BT-Drucksache 16/4624

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 16/4379, 16/4572 - Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 - EzG 2007)

Vom 7. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4624
16. Wahlperiode 07. 03. 2007

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/4379, 16/4572 –

Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007
(Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 – EzG 2007)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt:

㤠4

Für Empfängerinnen und Empfänger laufender Versorgungsbezüge gilt § 1
entsprechend mit der Maßgabe, dass der Betrag nur für das Jahr 2007 gezahlt
wird und sich nach dem jeweiligen individuell maßgebenden Ruhegehaltssatz
und den Anteilssätzen der Witwen- und Waisenversorgung aus dem Betrag
von 300 Euro berechnet. Bei Empfängerinnen und Empfängern von Mindest-
versorgungsbezügen gilt der jeweils maßgebende Mindestruhegehaltssatz.“

2. Die bisherigen §§ 4 und 5 werden die §§ 5 und 6.

Berlin, den 7. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Begründung

Der Deutsche Bundestag ist entgegen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
der Auffassung, dass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfän-
ger des Bundes zumindest im Jahr 2007 ebenfalls eine entsprechende Einmal-
zahlung erhalten sollen, die sich – ausgehend von dem für die Empfängerinnen
und Empfänger von Dienstbezügen geltenden Betrag – nach dem jeweils maß-
gebenden individuellen Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und
Waisengeldes berechnet. Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs-
empfänger haben, wie in § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes zum Ausdruck
kommt, Anspruch auf Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaft-
lichen und finanziellen Verhältnisse. Die Jahresbruttobezüge der Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bund liegen seit dem Jahr 2003

Drucksache 16/4624 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
trotz der Einbeziehung in das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs-
gesetz 2003/2004 unter dem Betrag der Versorgung im Jahre 2002. Seitdem hat
dieser Personenkreis mithin faktisch Einbußen an seiner Versorgung hinnehmen
müssen. Renterinnen und Rentner haben 2003 eine Rentenerhöhung erhalten.

Eine Beteiligung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
an Einmalzahlungen ist in der jüngeren Vergangenheit zwar nicht durchgängig,
aber überwiegend vom Gesetzgeber praktiziert worden, so in den Jahren 1995,
2003 und 2004. Die Einbeziehung der Versorgungsempfängerinnen und Versor-
gungsempfänger ist ein Akt politischer Fairness in Anbetracht der Verpflich-
tung, diesen Personenkreis an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaft-
lichen und finanziellen Verhältnisse teilhaben zu lassen.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 125 Mio. Euro. Der Großteil
entfällt auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Bun-
deseisenbahnen und der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost.
Von der Maßnahme profitieren in besonderer Weise Empfängerinnen und
Empfänger kleiner und mittlerer Versorgungsbezüge. Bei einer Auswertung der
Personalstatistiken des Statistischen Bundesamtes ergibt sich, dass der mittlere
Dienst die Laufbahngruppe ist, der die meisten Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger angehören.

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