundes- und Landesbehörden sowie anderen staatlichen Ver-
waltungsdienststellen tätig sind, in den Beamtenstand zu versetzen oder in die
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte des Bundes, der Länder und Kommunen (einschließ-
lich der Polizei und Bildungseinrichtungen) wurden neu in den Beamtenstand
aufgenommen (1997 und aktuell; insgesamt und differenziert nach Bereichen
und Ländern)?

2. Welchen Anteil daran haben Beschäftigte, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in
den neuen Bundesländern hatten?

3. In welche Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer
Dienst) erfolgten wie viele der Verbeamtungen von Beschäftigten, die bereits
1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten?

4. Wie viele Beschäftigte, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bun-
desländern hatten, sind in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
aufgenommen worden (unterteilt nach Bundes-, Länder- und kommunalen
Institutionen sowie anderen Verwaltungsstellen)?

5. Wie hoch sind die Kosten, die für die Pensionsfonds aufzubringen sind (un-
terteilt nach Jahren und Ländern)?

6. Sind Regelungen vorgesehen, die zurückgelegten Dienstjahre seit 1990 bei
ununterbrochener Tätigkeit anzuerkennen?

Wenn ja, in welchen Bereichen?

Berlin, den 19. März 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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