BT-Drucksache 16/4554

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/3064- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP 16/1653- Gesetzliche Mindestlöhne ablehnen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/2978- Arbeit in Armut verhindern

Vom 7. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4554
16. Wahlperiode 07. 03. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/3064 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel,
Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/1653 –

Gesetzliche Mindestlöhne ablehnen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Matthias
Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/2978 –

Arbeit in Armut verhindern

A. Problem

Zu Drucksache 16/3064

Im Ausland ansässige Arbeitgeber sind bislang im Wesentlichen nur im Bau-
bereich verpflichtet, ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern die hier geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen
zu gewähren. Damit wird in dieser Branche eine Benachteiligung der entsand-
ten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden und zugleich verhindert,
dass durch unfairen Wettbewerb insbesondere die hier ansässigen kleinen und
mittleren Unternehmen sowie die bei ihnen bestehenden Arbeitsplätze gefähr-
det werden. Das ebenfalls lohnkostenintensive Gebäudereinigerhandwerk steht
in einer vergleichbaren Situation. Deshalb ist eine Ausdehnung des Arbeitneh-
mer-Entsendegesetzes auch auf diese Branche geboten.

Drucksache 16/4554 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Drucksache 16/1653

Nach Ansicht der Antragsteller ist die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne
die falsche Antwort auf die Herausforderungen einer europäischen Erweiterung
und den zunehmenden Wettbewerbsdruck aufgrund deutlich niedrigerer Löhne,
vor allem aus den EU-Beitrittsländern. Sie würden dauerhaft die Probleme des
Arbeitsmarktes, insbesondere den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven
Sektoren sowie im Niedriglohnbereich, nicht lösen, sondern verschärfen.

Zu Drucksache 16/2978

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion wächst der Anteil der Beschäf-
tigten in der Europäischen Union, der in Vollzeit zu niedrigen und Armutslöhnen
beschäftigt ist. Unterbietungswettbewerb und Schmutzkonkurrenz zu Lasten der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien für den Anstieg der Niedriglohn-
verdiener genauso verantwortlich wie abnehmende Reichweite und Niveau tarif-
vertraglich geregelter Mindestarbeitsbedingungen.

B. Lösung

Zu Drucksache 16/3064

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird in seinem die tarifvertraglichen Arbeits-
bedingungen betreffenden Teil auf das Gebäudereinigerhandwerk ausgedehnt.
Zudem werden die Durchsetzungs- und Kontrollvorschriften entsprechend ange-
passt und modernisiert, u. a. durch die Möglichkeit zur Einführung elektroni-
scher Meldeverfahren. Im Zuge der Ausschussberatungen wurde die Seeschiff-
fahrtsassistenz aus dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
gestrichen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Drucksache 16/1653

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Forderungen nach gesetzlichen
Mindestlöhnen oder nach einer Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes auf andere Branchen eine klare Absage zu erteilen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

Zu Drucksache 16/2978

Die antragstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, zügig ein Ge-
setzespaket zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zur Beratung vor-
zulegen, das eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes auf alle Branchen, eine Reform der Allgemeinverbindlich-
keitserklärung sowie die Möglichkeit enthält, rechtlich verbindliche Mindest-
löhne und Mindestarbeitsbedingungen unter Beteiligung von Sozialpartnern
und Wissenschaft in jenen Branchen festzulegen, in denen eigene Tarifstruk-
turen nicht vorhanden sind.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4554

C. Alternativen

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bzw. Verzicht auf jegliche Form
gesetzlicher Mindestlöhne.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zu Drucksache 16/3064

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch die Neuregelungen entstehen für die öffentlichen Haushalte keine Kosten.

2. Vollzugsaufwand

Keine Änderungen.

Drucksache 16/4554 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3064 mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

,In Artikel Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden die Wörter „und
der Seeschifffahrtsassistenz“ gestrichen.‘;

2. den Antrag auf Drucksache 16/1653 abzulehnen;

3. den Antrag auf Drucksache 16/2978 abzulehnen.

Berlin, den 7. März 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf
Jugend hat in seiner Sitzung am 7. März 2007 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/

Drucksache 16/2978 abzulehnen.

Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU betonten, dass
die Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4554

Bericht des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahren

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/3064 ist in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 9. November 2006 in erster Lesung beraten und an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für Gesundheit sowie den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen worden.

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/1653
ist in der 37. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juni
2006 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Ar-
beit und Soziales zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen worden.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/2978 ist in der 58. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 20. Oktober 2006 in erster Lesung beraten
und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federfüh-
renden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der
Ausschuss für Gesundheit haben den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/3064 in ihren Sitzungen am 8. Februar 2007
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2007 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner Sitzung am 28. Februar 2007 zudem mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/1653
abzulehnen.

In derselben Sitzung hat der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 16/2978 beschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Drucksache 16/3064

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird in seinem die tarif-
vertraglichen Arbeitsbedingungen betreffenden Teil auf das
Gebäudereinigerhandwerk ausgedehnt. Zudem werden die
Durchsetzungs- und Kontrollvorschriften entsprechend an-
gepasst und modernisiert, u. a. durch die Möglichkeit zur
Einführung elektronischer Meldeverfahren.

Zu Drucksache 16/1653

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Forderun-
gen nach gesetzlichen Mindestlöhnen oder nach einer Aus-
dehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf andere
Branchen eine klare Absage zu erteilen.

Zu Drucksache 16/2978

Die antragstellende Fraktion fordert die Bundesregierung
auf, zügig ein Gesetzespaket zur Festsetzung von Mindest-
arbeitsbedingungen zur Beratung vorzulegen, das eine
Ausweitung des Anwendungsbereiches des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes auf alle Branchen, eine Reform der All-
gemeinverbindlichkeitserklärung sowie die Möglichkeit
enthält, rechtlich verbindliche Mindestlöhne und Mindestar-
beitsbedingungen unter Beteiligung von Sozialpartnern und
Wissenschaft in jenen Branchen festzulegen, in denen
eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden sind.

III. Beratungen und Abstimmungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Arbeit und
Soziales

In seiner 35. Sitzung am 29. November 2006 hat der Aus-
schuss für Arbeit und Soziales die Beratungen zu dem
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3064 aufgenommen und
in seiner 42. Sitzung am 28. Februar 2007 abgeschlossen.
Ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD wurde einstimmig angenommen.

In der so geänderten Fassung hat der Ausschuss für Arbeit
und Soziales mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, dem
Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zu
empfehlen.

Hinsichtlich des Antrags auf Drucksache 16/1653 empfiehlt
der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags.

Ferner empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
16/2978 beschlossen.

das Gebäudereinigerhandwerk einem zentralen Anliegen
dieser Branche entspreche. Angesichts ähnlicher Vorausset-

Drucksache 16/4554 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zungen wie in der Baubranche mache es Sinn, die entspre-
chenden Erweiterungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes vorzunehmen. Klar sei allerdings, dass diese beiden
Branchen nicht zwingend Vorbild für andere Branchen sein
könnten. Die staatliche Festlegung von Mindestlöhnen sei
kein Allheilmittel. Entsprechend dürften die Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht überschätzt werden.
So habe beispielsweise ihre Erstreckung auf die Baubranche
nicht zu einem Stoß des Abbaus von sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen geführt, sondern
diesen allenfalls verlangsamt. Man müsse sehr darauf ach-
ten, dass gesetzliche Regelungen nicht zu einer Verhinde-
rung von Wettbewerb beitrügen. Dies würde beispielsweise
ein Stück weit stattfinden, wenn man das Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz auf die Zeitarbeitsbranche erweitern würde.
Was einzelnen Branchen gut tue, bringe andere in Gefahr.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN er-
klärten die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU, dass man
nicht der Meinung sei, dass es sinnvoll wäre, das Arbeitneh-
mer-Entsendegesetz auf alle Branchen auszudehnen. Man
sehe auch nicht, dass damit – wie erhofft – das Ziel, Lohn-
dumping zu verhindern, erreicht werden könne. Ebenfalls
ablehnen müsse man den Antrag der Fraktion der FDP, da er
sich gegen jegliche Ausdehnung des Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetzes auf andere Branchen ausspreche.

Die Mitglieder der Fraktion der SPD hoben hervor, dass
die Arbeitgeber in der Gebäudereinigerbranche bereits in
der letzten Legislaturperiode den Gesetzgeber ausdrücklich
aufgefordert hätten, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf
diese Branche auszuweiten. Man hoffe, dass dies ein Signal
auch für Arbeitgeber anderer Branchen sei, um gemeinsam
gegen Lohndumping vorgehen zu können. Die Diskussion
sei mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht abgeschlos-
sen. Dabei gehe es um die Möglichkeit, einen von den Tarif-
vertragsparteien ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag
durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales per
Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären zu las-
sen und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf weitere
Branchen zu erstrecken. Die Fraktion der SPD wolle dies,
da man der Meinung sei, dass der Verdienst für die Arbeit-
nehmer existenzsichernd sein müsse und es deswegen drin-
gend einer unteren Auffanglinie bedürfe, die eine solche
existentielle Absicherung gewährleiste. Zudem sei der Min-
destlohn für Unternehmer ein sinnvolles Instrument, um
Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Hinsichtlich des Antrags der Fraktion der FDP verwiesen
sie auf internationale Untersuchungen, die deutlich besag-
ten, dass Mindestlöhne keine negativen Auswirkungen auf
die Zahl der Arbeitsplätze hätten. Insofern lehne man den
Antrag der Fraktion der FDP nachdrücklich ab.

Die Mitglieder der Fraktion der FDP lehnten den Gesetz-
entwurf ab, da nach ihrer Meinung mit diesem Gesetz ein
Mindestlohn durch die Hintertüre eingeführt werden solle.
Durch die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für
andere Branchen befürchte die Fraktion der FDP das Ab-
drängen von Arbeitsplätzen in die Schwarzarbeit, ins Aus-
land oder gar den gänzlichen Wegfall. Auch wenn der
Gesetzentwurf nur die etwa 850 000 Gebäudereiniger ein-
beziehe, sei ein Ende nicht abzusehen. Mindestlöhne hätten

tung des Gesetzes würde nicht nur ausländische Unterneh-
men dazu zwingen, deutsche Tariflöhne zu bezahlen, son-
dern auch die nichttarifgebundenen heimischen Betriebe
wären davon betroffen. Im Übrigen gebe es auch aus dem
Gebäudereinigerhandwerk warnende Stimmen, die darauf
hinwiesen, dass mit diesem Gesetz Wettbewerb verhindert
werde. Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN lehne man ab, da er eine flächendeckende Erstre-
ckung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fordere, was
dem eigenen Antrag, der sich dezidiert gegen Mindestlöhne
ausspreche, zuwiderlaufe.

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. begrüßten
grundsätzlich die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsende-
gesetzes für den Bereich des Gebäudereinigerhandwerks.
Dabei halte man die Öffnung nicht nur für ein sozialpoliti-
sches Gebot, sondern gerade hier auch für eine Frage der
Geschlechtergerechtigkeit. Da hier besonders viele Frauen
beschäftigt seien, könne auf diese Weise für sie ein Mindest-
schutz geschaffen werden. Da es leider nicht nur im Gebäu-
dereinigerhandwerk Lohndumping gebe, sei es eigentlich
richtig, in allen Branchen einen verbindlichen Mindestlohn
einzuführen. Insofern sei dieser Gesetzentwurf nur ein klei-
ner Schritt, den man jedoch für richtig erachte. Während
man den Antrag der Fraktion der FDP ohnehin ablehne, da
er sich gegen Mindestlöhne ausspreche, beinhalte der An-
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar eine
Beschreibung der dramatischen Entwicklungen im Bereich
der Niedriglöhne, führe unmittelbar aber nicht weiter. Statt-
dessen trete die Fraktion DIE LINKE. dafür ein, überall
dort, wo es in Tarifverträgen Mindestlohnvereinbarungen
gebe, diese für allgemeinverbindlich zu erklären und in
Branchen, in denen solche fehlen, ersatzweise Mindestlöhne
durch Gesetz einzuführen.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unterstützten den Gesetzentwurf, forderten aber gemäß dem
eigenen Antrag darüber hinausgehende Schritte ein. Sie
appellierten an die Fraktionen der CDU/CSU und SPD, wei-
teren Branchen, mindestens aber der Zeitarbeitsbranche, die
positiven Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
zukommen zu lassen. Es sei kaum nachzuvollziehen, wes-
halb die Zeitarbeitsbranche nicht einbezogen werde, obgleich
der überwiegende Teil dieser Branche dies wolle. Dabei
bestehe gerade diese Branche zu einem Drittel aus Hilfs-
arbeitern, die zudem zumeist aus vorheriger Arbeitslosigkeit
kämen. Insgesamt fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle
Branchen auszuweiten. Dies sei im Sinne der zugrunde lie-
genden EU-Richtlinie, würde vor allem aber für die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer in zahlreichen Branchen
eine greifbare Verbesserung bringen. Auch für die in
Deutschland ansässigen Unternehmen sei eine tarifliche Bin-
dung von großem Nutzen, um auf diese Weise Unterbie-
tungskonkurrenz zu verhindern und einen fairen Wettbewerb
zwischen den Unternehmen sicherzustellen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, gleichgültig
ob sie direkt oder indirekt eingeführt würden. Die Auswei-

ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/3064 verwiesen. Hinsichtlich des vom Ausschuss für

Deutscher Bundestag – 16 rucksache 16/4554

Berlin, den 7. März 2007

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter
. Wahlperiode – 7 – D

Arbeit und Soziales geänderten Gesetzentwurfs ist Folgen-
des zu bemerken:

Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

Die Streichung der Seeschifffahrtsassistenz aus dieser Norm
trägt der Tatsache Rechnung, dass die Seeschifffahrtsassis-
tenz seit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendege-
setzes im Jahr 1996 für die Anwendung dieses Gesetzes kei-
nerlei praktische Bedeutung gehabt hat.

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