BT-Drucksache 16/4601

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3344- Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen

Vom 7. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4601
16. Wahlperiode 07. 03. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

Zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Birgit Homburger,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3344 –

Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen

A. Problem

Abschaffung des Gebietsmonopols der Bezirksschornsteinfegermeister; Ent-
wicklung eines Wettbewerbssystems, das Doppelmessungen vermeidet, Bewer-
berlisten überflüssig macht sowie kostengünstige und weitgehend unbürokrati-
sche Anlagekontrollen gewährleistet.

B. Lösung

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/4601 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3344 abzulehnen.

Berlin, den 28. Februar 2007

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Albert Rupprecht (Weiden)
Stellvertretender Vorsitzender

Christian Lange (Backnang)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4601

Bericht des Abgeordneten Christian Lange (Backnang)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/3344 wurde in der 73. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2006 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur federfüh-
renden Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags

Für das vom Staat verliehene Prüf- und Gebietsmonopol des
Bezirksschornsteinfegermeisters gibt es nach Meinung der
Antragsteller keine Begründung mehr. Die Pflicht des Anla-
genbetreibers, die vorgeschriebenen Arbeiten vom Schorn-
steinfeger erledigen zu lassen, führten häufig dazu, dass es
zu gebührenpflichtigen Doppelarbeiten bei der Emissions-
messung komme, weil etwa auch Wartungsverträge mit ei-
nem Heizungs- und Sanitärbetrieb bestünden. Die Bundes-
regierung wird aufgefordert, ein Wettbewerbssystem zu ent-
wickeln, um Doppelmessungen zu vermeiden und eine un-
bürokratische Anlagenkontrolle zu gewährleisten. Darüber
hinaus sollten die Schornsteinfeger von so genannten sach-
fremden Pflichten befreit werden. Überflüssig sei die Rege-
lung im Schornsteinfegergesetz, dass der Schornsteinfeger
seinen Wohnsitz im Kehrbezirk oder in dessen Nahbereich
haben müsse. Gleiches gelte für die Regelung, wonach der
Schornsteinfeger Mitglied der Feuerwehr sein müsse. Geän-
dert werden sollte nach Meinung der Antrag stellenden
Fraktion auch die Handwerksordnung. Auch Schornsteinfe-
gergesellen sollten sich nach sechsjähriger Tätigkeit, davon
vier Jahre in leitender Funktion, grundsätzlich selbstständig
machen können. Dies gelte umso mehr, wenn das Gebiets-
monopol abgeschafft werde.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 16/3344
verwiesen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 16/3344 in seiner 29. Sitzung am
28. Februar 2007 abschließend beraten.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD mach-
ten deutlich, dass der Status des Bezirksschornsteinfegers
wesentlich durch öffentlich rechtliche Merkmale geprägt
sei. Nach den Plänen der Bundesregierung solle eine Tren-
nung zwischen wirtschaftlicher und hoheitlicher Tätigkeit
erfolgen. Künftig werde die Chancengleichheit für EU-Be-
werber hergestellt und europäische Qualifikationen und
Berufsabschlüsse würden danach anerkannt werden. Die
Bezirksvergabe werde zukünftig über Ausschreibungen für
einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgen. Auch werde eine

Wiederbestellung möglich sein. Die Residenzpflicht werde
aufgehoben werden. Auch das Nebentätigkeitsverbot werde
gestrichen. Es sei geplant, die Reform zum 1. Januar 2008
in Kraft zu setzen. Der Gesetzentwurf sei in Arbeit. Insge-
samt werde die von der Koalition vorgesehene Reform den
Ansprüchen der Europäischen Union Rechnung tragen. Der
Markt werde damit in hinreichendem Maße geöffnet. Den
Gesundheits- und Sicherheitsansprüchen und auch der Für-
sorgepflicht des Staates werde gleichfalls Genüge getan.

Nach Auffassung der Fraktion der FDP sollte die Bundes-
regierung möglichst umgehend einen Gesetzentwurf vorle-
gen, der das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren hin-
fällig macht. Die vom Bezirksschornsteinfeger angebotenen
Dienstleistungen könnten im freien Wettbewerb durchge-
führt werden. Auch für den Feuer- und den Immissions-
schutz sei ein staatliches Monopol nicht notwendig. Die
Beibehaltung von Gebietsmonopolen sei einfach nicht mehr
zeitgemäß. Die nach den Plänen der Bundesregierung auch
zukünftig als hoheitlich definierten Leistungen würden 60
Prozent des Spektrums der Dienstleistungen der Schorn-
steinfeger umfassen. Die verbleibenden 40 Prozent der Tä-
tigkeiten seien nicht attraktiv genug, um damit einen echten
Wettbewerb herzustellen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, ihre Fraktion werde
den Antrag der Fraktion der FDP ablehnen. Es gehe im vor-
liegenden Bereich um hoheitliche Tätigkeiten, betroffen
seien Fragen von Umwelt, Sicherheit und Energiever-
brauch. Aus anderen Ländern seien Entwicklungen bekannt,
wo mit einer der Liberalisierung die Unfallhäufigkeit zuge-
nommen habe. Dort werde zum Teil sogar überlegt, das ab-
geschaffte Monopol wieder einzuführen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 16/3344 zu empfehlen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte
den Antrag der Fraktion der FDP. Sie habe seit langem für
diese Marktöffnung plädiert. Die Haltung der Bundesregie-
rung sei abzulehnen, weil es in dem entscheidenden Aspekt
– der Abschaffung des Gebietsmonopols – nicht zu wesent-
lichen Änderungen kommen solle. Der Umweltschutz sei
quasi die „Schwester“ des Verbraucherschutzes. Mit den
vorhandenen Gebietsmonopolen hätten die Verbraucherin-
nen und Verbraucher keine Möglichkeit, Schornsteinfeger
ihrer Wahl zu Rate zu ziehen, die sich auf die Bereiche Um-
weltschutz, Immissionsschutz oder effiziente Energienut-
zung spezialisiert hätten.

Berlin, den 28. Februar 2007

Christian Lange (Backnang)
Berichterstatter

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