BT-Drucksache 16/4561

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/4012- Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 12. September 2002 zum Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping

Vom 7. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4561
16. Wahlperiode 07. 03. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/4012 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Zusatzprotokoll vom 12. September 2002
zum Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping

A. Problem

Nach dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping war die ge-
genseitige Durchführung und Anerkennung von Dopingkontrollen zwischen
den einzelnen Vertragsstaaten bisher nicht geregelt. Das Zusatzprotokoll zum
Übereinkommen des Europarates schafft hierfür eine Grundlage. Ziel ist es, die
Wirksamkeit der Kontrollen zu erhöhen und zur Harmonisierung, Transparenz
und Effizienz der bilateralen und multilateralen Dopingvereinbarungen bei-
zutragen. Das Zusatzprotokoll stellt, unbeschadet teilweise bereits vorliegender
bilateraler Vereinbarungen, die notwendige Ermächtigung für die Durch-
führung von Kontrollen bei Sportlerinnen und Sportlern aus dem Hoheitsgebiet
anderer Vertragsparteien dar.

Die Vertragsparteien erkennen durch das Zusatzprotokoll zugleich die Zustän-
digkeit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und anderer ihr unterstellter
Dopingkontrollorganisationen für die Durchführung von Kontrollen auch au-
ßerhalb von Wettkämpfen bei ihren Sportlerinnen und Sportlern an.

Ferner wird im Zusatzprotokoll ein verbindliches Verfahren zur Überprüfung
der Anwendung des Übereinkommens gegen Doping durch die Vertragsstaaten
festgelegt.

Mit dem Zusatzprotokoll zählt das Übereinkommen gegen Doping zu den we-
nigen internationalen Übereinkommen, die mit einem bindenden Kontrollver-
fahren ausgestattet sind.

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 15. Februar 2006 das oben genannte

Zusatzprotokoll unterzeichnet. Durch das Vertragsgesetz sollen die innerstaat-
lichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für
die Ratifizierung des Zusatzprotokolls geschaffen werden.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 16/4561 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Dem Bund entstehen durch eine eventuelle Mitwirkung in dem Evalu-
ierungsteam zur Überprüfung der Anwendung des Übereinkommens gegen
Doping Reisekosten in relativ geringer Höhe, die in den Ansätzen der mittel-
fristigen Finanzplanungen enthalten sind. Darüber hinaus fallen keine zusätz-
lichen Vollzugskosten an.

Für die Länder und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sowie die sozialen Sicherungssysteme sind durch das Zu-
satzprotokoll nicht zu erwarten, da nennenswerte Mehrkosten für die Wirtschaft
und die betroffenen Personen nicht entstehen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4561

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzenwurf auf Drucksache 16/4012 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 7. März 2007

Der Sportausschuss

Dr. Peter Danckert
Vorsitzender

Klaus Riegert
Berichterstatter

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter

bisher gesammelten Erfahrungen wurde das nunmehr zur
kunft werden sich die Zeichnerstaaten des Zusatzprotokolls
gegenseitig ermächtigen, Dopingkontrollen bei Sportlerin-
Beratung anstehende Vertragsgesetz zum ergänzenden
Zusatzprotokoll erarbeitet.

Das Zusatzprotokoll dient der internationalen Vereinheit-
lichung der Verfahrensweise bei Dopingkontrollen inner-

nen und Sportlern aus dem Hoheitsgebiet anderer Vertrags-
staaten nicht nur durchzuführen und anzuerkennen, sondern
das Ergebnis dieser Kontrollen auch den jeweiligen nationa-
len Antidopingorganisationen und dem betroffenen Sport-
Drucksache 16/4561 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Dagmar Freitag, Detlef Parr, Katrin Kunert
und Winfried Hermann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/4012 in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 beraten
und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den
Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die innerstaatlichen Voraus-
setzungen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes
für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu schaffen.

Das Zusatzprotokoll dient der internationalen Vereinheit-
lichung der Verfahrensweise bei Dopingkontrollen inner-
halb der Vertragsstaaten sowie einer Verbesserung der
Beobachtung der Umsetzungen der Verpflichtungen nach
dem europäischen Übereinkommen vom 16. November
1989 gegen Doping. Hierdurch soll die Wirksamkeit der
Kontrollen erhöht und zur Harmonisierung, Transparenz
und Effizienz der bilateralen und multilateralen Doping-
vereinbarungen beigetragen werden. Wegen der Einzel-
heiten wird auf Drucksache 16/4012 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Drucksache 16/4012 in seiner
33. Sitzung am 7. März 2007 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Der Rechtsausschuss hat die Drucksache 16/4012 in seiner
50. Sitzung am 7. März 2007 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Drucksache 16/
4012 in seiner 43. Sitzung am 7. März 2007 beraten und
empfiehlt einstimmig die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/4012 in seiner 27. Sitzung am 7. März 2007 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, Doping ist kein aus-
schließlich nationales Problem und kann daher nur in einem
abgestimmten internationalen Zusammenwirken bekämpft
werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung
bereits 1992 das Übereinkommen vom 16. November 1989
gegen Doping gezeichnet und 1994 ratifiziert.

Auf dieser Grundlage und den mit dem Übereinkommen

europäischen Übereinkommen vom 16. November 1989 ge-
gen Doping. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Kontrollen zu
erhöhen und zur Harmonisierung, Transparenz und Effizi-
enz der bilateralen und multilateralen Dopingvereinbarun-
gen beizutragen.

In dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen
Doping verpflichten sich die Vertragsparteien, in den in ihm
behandelten Angelegenheiten eng zusammenzuarbeiten und
eine ähnliche Zusammenarbeit zwischen ihren Sportorga-
nisationen zu fördern. Bisher wurden zur Erfüllung dieser
Verpflichtung zwischen einzelnen Staaten meist bilaterale
Abkommen geschlossen. Zur Effizienzsteigerung der
Dopingkontrolltätigkeit und zur Gleichbehandlung aller
Athletinnen und Athleten ist die einheitliche Form und die
Ausdehnung der gegenseitigen Kontrolltätigkeit auf alle
Unterzeichnerstaaten ein Meilenstein.

Die Umsetzung der von den Unterzeichnerstaaten freiwillig
eingegangenen Verpflichtungen ist ein wesentliches Ele-
ment der Harmonisierung und Verbesserung der Maßnah-
men gegen das Doping. Die bisherige Vorgehensweise er-
schöpfte sich in der Sammlung von Einzeldaten, die mit
Hilfe eines Fragebogens abgefragt und gesammelt veröf-
fentlicht wurden. Die Fragestellung konnte hierbei nicht die
jeweiligen Besonderheiten der Rechtslage in den Unter-
zeichnerstaaten berücksichtigen.

Deshalb ist das neue Instrumentarium deutlich weiterfüh-
rend. Zweck des Zusatzprotokolls ist die Schaffung einer
international anerkannten rechtlichen Grundlage zur Ver-
besserung der Dopingkontrolltätigkeit und die Stärkung der
beobachtenden Begleitgruppe bei der Beobachtung der Um-
setzung der Maßnahmen.

Durch die Zustimmung zu diesem Protokoll wird mehr Ge-
rechtigkeit im Spitzensport geschaffen, weil alle Sportlerin-
nen und Sportler der Unterzeichnerstaaten gleichermaßen
einem dichten Kontrollnetz unterworfen werden.

Die Fraktion der CDU/CSU wird daher dem Gesetzentwurf
zustimmen.

Die Fraktion der SPD erklärte, mit dem von der Bundes-
regierung vorgelegten Gesetzentwurf erfolgt die formale
Zustimmung zu dieser Zusatzvereinbarung, die ein weiterer
wichtiger Schritt in Richtung einer effektiven Bekämpfung
des Dopings über Landesgrenzen hinweg ist. Das Zusatz-
protokoll erkennt über die europäische Ebene hinaus die
Zuständigkeit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und
anderer ihr unterstellter Dopingkontrollorganisationen für
die Durchführung von Kontrollen auch außerhalb von Wett-
kämpfen bei ihren Sportlerinnen und Sportlern an. In Zu-
halb der Vertragsstaaten sowie einer Verbesserung der
Beobachtung der Umsetzung der Verpflichtungen nach dem

verband zur Verfügung zu stellen. Damit erfolgt auch eine
weitere Harmonisierung der internationalen Regeln, die

Wissen und Informationen sind wichtig, um das gemein-
same Ziel, Doping im Sport optimal zu bekämpfen, zu errei-
chen. Politik und Sport haben dieses gemeinsame Ziel. Die
Möglichkeiten, das Doping zu bekämpfen, werden heute
noch nicht ausreichend ausgeschöpft. Es ist beispielsweise
wichtig, die finanzielle Ausstattung der Nationalen Anti
Doping Agentur (NADA) in den kommenden Jahren weiter
auszubauen, um die bestmöglichen Mittel im Kampf gegen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bisher die einzige
Fraktion im Deutschen Bundestag ist, die einen entsprechen-
den Folgeantrag eingebracht hat (Drucksache 16/4166). Ihre
Kernforderungen für eine moderne Dopingbekämpfung in
Deutschland sind, dass der Sportbetrug durch Doping unter
Strafe gestellt und kriminelle Dopingnetzwerke bekämpft
werden. Die Dopingprävention muss ausgebaut und das
Dopingkontrollsystem verbessert werden.

Berlin, den 7. März 2007

Klaus Riegert
Berichterstatter

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4561

eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Doping-
bekämpfung ist.

Die Fraktion der SPD wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Die Fraktion der FDP unterstützt das Zusatzprotokoll vom
12. September 2002 zum Übereinkommen vom 16. Novem-
ber 1989 gegen Doping, das die Voraussetzungen für eine
effektive Bekämpfung des Dopings schafft.

Das Zusatzprotokoll und das zugrunde liegende Über-
einkommen regeln die gegenseitige Durchführung und An-
erkennung von Dopingkontrollen in den einzelnen Vertrags-
staaten. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Kontrollen zu
erhöhen und zur Harmonisierung, Transparenz und Effi-
zienz der bilateralen und multilateralen Dopingvereinba-
rungen beizutragen. Das Zusatzprotokoll stellt, unbeschadet
teilweise bereits vorliegender bilateraler Vereinbarungen,
die notwendige Ermächtigung für die Durchführung von
Kontrollen bei Sportlerinnen und Sportlern aus dem
Hoheitsgebiet anderer Vertragsparteien dar. Die Vertrags-
parteien erkennen durch das Zusatzprotokoll zugleich die
Zuständigkeit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und
anderer ihr unterstellter Dopingkontrollorganisationen für
die Durchführung von Kontrollen auch außerhalb von Wett-
kämpfen bei ihren Sportlerinnen und Sportlern an.

Eine internationale Zusammenarbeit und der Austausch von

Doping einsetzen zu können. Nur so können die Lücken in
den Kontrollen endgültig geschlossen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützt nachdrücklich das
Zusatzprotokoll. Nachdem Deutschland dem internationa-
len Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
beigetreten ist, mussten noch ausstehende Regularien inter-
national geklärt werden. Und somit ist der vorliegende Ge-
setzentwurf gegen Doping nur folgerichtig. Das Zusatzpro-
tokoll schafft die Grundlage für die gegenseitige
Durchführung und Anerkennung von Dopingkontrollen.
Dadurch kann die Wirksamkeit der Kontrollen erhöht wer-
den. Darüber hinaus muss die Bundesregierung jedoch
sicherstellen, dass die Arbeit der Nationalen Anti Doping
Agentur auf eine solide Basis gestellt wird.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, bei
dem vorliegenden Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4012
handelt es sich um ein Vertragsgesetz zu einem internationa-
len Übereinkommen zur Dopingbekämpfung. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt zu, damit die Doping-
bekämpfung auf internationaler Ebene besser vorankommt.

Das vorliegende Übereinkommen des Europarates und die
schon ratifizierte UNESCO-Konvention gegen Doping im
Sport müssen jetzt auch in innerstaatlichen Rechtsbereichen
mit Leben gefüllt werden. Es ist daran zu erinnern, dass die

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