BT-Drucksache 16/4727

Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt im Jahr 2006

Vom 19. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4727
16. Wahlperiode 19. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt im Jahr 2006

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2005 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD die umstrittene präventive Tele-
kommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt verlängert. Damit be-
hält die Befugnis aus dem Jahr 1992 für weitere 18 Monate ihre Gültigkeit,
obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits am 27. Juli 2005 (1 BvR 668/04)
bestimmt hatte, dass die Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der pri-
vaten Lebensgestaltung bei Artikel-10-GG-Eingriffen (GG = Grundgesetz) strikt
zu beachten sind. Diese Vorgabe wurde bei der gesetzlichen Regelung der
Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt schlicht von den
Regierungsparteien ignoriert. Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre der
Betroffenen bei der Überwachung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefor-
dert hatte, fehlen nach wie vor völlig. Lediglich eine Evaluierung für 2007 wur-
de avisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie oft ergingen im Jahr 2006 Anordnungen von Landgerichten bzw. vom
Bundesministerium der Finanzen zur Überwachung

a) der Telekommunikation (aufgeschlüsselt nach den verschieden Über-
wachungsarten),

b) des Postverkehrs?

2. Wie viele Telekommunikationsanschlüsse wurden dabei in diesem Jahr über-
wacht?

3. Wie viele Briefe und Paketsendungen wurden dabei geöffnet?

4. Wie lange war die Dauer der Überwachungsmaßnahmen der Telekommuni-
kation und des Postverkehrs?

5. Wie viele Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation führten

a) zu strafrechtlichen Ermittlungen,

b) zu Verurteilungen?
6. Wie viele Überwachungsmaßnahmen des Postverkehrs führten im Jahr 2006

a) zu strafrechtlichen Ermittlungen,

b) zu Verurteilungen?

Drucksache 16/4727 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie hoch war die Anzahl der Personen, die von Überwachungsmaßnahmen

a) der Telekommunikation,

b) des Postverkehrs betroffen waren und bei denen sich die Annahme nicht
bestätigt hatte, sie würden bestimmte Straftaten vorbereiten (Straftaten
nach § 19 Abs. 1 oder 2, § 20 Abs. 1, § 20a Abs. 1 oder 2 oder § 22a
Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 oder Abs. 2 des Gesetzes über die Kontrolle von
Kriegswaffen)?

8. Wie hoch ist die Anzahl der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen im
Jahr 2006, die

a) benachrichtigt,

b) nicht benachrichtigt wurden?

9. Wie hoch waren die Kosten der Überwachungsmaßnahmen

a) der Telekommunikation,

b) des Postverkehrs?

10. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen
bisher unternommen, Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persön-
lichen Lebensgestaltung (im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentschei-
dung) zu erarbeiten, und welche weiteren Planungen hat sie rechtzeitig vor
dem Ende der Befristung, ihre Pläne in die politisch-parlamentarische Dis-
kussion einzubringen?

11. Für welches konkrete Datum ist die für 2007 avisierte Evaluation vorgese-
hen?

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen
bisher unternommen das Ergebnis der Evaluation rechtzeitig vor dem Ende
der Befristung in die politisch-parlamentarische Diskussion einzubringen?

Berlin, den 19. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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