BT-Drucksache 16/4453

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Stübgen, Gunther Krichbaum, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum), Dr. Lale Akgün, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/3808- Die deutsche Präsidentschaft der Europäischen Union zum Erfolg führen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Christian Ahrendt, Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3832- Mehr Ehrgeiz für die deutsche Ratspräsidentschaft - eine EU der Erfolge für die Bürger 3. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Dr. Hakki Keskin und der Fraktion DIE LINKE. -16/3796- zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 14./15. Dezember 2006 in Brüssel und zur bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/3327- Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft - Ratspräsidentschaft für eine zukunftsfähige EU nutzen 5. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/3680- Präsidentschaftsprogramm 1. Januar bis 30. Juni 2007 - Europa gelingt gemeinsam

Vom 28. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4453
16. Wahlperiode 28. 02. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Stübgen, Gunther Krichbaum,
Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum), Dr. Lale Akgün, Doris Barnett,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/3808 –

Die deutsche Präsidentschaft der Europäischen Union zum Erfolg führen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Christian Ahrendt,
Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3832 –

Mehr Ehrgeiz für die deutsche Ratspräsidentschaft – eine EU der Erfolge
für die Bürger

3. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Alexander
Ulrich, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3796 –

zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundeskanzlerin
zum Europäischen Rat am 14./15. Dezember 2006 in Brüssel
und zur bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft
4. zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3327 –

Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft –
Ratspräsidentschaft für eine zukunftsfähige EU nutzen

Drucksache 16/4453 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/3680 –

Präsidentschaftsprogramm 1. Januar bis 30. Juni 2007 –
Europa gelingt gemeinsam

A. Problem

Am 1. Januar 2007 hat Deutschland die Ratspräsidentschaft in der Europäischen
Union für die Dauer von sechs Monaten übernommen und gemeinsam mit den
nachfolgenden Präsidentschaften Portugal und Slowenien eine 18-monatige
Teampräsidentschaft angetreten. Zugleich wurde die Europäische Union durch
die Beitritte der Republik Bulgariens und Rumäniens auf nunmehr 27 Mitglied-
staaten erweitert.

Deutschland steht nach den ablehnenden Referenden in Frankreich und in den
Niederlanden vor der Aufgabe, während seiner Ratspräsidentschaft den Ratifi-
zierungsprozess um den Vertrag über eine Verfassung für Europa fortzuführen,
die europäische Integration zu vertiefen sowie die Handlungsfähigkeit der Euro-
päischen Union in einer globalisierten Welt zu gestalten.

Die vorliegenden Anträge sowie der Entschließungsantrag gehen darauf ein, wie
der Ratifizierungsprozess während der deutschen Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union erfolgversprechend vorangebracht werden kann, um Hand-
lungsfähigkeit, Transparenz und Demokratie in der Europäischen Union zu si-
chern und weiter zu stärken. Weitere Ziele zur Verbesserung der öffentlichen
Zustimmung zu Europa sowie zur Gestaltung des Globalisierungsprozesses wer-
den ebenso thematisiert wie die Vorbereitung und Gestaltung der ,,Berliner Er-
klärung“ aus Anlass des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Ver-
träge am 25. März 2007. Weitere Themen sind zudem eine ambitionierte
Energie- und Klimapolitik sowie die Stärkung der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik und mehr Initiativen im Bereich der Innen- und Justizpolitik.

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung beinhaltet das Programm für die
Präsidentschaft vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 auf der Grundlage des Acht-
zehnmonatsprogramms der drei aufeinander folgenden Ratspräsidentschaften
der Europäischen Union Deutschland, Portugal und Slowenien. Im Vordergrund
stehen die Weiterentwicklung der Europäischen Union und ihrer Handlungsfä-
higkeit, die Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft
Europas, die Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht sowie die Gestaltung
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik
und der Entwicklungspolitik.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/3808 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Nummer 2
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3832 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4453

tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Nummer 3

Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 16/3796 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Nummer 4

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3327 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 5

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 16/3680

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/4453 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle – in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/3680 –
beschließen:

1. den Antrag auf Drucksache 16/3808 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/3832 abzulehnen,

3. den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/3796 abzulehnen,

4. den Antrag auf Drucksache 16/3327 abzulehnen.

Berlin, den 28. Februar 2007

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Matthias Wissmann
Vorsitzender

Gunther Krichbaum
Berichterstatter

Axel Schäfer (Bochum)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

bruar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der NIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abwesenheit der Fraktion

CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-

DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar
2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4453

Bericht der Abgeordneten Gunther Krichbaum, Axel Schäfer (Bochum),
Markus Löning, Dr. Diether Dehm und Rainder Steenblock

1. Beratungsverfahren

a) Drucksache 16/3808

Der Antrag auf Drucksache 16/3808 wurde in der 73. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union und zur Mitberatung an
den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Sport-
ausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und
Soziales, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Aus-
schuss für Tourismus sowie den Ausschuss für Kultur und
Medien überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 28. Febru-
ar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Sportausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 28. Fe-
bruar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 28. Fe-
bruar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 47. Sitzung am 28. Fe-
bruar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 28. Fe-

Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 37. Sitzung am 28. Februar
2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-
zung am 28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und
bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den Antrag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP angenommen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 41. Sitzung am
28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007 den Antrag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP angenommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den
Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 27. Sitzung am 28. Februar 2007 den An-
trag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜND-
ner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 den Antrag mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die

CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Drucksache 16/4453 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007
den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 27. Sitzung am
28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesen-
heit der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 27. Sit-
zung am 28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

b) Drucksache 16/3832

Der Antrag auf Drucksache 16/3832 wurde in der 73. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union und zur Mitberatung an
den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit sowie den Ausschuss für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP abge-
lehnt.

Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 28. Febru-
ar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 den Antrag mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 37. Sitzung am 28. Februar
2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007 den Antrag mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den
Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007
den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP abgelehnt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-
zung am 28. Februar 2007 zu dem Antrag gutachtlich
Stellung genommen und empfiehlt die Ablehnung des
Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

c) Drucksache 16/3796

Der Entschließungsantrag auf Drucksache 16/3796 wurde
in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. De-
zember 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union und zur
Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenaus-
schuss, den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den
Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales,
den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit,
den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung sowie den Ausschuss für Kultur und
Medien überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 den Entschließungsantrag mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. abgelehnt.

Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 den Entschließungsantrag mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. ab-
gelehnt.

Der Sportausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 28. Februar
2007 den Entschließungsantrag mit den Stimmen der Frakti-
onen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abge-
lehnt.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 den Entschließungsantrag mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP abgelehnt.

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. ab-
gelehnt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/4453

Der Finanzausschuss hat in seiner 47. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 den Entschließungsantrag mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. ab-
gelehnt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 den Entschließungsan-
trag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 37. Sitzung am 28. Februar
2007 den Entschließungsantrag mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. ab-
gelehnt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-
zung am 28. Februar 2007 den Entschließungsantrag mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 den Entschließungsantrag mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den Entschlie-
ßungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 41. Sitzung am
28. Februar 2007 den Entschließungsantrag mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007 den Entschlie-
ßungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den
Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 27. Sitzung am 28. Februar 2007 den Ent-
schließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ab-
wesenheit der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar
2007 den Entschließungsantrag mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

den Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 27. Sit-
zung am 28. Februar 2007 den Entschließungsantrag mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. abgelehnt.

d) Drucksache 16/3327

Der Antrag auf Drucksache 16/3327 wurde in der 71. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union und zur Mitberatung an
den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 28. Febru-
ar 2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 den Antrag mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den
Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
abgelehnt.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar
2007 den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Rechtsausschuss sowie die Ausschüsse für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für
Arbeit und Soziales, für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung sowie für Kultur und Medien haben am 28. Februar
2007 zu dem Antrag gutachtlich Stellung genommen:

Im Einzelnen hat der Rechtsausschuss in seiner 46. Sitzung
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 37. Sitzung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007

Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den An-
trag abzulehnen.

Drucksache 16/4453 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-
zung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 31. Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 27. Sit-
zung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

e) Drucksache 16/3680

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 16/3680 wurde in der 73. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 14. Dezember 2006 zur federführenden Bera-
tung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union und zur Mitberatung an den Auswär-
tigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Sportausschuss,
den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ver-
teidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung, den Ausschuss für Tourismus sowie
den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 28. Febru-
ar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Sportausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 28. Februar
2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 47. Sitzung am 28. Feb-
ruar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am
28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genom-
men.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 29. Sitzung am 28. Februar 2007 die Unterrichtung zur
Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 37. Sitzung am 28. Februar
2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 35. Sitzung am
28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 die Unterrich-
tung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 41. Sitzung am
28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007 die Unterrich-
tung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 die
Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 27. Sitzung am 28. Februar 2007 die Un-
terrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar
2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 31. Sitzung am 28. Februar 2007
die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 27. Sitzung am
28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 27. Sit-
zung am 28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis
genommen.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

a) Drucksache 16/3808

Mit ihrem Antrag empfehlen die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD dem Deutschen Bundestag festzustellen, dass
Deutschland mit der Übernahme der Ratspräsidentschaft der
Europäischen Union und des Vorsitzes der G8 zum 1. Januar
2007 eine große Verantwortung für die Fortführung des eu-
ropäischen Einigungswerks und der Gestaltung der globalen
Ordnung erhalte.

Vor dem Hintergrund der Ablehnung des Vertrages über eine
Verfassung für Europa durch Referenden in Frankreich und
den Niederlanden und der jüngsten Erweiterung der Europäi-
schen Union übernehme Deutschland die Ratspräsident-
schaft in einer für die Europäische Union schwierigen Phase.
Daher sei die Sicherung der künftigen Handlungsfähigkeit
der Europäischen Union zu einer zentralen Aufgabe für den
deutschen Ratsvorsitz geworden. Der Deutsche Bundestag
möge begrüßen, dass die Bundesregierung den deutschen
Ratsvorsitz zur Verbesserung der öffentlichen Zustimmung
in Europa nutzen wolle.

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Deutsche Bun-
destag und der Bundesrat dem Europäischen Verfassungs-
vertrag mit breiter Mehrheit zugestimmt haben. Mit den bei-
den am 1. Januar 2007 neu beitretenden Mitgliedstaaten
hätten nun insgesamt 18 Staaten der Europäischen Union
den Verfassungsvertrag ratifiziert. Für den Deutschen Bun-
destag sei der Verfassungsvertrag weiterhin eine hervorra-
zung am 28. Februar 2007 die Unterrichtung zur Kenntnis
genommen.

gende Grundlage, um Handlungsfähigkeit, Transparenz und
Demokratie in der Europäischen Union zu sichern und wei-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/4453

ter zu stärken. Der Deutsche Bundestag möge daher die Bun-
desregierung nachdrücklich in ihren Bemühungen, den Ver-
fassungsprozess neu zu beleben, unterstützen.

Europa werde eine aktive Rolle in der Gestaltung des Globa-
lisierungsprozesses nur dann wahrnehmen können, wenn es
politische Handlungsfähigkeit mit wirtschaftlicher Stärke
und sozialer Verantwortung vereine. Es komme darauf an,
die konstitutiven Pfeiler des europäischen Wirtschafts- und
Sozialmodells zu stärken und so zu modernisieren, dass sie
helfen, die Chancen der Globalisierung im Interesse Europas
– auch durch lebenslanges Lernen – besser zu nutzen und die
Herausforderungen des globalen Wettbewerbs meistern zu
können. Dem weiteren Ausbau des europäischen Binnen-
marktes sowie der Schaffung von Wachstum und Arbeits-
plätzen durch bessere Rechtsetzung auf der Ebene der
Europäischen Union, durch die Stärkung europäischer Un-
ternehmen im weltweiten Wettbewerb und die Förderung
von Innovation und Forschung komme daher eine große Be-
deutung zu. Richtschnur bleibe die Lissabon-Strategie mit
dem Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschafts-
raum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen zu machen.

Europa sei mehr als wirtschaftliche Effizienz und Marktwirt-
schaft: Es habe eine soziale Dimension, die für viele Men-
schen am Beitrag der Europäischen Union zur Schaffung
von Arbeitsplätzen, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
und zur Durchsetzung der Chancengleichheit am Arbeits-
platz erkennbar werde. Sozial-, Wirtschafts- und Beschäfti-
gungspolitik ergänzten einander ebenso wie Flexibilität und
Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Der Deutsche Bundestag
möge begrüßen, dass die Bundesregierung während ihrer
Ratspräsidentschaft durch die noch engere Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten das Engagement der Europäi-
schen Union für das soziale Europa deutlich machen wolle.

Eine sichere, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche
Energieversorgung sei von entscheidender Bedeutung für die
Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union. Ebenso ent-
scheidend werde sein, eine gemeinsame Antwort auf die He-
rausforderung des Klimawandels zu finden. Der Deutsche
Bundestag möge daher in der Energiepolitik einen weiteren
Schwerpunkt für die deutsche Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union sehen und begrüßen, dass die Bundesregie-
rung das Thema Energiepolitik auf dem Europäischen Rat
im Frühjahr 2007 prominent behandeln und einen Aktions-
plan Energie der Europäischen Union verabschieden wolle.
In diesem Zusammenhang stehe auch das europäische Enga-
gement für den Klimaschutz und die Notwendigkeit, eine eu-
ropäische Position für die Zeit nach Ablauf des Kyoto-Pro-
tokolls zu erarbeiten.

Im Zeitalter der Globalisierung werde Europas Zukunft zu-
nehmend von einer engagierten Wahrnehmung seiner Rolle
in der Welt abhängen. Krisen oder Kriege in anderen Regio-
nen der Welt würden die Europäische Union heute unmittel-
bar betreffen, ebenso würden ihre Interessen und Sicherheit
von Entwicklungen in anderen Weltgegenden beeinflusst. In
der Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspoli-
tik (GASP) und der Europäischen Verteidigungs- und Si-
cherheitspolitik (ESVP) sollte der Deutsche Bundestag ein
wichtiges Element bei der Fortentwicklung der Europäi-
schen Union zu einem international handlungsfähigen Ak-

des Krisenmanagements weiter ausbauen und besser aufein-
ander abstimmen. Als wichtigster Geber weltweit könne die
Europäische Union ihren Beitrag zur Stärkung von Demo-
kratie, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftlicher Entwicklung
insbesondere durch mehr Kohärenz ihrer Entwicklungspoli-
tik verbessern.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik sei für die erweiterte
Europäische Union von zentraler Bedeutung. Sie sollte die
Ausgestaltung enger Partnerschaften mit den Ländern in un-
mittelbarer Nachbarschaft der Europäischen Union durch at-
traktive und umfassende Angebote der Zusammenarbeit er-
möglichen. Damit könne sie zu mehr Stabilität, Demokratie
und wirtschaftlicher Entwicklung im Umfeld der Europäi-
schen Union entscheidend beitragen. Der Deutsche Bundes-
tag sollte deshalb in der Fortentwicklung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik eine Priorität der deutschen Ratspräsi-
dentschaft sehen und begrüßen, dass die Bundesregierung
hierzu die Initiative ergreifen wolle.

Der Deutsche Bundestag möge begrüßen, dass der 50. Jah-
restag der Römischen Verträge mit einem Treffen der Staats-
und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union am 25. März 2007 in Berlin gewürdigt werden soll.
Das wiedervereinte Berlin symbolisiere wie keine andere
Hauptstadt der Europäischen Union die Wiedervereinigung
des europäischen Kontinents und sei damit der geeignete
Ort, Vergangenheit und Zukunft Europas zu verbinden. Der
50. Jahrestag der Römischen Verträge, mit denen 1957 die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Euro-
päische Atomgemeinschaft (EURATOM) ins Leben gerufen
wurden, biete deshalb eine gute Chance, in einer feierlichen
Erklärung die historisch beispiellose Erfolgsgeschichte der
europäischen Integration zu würdigen, sich der gemeinsa-
men Wertegrundlagen zu vergewissern und der Europäi-
schen Union neue Impulse und Orientierungen für die Zu-
kunft zu geben.

Die Erwartungshaltung der Partner in der Europäischen Uni-
on gegenüber Deutschland sei außerordentlich hoch. Es kön-
ne diesen Erwartungen nur dann gerecht werden, wenn alle
Partner in der Europäischen Union sich in ihrem wohlver-
standenen Interesse für den Erfolg der deutschen Präsident-
schaft einsetzen. Nur gemeinsam sei es den Mitgliedstaaten
möglich, die Handlungsfähigkeit und damit die Zukunftsfä-
higkeit der Europäischen Union zu sichern.

Der Deutsche Bundestag möge die deutsche Präsidentschaft
aktiv und gestaltend begleiten. Er möge in der dynamischen
Fortentwicklung der europäischen Integration eine zentrale
Aufgabe deutscher Politik sehen und – auch durch enge Kon-
takte mit anderen nationalen Parlamenten in der Europäi-
schen Union – seinen Beitrag zum Erfolg der deutschen
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union leisten.

Die Antragsteller wünschen, dass der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordert,

– sich eng mit Portugal und Slowenien im Rahmen der Um-
setzung des Achtzehnmonatsprogramms abzustimmen
und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für mehr
Kohärenz und Kontinuität bei der Themensetzung und
den Planungen der Ratspräsidentschaften zu nutzen,

– den Verfassungsprozess in der Europäischen Union inten-

teur sehen. Die Europäische Union müsse auch ihre Fähig-
keiten der zivilen wie militärischen Krisenprävention und

siviert fortzuführen mit dem Ziel, am Ende der Ratspräsi-
dentschaft Wege aufzuzeigen, wie der Reformprozess in

Drucksache 16/4453 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Europäischen Union mit Erfolg abgeschlossen wer-
den sollte,

– neue Wachstumskräfte in der Europäischen Union durch
einen funktionsfähigen Binnenmarkt, bessere Rechtset-
zung, Stärkung europäischer Unternehmen im weltweiten
Wettbewerb und Förderung von Innovation und For-
schung freizusetzen,

– zu einem erfolgreichen Start des 7. Forschungsrahmen-
programms beizutragen und den Ausbau des europäi-
schen Forschungsraums voranzutreiben,

– sich für die Verabschiedung eines ambitionierten Akti-
onsplans Energie und die Verwirklichung des Binnen-
marktes für Gas und Strom einzusetzen, um damit für die
Europäische Union eine langfristige Energiesicherheit zu
erreichen,

– das europäische Engagement für den Klimaschutz zu stär-
ken und auf die Erarbeitung einer europäischen Position
für die Zeit nach Ablauf des Kyoto-Protokolls hinzuwir-
ken,

– durch die noch engere Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten das Engagement der Europäischen Union
für das soziale Europa deutlich zu machen,

– die Rolle der Europäischen Union in der Welt, insbeson-
dere durch die Weiterentwicklung der GASP und ESVP
auf der Basis der Europäischen Sicherheitsstrategie, zu
stärken, und über eine kohärente, transparente und effizi-
ente europäische Entwicklungszusammenarbeit zu nach-
haltigem Wachstum in den Entwicklungsländern und zur
Armutsbekämpfung im Sinne der Millenniumsziele der
Vereinten Nationen beizutragen,

– sich für eine Neubelebung der WTO-Doha-Entwick-
lungsrunde und für entwicklungsorientierte Wirtschafts-
partnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten einzuset-
zen,

– die Europäische Nachbarschaftspolitik fortzuentwickeln,
um mit Partnerländern in der unmittelbaren Nachbar-
schaft der erweiterten Europäischen Union maßgeschnei-
derte Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln, die zu
Stabilität und Entwicklung im Umfeld der Europäischen
Union beitragen; dies sollte auch eine Schwarzmeerpoli-
tik der Europäischen Union als regionale Nachbarschafts-
politik und eine Strategie gegenüber Zentralasien ein-
schließen,

– die transatlantischen Beziehungen – auch im Rahmen der
G8-Präsidentschaft – zu vertiefen, um die gemeinsame
wirtschaftliche Initiative mit den Schwerpunkten Innova-
tion und Technologie, Handel und Sicherheit, Kapital-
märkte, Energie und Schutz des geistigen Eigentums vor-
anzubringen und sich bei der Lösung regionaler Krisen
und globaler Fragen noch enger abzustimmen,

– zu einer Überwindung der Hindernisse auf dem Wege zu
Verhandlungen mit Russland über ein neues Rahmenab-
kommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit beizu-
tragen,

– das Treffen der Staats- und Regierungschefs anlässlich
der 50-Jahrfeier der Römischen Verträge in Berlin zu

sammenhalt der Europäischen Union zu festigen und die
öffentliche Zustimmung zu Europa zu steigern,

– den Deutschen Bundestag intensiv in die deutsche Rats-
präsidentschaft einzubinden.

b) Drucksache 16/3832

Mit ihrem Antrag empfiehlt die Fraktion der FDP dem Deut-
schen Bundestag festzustellen, dass die deutsche Ratspräsi-
dentschaft in eine Zeit drängender Probleme in der Europäi-
schen Union fällt. Der Fortgang des Verfassungsprozesses
sei ungeklärt, der Lissabon-Prozess stagniere, eine entschie-
dene gemeinsame Außenpolitik sei gefragt, die Möglichkei-
ten des Binnenmarktes würden nicht ausgeschöpft und im
Innen- und Justizbereich erwarteten die Bürger engagierteres
gemeinsames Handeln.

Deutschland stehe als Gründernation und größte Volkswirt-
schaft der Europäischen Union in einer besonderen Verant-
wortung und unter hohem Erwartungsdruck der Partner und
Freunde in der Europäischen Union.

Das vom Bundeskabinett verabschiedete Arbeitsprogramm
für die deutsche Ratspräsidentschaft finde zu wichtigen eu-
ropäischen Fragen keine Antworten. Weder würden Vor-
schläge zur Lösung der Verfassungsfrage unterbreitet noch
ausreichende Initiativen im Bereich des Binnenmarktes oder
der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angekün-
digt. Gerade hier erwarteten die Bürger zu Recht entschlos-
senes Handeln der Europäischen Union. Die Bundesregie-
rung habe eine große Chance, die Europäische Union durch
politisches Handeln nach vorne zu bringen und damit auch
deren Ansehen bei den Bürgern deutlich zu steigern.

Die europäische Idee habe in Deutschland immer breite Un-
terstützung gefunden. Völkerverständigung und das friedli-
che Miteinander nach Jahrhunderten von Kriegen und der
Zerstörungswut von zwei Weltkriegen, der Aufbau von
Wohlstand für breiteste Bevölkerungsschichten, der allge-
meine Zugang zu Bildung und die Möglichkeit des sozialen
Aufstiegs, Rechtsstaatlichkeit, die Gewährleistung der Men-
schenrechte für alle, Demokratie und freie Marktwirtschaft
seien liberale Werte, die die Grundlage der Europäischen
Union bildeten. Bei Abschluss der Römischen Verträge vor
50 Jahren sei die europäische Idee eine Zukunftsvision ge-
wesen, inzwischen sei sie Lebensrealität für fast alle Bürger
der Europäischen Union.

Die Europäische Union müsse nach innen und außen für ihre
Bürger handlungsfähig sein. Nur gemeinsam seien die Her-
ausforderungen im globalen wirtschaftlichen und wissen-
schaftlichen Wettbewerb und in der Auseinandersetzung um
Freiheit und demokratische Werte zu bewältigen. Nur ge-
meinsam könne ein entscheidender Beitrag geleistet werden,
damit Umwelt, Natur und Ressourcen in der Welt für kom-
mende Generationen erhalten und entwickelt werden. Die
Europäische Union solle nach liberalen Grundsätzen gestal-
tet sein, um den Rahmen zu schaffen, dass ihre Bürger Le-
benschancen ergreifen und ihr Leben frei und eigenverant-
wortlich gestalten können. Die Europäische Union solle zu
einer Union der Erfolge für die Bürger werden.

Die Europäische Union sei die Antwort auf die Globalisie-

nutzen, um mit einer gemeinsamen Erklärung der europäi-
schen Integration einen neuen Impuls zu geben, den Zu-

rung. Als größter Handelsblock der Welt mit fast einer hal-
ben Milliarde Einwohner seien alle Chancen vorhanden, eine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/4453

gute Zukunft für die Europäerinnen und Europäer zu gestal-
ten, wenn entschlossen gemeinsam gehandelt werde.

Die Antragsteller wünschen, dass der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordert, die Ratspräsidentschaft der
Europäischen Union zu nutzen, um vor allem in fünf zentra-
len Bereichen Fortschritte zu erzielen:

– Der Verfassungsprozess müsse bis Ende 2008 zu einem
guten Ergebnis gebracht werden,

– durch die Vollendung des Binnenmarktes Wachstum,
Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen,

– durch gemeinsames Handeln außenpolitisch zum Erfolg
zu führen,

– Klimaschutz und Energiesicherheit voranzubringen,

– bei der Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union
mehr Entschlossenheit, Grundrechtsschutz und Demo-
kratie zu erreichen.

Im Einzelnen solle die Bundesregierung, nachdem der Deut-
sche Bundestag dem Verfassungsvertrag mit großer Mehr-
heit zugestimmt habe, die Ratifizierung des Textes in Frank-
reich und den Niederlanden aber leider gescheitert sei,

– für den Europäischen Rat im Juni 2007 neben einem am-
bitionierten Zeitplan ein Mandat für eine neue Regie-
rungskonferenz verhandeln. Dabei müsse klar sein, dass
Geist und wesentliche Inhalte des Verfassungsvertrages
unverhandelbar seien. Die notwendigen institutionellen
Reformen müssten vorangebracht, die marktwirtschaftli-
chen Prinzipien in der Europäischen Union gestärkt und
dem Subsidiaritätsprinzip müsse stärker Geltung ver-
schafft werden.

Ziel müsse sein, spätestens Ende 2008 zu einem Ergebnis
zu kommen und damit die Europäische Union institutio-
nell wieder handlungsfähig zu machen.

Die Erwartungshaltung der europäischen Partner sei in
dieser Frage besonders groß. Deutschland müsse in seiner
traditionellen Rolle als Mittler zwischen großen und klei-
nen Partnern, zwischen Nord und Süd, zwischen alten und
neuen Mitgliedern sein ganzes politisches Gewicht in die
Waagschale werfen, um den gordischen Knoten zu durch-
schlagen;

– die Vollendung des Binnenmarktes mit weiteren Liberali-
sierungsschritten, einer stabilen, einheitlichen Währung,
einer funktionierenden Wettbewerbskontrolle, voller Ar-
beitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit vor-
anbringen. Hier würden bislang Wachstums- und Be-
schäftigungschancen verschenkt. Es gebe viele Bereiche,
in denen mehr Binnenmarkt spürbare Verbesserungen für
die Bürgerinnen und Bürger bringen würde.

Die Entwicklung der Europäischen Union zur wettbe-
werbsfähigsten Region der Welt durch den Lissabon-Pro-
zess komme nicht voran. Die Wettbewerber aus Asien
holten mit großen Schritten auf, während die USA schon
weit vor der Europäischen Union lägen. Anstelle eines so-
zialpolitischen Fassadenanstrichs durch Globalisierungs-
anpassungsfonds oder „kreative“ Kommunikationsstrate-

Die Bundesregierung sei weiterhin aufgefordert, den Bü-
rokratieabbau in der Europäischen Union deutlich voran-
zubringen, die vollständige Öffnung der europäischen
Postmärkte ab 2009 verbindlich zu regeln, den Markt für
Strom und Gas voll in den Binnenmarkt einzubeziehen
und auch hier einen echten Wettbewerb sicherzustellen,
ein klares Votum zur Abschaffung der Milchquote bis
2015 abzugeben, die Harmonisierung der Wettbewerbs-
bedingungen im Transportsektor voranzutreiben, die Vor-
aussetzungen für Neuordnung und Wettbewerbsöffnung
der Märkte des Öffentlichen Personennahverkehrs zu
schaffen sowie sich für die gegenseitige Anerkennung
von Berufs-, Universitäts- und Schulabschlüssen als we-
sentliche Voraussetzung für eine echte Arbeitnehmerfrei-
zügigkeit im Binnenmarkt einzusetzen;

– die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Union – ge-
gebenenfalls auch ohne eine Europäische Verfassung –
weiter ausbauen.

Mit den USA verbinde Europa eine Wertegemeinschaft
und eine Vielzahl gemeinsamer Interessen. Beides gelte
es zu vertiefen bzw. gemeinsam zu vertreten. Das schließe
die Erarbeitung gemeinsamer Strategien ein; insbesonde-
re dem strategischen Dialog über die wichtigsten außen-
politischen, außenwirtschaftspolitischen und sicherheits-
politischen Fragen müsse wieder eine stärkere Bedeutung
zukommen. Auch für die transatlantische Agenda gelte,
dass Europa seine Interessen nur gemeinsam mit Aussicht
auf Erfolg vertreten könne.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätten ein
gemeinsames Interesse an einer auch in Zukunft sicheren
Versorgung Europas mit fossilen Brenn- und anderen
Rohstoffen. Hierfür bedürfe es einer gemeinsamen Strate-
gie zur Energieversorgung, die eine langfristige Absiche-
rung bestehender Lieferverträge, eine Diversifizierung
der Energieimporte, die Verbesserung der Energieeffizi-
enz und den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel
habe. Die Bundesregierung sei aufgefordert, die Ratsprä-
sidentschaft der Europäischen Union zur Erarbeitung ge-
meinsamer europäischer Strategien zur Energiesicherheit
zu nutzen.

Russland komme nicht nur als Rohstofflieferant eine her-
ausragende Bedeutung für Deutschland und Europa zu.
Kaum eine der großen außenpolitischen Herausforderun-
gen, von der Frage des zukünftigen Status des Kosovo bis
hin zu den iranischen Nuklearambitionen, lasse sich ohne
eine konstruktive Rolle Russlands lösen. Deshalb sei das
Interesse an einer engen Partnerschaft mit Russland so
groß. Das hierfür erforderliche Vertrauensverhältnis sei
durch Rückschritte im innerrussischen Demokratisie-
rungsprozess, zunehmende Defizite im rechtsstaatlichen
Bereich und die von Macht geprägte russische Außen-
wirtschaftspolitik schwer erschüttert. Die Bundesregie-
rung sei deshalb aufgefordert, die Verhandlungen über ein
neues EU-Russland-Abkommen dafür zu nutzen, eine
neue Vertrauensbasis herzustellen, die den beiderseitigen
Interessen Rechnung trage. Die Europäische Union dürfe
sich an der Frage des Umgangs mit Russland nicht ausein-
anderdividieren lassen.

Die Bundesregierung müsse eine Initiative für einen neu-

gien seien mehr Wettbewerb und eine Ausdehnung des
Binnenmarktes auf weitere Bereiche gefordert.

en regionalen Friedensansatz im Nahen Osten nach dem
Vorbild des KSZE-/OSZE-Prozesses einleiten. Hierfür

Drucksache 16/4453 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gelte es zunächst die europäischen Partner zu gewinnen,
eine entsprechende Initiative auf dem Frühjahrsgipfel der
Europäischen Union zu beschließen und anschließend im
Rahmen des Nahost-Quartetts und bei allen beteiligten
Konfliktparteien für einen solchen Ansatz zu werben.

Die Bundesregierung müsse die deutsche Präsidentschaft
zur Erarbeitung einer konzertierten Afrikapolitik der Eu-
ropäischen Union nutzen. Dabei könne es kein Konzept
für alle 54 afrikanischen Staaten geben, sondern länder-
spezifische Ansätze. Die Europäische Union müsse drin-
gend eine europäische Initiative zur Lösung der Darfur-
Krise ergreifen. Auch im Hinblick auf die Flüchtlingstra-
gödie vor den Kanaren sei eine engagierte Bundesregie-
rung gemeinsam mit den europäischen Partnern gefor-
dert. Die Vorbereitung des geplanten EU-Afrika-Gipfels
in Lissabon müsse hierfür genutzt werden.

Auch wenn nichts unversucht bleiben dürfe, die ausge-
setzten Verhandlungen der Doha-Runde im Rahmen der
WTO wiederzubeleben, müsse die Europäische Union
Strategien für den Fall eines Scheiterns der Welthandels-
runde entwickeln. Dazu gehöre auch das Konzept einer
transatlantischen Freihandelszone. Die Bundesregierung
sei aufgefordert, einen solchen Denkprozess zu initiieren,
um möglichen Schaden für die Handelspolitik der Euro-
päischen Union und für deutsche Handelsinteressen zu
vermeiden;

– Energiesicherheit und Klimaschutz integrieren und zu ei-
nem Schwerpunkt der deutschen Präsidentschaft machen.
Diese müsse einen internationalen Verhandlungsprozess
initiieren, um für die Zeit nach 2012 verbindliche Ziele
für die Begrenzung von Treibhausgasemissionen festzu-
legen und möglichst alle Industrie- und Schwellenländer
zur Teilnahme zu bewegen. Außerdem sollten als Über-
gang bilaterale oder sektorale Zielvereinbarungen etwa
mit den USA, China und Indien erwogen werden. Die
Bundesregierung sei aufgefordert, eine Selbstverpflich-
tung der Europäischen Union zu erreichen, ihre Treib-
hausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent gegenüber
1990 zu verringern.

Zugleich sei eine Innovationsoffensive für saubere Ener-
gie erforderlich, die auch für die deutsche Wirtschaft mit
ihrer Technologieführerschaft Wettbewerbsvorteile si-
chern könne. Die Bundesregierung müsse daher auf euro-
päischer Ebene eine neue Forschungsinitiative einbrin-
gen, um insbesondere Technologien für Energieeffizienz,
erneuerbare Energien sowie die CO2-Abscheidung bei
der Kohleverstromung voranzubringen. Im Rahmen der
Mittelmeerpolitik der Europäischen Union sollte zudem
die Nutzung der Solarenergie in den sonnenreichen Län-
dern Europas gezielt gefördert werden.

Die Bundesregierung müsse die europaweite Harmoni-
sierung des Strafrechts weiter vorantreiben. Der Grund-
satz der gegenseitigen Anerkennung, der für Waren und
andere Wirtschaftsgüter im Binnenmarkt gelte, dürfe hin-
gegen nicht einfach so auf strafrechtlich relevante Sach-
verhalte, bei denen es um ganz andere, sensiblere Rechts-
güter gehe, übertragen werden. Der Erfolg der deutschen

Weiterhin wünschen die Antragsteller, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordert,

– sich für einheitliche Standards im Strafverfahren zur Stär-
kung der Rechte von Beschuldigten einzusetzen. Dazu
müssten zwingend die Unschuldsvermutung, das Recht
auf rechtliches Gehör und auf Verteidigung, das Schwei-
gerecht sowie die prozessuale Absicherung von verfah-
rensrechtlichen Garantien gehören. Die Standards, die die
Europäische Menschenrechtskonvention gesetzt habe,
dürften dabei nicht unterschritten werden. Es dürfe keine
Länderöffnungsklauseln geben, mit denen die Mitglied-
staaten Bezug nehmen könnten auf ihr nationales Recht
und so die mit dem Rahmenbeschluss genannten Stan-
dards unterlaufen könnten.

Der weitere Ausbau des Grundsatzes der gegenseitigen
Anerkennung von justiziellen Entscheidungen in Strafsa-
chen sei nur unter zeitlicher Zusammenführung aller an-
hängigen Rahmenbeschlüsse im Bereich des Straf- und
Strafprozessrechts vorzunehmen, insbesondere solle der
Rahmenbeschluss über Verfahrensrechte im Strafverfah-
ren zeitgleich verabschiedet werden;

– sie solle sich für die Schaffung einer Europäischen Staats-
anwaltschaft einsetzen, die koordinierende und kontrol-
lierende Funktionen für das Europäische Amt für Be-
trugsbekämpfung (OLAF) und EUROPOL haben solle.
Die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft
müsse sich über den Schutz der finanziellen Interessen
der Gemeinschaft hinaus auf alle Formen schwerer grenz-
überschreitender Kriminalität erstrecken. EUROJUST
solle in der europäischen Staatsanwaltschaft aufgehen.
Das Europäische Parlament solle die Kontrolle über die
Europäische Staatsanwaltschaft ausüben;

– den Entwurf des Rahmenbeschlusses zum Datenschutz
bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit un-
ter Einbeziehung der Vorschläge der Datenschutzbeauf-
tragten voranzutreiben und im Rat zu verabschieden;

– auf dem Weg zu einer gemeinsamen Asylpolitik die unter-
schiedlichen Standards der Mitgliedstaaten in der Flücht-
lings- und Migrationspolitik stärker zu vereinheitlichen
und gemeinsame Instrumente zu evaluieren und gegebe-
nenfalls zu ergänzen.

Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, die Bundesregierung
aufzufordern, mit Mut und Entschlossenheit zu handeln. Die
Europäische Union müsse wieder zu einem Europa für die
Bürger werden.

c) Drucksache 16/3796

Mit ihrem Entschließungsantrag empfiehlt die Fraktion DIE
LINKE. dem Deutschen Bundestag festzustellen, dass die
Bundesregierung mit der Übernahme der Ratspräsident-
schaft der Europäischen Union vor umfangreichen Aufgaben
stehe: Die Situation der Europäischen Union sei gekenn-
zeichnet durch eine Fülle von ungelösten Problemen und
Fehlentwicklungen. Wie die Bundesregierung den neuen
Herausforderungen, die an die europäische Politik gestellt
seien, gerecht werden wolle, sei weitgehend unklar. Eine ins
Einzelne gehende Unterrichtung von Parlament und Öffent-
Ratspräsidentschaft messe sich auch daran, wie die Rech-
te im Strafverfahren gestärkt werden.

lichkeit über die Vorhaben der Bundesregierung und über de-
ren Erfolgschancen sei überfällig.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/4453

– Die Antragssteller sehen den Vertrag über eine Verfas-
sung für Europa vom 29. Oktober 2004 nach den ihn ab-
lehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und den
Niederlanden als gescheitert an. Diese hätte inhaltliche
Gründe: Der Verfassungsvertrag verfestige das Demo-
kratiedefizit der Europäischen Union, die Dominanz der
großen Mächte über die kleineren Mitgliedstaaten würde
verstärkt, die Europäische Union auf einen wirtschafts-
und währungspolitischen Kurs des rigorosen Neolibera-
lismus mit dem Profit als oberstem Gebot festgelegt, ein
europaweiter Sozialabbau begünstigt und die Militarisie-
rung der Europäischen Union in den Rang einer Verfas-
sungspflicht erhoben.

Die durch 15 von 25 Mitgliedstaaten erfolgte Ratifikation
könne nichts daran ändern, dass der Verfassungsvertrag
gescheitert sei, weil er dem Streben der Bürgerinnen und
Bürger der Europäischen Union nach einem friedlichen,
demokratischen und sozialen Europa nicht gerecht werde.

Auch die Bundesrepublik Deutschland habe den Verfas-
sungsvertrag nicht ratifiziert. Der Bundespräsident habe
das Zustimmungsgesetz nicht ausgefertigt. Über die beim
Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbe-
schwerde und die dort erhobene Organklage sei noch
nicht entschieden. Vielmehr habe das Gericht erklärt, eine
Entscheidung über das Zustimmungsgesetz zum Verfas-
sungsvertrag hätte „gegenwärtig keine Priorität“, weil zu
erwarten sei, dass der Verfassungsprozess auf einer ande-
ren Grundlage fortgesetzt werde. Dementsprechend wer-
de das Zustimmungsgesetz von Bundestag und Bundesrat
wieder aufgehoben werden müssen.

Während vielfältige Überlegungen von einem „Miniver-
trag“ über einen Vertrag zur Änderung des Nizza-Vertra-
ges hin zu einem „europäischen Grundgesetz“ vorgetra-
gen würden, um den Inhalt des gescheiterten Verfassungs-
vertrages doch noch am Willen der Völker vorbei in Kraft
zu setzen, tue die Bundesregierung immer noch so als
könne die Zukunft Europas auf der Grundlage des ge-
scheiterten Verfassungsvertrages formuliert und gestaltet
werden.

– Die Lissabon-Strategie sei wirtschaftlich und sozial ge-
scheitert. Ihre einseitige Ausrichtung auf Wachstumsra-
ten von jährlich 3 Prozent schlage fehl, die Beschäfti-
gungsraten stagnierten, die Umweltziele würden verfehlt,
die sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union
verschärften sich.

Zur Halbzeit des Programmzeitraums habe der Europäi-
sche Rat mit der „Neubelebung der Lissabon-Strategie“
ein einfaches „Weiter so“ propagiert. Die Ursachen für
die schlechte Bilanz seien nicht analysiert, die zugrunde
liegende wirtschaftspolitische Konzeption nicht in Frage
gestellt worden. Mit der Betonung der rein quantitativ
verstandenen Prioritäten „Wachstum und Arbeitsplätze“
und der damit verbundenen Fixierung auf die „Wettbe-
werbsfähigkeit“ von Unternehmen, auf Deregulierung
und auf Sozialabbau rückten Zielorientierungen einer
modernen Wirtschaftspolitik wie die ökologische Ver-
träglichkeit des Wachstums, Arbeitsplatzqualität, die Fes-

Die verheerende Wirkung des bisherigen wirtschafts- und
beschäftigungspolitischen Programms der Europäischen
Union zeige sich in allen Politikbereichen.

Die soziale Dimension sei in der Europäischen Union
schwach verankert. Vor allem stehe deren inhaltliche
Ausgestaltung unter dem Primat einer neoliberal ausge-
richteten Wirtschaftspolitik, statt eine Harmonisierung
auf hohem Niveau anzustreben. Die Diskrepanz zwischen
europäischer Marktliberalisierung und nationalstaatlicher
Verantwortung für den Sozialstaat fördere einen Standort-
wettbewerb zu Lasten der öffentlichen sozialen Siche-
rungssysteme.

Mit der Umsetzung des Europäischen Binnenmarktes sei
der weitgehende Übergang von einer positiven europäi-
schen Integration der Harmonisierung verschiedener Re-
gulierungsordnungen hin zu einer negativen erfolgt. Die-
se habe sich nicht auf Vereinheitlichung, sondern auf ge-
genseitige Anerkennung unterschiedlicher Regulierun-
gen in den Mitgliedstaaten orientiert. Trotz der
Fortsetzung früherer Ansätze etwa im Bereich von Ver-
braucher- und Umweltschutz würden bei der Herstellung
des Binnenmarktes ökologische und soziale Standards ei-
ner wettbewerbsorientierten Deregulierung unterworfen,
wie die Dienstleistungsrichtlinie deutlich zeige, die in ih-
ren Wirkungen dem Herkunftslandprinzip entspreche, auf
das nur im Wortlaut der Richtlinie verzichtet werde: Nicht
demokratisch gesetzte Regeln bildeten den übergeordne-
ten politischen Rahmen für wirtschaftliche Konkurrenz.
Der offene Markt und die Gewinnmaximierung fungier-
ten vielmehr als Rahmenbedingungen, denen sich die
Mitgliedstaaten in ihrer politischen Regelsetzung im
Konkurrenzkampf um die Ansiedlung und den Verbleib
von Unternehmen unterwerfen müssten.

Die von der Europäischen Union geförderte Liberalisie-
rung der Daseinsvorsorge habe in weiten Bereichen nicht
die erhoffte Wettbewerbsverstärkung mit den versproche-
nen Vorteilen für die Verbraucher gebracht, sondern zur
Bildung neuer Oligopole (so etwa im Energiebereich),
zum Beschäftigungsabbau und damit zur Verschlechte-
rung der Leistungen und zu teilweise drastischen Preiser-
höhungen geführt.

Die Freistellung der europäischen Geldpolitik von den
Zielen eines angemessenen ökologisch verträglichen
Wirtschaftswachstums und der Vollbeschäftigung sowie
die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank von
politischen Vorgaben verhinderten deren effektive Einbe-
ziehung in eine wirksame makroökonomische Wirt-
schaftspolitik. Der äußerst niedrige Haushalt der Europäi-
schen Union, verbunden mit dem absoluten Kreditfinan-
zierungsverbot, und die Fesselung der nationalen Haus-
halte durch die Maastricht-Kriterien und den Stabilitäts-
und Wachstumspakt machten eine auf ökologisches
Wachstum und Vollbeschäftigung ausgerichtete Wirt-
schaftspolitik unmöglich.

Der durch die Standortkonkurrenz ausgelöste Steuerwett-
bewerb führe zum Druck auf die öffentlichen Einnahmen,
dem Einschnitte in die öffentlichen Ausgaben folgten. Es
fehle an Mitteln für Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und
Wissenschaftspolitik, aber auch für konjunkturelle und
tigung des sozialen Zusammenhalts und die Armutsüber-
windung in den Hintergrund.

strukturelle wirtschaftliche Maßnahmen der öffentlichen
Hand. Zwar sei der Stabilitäts- und Wachstumspakt im

Drucksache 16/4453 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

März 2005 gelockert worden und erlaube eine flexiblere
Anwendung der Defizitgrenze von 3 Prozent des Brutto-
inlandsprodukts, dennoch dienten den Regierungen der
Mitgliedstaaten drohende oder laufende Defizitverfahren
weiterhin als willkommene Rechtfertigung von Sozial-
abbau.

Der Beitritt zur Euro-Zone verlange den neuen mittel-
und osteuropäischen Mitgliedstaaten ein wirtschaftlich
und sozial kontraproduktives Programm von Ausgaben-
kürzungen ab, das verheerende Folgen für den gesell-
schaftlichen Zusammenhalt mit sich bringe.

Die Bundesregierung sei offenbar nicht bereit, die ge-
scheiterte neoliberale Wirtschaftspolitik auf nationaler
wie auf europäischer Ebene einer grundsätzlichen Über-
prüfung zu unterziehen. Stattdessen zeichneten sich im
Rahmen ihrer neoliberalen Agenda als Etappenziele für
die Ratspräsidentschaft ab: Die Vollendung des Binnen-
marktes für Strom und Gas bis zum Juli 2007, die Umset-
zung der Rahmenrichtlinie für einen liberalisierten Bin-
nenmarkt der Europäischen Union für Dienstleistungen
und die vollständige Liberalisierung der Postdienste bis
2009, die forcierte Liberalisierung der Gesundheitsdiens-
te, des Rüstungsmarktes und der Finanzdienstleistungen,
ein forcierter „Bürokratieabbau“, der sozial- und umwelt-
politische Ziele der Wettbewerbsfähigkeit unterordne und
die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vernachläs-
sige, und eine aggressive Neuausrichtung der Handels-
und Außenwirtschaftspolitik der Europäischen Union im
Interesse der europäischen Konzerne.

Europa sei dabei, seine Jugend zu verlieren. Die Zukunft
des europäischen Projekts hänge davon ab, ob die Akzep-
tanz Jugendlicher für die europäischen Ziele und Instituti-
onen deutlich steige. Stattdessen zeigten sich bei der
Jugend Anzeichen einer Europamüdigkeit. Die Wahlbe-
teiligung unter Jugendlichen habe bei den Europawahlen
2004 deutlich unter der Gesamtwahlbeteiligung gelegen.
Bei den Referenden über die Europäische Verfassung hät-
ten Jugendliche überdurchschnittlich oft „Nein“ gesagt.
Diese nähmen die Zumutungen einer marktradikalen Po-
litik der Deregulierung als Bedrohung der eigenen Zu-
kunft wahr. Die Möglichkeiten der eigenen Einflussnah-
me seien so unterentwickelt, dass sie von Jugendlichen
kaum genutzt würden. Wer sich mit der eigenen Ausbil-
dung, den selbst erworbenen Fähigkeiten und Kompeten-
zen sowie dem eigenen Engagement ungefragt in einer
europaweiten Konkurrenz behaupten solle, frage sich mit
Recht, welche sozialen Standards und Schutzrechte Euro-
pa im Interesse der Bevölkerungsmehrheit bereithalte. Ju-
gendarmut und Jugendarbeitslosigkeit seien stattdessen
genauso eine europaweite Realität wie die Reduzierung
von Angeboten der Jugendarbeit. Gerade Jugendliche er-
warteten ein Europa, das ihre Lebenssituation verbessere.
Das soziale Europa müsse zu einem Projekt der europäi-
schen Jugend werden.

– In der Frauen- und Gleichstellungspolitik sehen die An-
tragsteller Nachholbedarf. Bislang habe Deutschland in
der europäischen Gleichstellungspolitik keine Vorreiter-
rolle gespielt. Vielmehr würden die gleichstellungspoliti-

Nach wie vor gebe es dringenden gleichstellungspoliti-
schen Handlungsbedarf in der Europäischen Union. Be-
sonders deutlich werde dies u. a. an der alarmierenden
Lohndiskriminierung von Frauen. Im Durchschnitt ver-
dienten Frauen pro Arbeitsstunde 15 Prozent weniger als
Männer. Das durchschnittliche Einkommen von Frauen in
Deutschland liege mindestens 20 Prozent unter dem von
Männern. Damit nehme Deutschland den drittletzten
Rang unter den Staaten der Europäischen Union im Hin-
blick auf die Angleichung der Einkommen von Frauen
und Männern ein. Die Lohnungleichheit nehme im Ge-
gensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern in
Deutschland sogar wieder zu.

Die europäische Gleichstellungspolitik fokussiere einsei-
tig auf die Erwerbsintegration von Frauen. Dieses wichti-
ge Anliegen müsse stärker durch die Verwirklichung sozi-
aler Rechte flankiert werden. Dabei stünden der Abbau
von Geschlechterdiskriminierungen in den sozialen Si-
cherungssystemen der Mitgliedstaaten, die Verbesserung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Umver-
teilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern im
Vordergrund.

Die Europäische Union habe sich zur Aufgabe gesetzt, bei
allen Maßnahmen die diskriminierende Ungleichbehand-
lung zwischen Frauen und Männern zu beseitigen und ih-
re Gleichstellung zu fördern. Ein wesentlicher Bestandteil
dieser Strategie sei es, Ressourcen geschlechtergerecht zu
verteilen. Ob finanzwirksame Entscheidungen konse-
quent hinsichtlich ihrer Gleichstellungswirkung über-
prüft würden, sei ein wesentlicher Indikator für den politi-
schen Willen, die tatsächliche Gleichstellung der Ge-
schlechter zu befördern. Dieser Prozess sei aber auf euro-
päischer Ebene ins Stocken geraten.

– Seit dem Vertrag von Maastricht und verstärkt seit dem
Vertrag von Amsterdam habe die Europäische Union den
verhängnisvollen Weg einer immer intensiveren Militari-
sierung beschritten. Sie werde – neben und unter der Re-
gie der NATO – zu einer Militärmacht ausgebaut, die
überall auf der Welt – mit und ohne Zustimmung des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – bewaffnete
Einsätze zum Schutz vorgeblicher „europäischer Interes-
sen“ durchführen könne. Die Europäische Sicherheits-
strategie von 2003 sehe Kampfeinsätze ohne territoriale
Begrenzung zur „Krisenbewältigung“ vor und ermögli-
che die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen. Die
Voraussetzungen dafür schaffe der forcierte Aufbau von
„battlegroups“, hochgerüsteten mobilen europäischen
Kampfverbänden. Der Kurs der Militarisierung solle
durch den gescheiterten Verfassungsvertrag festgeschrie-
ben werden.

Ohne wirksamen Verfassungsvertrag habe die im Juli
2004 gegründete Europäische Verteidigungsagentur ihre
Arbeit aufgenommen. Für Rüstungs- und militarisierte
Weltraumforschung sollten bis 2013 insgesamt 1,6 Mrd.
Euro ausgegeben werden, doppelt so viel wie für die For-
schungsförderung erneuerbarer Energien. Damit werde
der Aufbau einer europäischen Kriegswaffenindustrie un-
terstützt. Die von der Europäischen Kommission verfolg-
te Öffnung eines europäischen Binnenmarktes für Rüs-
schen Impulse im nationalen Rahmen nur zögerlich, un-
vollständig oder sogar widerstrebend umgesetzt.

tungsgüter sei seit dem 1. Juli 2006 durch einen Verhal-
tenskodex der Verteidigungsagentur konkretisiert, die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/4453

Dominanz der großen europäischen Rüstungskonzerne
damit weiter gestärkt.

Die Atommächte innerhalb der Europäischen Union,
Frankreich und Großbritannien, modernisierten gegen-
wärtig ihre Atomwaffenarsenale, statt ihre Verpflichtung
aus dem Atomwaffensperrvertrag zur atomaren Abrüs-
tung zu erfüllen. Deutschland, wie andere Staaten der Eu-
ropäischen Union auch, habe im Rahmen der NATO an
atomaren Waffen teil und halte weiterhin Kapazitäten zur
industriellen Anreicherung waffenfähigen Urans vor. Die
USA hätten nach Schätzungen etwa 480 Atomwaffen in
der Europäischen Union stationiert. In Strategiepapieren
der Europäischen Union wie dem „European Defence
Paper“ fänden sich Überlegungen, Atomwaffen im Rah-
men der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungs-
politik (ESVP) einzusetzen.

Mit den Einsätzen in Bosnien-Herzegowina und in der
Demokratischen Republik Kongo würden zudem die mi-
litärischen Fähigkeiten der Europäischen Union erprobt.
Hinzu kämen die verschiedenen Militärinterventionen
der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

– Die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte habe
weder zu mehr Wettbewerb noch zu sinkenden Energie-
preisen, sondern zur weiteren Monopolisierung der Märk-
te geführt.

20 Jahre nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl setze
die Europäische Union weiterhin auf Atomenergie, ob-
wohl die Nutzung der Nukleartechnik unbeherrschbare
Risiken für Mensch und Umwelt in sich berge. Die Ent-
sorgungsfrage der hochradioaktiven Brennstoffe sei völ-
lig ungelöst. Im Juli 2006 sei die Verdoppelung des Atom-
forschungsbudgets auf 2,751 Mrd. Euro beschlossen wor-
den. Dieser Betrag liege um das Zweieinhalbfache über
dem für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Das
Europäische Parlament verfüge, wie im Bereich des
EURATOM-Vertrages, über keinerlei Mitentscheidungs-
recht.

Die Maßnahmen für die zukünftige Energiestrategie der
Europäischen Union beschränkten sich weitgehend auf
die Bündelung beim Vorgehen in ihrer Außenpolitik und
im internationalen Handel. Die Problematik der Kartell-
bildung in der europäischen Energiewirtschaft, die End-
lichkeit der fossilen und atomaren Energieträger, die zu-
nehmenden internationalen Krisen und Konflikte sowie
die daraus resultierenden Auswirkungen auf Menschen-
rechte und Demokratie blieben von der Kommission un-
berücksichtigt. Vielmehr werde die Situation als Wettbe-
werbs- und Investitionsproblem dargestellt.

Das gesteigerte Krisenpotential durch knapper werdende
fossile Rohstoffe lasse militärische Einsätze zur Siche-
rung von Energielieferungen wahrscheinlicher werden.

Der Klimawandel schreite voran. Seine Folgen würden
immer spürbarer. Gleichwohl würden die Klimagas-
emissionen EU-weit ansteigen. Dennoch habe die Euro-
päische Union bisher kein über 2012 hinausgehendes
Minderungsziel beschlossen. Sie empfehle lediglich un-
verbindlich, die Emissionen aus allen Industrieländern bis
2020 um 15 bis 30 Prozent zu reduzieren. Ein Jahr nach

keine Konzepte, wie sie ihrer selbst ernannten Vorreiter-
rolle im internationalen Klimaschutz nachkommen wolle.

Die Ausgestaltung des Emissionshandels trage bisher
nicht zur erforderlichen Klimagas-Senkung bei. Die
meisten der am Emissionshandel beteiligten Unterneh-
men seien so großzügig mit Emissionszertifikaten ausge-
stattet worden, dass kaum Emissionsminderungen erfor-
derlich gewesen seien. Die kostenlose Zuteilung der Zer-
tifikate habe vor allem den großen Stromversorgern jähr-
lich Milliardengewinne beschert, da sie die Zertifikate zu
Marktpreisen auf die Strompreise umlegten. Dadurch sei
die oligopole Struktur des Strommarktes weiter verfestigt
worden.

Die biologische Vielfalt der europäischen Meere nehme
ab, Meereslebensräume würden durch menschliche Ein-
flüsse zerstört, verschlechtert und gestört. Im Vorschlag
der Meeresstrategie-Richtlinie der Europäischen Kom-
mission sei das Erreichen eines „guten Umweltzustan-
des“ in den europäischen Meeren bis 2021 formuliert. Der
Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregie-
rung und Umweltorganisationen wie Greenpeace hätten
diese Zielsetzung begrüßt, übten aber gleichzeitig scharfe
Kritik am Meeresstrategie-Richtlinienvorschlag in der
bestehenden Form. Mit dem Richtlinienvorschlag werde
die Verantwortung für die Lösung der komplexen Meeres-
umweltprobleme weitgehend in die Verantwortung der
einzelnen Mitgliedsländer gelegt. Vorschläge, in den eu-
ropäischen Meeren großflächige Meeresschutzgebiete zu
schaffen, die von menschlicher Nutzung weitgehend aus-
geschlossen sind, seien weder in der Meeresschutzstrate-
gie noch im Richtlinienvorschlag aufgegriffen worden.

– Die Bildungs- und Forschungspolitik der Europäischen
Union würden als Schlüsselbereiche den auf Wachstum
und Wettbewerb ausgerichteten Zielen der Lissabon-Stra-
tegie untergeordnet.

Für die bildungspolitischen Leitlinien bedeute dies eine
Fokussierung auf die unmittelbare ökonomische Verwert-
barkeit von Bildung. Im Vordergrund stehe die Arbeits-
marktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen. Ge-
sellschaftliche Handlungsfähigkeit und damit auch Quali-
fizierung für demokratische Teilhabe spielten dagegen
keine Rolle. Mit der Dienstleistungsrichtlinie und Libera-
lisierungen im Rahmen des GATS drohten weitere Priva-
tisierungen im Bildungsbereich. Auch die Initiative für ei-
nen Europäischen Qualifikationsrahmen orientiere auf ei-
ne Ablösung gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, in-
dem das Berufsprinzip aufgeweicht und Lernende
angehalten werden sollten, ihre Bildung über das gesamte
Arbeitsleben hinweg „eigenverantwortlich“ der Verwert-
barkeit auf dem Arbeitsmarkt anzupassen.

Die Forschungsstrategie werde durch das 7. Forschungs-
rahmenprogramm abgesteckt, das in der Ausstattung den
selbst gestellten Zielen der Lissabon-Strategie für For-
schung und Entwicklung nicht gerecht werde. Fehlende
qualitative Leitbilder der Forschungsförderung führten
zur Schwerpunktbildung im Verfahrens- und Technolo-
giebereich (Informations-, Produktions- und Nanotech-
nologie, Weltraumforschung) auf Kosten von nachhalti-
ger, themenorientierter interdisziplinärer Forschung zur
dem offiziellen Start der Verhandlungen um die Fortfüh-
rung des Kyoto-Protokolls habe die Europäische Union

Bewältigung von sozialen und ökologischen Problemen.
In der neuen Sicherheitsforschung solle die Trennung von

Drucksache 16/4453 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ziviler und militärischer Forschung zunehmend aufgeho-
ben werden. Neben dem Europäischen Forschungsrat, der
seine Arbeit Anfang 2007 aufnehmen solle, werde für zu-
sätzliche 2,4 Mrd. Euro ein Europäisches Technologieins-
titut geplant, dessen Abgrenzung zum Europäischen For-
schungsrat unklar sei.

– Der Kulturpolitik komme nach übereinstimmender Mei-
nung aller Experten zentrale Bedeutung im europäischen
Integrationsprozess zu. Die Kulturpolitik der Europäi-
schen Union solle die nationale Kulturpolitik der einzel-
nen Mitgliedstaaten ergänzen, dürfe sie aber nicht bestim-
men oder gar ersetzen.

Mit dem Rahmenprogramm Kultur 2000 der Europäi-
schen Union leiste diese einen wertvollen Beitrag für die
kulturelle Zusammenarbeit in Europa. Auch die wech-
selnde Kulturhauptstadt Europas sei Bestandteil dieses
Förderprogramms. Die Ernennung der Stadt Essen zur
Kulturhauptstadt Europa 2010 zeige, welch hohen Sym-
bolwert dies habe.

Eine große kulturpolitische Leistung sei die Verabschie-
dung der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturel-
len Vielfalt gewesen. Die Bundesregierung sollte wäh-
rend ihrer Ratspräsidentschaft bei den weiteren Mitglied-
staaten dafür werben, dass alle Mitgliedsländer der Union
die Konvention möglichst schnell ratifizieren. Da die Eu-
ropäische Union selbst Vertragspartner sei, müsse es ihr
Ziel sein, sobald wie möglich auf 30 Signatarstaaten ver-
weisen zu können, damit die Konvention Gültigkeit er-
lange.

– Des Weiteren verweist die Fraktion DIE LINKE. darauf,
dass bei der Umsetzung des „Haager Programms zur Stär-
kung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäi-
schen Union“ durchgängig die Tendenz erkennbar sei,
vermeintlichen Sicherheitserfordernissen mehr und mehr
Grund- und Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern
der Europäischen Union, insbesondere aber von Drittstaa-
tenangehörigen zu opfern.

Europäische Projekte wie u. a. das Schengener Informa-
tionssystem II oder der Ausbau und die Stärkung von
EUROPOL gewännen vor dem Hintergrund der natio-
nalen Antiterrorgesetzgebungen totalitäre Dimensionen.
Auf Arbeitsebene sei darüber hinaus eine ganze Reihe de-
mokratisch nicht legitimierter und kontrollierter Gremien
entstanden. „Freie Verfügbarkeit“ von Daten einschließ-
lich biometrischer Daten und DNA-Profile sowie das Ziel
der Förderung von „Interoperabilität“ von Datenbanken
und -systemen hätten europaweit Vorrang vor dem Recht
auf informationelle Selbstbestimmung erhalten.

Die von der Europäischen Union seit den 1990er Jahren
betriebene Politik der Abschottung gegenüber „Armuts-
flüchtlingen“, Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolg-
ten habe an den Außengrenzen der Europäischen Union
bereits mehr als 10 000 Menschen das Leben gekostet.
Obwohl die Zahl der Asylbewerber so niedrig sei wie seit
zehn Jahren nicht mehr, werde das System der Abschot-
tung weiter perfektioniert. Dazu zähle auch die Grenz-
schutzagentur FRONTEX; deren Aufgabe es sei, Löcher
in den Festungsmauern der Europäischen Union

werde die Grenzsicherung weiter militarisiert und bis vor
die Küsten West-Afrikas und nach Osteuropa vorverla-
gert. Insgesamt sei die Gewährleistung des Zurückwei-
sungsverbots der Genfer Flüchtlingskonvention in der
Praxis nicht mehr gegeben.

Weiterhin fehle es an einheitlichen europäischen Min-
deststandards für Strafverfahrensrechte und an der Insti-
tution einer europäischen Strafverteidigung. Die Europäi-
sierung der Strafverfolgung setze aber eine Strafverteidi-
gung auf europäischer Ebene voraus. Gleichzeitig würden
Betroffene durch die Anwendung des Grundsatzes der ge-
genseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen in
Strafsachen Straftatbeständen, Ermittlungsbefugnissen
oder Vollstreckungsvorschriften unterworfen, an deren
Entstehen sie nicht auf demokratischem Wege beteiligt
gewesen seien und deren Geltung ihnen gegenüber sich
auch nicht aus dem Territorialitätsprinzip rechtfertige.

– Besorgniserregend sei die Entwicklung, dass in zahlrei-
chen Ländern der Europäischen Union Parteien der extre-
men Rechten seit Jahren Zulauf verzeichnen. Während sie
in einigen Staaten direkt an der Regierung beteiligt seien,
nähmen sie in anderen Ländern von außen Einfluss auf
die Regierung. Auch im Europäischen Parlament säßen
Vertreter von Parteien der extremen Rechten. Zwar sei es
der europäischen Rechten bis heute nicht gelungen, eine
gemeinsame Fraktion im Europäischen Parlament zu bil-
den, doch gebe es zunehmend Bestrebungen in diese
Richtung.

Der nationale, aber auch europaweit zu beobachtende
Vertrauensverlust in die Lösungskompetenz der etablier-
ten Politik und die unsozialen Folgen der neoliberalen Po-
litik der Europäischen Kommission und der meisten Re-
gierungen der Mitgliedstaaten würden zu einer Stärkung
der extremen Rechten beitragen. Deren Politikangebote
richteten sich dabei insbesondere gegen Migranten und
Migrantinnen und schürten eine auf Ausgrenzung und
Rassismus zielende Politik. Mit der offenen oder still-
schweigenden Beteiligung rechtsextremer Parteien an
Regierungen der Mitgliedsländer finde eine „Normalisie-
rung“ und Etablierung der extremen Rechten statt, die
mittelfristig negative Auswirkungen auf die demokrati-
schen Institutionen haben werde.

– Die Erweiterung der ursprünglichen Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft, später der Europäischen Union um
Dänemark, Irland und Großbritannien (1973) sowie Ös-
terreich, Schweden und Finnland (1995) habe im Wesent-
lichen Länder von vergleichbarem Niveau der wirtschaft-
lichen Entwicklung umfasst. Nur Irland habe als ausge-
sprochen armes Land gegolten, hätte aber auf Grund ge-
ringer Einwohnerzahl die wirtschaftliche Balance der
Gemeinschaft nicht beeinflussen können. Nach der Süd-
erweiterung durch die Beitritte Griechenlands (1981) so-
wie Spaniens und Portugals (1986), die aus politischen
Gründen durchgesetzt worden seien, hätten diese erhebli-
che Fördermittel aus den Strukturfonds und dem 1994 be-
gründeten Kohäsionsfonds erhalten, der die entstandenen
wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten habe verrin-
gern und die Wirtschaft der beitretenden Staaten stabili-
sieren sollen.
schnellstmöglich zu schließen und eine effektivere euro-
päische Abschiebungspolitik zu organisieren. Zusätzlich

Bei der 2004 erfolgten Osterweiterung um zehn Staaten
mit einem dramatisch größeren wirtschaftlichen Rück-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/4453

stand sei hingegen keine proportionale Aufstockung der
finanziellen Mittel erfolgt. Heute bekämen daher die neu-
en Mitgliedstaaten der Europäischen Union weit weniger
Fördermittel als die alten. Bei den Transferzahlungen in
der Strukturpolitik erhalte etwa die Tschechische Repu-
blik pro Kopf und Jahr 54,3 Euro, Slowenien 44,4 Euro
und Polen 72,9 Euro. Demgegenüber erhielten Irland
122,1, Spanien 163,7, Portugal 282,3 und Griechenland
296,9 Euro pro Kopf. Vergleichbar groß seien die Abstände
bei der Unterstützung der Landwirtschaft. Angesichts
dieser Benachteiligungen reagierten die beigetretenen
Länder vielfach mit Sozial- und Steuerdumping.

Das habe erhebliche Folgen für die Einkommen sowie
Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen auch in
den alten Mitgliedstaaten und für die dortigen Staatsein-
nahmen. Diese Situation werde sich weiter verschärfen,
weil eine Ausweitung der Fördermittel bei der Aufnahme
der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien nicht
vorgesehen sei.

Die Antragsteller verweisen auf die gegenwärtig mit der
Türkei und Kroatien stattfindenden Beitrittsverhandlun-
gen, wobei allein gegenüber dem Beitritt der Türkei, der
nach den Festlegungen bei der Aufnahme der Beitrittsver-
handlungen nicht vor 2013 erfolgen solle, trotz völker-
rechtlich verbindlicher Zusagen vielfach grundsätzliche
Bedenken geäußert würden. In die Erweiterungsstrategie
der Europäischen Kommission seien ohne offiziell artiku-
lierte Bedenken auch die westlichen Balkanstaaten Alba-
nien, Bosnien und Herzegowina, die ehemaligen jugosla-
wischen Republiken Mazedonien, Serbien und Monte-
negro sowie das Kosovo, obwohl dieser Bestandteil Ser-
biens sei, einbezogen.

Angesichts der schwindenden Bereitschaft, neue Mitglie-
der aufzunehmen, gewinne die „Europäische Nachbar-
schaftspolitik“ zunehmende Bedeutung. Sie beziehe sich
grundsätzlich auf Staaten in Osteuropa, im Kaukasus, in
Mittelasien und auf die Mittelmeeranliegerstaaten. Im Er-
gebnis ziele sie darauf, dass die benachbarten Länder in
die Sicherheitspolitik der Europäischen Union einbezo-
gen würden, ihre Märkte für die Konzerne in der Europäi-
schen Union öffnen und sich dem Bestand rechtlicher Re-
gelungen der Europäischen Union anpassen müssten, oh-
ne dass sie allerdings durch ein Stimmrecht demokratisch
auf diesen einwirken könnten.

– Nach der am 4. Oktober 2006 von der Europäischen Kom-
mission veröffentlichten Mitteilung „Ein wett-
bewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“
(KOM(2006)567) sollten durch bilaterale Freihandels-
und Investitionsschutzabkommen mit Schlüsselpartnern
verbindliche Liberalisierungsvereinbarungen getroffen
werden, die weit über das im Rahmen der WTO Erreich-
bare hinausgehen. Freier Marktzugang für praktisch jeden
Handel mit Gütern und Dienstleistungen, Verbesserung
der Klagemöglichkeiten von Unternehmen gegen Staa-
ten, wenn sie sich von ordnungspolitischen Maßnahmen
eingeschränkt sehen, freier Zugriff auf die Rohstoffe an-
derer Länder seien einige Elemente dieser Strategie.
Gleichzeitig habe die Europäische Kommission angekün-
digt, interne Regelungen der Europäischen Union an die

den Prüfstand stellen zu wollen. Die Fraktion DIE
LINKE. bedauert, dass die Bundesregierung diese Strate-
gie unterstütze.

Unter der deutschen Ratspräsidentschaft gehe die Euro-
päische Union in die entscheidende Phase der Verhand-
lungen um die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit
den AKP- (Afrika, Karibik, Pazifik)Staaten. Zivilgesell-
schaftliche Gruppen in diesen Regionen kritisierten, dass
ihre Märkte von europäischen Konzernen übernommen
und die heimischen Produzenten verdrängt werden soll-
ten. Insgesamt fänden Assoziierungsverhandlungen der
Europäischen Union mit Staatengruppen des Südens
praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ver-
handlungspartner klagten über den von der Europäischen
Kommission ausgeübten Druck und bemängelten, dass
weniger die offiziellen Entwicklungsziele als die Interes-
sen der europäischen Konzerne die Verhandlungsführung
der Europäischen Union dominierten. Damit werde gegen
den Grundsatz aus dem „europäischen Entwicklungskon-
sens“ verstoßen, „dass die EU die Ziele der Entwick-
lungszusammenarbeit in all ihren Politikfeldern, die die
Entwicklungsländer berühren können, berücksichtigt und
dass ihre jeweilige Politik die Entwicklungsziele fördert“
(Ratsdokument 14820/05).

Auf dem EU-Lateinamerika-Gipfel im Mai 2006 in Wien
hätten die Ambitionen der Europäischen Kommission,
mittelfristig eine europäisch-lateinamerikanische Frei-
handelszone zu schaffen, einen Rückschlag erlitten. Dies
sei das Resultat des sozialen Aufbruchs in Lateinamerika
und eines neuen Selbstbewusstseins. Soziale Bewegun-
gen und neue sozialistisch orientierte Regierungen streb-
ten neue Formen der wirtschaftlichen und politischen In-
tegration an, die auf Ergänzung und Solidarität und nicht
auf Wettbewerb und Übervorteilung beruhten.

Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung auffor-
dern,

– eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft der
Europäischen Union und über einen zustimmungsfähigen
Verfassungsvertrag zu initiieren:

die Bundesregierung möge dazu ihre grundsätzlichen
Vorstellungen über die Zukunft der europäischen Integra-
tion zum Inhalt der Berliner Erklärung anlässlich des
50. Jahrestages der Römischen Verträge machen. Ihre in-
haltliche Konzeption solle sie zuvor im Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union und im Plenum
des Deutschen Bundestages zur Debatte stellen.

Weiterhin solle die Bundesregierung ihren Partnern in der
Europäischen Union den Vorschlag unterbreiten, gemein-
sam die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass eine Europäische Verfassungsgebende Versamm-
lung gebildet werde, die in einem breiten demokratischen
Diskussionsprozess den Text eines neuen Verfassungs-
vertrages erarbeite, über den in allen Mitgliedstaaten
Volksabstimmungen stattfinden sollten. Dieser Vorschlag
müsse Teil des Zeitplans („road map“) sein, den die Bun-
desregierung dem Europäischen Gipfel am Ende ihrer
Ratspräsidentschaft vorlege.

Um die Diskussion über den Inhalt eines neuen Verfas-

der Handelspartner anpassen und Schutzmechanismen
der Europäischen Union für die heimischen Märkte auf

sungsvertrages anzuregen, solle die Bundesregierung auf
diesem Gipfel auch inhaltliche Elemente eines anderen

Drucksache 16/4453 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Verfassungsvertrages für die Europäische Union vorle-
gen. Es müsse darum gehen, die Europäische Union als
einen friedlichen, sozialen und demokratischen Verbund
von gleichberechtigten Staaten und Völkern und von Bür-
gerinnen und Bürgern mit umfassenden Grundrechten zu
konstituieren, die ihre gemeinsamen Angelegenheiten
nach dem Grundsatz der Subsidiarität gestalteten;

– die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass eine
nachhaltige Entwicklung und deren strategische Umset-
zung stärker in das Zentrum der Wirtschafts-, Umwelt-
und Sozialpolitik der Europäischen Union rückten. Im
Hinblick auf die für 2008 geplante Zwischenbilanz der
neuen Lissabon-Strategie müsse eine Diskussion schon
während der deutschen Ratspräsidentschaft darüber ein-
geleitet werden, wie der Widerspruch zwischen der Lissa-
bon-Strategie, gerichtet auf Wachstum und Beschäfti-
gung, und der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen
Union durch eine neue integrierte Strategie der Europäi-
schen Union für Nachhaltigkeit, Vollbeschäftigung und
Solidarität (wirtschaftlich, ökologisch, sozial) aufgelöst
werden könne.

Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel
einzuleiten, die notwendigen Maßnahmen für eine Siche-
rung des Qualitäts- und Beschäftigungsniveaus und der
öffentlichen Daseinsvorsorge zu ergreifen und den Aus-
bau der sozialen Dimension der Europäischen Union in
den Vordergrund der Ratspräsidentschaft zu rücken.

Wirtschaftspolitischer Kurswechsel bedeute, dass die Ko-
ordination der Politiken der Europäischen Union und der
Mitgliedstaaten auf Vollbeschäftigung und bessere Le-
bens- und Arbeitsbedingungen für die Menschen zielten.
Wirtschafts- und Außenhandelspolitik, Finanz- und Steu-
erpolitik, Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltpolitik,
Haushalts- und Währungspolitik sollten politisch koordi-
niert und demokratisch kontrolliert werden.

Es sei unter veränderten Bedingungen ein Währungssys-
tem zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-Zone und je-
nen außerhalb mit festen, aber anpassungsfähigen Wech-
selkursen zu schaffen, das Währungsspekulationen ver-
hindere und außenwirtschaftliches Gleichgewicht beför-
dere.

Die Europäische Zentralbank müsse demokratischer
Kontrolle unterworfen werden. Sie habe eine angemesse-
ne Geldversorgung sicherzustellen und sich an den Zielen
eines hohen Beschäftigungsstands, außenwirtschaftli-
chen Gleichgewichts sowie ökologisch und sozial nach-
haltiger Wirtschaftsentwicklung zu orientieren.

Die Mitgliedstaaten sollten den notwendigen Verschul-
dungsspielraum erhalten, um kurzfristig Störungen des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegensteuern zu
können.

Ein europäisches Sofortprogramm für Zukunftsinvestiti-
onen mit den Schwerpunkten öffentliche Beschäftigung
und ökologischer Strukturwandel sei in der Größenord-
nung von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der
Europäischen Union aufzulegen.

Zusammenhalts in der Europäischen Union müsse inter-
national intensiver gegen die Hinterziehung von Umsatz-
steuern sowie gegen Steuerwettbewerb und Steuerdum-
ping im Unternehmenssteuerbereich vorgegangen wer-
den.

Zur effektiven Erfassung von Einkünften aus Kapitalver-
mögen im internationalen Bereich müsse eine intensive
Kooperation zwischen den Finanzbehörden der Staaten
der Europäischen Union vehement vorangetrieben wer-
den.

Den Risiken, die von der Übernahme und Umstrukturie-
rung von Unternehmen durch Hedge-Fonds und Private-
Equity-Gesellschaften ausgingen, sei durch eine Initiative
zur EU-weiten Regulierung entgegenzutreten.

Die Initiative für „bessere Rechtsetzung“ bedürfe einer
grundlegenden Revision, in der verfehlte Folgeabschät-
zungen bezüglich der „Wettbewerbsfähigkeit der Unter-
nehmen“ aufgegeben und an deren Stelle qualitative, an
wirtschaftlicher Effizienz und sozial- und umweltpoli-
tischen Zielen orientierte Kriterien treten sollten;

– das Qualitäts- und Beschäftigungsniveau und die öffentli-
che Daseinsvorsorge seien zu sichern: Die Ausgestaltung
des Binnenmarktes der Europäischen Union bedürfe einer
politischen Regulierung und einer Angleichung der ein-
zelstaatlichen Rechtsordnungen auf hohem Schutzniveau
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Verbrau-
cherinnen und Verbraucher und für die Umwelt.

Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie dürfe weder
zu Lasten der sozialen Sicherung gehen, noch zu Lohn-
dumping führen. Wie der Gesundheitsbereich müsse auch
die Pflege aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenom-
men werden.

Die Bundesregierung müsse klarstellen, dass den Mit-
gliedstaaten, den regionalen und lokalen Gebietskörper-
schaften jeweils die Entscheidung freistehe, wie sie im
Rahmen ihrer Aufgaben eine Dienstleistung von allge-
meinem wirtschaftlichen Interesse unterstützen wollten.
Sie habe vor allem die Interessen der Kommunen zu ver-
teidigen. Deren Entschädigungsleistungen für Gemein-
wohlverpflichtungen dürften nicht in den Geltungsbe-
reich der Bestimmungen für Artikel 87 des EG-Vertrages
einbezogen werden. Den Kommunen müsse es weiterhin
möglich sein, selbst die Entschädigungsformen für
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Inte-
resse zu bestimmen, z. B. Quersubventionen, direkte Zah-
lungen, besondere Darlehen oder auch Steuererleichte-
rungen.

Von der vollständigen Marktliberalisierung der Post bis
2009 sei Abstand zu nehmen. Die Bundesregierung dürfe
sich nicht zum europaweiten Fürsprecher für die wirt-
schaftlichen Interessen der Deutsche Post AG machen.
Sie habe vielmehr die öffentlichen Interessen der Mit-
gliedsländer der Europäischen Union wie Frankreich,
Belgien und des Mittelmeerraums zu respektieren, die an
ihren öffentlichen Postdiensten festhalten wollten.

Die von der Europäischen Kommission verfolgte Politik
der Ausweitung der Vergaberichtlinien auch auf kleinere
Zum Erhalt der Finanzierungsgrundlage des Gemeinwe-
sens und des ökonomischen, sozialen und fiskalischen

öffentliche Aufträge, die unterhalb des für eine Aus-
schreibung erforderlichen Schwellenwertes liegen, sei

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/4453

abzulehnen. Die Bundesregierung sollte ihr Vorgehen eng
mit anderen Mitgliedsländern abstimmen;

– die soziale Dimension der europäischen Integration sei
auszubauen und zu einem prioritären Ziel der Bundesre-
gierung zu machen. Ein Element einer neuen sozialen Po-
litik sei die unbedingte und verbindliche Einführung von
sozialen Grundrechten in einer überarbeiteten europäi-
schen Verfassung. Die Kompetenzen zur Sicherung und
zum Ausbau sozialer Sicherungssysteme seien auf euro-
päischer Ebene auszubauen. Um Lohn- und Sozialdum-
ping zu verhindern, seien durch Richtlinien soziale Min-
deststandards auf einem hohen Niveau verbindlich fest-
zulegen. Hierbei seien die Festlegung eines Mindestlohns
und einer armutsfesten allgemeinen Grundsicherung vor-
dringlich.

Der Ausbau des Sozialstaates in Europa dürfe mittelfris-
tig nicht über öffentliche Verschuldung, sondern müsse
über eine Politik der Reichtumsumverteilung finanziert
werden. Eine Mindestsozialleistungsquote, die dem je-
weiligen nationalen Bruttoinlandsprodukt Rechnung tra-
ge, sei festzulegen.

Die Bundesregierung solle sich für eine effektive Umset-
zung des Europäischen Aktionsplans einsetzen und wäh-
rend ihrer Ratspräsidentschaft dafür sorgen, dass im Rah-
men des Europäischen Jahres der Chancengleichheit
2007 das Thema Behinderungen öffentlich wahrgenom-
men werde. In die zu ergreifenden Initiativen müssten
Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen und das
Recht der Betroffenen auf autonome Lebensführung deut-
lich thematisiert werden.

Die Bundesregierung solle im Rahmen der deutschen
Ratspräsidentschaft einen Kurswechsel im Interesse der
europäischen Kinder und Jugendlichen einleiten. Die An-
kündigung der Europäischen Kommission, die Stärkung
der Kinderrechte in den Mitgliedsländern zu einer Quer-
schnittsaufgabe zu machen, müsse schnell in konkrete
Vorhaben umgesetzt werden. Insbesondere der europa-
weite Kampf gegen die Kinderarmut müsse im Jahr 2007
einen Spitzenplatz auf der sozialpolitischen Agenda der
Europäischen Union erhalten. Der „Europäische Pakt für
die Jugend“ müsse so umgestaltet und weiterentwickelt
werden, dass er den jugendlichen Anforderungen an ein
soziales und gerechtes Europa gerecht werde. Dazu zähl-
ten insbesondere die europaweite Ausweitung der sozia-
len Mindeststandards und Schutzrechte für die Ausbil-
dung und Beschäftigung Jugendlicher. Das Programm
„JUGEND in Aktion“ müsse mit einem Schwerpunkt auf
dieser Zielstellung ausgestaltet und ausgeweitet werden.
Eine echte Beteiligung Jugendlicher an den sie betreffen-
den Entscheidungen der Europäischen Union müsse an
die Stelle einer im Wesentlichen auf Jugendevents be-
schränkten Pseudopartizipation treten. Dazu müsse ins-
besondere die im Rahmen des Weißbuch-Prozesses in der
Jugendpolitik eingeführte offene Methode der Koordinie-
rung grundlegend umgestaltet werden.

Beschäftigung ohne Existenz sicherndes Einkommen und
prekäre Selbständigkeit müssten auf der Ebene der Euro-
päischen Union durch die Abschaffung von „Anreizen“
für prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückgedrängt

Zudem sei eine Ausgestaltung von substantieller und
geschützter Teilzeitarbeit von 15 bis 25 Wochenstunden
– für alle, die Teilzeit wollen – zu schaffen. Teilzeit- und
Vollbeschäftigung seien im Hinblick auf Karrierechan-
cen, Stundenentgelte, Sozialleistungen und Weiterbil-
dung gleichzustellen. Diese Prinzipien müssten in die
Diskussion um das Grünbuch zum Arbeitsrecht und die
Grundsätze zur „Flexicurity“ von der Bundesregierung
mit Nachdruck eingebracht werden.

Die deutsche Präsidentschaft müsse sich im Rahmen der
Revision der Arbeitszeitrichtlinie für die Abschaffung des
„opt-outs“, die punktgenaue Umsetzung der Rechtspre-
chung des Europäischen Gerichtshofs zu Bereitschafts-
und Ausgleichsruhezeiten, für eine Begrenzung der maxi-
malen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 40 bis
42 Stunden und die Referenzperiode für die Messung der
Durchschnittswochenarbeitszeit auf vier Monate ein-
setzen;

– der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, der Tatsache gerecht zu werden, dass ihre
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union zugleich mit
dem Jahr der Chancengleichheit beginne. Das bedeute,
dass die Bundesregierung aktiv für eine Weiterentwick-
lung der europäischen Gleichstellungspolitik eintreten
solle. Dazu gehöre, die Ausweitung der Antidiskriminie-
rungsrichtlinien auf europäischer Ebene zu befördern,
bessere Durchsetzungsmechanismen zu entwickeln und
Rechtfertigungsgründe für Diskriminierungen auf den
Prüfstand zu stellen. Der Stand der Umsetzung der bishe-
rigen Richtlinien in den Mitgliedstaaten sei zu überprü-
fen. Den Anforderungen der Richtlinien nicht genügende
Gesetze müssten benannt und Verbesserungen angemahnt
werden. Weiterhin sollte die Bundesregierung die deut-
sche Blockade gegen das Europäische Institut für Gleich-
stellungsfragen aufgeben und dessen zügige Einrichtung
vorantreiben.

Die Bundesregierung sollte die Entwicklung wirksamer
Strategien zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwi-
schen Frauen und Männern initiieren. Mit Blick auf den
Niedriglohnsektor, in dem überdurchschnittlich viele
Frauen arbeiten, sollte sich die Bundesregierung daher
dafür einsetzen, dass europaweit Existenz sichernde Min-
destlöhne eingeführt werden.

Die Bundesregierung sollte Impulse für eine qualitative
Beschäftigungspolitik geben und insbesondere die Vertei-
lung unbezahlter Arbeit thematisieren. Im nationalen
Rahmen sollte sie die tatsächliche Gleichstellung von
Frauen und Männern im Erwerbsleben mittels eines
Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft sowie
die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durch bedarfsdeckende, hochwertige und elternbeitrags-
freie Kinderbetreuung befördern.

Weiterhin sollte sich die Bundesregierung für eine syste-
matische Überprüfung des Haushaltes der Europäischen
Union unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten
und für eine geschlechtergerechte Verteilung der Ressour-
cen einsetzen;

– der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu

werden. Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von
Leiharbeit seien gesetzlich zu verankern.

auffordern, sich in der Europäischen Union für eine dem
Vorsorgeprinzip verpflichtete Umweltpolitik und eine

Drucksache 16/4453 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dem Klimaschutz dienende sowie Versorgungssicherheit
gewährleistende Energiepolitik einzusetzen und auf un-
beherrschbare Technologien und militärische Optionen
zu verzichten. Dazu müssten Maßnahmen der Europäi-
schen Union zur Energieeinsparung und Energieeffizienz,
zur Förderung regenerativer Energien und zum Klima-
schutz vorrangiges Ziel werden, um die Importabhängig-
keit Europas von fossil-atomaren Rohstoffen zu senken
und die Stabilität der europäischen Energieversorgung zu
stärken. Der Förderung regenerativer Energien und Ener-
gieeffizienz sowie der Aufbau einer dezentralen Energie-
versorgung müsse auch in der Entwicklungszusammenar-
beit ein größerer Stellenwert eingeräumt werden.

Die Bundesregierung sollte auf einen EU-weiten Aus-
stieg aus der Atomenergie hinwirken. Die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die Atomkraft weiter nutzen,
dürften dafür keine Förderung aus Mitteln der Euro-
päischen Union bzw. den Mitgliedstaaten erhalten. Der
EURATOM-Vertrag sollte analog dem Vertrag über die
EGKS endgültig auslaufen. Die Förderung und Privile-
gierung von Atomkraft seien zu beenden, die finanzielle
und sonstige Begünstigung von Atomkraftwerksbauten in
Mittel- und Osteuropa einzustellen. Die Aufgaben der
Europäischen Union im Atombereich seien auf die Si-
cherheitsüberwachung und Verhinderung der Nichtwei-
terverbreitung zu reduzieren.

Der angekündigte Vertrag zur Gründung einer europawei-
ten Energiegemeinschaft, einer neuen Energiepartner-
schaft mit Russland und anderen Ländern dürfe weder auf
einseitige wirtschaftliche Abhängigkeit der Partnerländer
noch auf Eingriffe in ihre Souveränität ausgerichtet sein.

Die Europäische Union sollte eine glaubhafte Vorreiter-
rolle in den Verhandlungen um ein Nachfolgeabkommen
zum Kyoto-Protokoll einnehmen. Dazu gehöre eine wei-
tere Reduzierung der europäischen Treibhausgasemissio-
nen um 30 Prozent bis 2020. Deutschland sollte sich zu
einer Minderung der Emissionen von 40 Prozent bis 2020
verpflichten.

Der Emissionshandel müsse zu einem wirksamen Klima-
schutzinstrument umgestaltet werden. Dafür sollte bei der
anstehenden Überprüfung der Emissionshandelsrichtlinie
nach 2012 die Versteigerung der Emissionszertifikate als
Zuteilungsmethode festgeschrieben werden. Zusätzlich
müsse die Richtlinie durch konkretere Anforderungen an
die Festlegung der Gesamtmenge der national auszuge-
benden Emissionszertifikate ergänzt werden.

Die künftige Meeresstrategie-Richtlinie der Europäi-
schen Union dürfe nicht zu einer Renationalisierung der
Meeresschutzpolitik führen. In der Richtlinie sei ein EU-
weites Schutzkonzept zu verankern, das insbesondere die
Sektoren Fischerei, Landwirtschaft und Seeschifffahrt in
die Verantwortung nehme, das den Meeresschutz betref-
fende europäische Umweltrecht weiterentwickele, die
notwendigen Verknüpfungen der europäischen Hand-
lungsebenen mit den internationalen Konventionen zum
Schutz der Meere herstelle und die Ausweisung großflä-
chiger Meeresschutzgebiete verankere;

– der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu

ne Politik der Abrüstung in Europa durchgesetzt werde.
Dazu solle sie die Außenpolitik Deutschlands und die der
Europäischen Union uneingeschränkt am Völkerrecht
orientieren. Kriege und Militäreinsätze dürften nicht län-
ger als Mittel der Politik eingesetzt werden. Vor allem
müsse die deutsche Ratspräsidentschaft für eine dauer-
hafte Friedenslösung im Nahen Osten eintreten und die
Einberufung einer ständigen Nahost-Konferenz in Berlin
vorschlagen.

Auf die Abschaffung der Schnellen Eingreiftruppe und
der „battlegroups“ der Europäischen Union sei mit dem
Ziel einer strukturellen Nichtangriffsfähigkeit der Euro-
päischen Union hinzuwirken.

Die Verteidigungsagentur müsse abgeschafft oder in eine
Abrüstungs- und Konversionsagentur umgewandelt wer-
den. Weiter sollte generell auf eine konkrete Verpflich-
tung der Europäischen Union zu kontrollierter Abrüstung
und Konversion hingewirkt werden.

Die Öffnung des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter
sei rückgängig zu machen. Stattdessen müsse ein rechts-
verbindlicher Verhaltenskodex der Europäischen Union
für Rüstungsexporte in Kraft gesetzt werden. Export-
genehmigungen für Verteidigungs- und Dual-use-Güter
(militärisch und zivil verwendbare Güter) in Kriegs- und
Spannungsgebiete seien prinzipiell nicht mehr zu erteilen.

Die Bundesregierung sollte die Initiative für ein atomwaf-
fenfreies Europa unternehmen. Alle Strategieplanungen
zum Einsatz von Atomwaffen im Rahmen der ESVP soll-
ten eingestellt werden. Einseitige atomare Abrüstungsini-
tiativen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sollten als vertrauensbildende Maßnahmen befördert
werden. Deutschland sollte auf die nukleare Teilhabe und
die Vorhaltung von Kapazitäten zur Anreicherung waf-
fenfähigen Urans verzichten. Die Regierung der Vereinig-
ten Staaten sollte aufgefordert werden, einen klaren und
konkreten Zeitplan sowie einen Aktionsplan für den Ab-
zug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Europa bis
Ende 2007 vorzulegen;

– der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, national wie im Rahmen der Europäischen
Union für den Abbau sozialer Unterschiede im Bildungs-
system und für eine demokratische Gestaltung des euro-
päischen Bildungs- und Forschungsraums aktiv zu wer-
den. Das bedeute, dass die Bundesregierung sich dafür
einsetze, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Teil-
habe aller Menschen in der Europäischen Union an Bil-
dung zu stärken und europaweit das Grundrecht auf Bil-
dung zu verankern. Ziel der europäischen Bemühungen
müsse sein, soziale Unterschiede im Bildungssystem ab-
zubauen und die soziale Durchlässigkeit zu erhöhen. Um
die Mobilität von Lehrenden und Lernenden zu steigern,
seien Austauschprogramme auszuweiten und finanziell
besser auszustatten.

Die Bundesregierung sollte eine demokratische Gestal-
tung des Europäischen Bildungsraumes fördern. Lehren-
de und Lernende sowie weitere Beschäftigte an Bildungs-
einrichtungen sollten als gleichberechtigte Partner in alle
bildungspolitischen Prozesse einbezogen werden. Weite-
auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Militarisie-
rung der Europäischen Union rückgängig gemacht und ei-

re Privatisierungsvorhaben seien entschieden abzuleh-
nen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/4453

Zum Auftakt des 7. Forschungsrahmenprogramms sollte
die Bundesregierung politische Akzente setzen, indem sie
qualitative Leitziele für die Forschungsförderung der Eu-
ropäischen Union entwickele.

Um Interessen des Verbraucherschutzes und der Einhal-
tung von Bürgerrechten bei der Entwicklung und Verbrei-
tung von Technologien zu stärken, sollten auf der Ebene
der Europäischen Union Verfahren etabliert werden, die
den Dialog mit Vertretern der Zivilgesellschaft unter
transparenten Beteiligungsregeln ermöglichen.

Nicht zugelassen werden dürfe, dass im Rahmen der Si-
cherheitsforschung die Trennung von ziviler und militäri-
scher Forschung aufgehoben werde. Gerade in sensiblen
Forschungsbereichen dürfe die private Verwertung von
Forschungsergebnissen nicht als gleichrangiges Ziel ne-
ben die wissenschaftliche Entwicklung von Problemlö-
sungsansätzen gesetzt werden.

Das deutsche Jahr der Geisteswissenschaften 2007 sei da-
zu zu nutzen, die zivilisatorische Bedeutung von Geistes-
und Sozialwissenschaften auch auf der Ebene der Europäi-
schen Union zu unterstützen.

Die Pläne zu einem Europäischen Technologieinstitut
sollten fallengelassen werden. Statt Gefahr zu laufen, For-
schungsbürokratien in der Europäischen Union aufzutür-
men, sollten zunächst die Arbeit des Europäischen For-
schungsrates als erste europäische Wissenschaftsorgani-
sation angemessen unterstützt und ihre Ergebnisse abge-
wartet werden;

– die Bundesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass die
UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Viel-
falt in Deutschland ratifiziert werde;

– die Antragsteller wünschen, dass der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordert, dem Abbau und der
Gefährdung von Freiheitsrechten der Bürgerinnen und
Bürger im Bereich der Innen- und Rechtspolitik der Euro-
päischen Union entgegenzutreten und deren Ausbau an-
zustreben.

Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die
europäische „Sicherheitsarchitektur“ auf eine grund- und
bürgerrechtlich tragfähige Basis gestellt werde. EURO-
JUST und EUROPOL seien einer wirksamen demokrati-
schen Kontrolle zu unterstellen. Eine Evaluierung der
Politik der Europäischen Union in diesem Bereich mit
dem Grund- und Menschenrechtsschutz als wesentlichem
Kriterium müsse durchgesetzt werden.

Die Bundesregierung sollte Initiativen entwickeln, die
dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und an-
deren Datenschutzgrundsätzen umfassend Geltung ver-
schaffen und europäische Datenschutzregelungen nicht
dem angeblich technisch Machbaren oder sicherheitspoli-
tisch Erwünschten unterwerfen. Die Bundesregierung
sollte darauf hinwirken, dass der Rahmenbeschluss zum
Datenschutz in der polizeilichen und justiziellen Zusam-
menarbeit ein hohes datenschutzrechtliches Niveau bei
dem Datenaustausch der Mitgliedstaaten untereinander
und mit Drittstaaten gewährleiste.

Die Bundesregierung sollte sich für eine europäische

Dies beinhalte unter anderem die Öffnung der Grenzen
für Schutzsuchende, die strikte Umsetzung des Zurück-
weisungsverbots der Genfer Flüchtlingskonvention in die
Praxis und einen gesicherten Zugang zu qualitativ hoch-
wertigen Asylverfahren in allen Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union. Die Bundesregierung sollte sich im
Rat der Europäischen Union für die Ablehnung jeglicher
Listen der Europäischen Union „sicherer“ Dritt- oder
Herkunftsstaaten und die Rücknahme der „Verfahrens-
richtlinie“ (2005/85/EG) sowie für die Neuverhandlung
der Aufnahme-Richtlinie (2003/9/EG) der Europäischen
Union und anderer Richtlinien mit dem Ziel einer Verbes-
serung der Rechte von Asylsuchenden einsetzen.

Darüber hinaus sollte die Bundesregierung darauf hinwir-
ken, dass eine gemeinschaftsfinanzierte Institution der
Strafverteidigung auf europäischer Ebene geschaffen
wird, die bei Strafverfahren wegen schwerer grenzüber-
schreitender Kriminalität oder bei der Beteiligung von
EUROJUST die Verteidigung unterstütze.

Die Bundesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass ver-
bindliche Mindeststandards für Verfahrensrechte im Be-
reich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen Geltung erlangen, die nicht hinter denjeni-
gen, die zurzeit in Deutschland gelten, zurückbleiben;

– die Bundesregierung sollte zu einer politisch fairen Auf-
nahmepolitik und zu der Entwicklung einer Nachbar-
schaftspolitik der Europäischen Union beitragen, die
nicht Abhängigkeit, sondern gleichberechtigte Partner-
schaft anstrebe.

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seien mit dem
Ziel fortzusetzen, die Türkei aufzunehmen, wenn und so-
bald sie die Kopenhagener Kriterien im Hinblick auf eine
demokratische und rechtstaatliche Ordnung, auf die Wah-
rung der Menschenrechte sowie die Achtung und den
Schutz von Minderheiten in vollem Umfang erfülle. Die
Aufnahmefähigkeit der Union zum jetzigen Zeitpunkt
dürfe angesichts der völkerrechtlich verbindlichen Zusa-
gen und der Tatsache, dass diese Frage bei der Osterweite-
rung, bei der Aufnahme der Republik Bulgarien und der
Republik Rumänien und bei den Verhandlungen mit den
Staaten des westlichen Balkans keine Rolle spiele, nicht
zur Vorbedingung für den weiteren Fortgang des Beitritts-
prozesses gemacht werden.

Nach der erfolgten Aufnahme einer beachtlichen Anzahl
von Ländern, die wirtschaftlich einen erheblichen Rück-
stand gegenüber dem Durchschnitt der Länder der Euro-
päischen Union der 15 aufweisen, müssten jetzt endlich
die Bedingungen für den wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt der Europäischen Union an diese gravie-
renden Veränderungen angepasst werden. Dabei dürfe es
jedenfalls nicht nur um die „verstärkte Zusammenarbeit“
der weiterentwickelten Mitgliedstaaten oder gar um ein
Direktorium „Kerneuropas“ gehen. Um den dauerhaften
Zusammenhalt der Union nicht zu gefährden, müssten
von der Gemeinschaft in jedem Fall bis zum Jahr 2013
wirtschaftspolitische Mechanismen und finanzielle Vor-
aussetzungen geschaffen werden, die den Aufholprozess
wirtschaftlich weniger entwickelter Länder unter den Be-
Flüchtlingspolitik einsetzen, die dem Grundsatz eines ef-
fektiven Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes folge.

dingungen ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Uni-
on ermöglichten. Wenn dieses geschehe, sei auch die Auf-

Drucksache 16/4453 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nahmefähigkeit der Europäischen Union für eine Aufnah-
me der Türkei gegeben.

Bei einer Weiterentwicklung der Nachbarschaftspolitik
seien die einseitige Abhängigkeit und Unterordnung der
Nichtmitglieder durch Formen gleichberechtigten Zu-
sammenwirkens zu ersetzen. Ein Zusammenschluss von
„Nachbarstaaten“ zu regionalen Gemeinschaften sei zu
fördern, damit diese verstärkt ihre Interessen auch gegen-
über der Europäischen Union wahrnehmen könnten.

Die Planungen der Bundesregierung hinsichtlich eines
neuen Konzepts von Nachbarschaftspolitik müssten un-
mittelbar dem Bundestag zur Kenntnis gegeben werden,
damit sie rechtzeitig im Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union und im Plenum diskutiert
würden und der Bundestag von seinen Mitwirkungsrech-
ten aus der Vereinbarung mit der Bundesregierung Ge-
brauch machen könne;

– der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, sich für eine Politik solidarischer Außenbe-
ziehungen der Europäischen Union gegenüber den Län-
dern des Südens einzusetzen. Das bedeute, das Programm
„Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“
dürfe nicht umgesetzt und von der Bundesregierung nicht
unterstützt werden.

Die Außenhandelspolitik der Europäischen Union gegen-
über den Ländern des Südens müsse grundsätzlich dem
Menschenrecht der Vereinten Nationen auf Entwicklung
und den international festgelegten Zielen der Armutsbe-
kämpfung verpflichtet sein. In diesem Sinne müssten der
Schutz heimischer und regionaler Märkte und die Herstel-
lung von Ernährungssicherheit und -souveränität in den
Mittelpunkt gestellt werden. Grundsätzlich dürfe kein
Druck auf die Verhandlungspartner ausgeübt werden, ihre
Binnen- bzw. regionalen Wirtschaftsräume sowie ihre so-
ziale Entwicklung durch Liberalisierung zu gefährden.

Die Assoziierungsverhandlungen mit Staaten und Staa-
tengruppen des Südens seien grundsätzlich offen und öf-
fentlich zu führen. Alle Assoziierungsverhandlungen
sollten von einer regelmäßigen sozialen, ökologischen
und kulturellen Folgenabschätzung auf der Grundlage
von gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Gruppen erar-
beiteten Maßstäben begleitet werden. Bundestag und Öf-
fentlichkeit seien umfassend und frühzeitig über den
Stand der Verhandlungen, die Angebote und Forderungen
sowie über die Ergebnisse der Folgenabschätzungen zu
informieren.

Die Bundesregierung sollte respektieren, dass Länder des
Südens selbst demokratisch über ihre Entwicklung ent-
scheiden wollen und dabei auch neue eigene Wege be-
schreiten, wie das in einigen Ländern Lateinamerikas ge-
genwärtig geschehe. Auf eine solche Politik der Gleich-
berechtigung und des Respekts müsse auch die Politik der
Europäischen Union orientiert werden;

– der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, Initiativen gegen die politische Rechtsent-
wicklung in Europa zu entwickeln und in der Europäi-
schen Union umzusetzen. Das bedeute, die demokrati-
schen Parteien in den Mitgliedstaaten der Europäischen

ßen und ihre Politik nicht von der Duldung durch solche
Parteien abhängig zu machen.

Die Europäische Union sollte ein europaweites Pro-
gramm auflegen, mit dem die Ursachen eines zunehmen-
den Rechtsextremismus vergleichend erforscht und ge-
eignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden könnten.
Analog zu oder unter dem Dach der Europäischen Beob-
achtungsstelle Rassismus und Fremdenfeindlichkeit soll-
te eine wissenschaftlich fundierte Beobachtung der extre-
men Rechten in Europa erfolgen.

Die Europäische Union sollte jährlich einen Bericht zur
Entwicklung der extremen Rechten in Europa vorlegen
und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung vorschlagen. Wei-
ter sollten die nationalen Maßnahmen im Bereich Rechts-
extremismusprävention in einem eigenem Portal präsen-
tiert werden.

d) Drucksache 16/3327

Mit ihrem Antrag empfiehlt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dem Deutschen Bundestag festzustellen, dass auf
die Bundesregierung mit der Übernahme der Ratspräsident-
schaft der Europäischen Union durch Deutschland für das
erste Halbjahr 2007 eine besondere Verantwortung für die
weitere Entwicklung der Europäischen Union als Ganzes,
aber auch für eine erfolgreiche europäische Politik in den
einzelnen Politikbereichen zukomme. Die Europäische Uni-
on müsse sich den Herausforderungen des neuen Jahrhun-
derts stellen: Herausbildung einer europäischen Demokratie,
Energiewende und Kampf gegen den Klimawandel, eine
starke einheitliche Stimme in der Außenpolitik und eine ver-
antwortungsvolle europäische Migrations- und Asylpolitik.
Nur im Rahmen der Europäischen Union seien diese Heraus-
forderungen zu meistern. Die Bundesregierung müsse durch
eine ambitionierte Präsidentschaft die Europäische Union
zukunftsfähig machen.

Die Europäische Union brauche eine Verfassung, die den
Grundrechteschutz stärke, für effiziente Institutionen und
transparente Verfahren sorge und die demokratische Legiti-
mation der Europäischen Union erhöhe. Doch seit den ge-
scheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und in den
Niederlanden bestehe eine bisher ergebnislose „Reflexions-
phase“. Die Bundesregierung verweigere eine öffentliche
Debatte darüber, wie mit einem Vertrag umgegangen werden
solle, den die Mehrheit der Mitgliedstaaten ratifiziert habe,
den aber mit Frankreich und den Niederlanden zwei Grün-
derstaaten der Europäischen Union abgelehnt hätten. Statt-
dessen sollten die französischen Präsidentschaftswahlen ab-
gewartet und ein Kompromiss hinter verschlossenen Türen
verhandelt werden. Dies könne nicht funktionieren. Gerade
diese Bürgerferne habe zum negativen Votum in Frankreich
und in den Niederlanden beigetragen. Stattdessen sei eine
öffentliche Debatte über die Zukunft der Europäischen Uni-
on, gemeinsame europäische Werte und eine gemeinsame
Identität und Kultur notwendig.

Der von Menschenhand gemachte Klimawandel sei keine
abstrakte Bedrohung in ferner Zukunft mehr. Er habe längst
begonnen und vollziehe sich schneller als die Wissenschaft
noch vor wenigen Jahren vermutet habe. In ihm spiegelten
sich die allermeisten Fehlentwicklungen der modernen Zivi-
Union sollten sich verpflichten, jede Beteiligung von Par-
teien der extremen Rechten an Regierungen auszuschlie-

lisation: die exzessive Verbrennung von Kohle, Öl und Gas,
die Rohstoffgewinnung und die Industrialisierung mit ihrem

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/4453

hohen Energieverbrauch, die Intensivierung und Chemisie-
rung der Landwirtschaft, die Massentierhaltung und der ho-
he Fleischverbrauch sowie die Umwandlung von Wald und
Buschland in Weide- und Ackerland. Die drohende Klima-
katastrophe sei deshalb so etwas wie die Summe aller Fehler.

Deshalb müsse der Ausstoß an Treibhausgasen drastisch re-
duziert werden. Dies gelte insbesondere auch für die Emissi-
onen aus dem Verkehrsbereich, die seit Jahren besonders
drastisch im Luftverkehr zunähmen. Klare ordnungs- und
preispolitische Vereinbarungen, die dazu geeignet seien, die-
se Emissionen zurückzuführen, seien dringend notwendig.

Die steigenden Rohstoffpreise zeigten, wie problematisch ei-
ne einseitige Ausrichtung der Energieversorgung auf fossile
Brennstoffe (Kohle, Gas, Öl) sei. Die Konzentration der Öl-
und Gasvorkommen auf wenige, zumeist politisch instabile
Regionen steigere das Krisenpotential. Atomkraft entfalle
als Lösungsweg. Diese sei gefährlich, teuer und unbe-
herrschbar – vor allem in Zeiten globaler Terrorgefahren.
Die Investitionen der kommenden Jahre würden darüber ent-
scheiden, ob eine wirtschaftliche, sichere und klimaverträg-
liche Energieversorgung auch nach 2020 noch möglich sei.
Wenn die Weichen in Richtung erneuerbare Energien richtig
gestellt würden, könne Europa eine globale Vorreiterposition
einnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse die Bundes-
regierung im ersten Halbjahr 2007 klare Zielvorgaben und
verbindliche Maßnahmen vorlegen und beschließen. Die
Bundesregierung müsse während ihrer Ratspräsidentschaft
der Europäischen Union den Klimaschutz, den Ausbau der
erneuerbaren Energien sowie Energieeffizienz und -einspa-
rung vorantreiben. Dazu gehöre auch, dass sich die Europäi-
sche Union bis Mitte 2007 dazu verpflichte, ihre Treibhaus-
gasemissionen bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu
reduzieren. Um dies glaubwürdig durchsetzen zu können,
müsse sich Deutschland Anfang 2007 zu einer Minderung
um 40 Prozent bis 2020 verpflichten.

Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, zu einer einheitlicheren Außen- und Sicherheits-
politik der Europäischen Union beizutragen. Die jüngst auch
wieder während des Libanon-Krieges zu hörende Vielstim-
migkeit schwäche die Europäische Union als außenpoliti-
sche Akteurin. Für die Europäische Union sei mit dem UNI-
FIL-Mandat im Libanon auch die politische Verantwortung
im Nahost-Friedensprozess gestiegen. Ohne substantielle
politische Fortschritte werde dieser scheitern. In der deut-
schen Ratspräsidentschaft müsse daher die Friedensperspek-
tive für den Nahen Osten wieder belebt werden. Dazu seien
eine Wiederbelebung des Nahost-Quartetts unter Einbezie-
hung der arabischen Länder und direkte Verhandlungen auch
mit Syrien und mit dem Iran notwendig. Die Europäische
Union genieße in der gesamten Region eine hohe Glaubwür-
digkeit. Ihr komme deshalb eine zentrale Rolle bei der Über-
zeugung aller Akteurinnen und Akteure vom Nutzen einer
umfassenden Friedenslösung zu.

Die Europäische Union sei ein Friedensprojekt, das noch
nicht abgeschlossen sei. Deshalb seien sowohl die Erweite-
rungen der Europäischen Union wie auch die europäische
Nachbarschaftspolitik keine Pflichtübungen gegenüber der
Geschichte, sondern die großen Chancen am Beginn dieses
Jahrhunderts. Deshalb müssten die Verhandlungen mit der

trale Ratspräsidentin sei es Aufgabe der Bundesregierung,
einstimmig getroffene Entschlüsse, wie zur Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, umzusetzen. Partei-
politik im Sinne einer privilegierten Partnerschaft sei hier
fehl am Platze. Eine besondere Verantwortung trage die
Europäische Union auch für den westlichen Balkan. Im
Rahmen der verschiedenen Länderprogramme werde die
Europäische Union ein umfassenderes außen- und sicher-
heitspolitisches Engagement im Kosovo leisten müssen.

Die europäische Nachbarschaftspolitik spiele in der erwei-
terten Europäischen Union eine zentrale Rolle. Denn sie be-
deute auch die Annahme der Europäischen Union als eine
gestaltende Akteurin im Globalisierungsprozess. Notwendig
sei aber eine stärkere Differenzierung zwischen der Nach-
barschaftspolitik für die osteuropäischen Staaten bis zum
Kaukasus, die eine grundsätzliche Beitrittsperspektive hät-
ten, und einer Nachbarschaftspolitik für die südlichen und
östlichen Mittelmeeranrainer.

Der Unilateralismus sei gescheitert. Keine Macht der Erde
werde die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts im Al-
leingang bewältigen können. Eine Stärkung der transatlanti-
schen Partnerschaft müsse deshalb in transatlantische Initia-
tiven münden, die zu globalen Antworten auf die globalen
Herausforderungen beitragen – aufbauend auf den Prinzipi-
en der Herrschaft des Rechts und der Achtung der Men-
schenrechte, auf dem Ziel einer gerechten Globalisierung
und dem Erhalt einer intakten „Welt-Umwelt“. Eine strategi-
sche Partnerschaft der Europäischen Union mit Russland
könne nur wirksam werden, wenn europäische Demokratie-
standards die Leitlinie seien. Diese Partnerschaft dürfe nicht
auf eine Energiezusammenarbeit reduziert werden, die die
Fehlentwicklungen der modernen Zivilisation fortsetze. Die
EU-Afrika-Strategie müsse endlich mit Leben gefüllt wer-
den. Der zusammen mit der Afrikanischen Union ausgear-
beitete Aktionsplan müsse umgesetzt werden und die Natio-
nalstaaten müssten ihre jeweilige Afrikapolitik unter diesem
Dach zusammenführen.

Unter der deutschen Ratspräsidentschaft gelte es, das Profil
der Europäischen Union als vorrangig zivile Friedensmacht
zu stärken. Hierfür müssten die zivilen, polizeilichen und
militärischen Strukturen und Fähigkeiten weiter ausgebaut
und verzahnt werden. Von der Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union müssten deutliche Signale zur Abrüstung,
Nichtweiterverbreitung und Rüstungs-(export-)kontrolle so-
wie zur friedlichen Lösung des Atomkonflikts mit dem Iran
bzw. Nordkorea ausgehen. Das in der gegenwärtigen Form
praxisuntaugliche sog. Battle group-Konzept müsse weiter-
entwickelt werden, damit diese wie vorgesehen den Verein-
ten Nationen für Friedenseinsätze zur Verfügung gestellt
würden. Militärische und rüstungsindustrielle Überkapazitä-
ten müssten durch verbesserte Kooperation und Koordinati-
on abgebaut werden.

Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung dazu
auffordern, zu einer verantwortungsvollen europäischen Mi-
grations- und Asylpolitik beizutragen. Nicht zuletzt die hu-
manitäre Katastrophe an den südeuropäischen Grenzen der
Europäischen Union zeige die Dringlichkeit der Europäisie-
rung der Asyl- und Migrationspolitik. Fragen des Außen-
grenzenregimes und damit verbundene menschenrechtliche
Türkei in ruhigeres Fahrwasser gelenkt und die Beitrittsver-
handlungen mit Kroatien aktiv unterstützt werden. Als neu-

Herausforderungen benötigten das Engagement der deut-
schen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Darüber

Drucksache 16/4453 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

hinaus würden in einer solidarischen Europäischen Union
mehr europäische Lösungen in der Migrationspolitik ge-
braucht. Die Europäische Union bedürfe einer menschen-
rechtsorientierten europäischen Asyl- und Einwanderungs-
politik, die den Menschen im Rahmen der Genfer
Flüchtlingskonvention Schutz biete. Zu einem uneinge-
schränkten und allumfassenden Flüchtlingsschutz – zu dem
sich die Europäische Union immer bekannt habe – gehöre
auch die Pflicht der Staaten der Europäischen Union sicher-
zustellen, dass diejenigen, die diesen Schutz benötigen, auch
tatsächlich Zugang zur Europäischen Union erhielten.

Zudem müsse die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäi-
schen Union die Appelle der Mittelmeeranrainerstaaten zu
einer solidarischen Teilung der Verantwortung innerhalb der
Europäischen Union sehr ernst nehmen. Die Vorschläge, die
eine Teilung der Verantwortung innerhalb der Europäischen
Union beim Umgang mit Flüchtlingen sowie die Aufnahme
von aus Seenot geretteten Personen zum Ziel hätten, aber
auch eine solidarische Aufteilung der Kosten zwischen den
Mitgliedstaaten beinhalteten, müssten tragfähig ausgestaltet
werden.

Rückführungen aus der Europäischen Union in Drittstaaten
dürften nur unter Einhaltung der völkerrechtlichen Flücht-
lings- und Menschenrechtskonvention erfolgen.

Langfristig blieben eine Strategie der Europäischen Union
zur Bekämpfung von Fluchtursachen sowie verstärkte ent-
wicklungs- und bildungspolitische Anstrengungen in den
Herkunftsländern unerlässlich.

Die Schaffung legaler Wege der Einwanderung und eine ab-
gestimmte Strategie der Anwerbung qualifizierter Fachkräf-
te seien unverzichtbare Elemente des weltweiten Wettbe-
werbs um die besten Köpfe. Diese dürfe jedoch nicht dazu
führen, dass für Entwicklungsländer besonders kritische Be-
reiche, wie der Aufbau angemessener Gesundheitssysteme,
gefährdet würden. Zudem gebe es in der Europäischen Uni-
on als Einwanderungsregion verschiedene Ansätze und Er-
fahrungen in der Integrationspolitik. Eine Intensivierung des
Austausches von Erfahrungen in der Integrationspolitik auf
europäischer Ebene helfe, Doppelarbeit zu vermeiden und
aus den Fehlern anderer zu lernen.

Eine sozial und ökologisch nachhaltige europäische Markt-
wirtschaft basiere auf verantwortungsbewussten Marktak-
teurinnen und -akteuren. Es würden Unternehmen benötigt,
die sich ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung be-
wusst seien, und Verbraucherinnen und Verbraucher, die
qualitativ hochwertige Güter unter Berücksichtigung sozia-
ler und ökologischer Kriterien nachfragten. Die Mitglied-
staaten der Europäischen Union müssten sich gemeinsam
auf Regelungen verständigen, die neben den Preissignalen
des Marktes ökologische und soziale Leitplanken bildeten.

Soziale und ökologische Marktwirtschaft bräuchten zudem
hohe Wettbewerbsintensität und faire Zugangschancen zum
Markt. Eine Politik, die „nationale Champions“ fördern wol-
le, passe nicht zu einem europäischen Binnenmarkt. Markt
und Wettbewerb seien die effizientesten Instrumente für In-
novation, Effizienz und Beschäftigung.

Mit der Lissabon-Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen
und ökologischen Erneuerung solle die Europäische Union

Kontext von Globalisierung, einer neuen Definition der
Weltinnenpolitik und der Folgen des Bevölkerungswandels
müssten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ge-
meinsam über die Strukturen von Wissenschaft, Wirtschaft
und Sozialsystemen nachdenken und nach Lösungen suchen.
Als Ratspräsidentin müsse die Bundesregierung gerade das
Ziel von Lissabon hervorheben, für alle europäischen Bürge-
rinnen und Bürger die Chance zur Teilhabe an Bildung und
Erwerbsarbeit zu eröffnen. Um die von der Europäischen
Union postulierte Gleichberechtigung der Geschlechter end-
lich in die Realität umzusetzen, müsse der Zugang von Frau-
en zur Erwerbsarbeit verbessert werden. Die Bundesregie-
rung sollte daher im Rahmen des „Europäischen Jahres für
Chancengleichheit“ die Chancengleichheit der Geschlechter
in den Mittelpunkt stellen. Auch die Arbeitsmarktchancen
von Älteren, Geringqualifizierten und Menschen mit Behin-
derung am Arbeitsmarkt müssten erhöht werden.

Bisher gelinge es den Mitgliedstaaten der Europäischen Uni-
on aber nur unzureichend, die nötigen Reformen auf nationa-
ler Ebene umzusetzen.

Die ökonomische Globalisierung verunsichere die Men-
schen zutiefst. Gleichzeitig könnten in den offenen Volks-
wirtschaften nationalstaatliche Instrumente der Arbeits-
markt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik immer weniger
bewirken. Angesichts dieses engeren Gestaltungsspielraums
sei es von zentraler Bedeutung, dass die Europäische Union
auch in Fragen der Sozialpolitik mitgestalte. Die sozialstaat-
lichen Traditionen in der Europäischen Union seien sehr un-
terschiedlich. Trotzdem müsse die Europäische Union zum
Schutz und zur Absicherung der Bürgerinnen und Bürger zu
mehr Gemeinsamkeiten kommen. Es bedürfe sozialer Min-
deststandards, die ein „race to the bottom“ der Rechte und
Chancen der Schwachen verhindern. Angesichts zunehmend
grenzüberschreitend mobiler Bürgerinnen und Bürger der
Europäischen Union bestehe Regelungsbedarf in Hinsicht
auf Rentenansprüche und Krankenversicherungsschutz. Die
eher losen europäischen Abstimmungsmechanismen in die-
sen Bereichen müssten gestrafft werden und zu mehr Ergeb-
nissen und Verbindlichkeit führen.

Bürokratische Vorschriften im Steuerrecht hinderten kleine-
re Unternehmen am Sprung über die Grenze, gleichzeitig
schmälerten Gewinnverlagerungen ins Ausland die öffentli-
chen Einnahmen. Beide Probleme könne die EU-weite kon-
solidierte Bemessungsgrundlage beheben. Die Bundesregie-
rung müsse hier für eine politische Einigung sorgen.

Hedgefonds müssten besser kontrolliert werden. Denn sie
seien risikoorientierte Anlageprodukte mit einer märkte-
übergreifenden Investmentstrategie. Sie könnten nur inter-
national beaufsichtigt werden. Deshalb müsse die Bun-
desregierung die Initiative für eine einheitliche und
anlegerorientierte Regulierung im Rahmen der Fondsrichtli-
nie der Europäischen Union ergreifen. Nur so könnten die
aus dem Wettbewerb der Finanzmärkte resultierende schwa-
che Risikokontrolle überwunden sowie ein wirksamer Anle-
gerschutz und effiziente Finanzmärkte garantiert werden.

In der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft der Europäi-
schen Union stünden wichtige Initiativen und Maßnahmen
zur Umsetzung von Regelungen der Europäischen Union im
Umweltbereich an: beim Bodenschutz, beim Grundwasser-
zu einem wettbewerbsfähigeren und dynamischeren wis-
sensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt werden. Denn im

schutz, bei der Abfallvermeidung, beim nachhaltigen Ein-
satz von Pestiziden sowie bei der Umwelt- und Gesundheits-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/4453

prüfung von Chemikalien. Die Bundesregierung sei dabei in
der Pflicht, die Bedürfnisse der Menschen und der Umwelt
in den Mittelpunkt zu stellen. Sie dürfe nicht wie bisher ein-
seitig die Interessen der deutschen Großindustrie vertreten,
sondern müsse vor allem innovative kleine und mittlere Un-
ternehmen fördern und unterstützen. Dies gelte sowohl für
ihre Initiativen auf Ebene der Europäischen Union als auch
für ihre Vorbildrolle bei der nationalen Umsetzung von Re-
gelungen der Europäischen Union.

Weiterhin werde eine nächste Stufe bei der Reform der
Agrarpolitik der Europäischen Union benötigt. Dabei müsse
mehr Gewicht auf die Entwicklung des ländlichen Raums
gelegt werden. Die für 2008 anstehende Überprüfung des
Haushaltes der Europäischen Union sei hierbei eine wichtige
Wegmarke. Die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäi-
schen Union müsse für diese Überprüfung zukunftsfähige
Vorschläge vorlegen. Ziel müsse eine Agrarförderung sein,
die an gesellschaftliche Anforderungen, wie den Klima-
schutz, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den Um-
welt- und Tierschutz gekoppelt sei. Dies gelte auch für die
Gemeinsame Fischereipolitik, die konsequenter als bisher
daran ausgerichtet werden müsse, dass bestandserhaltend
gefischt werde.

Verbraucherpolitik gehe weit über ernährungspolitische Fra-
gen hinaus, sie sei zugleich Wirtschaftspolitik, Sozial- und
Gesundheitspolitik ebenso wie Umwelt- und Bildungspoli-
tik. Die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union müs-
se strategisch neu ausgerichtet werden. Das Recht der Ver-
braucherinnen und Verbraucher auf mehr Information
gegenüber den Unternehmen müsse gestärkt werden.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller konstatieren, dass
täglich etwa 100 Tierarten aussterben. Das seien bis zur
9. Vertragsstaatenkonferenz zum Schutz der biologischen
Vielfalt Ende Mai 2008 etwa 60 000 Arten mit all ihren öko-
logischen Funktionen und medizinischen Potentialen. Die
Bundesregierung sei daher aufgefordert, die Ratspräsident-
schaft der Europäischen Union zu nutzen, um in Vorberei-
tung der Vertragsstaatenkonferenz neue Schutz- und Finanz-
instrumente für die Umsetzung des sog. 2010-Zieles
vorzulegen. Die Bundesregierung habe die besondere Ver-
antwortung, sich konsequent für die Verwirklichung des Na-
tura-2000-Netzes, den Schutz der Urwälder sowie für einen
besseren Vollzug des Artenschutzes einzusetzen. Biodiversi-
tät sei eine Querschnittsaufgabe und müsse deshalb in alle
Politikbereiche integriert und umgesetzt werden. Der Verlust
der Biodiversität betreffe auch Europas Meere und Ozeane,
die besonders stark durch Überfischung und Verschmutzung
bedroht seien. Die Europäische Union könne es sich nicht
länger leisten, ihre Meere und Ozeane sektorspezifisch und
mit Hilfe unkoordinierter Einzelmaßnahmen zu verwalten.
Vielmehr müssten alle Nutzungsinteressen – Seeverkehr, In-
dustrieentwicklung, Tourismus, Energie, Fischerei, For-
schung – nachhaltig unter einen Hut gebracht werden. Ein
integriertes Meeresschutzkonzept sei deshalb dringend not-
wendig.

Deutschland müsse die Ratspräsidentschaft der Europäi-
schen Union darüber hinaus dazu nutzen, um die Schaffung
eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts voranzutreiben. Ziel müsse stets eine europäische

mittelbar geltende Grund- und Verfahrensrechte, ein effekti-
ver Rechtsschutz und die Transparenz europäischer Regeln
verstärkt würden. Denn nur so werde sie das Vertrauen der
Bürger und Bürgerinnen genießen. Die politische Gestaltung
dieser grundrechtssensiblen und teils hoheitlichen Bereiche
der Mitgliedstaaten erfordere besonderes Augenmaß, wobei
gleichzeitig der europäische Mehrwert offenbar sei.

Weit oben auf der Tagesordnung der Justiz- und Innenpolitik
stünden heute Sicherheit und Schutz vor Terrorismus. Viele
der europäischen Maßnahmen in diesem Komplex würden
unter die so genannte dritte Säule des EU-Vertrages, z. B. die
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen,
fallen bzw. seien in dem zwischenstaatlichen Vertrag von
Prüm kodifiziert worden. Das bedeute effektiv ein Umgehen
der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle durch die
nationalen Regierungen. Diese undemokratische Praxis sei
nicht nur der Europäischen Union und ihrer Werte unwürdig,
sie gefährde auch die Balance von Freiheit und Sicherheit in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesre-
gierung müsse sich daher der Aufgabe annehmen, dieser an-
erkannten Diagnose entsprechend Abhilfe zu schaffen.

Ein umfassender europäischer Daten- und Grundrechte-
schutz sei von elementarer Bedeutung. Dieser müsse durch
die Verabschiedung des entsprechenden Rahmenbeschlusses
über den Datenschutz und die Zuständigkeit der zu schaffen-
den Agentur für Grundrechte auch für die polizeiliche und
strafjustizielle Zusammenarbeit geltend gemacht werden.

Ein funktionsfähiger, grundrechteorientierter Datenaus-
tausch zwischen europäischen Polizei- und Strafverfol-
gungsbehörden sei anzustreben. Die Trennung der Geheim-
dienste von den Polizeibehörden in Deutschland sowie die
eindeutige Zweckbindung und Zugangsbeschränkung der
übermittelten Daten müssten dabei konsequent aufrecht-
erhalten werden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller
warnen vor einer Umgehung dieser Prinzipien insbesondere
bei der Erweiterung des Schengener Informationssystems
(SIS II) und der geplanten technischen Überlappung mit dem
Visa-Informationsystem. Die demokratische Kontrolle von
EUROPOL müsse durch Überführung des Abkommens in
den Rahmen der Europäischen Union hergestellt werden.

Bei der Übermittlung von Fluggastdaten aus der Europäi-
schen Union an die USA müsse eine datenschutzgerechte
Lösung gefunden werden. Hierbei sei die Bundesregierung
aufgefordert, sich an der mit Kanada gefundenen Regelung
zu orientieren.

Die Bundesregierung werde aufgefordert, den europäischen
Rechtsschutz zu verbessern. Jedes nationale Gericht sollte
bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer europäischen Re-
gelung den Europäischen Gerichtshof anrufen können. Die
Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs in Titel IV des
EG-Vertrages (EGV) müsse deshalb an das umfassende Vor-
lageverfahren in Artikel 234 EGV angepasst werden.

Gerade im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit hät-
ten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Haus-
aufgaben noch nicht gemacht. Unschuldsvermutung, das
Recht auf rechtliches Gehör, Verteidigungsrechte und das
Schweigerecht hätten bislang keine einheitliche gesetzliche
Grundlage erhalten. Die Verabschiedung des Rahmenbe-
Justiz- und Innenpolitik sein, bei der die Grundrechte und die
Anforderungen der Sicherheit im Einklang stünden, und un-

schlusses zu einigen grundlegenden Verfahrensrechten sei
deshalb überfällig.

Drucksache 16/4453 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Euro-
päischen Union folge zurzeit dem Prinzip der gegenseitigen
Anerkennung. Es würden nicht Strafrechtsvorschriften har-
monisiert, sondern die Mitgliedstaaten würden bei bestimm-
ten Deliktstypen auf die sonst notwendige Prüfung der ge-
genseitigen Strafbarkeit verzichten. Dieser Katalog enthalte
rechtlich unpräzise und missverständliche Beschreibungen
von Straftaten. Die deutsche Ratspräsidentschaft der Europä-
ischen Union sollte daher darauf drängen, dass die Delikts-
gruppen präzisiert werden.

Die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäischen Union
sollte eine Reihe von Abkommen und Initiativen voranbrin-
gen, die die Beziehungen der Europäischen Union mit neuen
Akteurinnen und Akteuren gestalteten. Messlatte für den Er-
folg der deutschen Ratspräsidentschaft werde sein, inwie-
weit es damit gelinge, zu einer gerechten Globalisierung bei-
zutragen. Denn es sei von globaler Bedeutung, dass die
Polarisierungen zwischen Arm und Reich und die Konkur-
renz um knapper werdende Ressourcen nicht zu immer mehr
politischen wie ökonomischen Krisen führten. Ein glaub-
würdiges deutsches Engagement werde auch an der eigenen
Bereitschaft zur Umsetzung des EU-Stufenplans zur Ent-
wicklungsfinanzierung gemessen werden.

Für die Verhandlungen über ein EU-China-Rahmenabkom-
men während der deutschen Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union heiße das: Handelsbeziehungen mit Men-
schenrechtsfragen verknüpfen, eine höhere Verantwortung
Chinas beim Engagement in Entwicklungsländern einfor-
dern und bei der Nutzung von Energie und Ressourcen Ini-
tiativen zur Einführung von Umweltstandards auf den Weg
zu bringen.

Die neue EU-Zentralasien-Strategie müsse ein wirksamer
Beitrag sein für eine nachhaltige Entwicklung in Zentralasi-
en und eine langfristige Zusammenarbeit, die auf der Förde-
rung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit als
Grundbedingung aufbaue.

Für die neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Eu-
ropäischen Union mit den AKP-Staaten, den Partnerstaaten
der Europäischen Union in Afrika, der Karibik und im Pazi-
fik, biete die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäischen
Union eine einzigartige Chance, in den laufenden Verhand-
lungen das Ruder herumzudrehen und diese Abkommen an
der Leitlinie der Entwicklungsverträglichkeit auszurichten.

Für eine Wiederbelebung der WTO-Doha-Runde müsse sich
die deutsche Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, eine wirk-
liche Entwicklungsrunde auf den Weg zu bringen, die die
Entwicklungsziele der Vereinten Nationen unterstütze und
die Leistungsfähigkeit der Entwicklungsländer berücksichti-
ge.

In Lateinamerika müsse die deutsche Ratspräsidentschaft
der Europäischen Union die Offenheit neuer, durch Wahlen
legitimierter Staatsregierungen nutzen, um eine echte strate-
gische Partnerschaft mit den Staaten Lateinamerikas und der
Karibik aufzubauen, die zur Überwindung von Armut und
sozialer Ungleichheit beitrage.

In der Bildungspolitik müsse der geplante Europäische Qua-
lifikationsrahmen (EQR) im Vordergrund stehen. Er sollte
die Vergleichbarkeit beruflicher Kompetenzen in der Euro-

werde ein Rahmen für lebenslanges Lernen innerhalb der
Europäischen Union.

Kritisch sei jedoch das geplante Europäische Technologiein-
stitut (ETI) zu bewerten. Es überzeuge weder konzeptionell,
noch bringe es einen erkennbaren forschungspolitischen
Mehrwert gegenüber vorhandenen Einrichtungen und Initia-
tiven. Mit dem ETI würde nur eine unnötige parallele Struk-
tur aufgebaut, die finanzielle Ressourcen beanspruche.

Der demografische Wandel sei Herausforderung und Chance
für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unter ande-
rem auch im Hinblick auf die Lissabon-Strategie. Die euro-
päische Zusammenarbeit stehe hier noch am Anfang und
müsse intensiviert werden. Die europäischen Programme zur
Jugendpolitik müssten engagiert unter Beteiligung von Ju-
gendlichen umgesetzt werden.

Die Stärkung der gemeinsamen europäischen Identität und
die kulturelle Verständigung in Anerkennung der europäi-
schen Vielfalt seien ein Schlüssel für das zusammenwach-
sende Europa. Die gezielte Förderung kultureller Aktivitäten
und eine intensivierte europäische Kulturpolitik seien hierfür
unabdingbar. Auch die Ratifizierung der UNESCO-Konven-
tion „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung
der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ sei hierbei von
großer Bedeutung. Mitentscheidend für einen Erfolg der
Konvention auf internationaler Ebene werde auch die Ein-
bindung der kulturinteressierten Bürgerinnen und Bürger
und der Kulturwirtschaft sein. Auch die Kulturwirtschaft
müsse aufgrund ihrer Bedeutung für die zukünftige Entwick-
lung der Arbeitsmärkte als wichtiges Handlungsfeld veran-
kert werden.

Die Antragsteller wünschen, dass der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordert,

– den Verfassungsprozess wieder anzustoßen und dabei die
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta und die in-
stitutionellen Fortschritte (Mehrheitsentscheidungen im
Rat, Einführung der doppelten Mehrheit und des europäi-
schen Außenministers) zu bewahren; auf eine Zweitei-
lung des Vertrages hinzuwirken, in einen reinen Verfas-
sungsvertrag, der die Grundrechte und die institutionellen
Fragen umfasse und in einen Ausführungsvertrag, der die
detaillierten Regelungen für die einzelnen Politikbereiche
enthalte; eine öffentliche Debatte über die Zukunft der
Europäischen Union, gemeinsame europäische Werte, die
gemeinsame Identität und Kultur in den Mitgliedstaaten
und den Institutionen der Europäischen Union einzulei-
ten.

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, den Klimawandel zu bremsen und die Ener-
giewende einzuleiten, indem diese den forcierten Ausbau
erneuerbarer Energien europaweit in den Mittelpunkt
stelle und sich für ambitionierte und verbindliche Aus-
bauziele für alle Arten von erneuerbaren Energien einset-
ze, sich für eine Effizienzstrategie für die Sektoren Strom,
Wärme und Kraftstoffe einsetze, die den Energiever-
brauch absolut senke und klare Grenzwerte und Zielvor-
gaben mit den notwendigen Instrumenten einführe, die
Initiative ergreife, dass die Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union sich dazu verpflichteten, ihre Treibhausgas-
päischen Union und die Durchlässigkeit zur akademischen
Bildung verbessern. So fördere der EQR die Mobilität und

emissionen bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu
reduzieren, den Emissionshandel stärke, die Bevorzu-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/4453

gung der Kohle beende und ab 2008 10 Prozent der Emis-
sionsrechte, ab 2013 alle Emissionsrechte versteigert
würden, darauf hinzuwirken, dass beim Verkehr EU-
weit klare Grenzwerte für den Kraftstoffverbrauch von
Neufahrzeugen eingeführt würden – durchschnittlich
5 Liter (120 g CO2/km) bis zum Jahr 2012 und 3 Liter
(80 g CO2/km) bis 2020 – und dass der Luftverkehr in das
sog. Kyoto-II-Abkommen und den CO2-Emissionshan-
del einbezogen werden, sowie eine europäische Kerosin-
steuer eingeführt und die Mehrwertsteuerbefreiung auf
grenzüberschreitende Flüge abgeschafft werde,

in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Ti-
cketabgabe zur Finanzierung einer verstärkten Entwick-
lungszusammenarbeit zur Erreichung der Millenniums-
ziele der Vereinten Nationen eingeführt werde,

Russland von der Europäischen Union nachdrücklich da-
zu aufgefordert werde, endlich die Energiecharta zu ratifi-
zieren,

eine nachhaltige Energiepolitik solle im Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen mit Russland eine bedeu-
tende Rolle spielen, durch eine weitere Liberalisierungs-
richtlinie eine Entflechtung der Transportnetze von Er-
zeugung und Vertrieb erreicht werden; sich dafür einset-
zen, dass die Privilegierung der Atomenergie durch
EURATOM beendet werde, ebenso für eine europäische
Biogaseinspeisungsstrategie, für europaweite Stromein-
speisungssysteme sowie eine Wärmerichtlinie für erneu-
erbare Energien einsetzen, für eine europäische Partner-
schaft mit Mittelmeeranrainerländern eintreten, in deren
Rahmen vor allem aus Nordafrika Strom aus erneuerba-
ren Energien produziert und teilweise nach Europa impor-
tiert werde;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, sich für eine einheitlichere Außen- und Sicher-
heitspolitik der Europäischen Union einzusetzen, indem
sie den Weg bereite für eine neue Friedensperspektive für
den Nahen Osten, das Nahost-Quartett wiederbelebe und
arabische Länder in direkte Verhandlungen einbeziehe,
sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der
Palästinenserinnen und Palästinenser einsetze als Grund-
lage für eine dauerhaft friedliche Koexistenz mit Israel,
konkrete Überlegungen zur Vorbereitung einer neuen
Nahostkonferenz oder zu tragfähigen neuen Sicherheits-
strukturen in der Region voranbringe, gegenüber den
USA zu gemeinsamen globalen Initiativen dränge, zur
Stärkung der Vereinten Nationen, für Klimaschutz und
nachhaltige Energiepolitik und für eine Wiederbelebung
der Doha-Entwicklungsrunde, sich für eine koordinierte
Strategie der Europäischen Union gegenüber Russland
einsetze, die eine nachhaltige Antwort auf Putins geopoli-
tisch motivierte Machtpolitik formuliere, auf eine Stär-
kung des Profils der Europäischen Union als vorrangig zi-
vile Friedensmacht und den weiteren Ausbau der zivilen
und polizeilichen Strukturen und Fähigkeiten sowie
Strukturen zum raschen und effektiven zivil-militärischen
Krisenmanagement hinwirke, sich dafür einsetze, dass
die Programme der Europäischen Union zur Sicherheits-
sektorreform ausgebaut werden, insbesondere EUSEC
und EUPOL im Kongo, und dass die Europäische Union

ativen zur Abrüstung, Nichtweiterverbreitung und Rüs-
tungskontrolle und Rüstungsexportkontrolle initiiere,

darauf hinwirke, dass die Praxistauglichkeit des Battle
group-Konzepts und dessen Unterstützung durch die Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union und die NATO
gründlich verbessert werde,

sich dafür einsetze, dass die militärischen und rüstungsin-
dustriellen Überkapazitäten durch verbesserte Kooperati-
on, Arbeitsteilung und Koordination weiter abgebaut
würden,

für eine stärkere Differenzierung der europäischen Nach-
barschaftspolitik zwischen den osteuropäischen Staaten
bis zum Kaukasus, die eine grundsätzliche Beitrittspers-
pektive hätten, und den südlichen und östlichen Mittel-
meeranrainern einsetze,

darauf hinwirke, dass die Instrumente der Nachbar-
schaftspolitik stärker zur Unterstützung der Entwicklung
der Zivilgesellschaft und zur Förderung der Grundwerte
der Demokratie genutzt würden,

die Verhandlungen mit der Türkei in ruhigeres Fahrwas-
ser zu lenken, die Lösung des Zypernkonflikts und die
Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aktiv zu unterstützen
sowie eine umfassende Strategie zur Heranführung der
Staaten des westlichen Balkans unter Berücksichtigung
ihrer besonderen Verantwortung für das Kosovo an die
Europäische Union zu entwickeln und umzusetzen;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, sich für eine verantwortungsvolle Migrations-
und Asylpolitik einzusetzen, indem die Bundesregierung
die Formulierung einer gemeinsamen Migrations- und
Asylpolitik der Europäischen Union vorantreibe,

darauf hinwirke, dass menschenrechtliche und demokra-
tische Standards bei der Kontrolle der Außengrenzen der
Europäischen Union verbessert werden,

sich für eine konsequente Umsetzung der Genfer Flücht-
lingskonvention in der Europäischen Union einsetze,

sich dafür einsetze, dass die Vernetzung der Arbeit der
EU-Agentur für Außengrenzensicherung FRONTEX mit
den nationalen Seenotrettungsdiensten und die Verbesse-
rung der parlamentarischen Kontrolle von FRONTEX
vorangetrieben werde,

die Appelle der Mittelmeeranrainerstaaten unterstütze,
die Verantwortung innerhalb der Europäischen Union
beim Umgang mit Flüchtlingen zu teilen, die aus Seenot
geretteten Personen aufzunehmen sowie die Kosten zwi-
schen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf-
zuteilen,

das Prinzip durchsetze, nach dem Rückführungen aus der
Europäischen Union in Drittstaaten nur unter Einhaltung
der völkerrechtlichen Flüchtlings- und Menschenrechts-
konventionen erfolgen dürfen,

auf eine gemeinsame mit den Herkunftsländern erarbeite-
te Gesamtstrategie der Europäischen Union zur Bekämp-
fung von Fluchtursachen hinwirke,

sich für die Schaffung legaler Wege der Einwanderung

in diesem Bereich neue Verantwortung übernehme für
den Aufbau des Polizeiwesens in Afghanistan, neue Initi-

sowie eine abgestimmte Strategie der Anwerbung qualifi-
zierter Fachkräfte einsetze und einen systematischen

Drucksache 16/4453 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Austausch europaweiter Erfahrungen in der Integrations-
politik initiiere;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, sich für eine ökologische und soziale Wirt-
schaftspolitik in der Europäischen Union einzusetzen, in-
dem sie auf dem kommenden Frühjahrsgipfel zur Lissa-
bon-Strategie darauf hinwirke, dass die Wirtschaftspolitik
in der Europäischen Union durch klare ökologische und
soziale Regelungen flankiert werde,

die Initiative der Europäischen Kommission zur Tren-
nung des Eigentums von Stromnetz, Stromerzeugung und
Stromvertrieb unterstütze,

sich dafür einsetze, einen einheitlichen europäischen
Rechtsrahmen für Wetten und Lotto zu schaffen,

die wettbewerbsrechtlichen Kompetenzen der Europäi-
schen Kommission z. B. bei der Fusionskontrolle zu stär-
ken,

das Recht der Europäischen Union in der eigenen Gesetz-
gebung, insbesondere bei der Novelle des Telekommuni-
kationsrechts, zu berücksichtigen und somit die Glaub-
würdigkeit der Bundesrepublik Deutschland in der Euro-
päischen Union wiederherzustellen,

sich für mehr Bürokratieabbau auf europäischer Ebene
durch bessere Gesetzgebung einsetze,

Materialeffizienz zum zentralen Fokus der Innovations-
politik der Europäischen Union zu machen,

das Ziel von Lissabon hervorhebe, für alle europäischen
Bürgerinnen und Bürger die Chance zur Teilhabe an Bil-
dung und Erwerbsarbeit zu eröffnen. Insbesondere die
Chancengleichheit der Geschlechter im Erwerbsleben sei
zu verbessern. Ebenso müsse der Zugang von Älteren,
Geringqualifizierten und Menschen mit Behinderung
zum Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden.

Die Bundesregierung solle sich für legislative Maßnah-
men zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern so-
wie zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositio-
nen einsetzen,

sich für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich EU-weiter
Rentenansprüche und EU-weitem Krankenversiche-
rungsschutz einsetze,

sich für eine größere Rechtssicherheit bei der Auslegung
und Anwendung der Binnenmarktvorschriften im Be-
reich der Gesundheits- und Pflegepolitik einsetze,

auf die Verringerung der Unterschiede in der Lebenser-
wartung durch Abbau sozialer Ungleichheiten in Abhän-
gigkeit von Einkommen und Bildung hinwirken und sich
während der deutschen Ratspräsidentschaft der Europäi-
schen Union intensiv für eine politische Einigung bei der
Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für
die Körperschaftssteuer einsetzen sowie eine Initiative
für eine einheitliche Regulierung für Hedgefonds im Rah-
men der Fondsrichtlinie zu starten, die über die auf inter-
nationaler Ebene diskutierten Transparenzpflichten hin-
ausgehe;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-

rung darauf hinwirke, dass gemäß der Konvention von
Aarhus (1998), die jeder Person Rechte im Umweltschutz
zuschreibe, die Anliegen von Investorinnen und Investo-
ren und betroffener Öffentlichkeit frühzeitig zusammen-
gebracht würden, um insbesondere bei Großprojekten den
Umweltschutz zu verbessern, unzumutbare Härten für die
Betroffenen zu vermeiden, Verwaltungsentscheidungen
zu vereinfachen sowie Bürokratie abzubauen,

sich dafür einsetze, dass die Entwicklung des ländlichen
Raums finanziell zum Hauptinstrument der Agrarförde-
rung ausgebaut werde,

für ein integriertes Meeresschutzkonzept einsetze,

sich für eine europäische Verbraucher-Informationsricht-
linie, die auch den Informationsanspruch gegenüber Un-
ternehmen umfasse, einsetze,

für die Verbesserung der vorsorgenden Risikobewertung
von (Technologie-)Innovationen wie digitale Medienneu-
heiten, RFID-Technik oder Nanotechnologie sowie die
für die Verbesserung der Zulassungsverfahren der Euro-
päischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA),

darauf hinwirke, dass der Einsatz von Agrogentechnik
auch bei der Produktion von Milch, Eiern und Fleisch
endlich gekennzeichnet werde,

dass der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur
Biodiversität als verbindliches Maßnahmenpaket von al-
len Mitgliedstaaten beschlossen und umgesetzt werde,

sich für die konsequente Verwirklichung des Natura-
2000-Netzes einsetze und konkrete Vorschläge für Finan-
zierung, Management- und Kontrollsysteme sowie konti-
nuierliches Monitoring vorlege,

darauf hinwirke, dass Tiertransporte begrenzt werden, ein
Tierschutzsiegel der Europäischen Union eingeführt wer-
de und europäische Importverbote für tierquälerische Er-
zeugnisse wie Robbenprodukte, Hunde- und Katzenfelle
durchgesetzt werde,

für eine Verbesserung der Biopatentrichtlinie der Europäi-
schen Union dahingehend einsetze, dass für einen fairen
Interessenausgleich gesorgt werde, Vorratspatentierun-
gen vermieden würden und die Richtlinie mit internatio-
nalen Verträgen in den Bereichen Schutz des geistigen Ei-
gentums, biologische Vielfalt und biologische Sicherheit
übereinstimme, und schließlich, dass die Europäische
Union ein weltweites Moratorium für die Grundschlepp-
netzfischerei auf der Hohen See vorantreibe;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, die Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht
zu verbessern, indem sie darauf hinwirke, dass im Bereich
der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in
Strafsachen die Bürgerrechte gestärkt und umfassende
Verfahrensrechte im Strafverfahrensrecht festgelegt wür-
den,

dass die im Bereich der Zusammenarbeit der Sicherheits-
und Justizbehörden bestehende datenschutzrechtliche
Regelungslücke durch die zügige Verabschiedung eines
Rahmenbeschlusses zum Datenschutz in der polizeilichen
und justiziellen Zusammenarbeit geschlossen werde,
fordern, eine ambitionierte Umweltpolitik auf Ebene der
Europäischen Union zu führen, indem die Bundesregie-

sich dafür einsetze, den Schutz vor Diskriminierungen im
Zivilrecht auf alle in § 13 EGV genannten Kriterien aus-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/4453

zuweiten, da die Richtlinien des europäischen Antidiskri-
minierungsrechts in ihrer Reichweite differieren würden,

sich zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Familien-
recht für EU-weite Verordnungen zum anwendbaren
Recht bei Unterhalt und Ehescheidung einsetze, die ins-
besondere die Interessen betroffener Frauen wahre,

darauf hinwirke, dass die Zuständigkeit des Europäischen
Gerichtshofs in Titel IV EGV an das umfassende Vorlage-
verfahren in Artikel 234 EGV angepasst werde,

das gegenseitige Vertrauen in die Rechtsordnungen der
Mitgliedstaaten fördere und darauf dränge, dass die Straf-
taten des Deliktskataloges präzisiert würden,

dafür Sorge trage, dass die Trennung zwischen Geheim-
diensten und Polizeibehörden aufrechterhalten bleibe,
insbesondere bei der Erweiterung des Schengener Infor-
mationssystems,

darauf hinwirke, dass der Vertrag von Prüm über die Ver-
tiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zur
Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der il-
legalen Migration, der von einigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union außerhalb des EU-Vertrages ge-
schlossen worden sei, in den Rahmen der Europäischen
Union überführt werde;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, zu einer gerechten Globalisierung beizutragen,
indem sie darauf hinwirke, dass in den Verhandlungen
über ein EU-China-Abkommen Handelsbeziehungen mit
Menschenrechtsfragen verknüpft würden,

dass der EU-China-Gipfel 2007 eine höhere Verantwor-
tung Chinas in seiner Kooperation mit Entwicklungslän-
dern einfordere, die Millenniumsziele in Afrika adressiert
und das Thema der Transparenz in der Verwendung von
Rohstoffeinnahmen in der Agenda des Gipfels verankert
werde,

sich dafür einsetze, dass mit der neuen EU-Zentralasien-
Strategie ein konkreter Menschenrechtsdialog mit den
fünf zentralasiatischen Staaten vereinbart werde und die
wirtschaftliche Zusammenarbeit so gestaltet werde, dass
eine nachhaltige und umweltverträgliche Wirtschaftsent-
wicklung in Zentralasien gefördert werde,

sich für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Europäi-
schen Union mit den AKP-Staaten einsetze, die entwick-
lungs- und handelspolitische Ziele miteinander verbinden
und die Millenniumsziele unterstützen, einen Fahrplan
auszuarbeiten, wie ein Scheitern an den Millenniumszie-
len in Afrika abgewendet werden könne,

den Aktionsplan der EU-Afrika-Strategie konsequent
umzusetzen und bis zum nächsten EU-Afrika-Dialog im
Mai 2007 eine gemeinsame Strategie von Europäischer
Union und Afrikanischer Union voranzubringen sowie
das Zustandekommen eines EU-Afrika-Gipfels noch im
Jahr 2007 zu befördern,

dafür Sorge zu tragen, dass alle Partnerinnen und Partner
der Europäischen Union Umsetzungspläne vorlegten, wie
sie den Stufenplan der Europäischen Union zur Erhöhung

sich für eine entschlossene diplomatische Initiative zur
Umsetzung der UN-Resolution 1706 (2006) einzusetzen,
die eine UN-Friedensmission für Darfur ab Januar 2007
vorsehe,

darauf hinzuwirken, dass die Beziehungen zwischen der
Europäischen Union und Lateinamerika zu einer echten
strategischen Partnerschaft für gerechte Globalisierung
ausgebaut werden,

dafür Sorge zu tragen, dass der Menschenrechtsdialog der
Europäischen Union konsequent in alle Bereiche der Au-
ßenbeziehungen der Europäischen Union eingebunden
und die Ausstattung der EU-Missionen im Bereich der
Menschenrechte vorangetrieben werde,

darauf hinzuwirken, dass durch die Grundrechteagentur
der Europäischen Union auch die Achtung der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten in den einzelnen Staaten der
Europäischen Union konsequent verfolgt werde;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, die Weiterentwicklung des europäischen Bil-
dungs- und Forschungsraumes zu unterstützen, indem sie
eine öffentliche Debatte über das bisher wenig bekannte,
aber bildungspolitisch zentrale Projekt „Europäischer
Qualifikationsrahmen“ (EQR) anstoße und in den Bera-
tungen darauf hinwirke, dass der EQR zur Qualitätssiche-
rung und -entwicklung in der beruflichen Qualifizierung
genutzt werde und die unbürokratische, betriebsunabhän-
gige Zertifizierung von Qualifikationen ermögliche,

sich gegen die Errichtung eines Europäischen Technolo-
gieinstituts (ETI) als zusätzliche Netzwerkstruktur für
Wissens- und Innovationsgemeinschaften auf europäi-
scher Ebene einsetze und stattdessen dafür Sorge trage,
dass mit dem Start des 7. Forschungsrahmenprogramms
die Priorität beim Europäischen Forschungsrat als unab-
hängige exzellenzorientierte Institution zur Förderung
der Grundlagenforschung liege,

die Bologna-Nachfolgekonferenz in London dazu nutze,
die Kernpunkte des Reformprozesses in Deutschland kri-
tisch zu überprüfen und in Europa gemeinsame Schritte
zum Gelingen des Bologna-Prozesses zu vereinbaren. Die
gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen müs-
se ebenso vorangebracht werden wie die Reform der Stu-
dienstrukturen, die weitere Verbesserung der Mobilität
von Studierenden und die Sicherung der Qualität der Stu-
diengänge und Abschlüsse;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, den demografischen Wandel als europäische He-
rausforderung und Chance zu nutzen, indem sie die Rats-
präsidentschaft der Europäischen Union dazu nutze, dem
Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten zum de-
mografischen Wandel einen Rahmen zu geben und die
Zusammenarbeit zu verstärken,

die Umsetzung des „Europäischen Pakts für die Jugend“
mit Blick auf benachteiligte und diskriminierte Jugendli-
che zu forcieren und für die aktive Umsetzung des Pro-
gramms „Jugend in Aktion“ Sorge zu tragen. Insbesonde-
re im Bereich der Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen seien altersgerechte Ansätze zu befördern und der
der Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2015 realisieren würden,

internationale Austausch über sog. best-practice-Beispie-
le voranzutreiben. Die Angebote der Europäischen Frei-

Drucksache 16/4453 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

willigendienste sollten entsprechend der hohen Nachfra-
ge ausgebaut werden;

– der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auf-
fordern, die gemeinsame kulturelle Identität zu fördern,
indem sie dafür Sorge trage, dass die Kulturwirtschaft als
Querschnittsaufgabe besser gefördert werde und sie den
Ratifizierungsprozess der UNESCO-Konvention „Über-
einkommen über den Schutz und die Förderung der Viel-
falt kultureller Ausdrucksformen“ durch die Gemein-
schaft und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Uni-
on unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Instituti-
onen vorantreibe und verantwortungsvoll umsetze,

sich bei der Novellierung der sog. Fernsehrichtlinie an den
Bedürfnissen der Verbraucher und Verbraucherinnen ori-
entiere und sich für die Beibehaltung des Prinzips der
Trennung von Werbung und Programminhalt einsetze und
verhindere, dass das in Deutschland geltende Schleich-
werbeverbot durch die Erlaubnis von Produktplatzierun-
gen oder Produktionsbeihilfen untergraben werde.

e) Drucksache 16/3680

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache
16/3680 – beinhaltet das Programm für die deutsche Rats-
präsidentschaft der Europäischen Union vom 1. Januar bis
30. Juni 2007. Grundlage des Programms ist das Achtzehn-
monatsprogramm der drei aufeinander folgenden Ratspräsi-
dentschaften der Europäischen Union Deutschland, Portugal
und Slowenien. Es berücksichtigt das Arbeitsprogramm der
Europäischen Kommission für das Jahr 2007 und baut auf
den Arbeiten der finnischen Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union auf. Im Vordergrund des Präsidentschafts-
programms der Bundesregierung stehen die Weiterentwick-
lung der Europäischen Union und ihre Handlungsfähigkeit,
die Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologi-
schen Zukunft Europas, der Raum der Freiheit, der Sicher-
heit und des Rechts sowie die Gestaltung der gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik
und der Entwicklungspolitik.

Ein prioritäres Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft sei es,
die Europäische Union weiterzuentwickeln und die Hand-
lungsfähigkeit der Gemeinschaft zu verbessern. Der Entwurf
für einen Europäischen Verfassungsvertrag sehe wichtige
Fortschritte für ein wertorientiertes und sozial gerechtes
Europa vor für mehr Bürgerrechte, für eine Verstärkung der
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, für
eine bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, für eine stär-
kere Beteiligung der nationalen Parlamente und für eine stär-
kere Außen- und Sicherheitspolitik. Er mache die Europäi-
sche Union demokratischer, handlungsfähiger, effizienter
und transparenter. Angesichts des ins Stocken geratenen
Ratifizierungsprozesses des Vertrages über eine Verfassung
für Europa werde die deutsche Präsidentschaft in der ersten
Jahreshälfte 2007 mit den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ausführliche Konsultationen führen und anschließend
dem Europäischen Rat im Juni 2007 einen Bericht vorlegen,
der mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen und als
Grundlage für Beschlüsse dienen solle, wie der Reformpro-
zess der Europäischen Union fortgesetzt werden solle.

schreitenden Globalisierung – seine wirtschaftliche Dyna-
mik wiedergewinnen. Zur Sicherung der wirtschaftlichen
Zukunft und der Grundlagen der sozialen Systeme müssten
vorhandene Ressourcen mobilisiert, Wachstum und Be-
schäftigung systematisch gestärkt sowie ein innovations-
freudiges „Europa des Wissens“ durch mehr Investitionen in
Bildung und Forschung gefördert werden. Zur Vollendung
des Binnenmarktes und zur Stärkung der Wettbewerbsfähig-
keit europäischer Unternehmen wolle der deutsche Vorsitz
gemeinsam mit der Europäischen Kommission im Rahmen
der neuen Binnenmarktstrategie Maßnahmen zur Stärkung
Europas im globalen Kontext ergreifen. Die Wettbewerbsfä-
higkeit des industriellen Sektors, der Dienstleistungswirt-
schaft und insbesondere der klein- und mittelständischen
Unternehmen sollten durch die Verbesserung der Rahmenbe-
dingungen gestärkt werden. Weiterhin werde die deutsche
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union die Diskussion
über die externe Dimension der Wettbewerbsfähigkeit der
Union auf Grundlage der Mitteilung der Europäischen Kom-
mission fortführen und die Umsetzung wichtiger Einzelmaß-
nahmen vorantreiben.

Für die Förderung einer wachstums- und stabilitätsorientier-
ten Finanz- und Wirtschaftspolitik werde die deutsche Präsi-
dentschaft sich im Einklang mit den zu aktualisierenden
Grundzügen der Wirtschaftspolitik für eine effektive Koordi-
nierung der Finanz- und Wirtschaftspolitiken einsetzen. Län-
derspezifische Empfehlungen müssten darauf ausgerichtet
sein, eine dynamische und stabile wirtschaftliche Entwick-
lung und nachhaltige öffentliche Finanzen in allen Mitglied-
staaten sowie ein hohes Maß an Kohärenz in der Wirtschafts-
und Währungsunion zu gewährleisten. Der deutsche Vorsitz
werde weiteren Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungs-
arbeiten zur Euro-Einführung, die einen hohen Grad an nach-
haltiger Konvergenz voraussetzten, unterstützen.

Zur Gewährleistung besserer Rechtsetzung in der Europäi-
schen Union werde die deutsche Präsidentschaft die Arbei-
ten der Europäischen Kommission in diesem Bereich nach-
drücklich unterstützen. Gemeinsam mit der portugiesischen
und slowenischen Präsidentschaft werde Deutschland die Ini-
tiative „Bessere Rechtsetzung in Europa“ der vorangegange-
nen Präsidentschaften seit 2004 fortführen.

Eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige
Energieversorgung sei Grundvoraussetzung für eine positive
wirtschaftliche Entwicklung Europas. Die Vollendung des
Binnenmarktes für Strom und Gas zum 1. Juli 2007 sei ein
wichtiges Ziel der europäischen Energiepolitik. Der deut-
sche Vorsitz werde sich für die vollständige Öffnung der
Märkte für Strom und Erdgas auf der Grundlage einer gleich-
mäßigen Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in al-
len Mitgliedstaaten der Europäischen Union einsetzen. Im
Zieldreieck von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit
und Umweltverträglichkeit müsse der Energieimportbedarf
durch die Steigerung der Energieeffizienz, Einsparungen,
den Ausbau erneuerbarer Energien (auch im Kälte-/Wärme-
bereich), u. a. durch verstärkte Nutzung des Biomassepoten-
tials und nachwachsender Rohstoffe, begrenzt werden. Die
deutsche Ratspräsidentschaft werde die Fortschreibung kla-
rer mittel- und langfristiger Zielvorgaben bei den erneuerba-
ren Energien befördern. Ein Schwerpunkt im Hinblick auf
Um Wachstum und Beschäftigung in Europa auf Dauer zu
sichern, müsse Europa – auch vor dem Hintergrund der fort-

die Steigerung der Energieeffizienz werde der Gebäudesek-
tor als Hauptnachfrager von Energie sowie der Produktbe-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/4453

reich sein. Die deutsche Präsidentschaft werde sich auch für
die Weichenstellung zugunsten einer langfristigen und kohä-
renten Kraftstoffstrategie der Europäischen Union einsetzen
und Vorschläge zu innovativen Antrieben vorantreiben.
Nach außen müsse die Europäische Union die energiepoliti-
sche Partnerschaft mit wichtigen Lieferanten-, Transit- und
Verbraucherländern durch einen intensiven Dialog im Rah-
men eines kooperativen Ansatzes und unter stärkerer Einbe-
ziehung der Mitgliedstaaten auf eine solide und verlässliche
Grundlage stellen. Dabei komme der weiteren Ausgestal-
tung der Energiedialoge insbesondere mit Russland und den
USA besondere Bedeutung zu. Auch im Rahmen der euro-
päischen Nachbarschaftspolitik sollen Energiethemen ver-
stärkt berücksichtigt werden.

Die deutsche Präsidentschaft werde eine Initiative zur Förde-
rung von Umwelttechnologien starten, da diese ein wichtiger
Impulsgeber für Innovation und Beschäftigung seien.

Im Hinblick auf die Förderung von Forschung und Entwick-
lung werde die deutsche Präsidentschaft in Fortführung des
finnischen Präsidentschaftsprogramms die Förderung von
Innovationen im privaten und öffentlichen Bereich zu einem
Schwerpunkt machen.

In der europäischen Bildungszusammenarbeit werde sich die
Bundesregierung für die konsequente Umsetzung des bis
2010 laufenden Arbeitsprogramms der Bildungsminister
„Allgemeine & berufliche Bildung 2010“ einsetzen. Durch
einen „europäischen Qualifikationsrahmen“ wolle der Vor-
sitz die Vergleichbarkeit beruflicher Kompetenzen und da-
mit auch die Mobilität innerhalb Europas erhöhen.

Zur Gewährleistung einer modernen Verkehrspolitik werde
der deutsche Vorsitz – auf den Arbeiten der finnischen Präsi-
dentschaft aufbauend – auf eine zügige Verabschiedung des
europäischen Aktionsplans Logistik hinarbeiten.

Weiterhin solle eine integrative Meerespolitik vorangetrie-
ben werden, die alle maritimen Wirtschaftsbereiche (z. B.
Hafenwirtschaft, Schiffbau und Meerestechnik, Nutzung
von Ressourcen aus dem Meer, Fischerei, Meeresbergbau,
Meeresforschung, Seeverkehr, Tourismus) einbeziehe.

Um eine moderne Kultur- und Medienpolitik zu fördern,
werde der deutsche Vorsitz sich für die Ausarbeitung ge-
meinsamer Empfehlungen einsetzen, wie das Potential der
Kulturwirtschaft für Wachstum und Beschäftigung noch
stärker genutzt werden könne.

Darüber hinaus wolle Deutschland zur Förderung einer leis-
tungsfähigen und bürgerorientierten Verwaltung beitragen.
Dabei werde die Bundesregierung sich dafür einsetzen, die
Möglichkeiten des e-Government intensiver zu nutzen und
grenzüberschreitende Standards festzulegen. Sie strebe an,
das Europäische Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen
(European Public Administration Network, EPAN) zu einem
Forum für den europäischen Sozialen Dialog zwischen Ar-
beitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst auf
zentralstaatlicher Ebene auszubauen.

Für viele Menschen werde eine soziale Dimension am Bei-
trag der Europäischen Union zur Schaffung von Beschäfti-
gung und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit erkennbar.
Die Europäische Union müsse ihren Beitrag leisten, die eu-

des schnellen demographischen Wandels zu sichern und fort-
zuentwickeln. Insbesondere durch eine Intensivierung ihrer
Zusammenarbeit sollten die Mitgliedstaaten sowie die Euro-
päische Union ihr Engagement für das soziale Europa deut-
lich machen. Dies sei von wesentlicher Bedeutung für die
Akzeptanz der europäischen Integration bei den Bürgerinnen
und Bürgern. Zur Sicherung von Beschäftigung und zur Ge-
staltung der sozialen Zukunft Europas verfolgt die Bundes-
regierung die Zielsetzung, während ihrer Präsidentschaft das
Europäische Sozial- und Gesellschaftsmodell weiterzuent-
wickeln. Die Debatte um das europäische Sozialmodell sei
mit konkreten Inhalten zu füllen. Die Gestaltung des demo-
grafischen Wandels sei ein zentrales Thema für die Staaten
der Europäischen Union in den kommenden Jahrzehnten und
stelle diese vor komplexe Herausforderungen. Auf Ebene
der Europäischen Union solle der Erfahrungsaustausch in-
tensiviert werden, wie die Potentiale und das Erfahrungs-
wissen der älteren Generation für Wirtschaft und Gesell-
schaft besser genutzt und wie die Erwerbsbeteiligung älterer
Arbeitnehmer nachhaltig erhöht werden könnten. Ange-
sichts der hohen Arbeitslosigkeit von Jugendlichen in vielen
Teilen Europas sei deren Integration in den Arbeitsmarkt
prioritär. Gemeinsam mit den europäischen Partnern werde
der deutsche Vorsitz den Europäischen Pakt für die Jugend
und das europäische Programm „Jugend in Aktion“ umset-
zen, die einen umfassenden Rahmen zur außerschulischen
Förderung der Jugend biete. Der Vorsitz strebe konkrete
Beschlüsse zur besseren sozialen Integration insbesondere
auch benachteiligter junger Menschen an.

Eine integrierte Stadtentwicklung und eine stärkere Verzah-
nung der Raum- und Stadtentwicklungspolitik würden so-
wohl zu einer nachhaltigen Gestaltung des demografischen
Wandels als auch zu einer wachstumsorientierten Regional-
politik beitragen. Maßnahmen zur Verbesserung der Situati-
on in benachteiligten Stadtvierteln und zur Stärkung der dor-
tigen lokalen Wirtschaft seien zu identifizieren. Von der
demografischen Entwicklung seien in besonderem Maße
auch die ländlichen Räume betroffen. Die deutsche Ratsprä-
sidentschaft der Europäischen Union werde Impulse für über
den Agrarbereich hinausgehende Diskussionen auf Ebene
der Europäischen Union geben, um Konzepte und Instru-
mente für ländliche Räume weiterzuentwickeln.

Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 komme
der Gewährleistung gleicher Chancen aller Bevölkerungs-
gruppen eine besondere Bedeutung zu. Die deutsche Präsi-
dentschaft werde das Projekt eines Europäischen Gleichstel-
lungsinstituts weiter befördern. Die „Roadmap für die
Gleichstellung von Frauen und Männern 2006 bis 2010“ sei
auf der europäischen und der nationalen Ebene umzusetzen,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu unter-
stützen. Bei der Umsetzung der europäischen Beschäfti-
gungsstrategie werde der deutsche Vorsitz sein besonderes
Augenmerk auf die Chancengleichheit bei der Beschäfti-
gung benachteiligter Personengruppen richten.

Darüber hinaus wolle die Bundesregierung während der
deutschen Ratspräsidentschaft für eine innovative und prä-
ventive Gesundheitspolitik eintreten. Sie werde die Behand-
lung des Verordnungsentwurfs zu neuartigen Therapien
sowie die Novellierung der Medizinprodukterichtlinie
ropäische Lebensweise und Identität, die Wertvorstellungen
einer sozialen Ordnung in der Ära der Globalisierung und

vorantreiben bzw. abschließen. Da Prävention und die För-
derung gesunder Lebensstile Schlüssel zur Verbesserung der

Drucksache 16/4453 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Gesundheit der Menschen und zur Senkung der krankheits-
bedingten Kosten im Gesundheitssektor seien, werde die
deutsche Präsidentschaft einen besonderen Akzent auf Prä-
vention legen. Ziel des deutschen Vorsitzes sei es außerdem,
größere Rechtssicherheit bei der Auslegung und Anwendung
der Binnenmarktvorschriften im Bereich der Gesundheits-
politik herzustellen.

Es gelte den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Euro-
pas durch eine Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes
sowie eine moderne, wettbewerbsfähige und nachhaltige
Agrar- und Fischereipolitik zu gewährleisten. Den internati-
onalen Klimaschutz werde der deutsche Ratsvorsitz im Rah-
men der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls
und auf der Basis des vereinbarten 2-Grad-Zieles für die Zeit
nach 2012 voranbringen, um sowohl dem Klimawandel
wirksam zu begegnen als auch langfristige Planungssicher-
heit für Investitionen in innovative, energiesparende Tech-
nologien zu schaffen. Hierbei seien die Entwicklung eines
Verhandlungspakets mit Vorschlägen für Emissionsminde-
rungsziele und Optionen zur Einbindung weiterer großer
Treibhausgasemittenten sowie die Umsetzung und Fortent-
wicklung des Emissionshandels von besonderer Bedeutung.

Für die Menschen in der Landwirtschaft und in den ländli-
chen Räumen in der Europäischen Union komme es darauf
an, dass die Gemeinsame Agrarpolitik verlässlich, praxis-
gerecht und bürgernah ausgestaltet werde. Dazu sei insbe-
sondere vorgesehen, das Recht der Europäischen Union und
die Kontrollvorschriften in diesem Bereich zu vereinfachen
und mehr Transparenz herzustellen sowie die bestehenden
21 Marktordnungen zu einer einheitlichen Marktorganisa-
tion zusammenzuführen und die Reform der Marktordnun-
gen bei Wein sowie bei Obst und Gemüse voranzubringen.

Zentrale Aufgabe europäischer Politik bleibe die Schaffung
eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die
Bürgerinnen und Bürger Europas würden entschiedenes
Handeln der Europäischen Union zur Wahrung ihrer Frei-
heitsinteressen und ihrer Sicherheitsbedürfnisse erwarten,
insbesondere beim Kampf gegen den Terrorismus und gegen
die organisierte Kriminalität. Nur die intensive polizeiliche
und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaa-
ten könnten auch künftig die innere Sicherheit in einem
Raum ohne Binnengrenzen gewährleisten. Das Ziel seien
mehr Sicherheit bei offenen Binnengrenzen und gleichzeitig
die Stärkung der Bürgerrechte und die Schaffung von mehr
Rechtssicherheit. Durch intensive grenzüberschreitende
polizeiliche Zusammenarbeit müssten internationaler Terro-
rismus, organisierte Kriminalität sowie Drogen- und Men-
schenhandel bekämpft werden. Ein prioritäres Anliegen der
deutschen Präsidentschaft sei die Stärkung von EUROPOL.
Daneben messe der Vorsitz der Verbesserung der Zusam-
menarbeit der nationalen Polizeien hohe Bedeutung bei.
Hierzu würden insbesondere die Übertragung exekutiver Be-
fugnisse auf Gastbeamte anderer Mitgliedstaaten und die
Möglichkeit der Nacheile im Schengen-Raum zählen.

Eine weitere zentrale Herausforderung stelle die illegale Mi-
gration dar. Die Europäische Union müsse gleichermaßen
nach Süden wie nach Südosten und Osten schauen und inno-
vative Konzepte entwickeln, die präventive Zusammenarbeit

müsse der Schutz der gemeinsamen Außengrenzen der Uni-
on verbessert werden.

Zur Stärkung einer kohärenten Asyl- und Migrationspolitik
und da ein wesentliches Element der Bekämpfung von ille-
galer Migration und internationalem Terrorismus das Visa-
Informationssystem (VIS) sei, wolle die deutsche Ratspräsi-
dentschaft der Europäischen Union die Europäische Kom-
mission bei dessen Aufbau unterstützen und das VIS zum
wichtigen Instrument der engen Zusammenarbeit zur Be-
kämpfung von illegaler Migration und Visa-Missbrauch ma-
chen. Der Vorsitz werde den Gesamtansatz zu Migrationsfra-
gen intensiv weiterverfolgen. Es gehe um eine kohärente
Politik, die die Analyse von Fluchtursachen, entwicklungs-
politische und humanitäre Zusammenarbeit, Armutsbe-
kämpfung und die Rückübernahmeverpflichtungen der Her-
kunfts- und Transitstaaten einbeziehe. Die illegale Migration
und die damit zusammenhängenden Probleme, wie Schleu-
serkriminalität und Schwarzarbeit, müssten bekämpft wer-
den.

Weiterhin strebe die Bundesregierung die Verbesserung der
Integration von Zuwanderern und des interkulturellen Dia-
logs an. Ein interkultureller bzw. interreligiöser Dialog sei
nicht nur wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Integrati-
onspolitik, sondern diene auch der Verhinderung und Ein-
dämmung von Antisemitismus, Extremismus und Fremden-
feindlichkeit. Eine verbesserte Integration der wachsenden
Zahl von Neuzuwanderern und von bereits in der Union le-
benden Ausländern solle dazu beitragen, Radikalisierungs-
prozesse und Extremismus zu verhindern. Der interkulturel-
le Dialog sei dabei ein wichtiges Instrument zur Stärkung
einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Die
Erkenntnisse aus laufenden bilateralen Initiativen zur Inte-
grationspolitik sollen dazu genutzt werden, einen europäi-
schen Dialog auf diesem Gebiet zu entwickeln. Ein Schwer-
punktthema werde dabei der Dialog mit dem Islam sein.

Wegen des Wegfalls der Grenzkontrollen innerhalb der Eu-
ropäischen Union sei zur Sicherstellung eines effizienteren
Schutzes der Außengrenzen und einer wirksamen Begeg-
nung illegaler Einwanderung und Menschenhandels die In-
betriebnahme des SIS II eine wesentliche Voraussetzung.
Die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäischen Union
werde daher alles daran setzen, die Inbetriebnahme des Sys-
tems soweit wie möglich voranzutreiben. Deutschland wer-
de sich auch für eine Stärkung der Europäischen Grenz-
schutzagentur FRONTEX einsetzen. Die Mitgliedstaaten
müssten der Agentur ausreichend Personal zur Verfügung
stellen, damit an Schwerpunkten illegaler Migration und an
allen größeren Grenzübergängen dauerhaft gemeinsame Ex-
pertenteams eingesetzt werden könnten. Hierfür sollten bei
FRONTEX ein Pool von grenzpolizeilichen Experten ge-
schaffen und Gastbeamten bei gemeinsamen Grenzkontrol-
len exekutive Befugnisse verliehen werden.

Die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts erfordere gleichberechtigt neben dem Schutz der
Bürgerinnen und Bürger auch die Sicherung der Bürgerrech-
te. Der deutsche Vorsitz werde sich daher für Vorhersehbar-
keit und Transparenz staatlichen Handelns einsetzen, bei-
spielsweise durch Vereinbarung von Mindeststandards in
mit den Herkunfts- und Transitländern und verstärkte ge-
meinschaftliche Entwicklungshilfe verbinden. Zugleich

Strafverfahren. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerken-
nung werde sich europaweit nur durchsetzen, wenn ihm hin-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/4453

reichendes Vertrauen in die Rechtsordnungen der anderen
Mitgliedstaaten zugrunde liege.

Zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Bürger und Wirt-
schaft werde die Bundesregierung gemeinsam mit den nach-
folgenden Präsidentschaften Portugal und Slowenien die
Vorschläge zum anwendbaren Recht in Unterhalts-, Schei-
dungs- und Erbschaftssachen aufgreifen und soweit möglich
zum Abschluss bringen sowie die Arbeiten an einer Verord-
nung zum anwendbaren Recht bei vertraglichen Schuldver-
hältnissen möglichst weit voranbringen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäischen Union
werde die Arbeiten an dem geplanten Statut für die europäi-
sche Privatgesellschaft fördern, das kleinen und mittleren
Unternehmen einen besseren und unkomplizierten Zugang
zum Binnenmarkt eröffnen solle, und die Verhandlungen zur
Richtlinie bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen vor-
antreiben.

Justizielle Zusammenarbeit erfordere eine schnelle und ef-
fektive Informationsübermittlung zwischen den Justizbehör-
den als zentraler Bestandteil. Vorrangig sei die Beseitigung
praktischer Hindernisse, die die Anwendung der Instrumente
zur gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen
(Europäischer Haftbefehl, Vollstreckung von Geldstrafen
und Geldbußen, Anerkennung von Sicherstellungsentschei-
dungen und von Einziehungsentscheidungen) erschwerten.
Mitteilungen über Verurteilungen sollten möglichst kurzfris-
tig und vollständig erfolgen.

In der Verbraucherschutzpolitik werde sich die deutsche
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union für deren Um-
setzung der verbraucherpolitischen Strategie und des dazu-
gehörigen Aktionsprogramms 2007 bis 2013 einsetzen. In
diesem Zusammenhang werde der Sicherheit neuer Techno-
logien bei der Kommunikation, beim Warenkauf oder bei der
Abwicklung von Bank- und Versicherungsgeschäften beson-
deres Augenmerk geschenkt werden.

Einen weiteren Schwerpunkt des Präsidentschaftspro-
gramms der Bundesregierung bildet die Gestaltung der ge-
meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirt-
schaftspolitik und der Entwicklungspolitik.

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Sicherheitsstrategie
aus dem Jahr 2003 werde sich die deutsche Präsidentschaft
für eine effizientere und kohärente Außenpolitik und eine
vertiefte Zusammenarbeit mit den Partnern einsetzen. Der
Vorsitz strebe weitere Schritte der militärischen Zusammen-
arbeit in der langfristigen Perspektive einer gemeinsamen
europäischen Verteidigung an.

Die Europäische Union sei mit 20 Prozent Anteil am Welt-
handel der größte Handelspartner und verfüge damit über ei-
nen – auch politischen – Einfluss, der weit über die Möglich-
keiten der einzelnen Mitgliedstaaten hinausreiche. Der
Fortentwicklung fairer multilateraler Regeln für die weitere
Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit falle eine
Schlüsselrolle zu und fördere im internationalen Handel
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliches Wachstum.

Ziel der deutschen Präsidentschaft sei es, den Erweiterungs-
prozess der Europäischen Union unter Berücksichtigung ih-
rer Aufnahmefähigkeit fortzusetzen und den europäischen

werde Deutschland nach Maßgabe der Fortschritte der Kan-
didaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen fördern. In
der europäischen Nachbarschaft werde das Schwergewicht
des Engagements des deutschen Vorsitzes – entsprechend
der vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verab-
schiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie – auf der Sta-
bilisierung des Westlichen Balkans liegen. Die Verhandlun-
gen über die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
der Europäischen Union mit Serbien, Montenegro und mit
Bosnien und Herzegowina könnten während der deutschen
Präsidentschaft abgeschlossen werden.

Die Europäische Union sollte im Rahmen der europäischen
Nachbarschaftspolitik ihren Gestaltungsspielraum nutzen
und den Partnerländern in ihrer Nachbarschaft ein attraktives
und breites Angebot der Zusammenarbeit zur Förderung von
Stabilität und Demokratie unterbreiten. Die deutsche Präsi-
dentschaft werde die Initiative ergreifen und konkrete Vor-
schläge zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftspolitik
vorlegen.

Parallel sollten die Partnerschaft mit Russland im Rahmen
der vier „Gemeinsamen Räume“ vertieft und die Verhand-
lungen über die Nachfolge des Partnerschafts- und Koopera-
tionsabkommens begonnen werden. Die deutsche Präsident-
schaft werde besonderes Augenmerk auf die strategisch
bedeutsame zentralasiatische Region richten. Mit der Verab-
schiedung einer Zentralasien-Strategie sollte die Europäi-
sche Union ihre Interessen und Ziele bestimmen. Der politi-
sche Dialog mit der Region solle ausgebaut werden.

Der deutsche Vorsitz werde sich für ein multilaterales Enga-
gement und ein aktives Krisenmanagement – insbesondere
durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den
Vereinten Nationen und der Europäischen Union – einsetzen.
Im Hinblick auf die Rüstungskontrolle sowie die nukleare
Nichtverbreitung gelte das strategische Interesse der weite-
ren Stärkung des multilateralen Regelwerks. Zur Stärkung
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
sowie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspoli-
tik (ESVP) sollten in allen Bereichen der Außenbeziehungen
der Europäischen Union Maßnahmen zur Verbesserung der
Kohärenz zwischen den Instrumenten der GASP und denen
der Europäischen Gemeinschaft beschlossen werden, zum
Beispiel im Bereich der Zusammenarbeit zwischen dem Ho-
hen Repräsentanten und der Kommission. Bei der Planung
und Durchführung von ESVP-Operationen solle die zivil-
militärische Koordinierung gestärkt werden, um die autono-
me Handlungsfähigkeit der ESVP zu verbessern. Schließlich
sollte die strategische Partnerschaft zwischen der Europäi-
schen Union und der NATO durch die Intensivierung des po-
litischen Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen
Einsatz und Fähigkeitenentwicklung ausgebaut werden.

Weiterhin strebe die deutsche Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union die Stärkung strategischer Partnerschaften
sowie eine aktive Außenwirtschaftspolitik an. Sie werde sich
für eine Stärkung der transatlantischen Beziehungen im po-
litischen und im wirtschaftlichen Bereich einsetzen und die
politische und wirtschaftliche Dimension der Beziehungen
zu Asien weiterentwickeln. Die Präsidentschaft werde im
Dialog mit den afrikanischen Partnern die EU-Afrika-Strate-
Raum der Sicherheit und Stabilität auszubauen. Die laufen-
den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien

gie im Interesse Europas an Frieden und stabiler Entwick-
lung in Afrika vorantreiben.

Drucksache 16/4453 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zur Stärkung des Handels und der internationalen Wettbe-
werbsfähigkeit Europas werde der deutsche Vorsitz die Be-
mühungen zur weiteren Öffnung der internationalen Märkte
für europäische Güter, Dienstleistungen und Investitionen
fortsetzen.

Die Europäische Union sei aufgerufen, ihren Beitrag zur nach-
haltigen Entwicklung, Armutsreduzierung und zur Erreichung
der Milleniums-Entwicklungsziele zu leisten. Handlungs-
leitende Elemente der deutschen Ratspräsidentschaft der
Europäischen Union seien – in engem Dialog mit der Zivilge-
sellschaft – die Umsetzung des Europäischen Entwicklungs-
konsenses, die Steigerung von Höhe, Wirksamkeit und Effizi-
enz der Zusammenarbeit, die Verbesserung der Kohärenz der
Gemeinschaftspolitiken im Interesse von Entwicklung sowie
die Stärkung der Rolle von Frauen im Entwicklungsprozess.

Wegen der Einzelheiten sowie des im Anhang der Unterrich-
tung befindlichen Konferenzkalenders für die Zeit der deut-
schen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union wird auf
die Drucksache 16/3680 verwiesen.

3. Beratungsverfahren – federführender Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Uni-
on hat die drei Anträge, den Entschließungsantrag und die Un-
terrichtung in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 beraten.

Im Rahmen einer kontinuierlichen Begleitung der Entwick-
lung der Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der deutschen
Ratspräsidentschaft der Europäischen Union haben die Aus-
schussmitglieder sich mehrfach über die von der Bundesre-
gierung ausgearbeiteten Zielsetzungen unterrichten lassen.
Das Arbeitsprogramm selbst wurde dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union am 13. Dezember
2006 durch Staatssekretär Reinhard Silberberg dargelegt.

In der 5. Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union am 8. Februar 2006 sagte der Bun-
desminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
zu, ein enges und intensives Verhältnis zum Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union – insbesonde-
re auch wegen der deutschen Ratspräsidentschaft der Euro-
päischen Union – zu pflegen. Zur Vorbereitung auf die Rats-
präsidentschaft Deutschlands vom 1. Januar bis 30. Juni
2007 sei dies unabdingbar. Entscheidend sei es, wie in Zu-
kunft mit dem Vertrag über die Verfassung für Europa umge-
gangen werde. Das Jahr 2006 und die Zeit der deutschen
Ratspräsidentschaft sollten dazu genutzt werden, mit den an-
deren Mitgliedstaaten zu diskutieren, um herauszufinden,
was diese als Grundsubstanz des Europäischen Verfassungs-
vertrages begreifen.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering,
erklärte in der 10. Sitzung des Ausschusses für die Angele-
genheiten der Europäischen Union am 5. April 2006, dass
Deutschland während der deutschen Ratspräsidentschaft der
Europäischen Union die Wiederbelebung des Verfassungs-
prozesses befördern wolle. Der Vertrag sei in Frankreich und
den Niederlanden gescheitert, weil die soziale Dimension in
Zweifel gezogen worden sei. Es seien die sozialpolitischen
Zusammenhänge, die dazu geführt hätten, dass Zweifel auf-
getreten seien. Es bestehe das Interesse, dass Europa einen
neuen Schwung gewinne.

kretär Reinhard Silberberg (Auswärtiges Amt) fest, dass mit
Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft der Europäi-
schen Union aus den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des
Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2006 insbesondere
Folgendes hervorzuheben sei: Hinsichtlich der Frage der
Zukunft des Vertrages über eine Verfassung für Europa habe
der Europäische Rat beschlossen, die Reflexionsphase zu
verlängern; es werde Aufgabe der deutschen Präsident-
schaft sein, in der ersten Jahreshälfte 2007 einen Bericht
zum weiteren Fortgang des Verfassungsprozesses vorzule-
gen. Mit der Zielvorgabe des Europäischen Rates vom Juni
2006, bis Ende 2008 den Prozess um den Europäischen Ver-
fassungsvertrag einer Entscheidung zuzuführen, werde zu-
gleich ein dynamisches Element des Prozesses gesetzt, um
innerhalb einer überschaubaren Frist Resultate erzielen zu
können. Dem Europäischen Rat im Juni 2007 unter deut-
schem Vorsitz solle ein informelles Treffen der Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Uni-
on am 25. März 2007 in Berlin – anlässlich des 50. Jahres-
tages der Unterzeichnung der Römischen Verträge – voraus-
gehen. In diesem Rahmen werde eine Erklärung zu den
europäischen Werten abgegeben. Diese Basisvorarbeit bilde
die Grundlage für eine Wiederbelebung des Verfassungs-
prozesses möglichst bis zum Ende der deutschen Ratspräsi-
dentschaft im Juni 2007.

In der 18. Sitzung des Ausschusses am 27. September 2006
stand die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland,
Dr. Angela Merkel, den Mitgliedern für eine Unterrichtung
über die geplanten Kernpunkte der deutschen Ratspräsident-
schaft der Europäischen Union zur Verfügung. Sie erklärte,
dass die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen
Union einen Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft
darstellen werde. In diesem Rahmen werde das Thema
„Nahost“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
eine wesentliche Rolle spielen. Ein weiteres Thema, dem
sich Deutschland im ersten Halbjahr 2007 annehmen werde,
stelle die ESVP dar. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
regte an, den Kontakt mit dem Parlament an dieser Stelle zu
intensivieren, um Deutschland als verlässlichen Partner im
internationalen Geschäft zu erhalten. Sie schlug vor, Aus-
schusssitzungen des Verteidigungsausschusses, des Aus-
schusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und des Auswärtigen Ausschusses abzuhalten, in denen der
Bundesminister der Verteidigung bzw. der Bundesminister
des Auswärtigen über den aktuellen Stand der internationa-
len Pläne der ESVP berichten sollten. Einen Kernpunkt der
deutschen Ratspräsidentschaft werde die Lissabon-Strategie
und ihre weitere Umsetzung darstellen. Die Bundesregie-
rung beabsichtige, in diesem Rahmen das Vorhaben „bessere
Rechtsetzung“ in den Mittelpunkt zu stellen. Das Euro-
päische Parlament habe seine Bereitschaft signalisiert, sich
dieser Diskussion anzunehmen. Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel erklärte, sie sehe einen weiteren wichtigen Schwer-
punkt der deutschen Ratspräsidentschaft der Europäischen
Union in der Durchsetzung des europäischen Binnenmark-
tes. Im Jahr 2007 stehe der Wegfall des Briefmonopols in
Deutschland bevor und dieser Vorgang müsse von entspre-
chenden Aktivitäten auf Ebene der Europäischen Union
flankiert werden. Es dürfe nicht zu einseitig nationalen Be-
schlüssen kommen, ohne den Binnenmarkt in der Europäi-
In der 14. Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union am 28. Juni 2006 stellte Staatsse-

schen Union entsprechend anzugleichen und damit ver-
gleichbare Wettbewerbssituationen zu schaffen. Als weiteres
Kernthema der deutschen Ratspräsidentschaft der Europäi-

scher Sicht, nicht jedoch für die Zukunft. Da der Verfas-
sungsvertrag wesentlich mit der Zukunft und dem Selbstver-
ständnis Europas verknüpft sei, müsse er Eingang in die
Erklärung finden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel lobte
in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Europäischen
Rates im Juni 2006, einen Zeitkorridor von Juni 2007 bis
Ende 2008 zu definieren, während dessen sich der Druck auf
den Verfassungsprozess bis hin zu einer Entscheidung auf-
bauen solle. Sie machte darauf aufmerksam, dass politische
Probleme in der Regel nicht zu einem frühen Zeitpunkt, son-
dern erst bei drängender Notwendigkeit einer Entscheidung
gelöst würden. Aus diesem Grund rate sie den Befürwortern
des Verfassungsvertrages, ihre Positionen nicht zum Preis
des kleinsten gemeinsamen Nenners frühzeitig aufzugeben,
sondern vielmehr einen vorbereitenden Schritt der deutschen
Ratspräsidentschaft hin zu einer Entscheidungsfindung zu
akzeptieren, der den Prozess aber auf einen guten Weg brin-
gen werde. Ferner wies Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
auf die Zusammenhänge zwischen der Ratspräsidentschaft
der Europäischen Union und der Präsidentschaft der G8
Deutschlands im Jahr 2007 hin und stellte in diesen Rahmen
das Thema „Klimaschutz“. Aus ihrer Sicht müsse die Euro-
päische Union im „Nach-Kyoto-Prozess“ geschlossen und
ambitioniert auftreten.

In der 21. Ausschusssitzung – einer gemeinsamen Sitzung
mit der Délégation pour l’Union Européenne der Französi-
schen Nationalversammlung – am 8. November 2006 wurde
über die Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft der
Europäischen Union beraten. Im Mittelpunkt stand hierbei
die Ausgestaltung der Nachbarschaftspolitik der Europäi-
schen Union. Staatsminister Günter Gloser (Auswärtiges
Amt) erklärte, es sei der Frage nachzugehen, wie mit den
Ländern verfahren werden solle, deren Beitritt zur Europäi-
schen Union nicht auf der Tagesordnung stehe beziehungs-
weise für die es nie einen Beitritt geben werde. Die qualita-
tive Ausgestaltung des Instruments der Europäischen
Nachbarschaftspolitik sei entscheidend. Der Europäische
Rat am 14. und 15. Dezember 2006 werde der Bundesregie-
rung den Auftrag geben, im Rahmen der deutschen Ratsprä-
sidentschaft der Europäischen Union im ersten Halbjahr
2007 die Europäische Nachbarschaftspolitik fortzuentwi-
ckeln. Viele Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Euro-
päischen Union hätten ein Interesse an engen Bindungen zu

desregierung sowie in der 26. Sitzung am 17. Januar 2007
durch den Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister
Dr. Thomas de Maizière, über die gemeinsame Sitzung des
Bundeskabinetts mit den Mitgliedern der Europäischen
Kommission zum Auftakt der deutschen Ratspräsidentschaft
der Europäischen Union am 9. Januar 2007 unterrichten.

In der 27. Ausschusssitzung am 31. Januar 2007 konkreti-
sierte zudem der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, die umweltpoliti-
schen Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft der
Europäischen Union. Er erklärte, dass die Themen Energie-
politik und Klimaschutz zu den Schwerpunkten der deut-
schen Ratspräsidentschaft zählten. Diese werde ihr besonde-
res Augenmerk auf die Steigerung der Energieeffizienz, die
Senkung des CO2-Ausstoßes, den Ausbau erneuerbarer
Energien sowie die Stärkung des Klimaschutzes richten und
auf die Verabschiedung eines ambitionierten Aktionsplans
Energie beim Europäischen Rat im März 2007 hinwirken.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael
Glos, stand den Ausschussmitgliedern in der 28. Sitzung am
28. Februar 2007, die den Themenschwerpunkt „Energie und
Binnenmarkt“ hatte, für ein Gespräch und eine Vorschau auf
den Europäischen Rat am 8./9. März 2007, dem ersten unter
deutschem Vorsitz, der traditionell der Lissabon-Strategie
gewidmet ist, zur Verfügung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 28. Sitzung am 28. Februar 2007 den An-
trag auf Drucksache 16/3808 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, den Antrag auf
Drucksache 16/3832 mit den Stimmen der Mitglieder der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, den Ent-
schließungsantrag auf Drucksache 16/3796 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. ab-
gelehnt, den Antrag auf Drucksache 16/3327 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt sowie die Unterrichtung durch die Bundesregierung
auf Drucksache 16/3680 zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 28. Februar 2007

Gunther Krichbaum
Berichterstatter

Axel Schäfer (Bochum)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4453

schen Union wertete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
den Europäischen Verfassungsvertrag. Mit dem 25. März
2007 falle der 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römi-
schen Verträge in die Zeit des deutschen Ratsvorsitzes,
anlässlich dessen von Deutschland wegweisende Aussagen
erwartet würden. Über die Art und Weise der Ausarbeitung
dieser Erklärung herrsche allerdings Uneinigkeit: Einigkeit
bestehe hinsichtlich der Begründung Europas aus histori-

den angrenzenden Ländern, für die ein Beitritt zur Europäi-
schen Union nicht in Frage komme.

Darüber hinaus ließen sich die Mitglieder des Ausschusses
für die Angelegenheiten der Europäischen Union in der
25. Sitzung am 13. Dezember 2006 durch Staatssekretär
Reinhard Silberberg (Auswärtiges Amt) über die Themen-
schwerpunkte des Präsidentschaftsprogramms der Bun-
Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

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