BT-Drucksache 16/4449

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/4010- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/946- Fördergesetz für Dieselrußpartikelfilter baldmöglichst vorlegen

Vom 28. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4449
16. Wahlperiode 28. 02. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/4010 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton
Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/946 –

Fördergesetz für Dieselrußpartikelfilter baldmöglichst vorlegen

A. Problem

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

Wissenschaftliche Studien legen nahe, dass Partikelemissionen aus Dieselfahr-
zeugen zu einer signifikanten Erhöhung der Mortalität beitragen. Insbesondere
in Ballungsgebieten und Städten mit einer schwierigen topographischen Lage
bestehen erhebliche Probleme, die Grenzwerte der Zweiundzwanzigsten Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzuhalten.
Die Reduktion von Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist dringend gebo-
ten. Die Partikelbelastung durch Personenkraftwagen mit Dieselmotor kann ef-
fizient reduziert werden, indem im Verkehr befindliche Fahrzeuge mit moder-
ner Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden. Vordringlich ist daher die
Nachrüstung von Altfahrzeugen.

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –
Vor dem Hintergrund der wissenschaftlich erwiesenen Schädlichkeit von Par-
tikelemissionen vor allem des Straßenverkehrs und der anhängigen Klagever-
fahren wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaubemission muss aus
dem Straßenverkehrsbereich ein Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte der
Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Ballungszentren erbracht werden.

Drucksache 16/4449 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

Die Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes werden geändert, um steuer-
liche Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in
Personenkraftwagen mit Dieselmotor zu schaffen, damit von diesen deutlich
geringere gesundheitliche Gefährdungen und Belastungen für die Umwelt
ausgehen. Nachgerüstete im Verkehr befindliche Fahrzeuge werden befristet
steuerbefreit, während nicht nachgerüstete zugelassene Fahrzeuge und Neu-
fahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse
(0,005 g/km) nicht einhalten, erhöht besteuert werden.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –

Ein Gesetz zur steuerlichen Förderung des Partikelfilters in Dieselfahrzeugen
soll die Nachrüstung in Abhängigkeit vom Wirkungsgrad des Filtersystems mit
250 bis 600 Euro über die Kfz-Steuer fördern sowie nicht nachgerüstete Fahr-
zeuge mit einer erhöhten Kfz-Steuer belasten. Für den Fall, dass die Selbst-
verpflichtung der Automobilindustrie, ab 2008 nur noch Dieselfahrzeuge mit
Partikelfilter auszuliefern, nicht eingehalten wird, sollen ordnungspolitische
Maßnahmen ergriffen werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

Keine

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –

Keine

D. Kosten

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

a) Kosten für die öffentlichen Haushalte

Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand.

Für die Haushalte der Länder werden sich in den Kassenjahren 2007 bis 2011
folgende Auswirkungen ergeben:

Vollzugsaufwand

In der Steuerverwaltung der Länder fällt durch die Umstellung auf das ge-

Steuermehr- (+)/-mindereinnahmen (–) in Mio. EUR in den Kassenjahren

2007 2008 2009 2010 2011

–95 –10 • +55 +30
änderte Gesetz im Bereich der Automation ein geringer Mehraufwand an.

Der Vollzugsaufwand ist nicht bezifferbar.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4449

b) Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen
keine zusätzlichen Kosten. Förderbedingte Einzelpreisänderungen können
nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere
auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –

Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen der mit der Vorlage an-
gestrebten Maßnahmen sind in dem Antrag nicht beziffert. Es wird jedoch be-
nannt, dass die Aufwendungen für die Förderung der Nachrüstung zum einen
Teil von der höheren Belastung für nicht nachgerüstete Fahrzeuge und zum
anderen Teil durch den weiter wachsenden Anteil von Dieselfahrzeugen aus-
geglichen werde.

Drucksache 16/4449 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4010 unverändert anzunehmen.

b) den Antrag auf Drucksache 16/946 abzulehnen.

Berlin, den 28. Februar 2007

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Patricia Lips
Berichterstatterin

Ingrid Arndt-Brauer
Berichterstatterin

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

den.
wert von 0,005 g/km für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge den
EU-Mitgliedstaaten europarechtlich die Möglichkeit ein-
Zur Gewährung eines technikneutralen Anreizes statt der
Förderung bestimmter Techniken gibt der Gesetzentwurf
vor, dass gemäß der in der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung für die Nachrüstung definierten Partikelminde-

räume, steuerliche Anreizsysteme zu etablieren. Neben den
ökologischen und gesundheitspolitischen Potentialen, vor
allem der Nachrüstung von Filtertechnologie in Altfahr-
zeuge, stellt der Antrag die konjunkturellen Auswirkungen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4449

Bericht der Abgeordneten Patricia Lips, Ingrid Arndt-Brauer und
Dr. Volker Wissing

1. Verfahrensablauf

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung in seiner 76. Sitzung am 18. Januar 2007 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur
Mitberatung überwiesen. Dem Haushaltsausschuss wurde
der Gesetzentwurf gemäß § 96 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages überwiesen. Die Ausschüsse für
Wirtschaft und Technologie, für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit haben ihre Voten in ihren Sitzungen am 28. Fe-
bruar 2007 abgegeben. Der Finanzausschuss hat die Vor-
lagen in seinen Sitzungen am 17. Januar 2007 und abschlie-
ßend am 28. Februar 2007 beraten.

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner 35. Sitzung am
11. Mai 2006 dem Finanzausschuss zur federführenden Be-
ratung sowie dem Ausschuss für Gesundheit, dem Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit so-
wie dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat sein Votum in seiner Sitzung
am 28. Juni 2006, die Ausschüsse für Gesundheit, für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung sowie für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit in ihren Sitzungen am 28. Fe-
bruar 2007 abgegeben. Der Finanzausschuss hat die Vor-
lagen abschließend in seiner Sitzung am 28. Februar 2007
beraten.

2. Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

Bezug nehmend auf die herrschende wissenschaftliche Auf-
fassung, dass Partikelemissionen aus Dieselmotoren zu
einer signifikanten Erhöhung der Sterblichkeit führen kön-
nen, beabsichtigt die Bundesregierung mit diesem Gesetz-
entwurf, die Nachrüstung von Partikelminderungstechnik in
Personenkraftwagen mit Dieselmotoren, die bis zum
31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit
zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009
entsprechend nachgerüstet werden, zu fördern. Hiermit soll
die Einhaltung der Grenzwerte der Zweiundzwanzigsten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes, die seit 1. Januar 2005 gelten, erreicht wer-

steuer bis zu einem Betrag von 330 Euro erfolgt. Dieser Be-
trag soll etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten abdecken.
Neben Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und den
Rückhaltegrad der Partikelminderungstechnik legen die
Partikelminderungsstufen und -klassen den Emissions-
grenzwert fest, ab dem eine Steuerbefreiung möglich ist
(z. B. 0,050 g Partikelmasse je Kilometer entspricht der Par-
tikelminderungsstufe PM 1). Eine Differenzierung nach
unterschiedlichen Partikelminderungsklassen ist nicht vor-
gesehen. Die Feststellung der technischen Voraussetzung er-
folgt durch die Zulassungsbehörde.

Für nicht entsprechend nachgerüstete Personenkraftwagen
mit Selbstzündungsmotoren und solche, die mangels aus-
reichend wirksamer Technik nicht den Grenzwert von
0,005 g Partikelmasse je Kilometer einhalten, wird vom
1. April 2007 bis zum 31. März 2011 (vier Jahre) eine um
1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter erhöhte Kraftfahrzeug-
steuer erhoben. Oldtimer sind wegen der häufigen tech-
nischen Unmöglichkeit der Nachrüstung von Partikelemis-
sionsminderungstechnik und rote Kennzeichen wegen der
ständig wechselnden Fahrzeuge, mit denen die Kennzeichen
genutzt werden, von der Regelung ausgenommen.

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –

Der Deutsche Bundestag soll mit Bezug auf einen entspre-
chenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27. Mai
2005, dem der Bundesrat nicht zugestimmt hatte (Bundes-
ratsdrucksache Nr. 394/05 vom 8. Juli 2005), auf den Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
15. Juni 2005 (Bundestagsdrucksache Nr. 15/5687) sowie
auf den Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD vom
11. November 2005 die Bundesregierung auffordern, die
rasche Nachrüstung von Altfahrzeugen und die Ausstattung
von Neufahrzeugen mit innovativer Filtertechnologie durch
befristete Steuerbefreiungen differenziert nach dem Wir-
kungsgrad zu fördern und gegebenenfalls ordnungspoli-
tische Maßnahmen zu ergreifen, falls ab 2008 weiterhin
Neufahrzeuge ohne Filtertechnologie von der Automobilin-
dustrie ausgeliefert werden. Die Nachrüstung von Vollfiltern
bzw. so genannten geschlossenen Filtern, die einen Partikel-
grenzwert von 0,005 g/km einhalten, solle mit 600 Euro, die
Nachrüstung von Teilfiltern bzw. so genannten offenen Fil-
tern, die die Minderungsstufen PM 1 bis PM 4 der Anlage
XXVI, Nr. 2.1, STVZO einhalten, mit 250 Euro über die
Kfz-Steuer gefördert werden. Die technischen Vorausset-
zungen seien mit einem breiten Angebot moderner Partikel-
filtertechnologie genauso gegeben, wie die Europäische
Kommission mit ihrem Vorschlag für einen Partikelgrenz-
rungsstufen und der zu definierenden Partikelminderungs-
klassen eine einheitliche Befreiung von der Kraftfahrzeug-

insbesondere für mittelständische Betriebe und die An-
reizwirkung auf die Automobilhersteller in den Mittelpunkt.

Drucksache 16/4449 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember
2006 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlos-
sen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/4010 keine Einwendungen zu erheben.

4. Anhörung

Der Finanzausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 31. Januar
2007 zu beiden Vorlagen eine öffentliche Anhörung durch-
geführt. Dabei hatten folgende Einzelsachverständige, Ver-
bände und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme:

– Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC)

– Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND),
Dr. Werner Reh

– Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte

– Deutsche Umwelthilfe, Jürgen Resch

– Emitec – Gesellschaft für Emissionstechnologie mbH,
Wolfgang Maus

– HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

– Verband der Automobilindustrie e. V. (VdA)

– Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD), Gerd Lottsiepen

– Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatung
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

5. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a – Drucksache 16/4010 –

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP.

Zu Buchstabe b – Drucksache 16/946 –

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt die Ablehnung
des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen aller Fraktionen empfohlen, den An-
trag für erledigt zu erklären.

Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Ablehnung des An-
trags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

6. Empfehlung des federführenden Ausschusses

Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf Drucksache 16/4010 unverändert anzuneh-
men. Die Empfehlung erfolgte mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP,
den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache Nr. 16/946 abzulehnen.

Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass der vor-
gelegte Gesetzentwurf den bereits im Koalitionsvertrag ver-
einbarten umwelt- und haushaltspolitischen Zielen, die
Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern auf-
kommensneutral steuerlich zu fördern, entspreche. Bezüg-
lich dieser Ziele würden die Positionen aller Fraktionen
nahe beieinander liegen, weshalb die Gesetzesinitiative
nahezu unumstritten sei.

Bei der öffentlichen Anhörung sei zum Ausdruck gekom-
men, dass alle Sachverständigen den Gesetzentwurf trotz
mitunter gegensätzlicher Grundeinstellungen in ähnlicher
Weise befürworteten. Die angestrebte Bonus-/Malusrege-
lung entfalte die gewünschte Lenkungswirkung. Dies werde
auch dadurch deutlich, dass bereits die bloße Ankündigung
des Gesetzes zu einer Vielzahl von Anmeldungen für die
Nachrüstung eines Rußpartikelfilters bei den Werkstätten
geführt habe.

Außerdem begrüßten die Koalitionsfraktionen die in der
öffentlichen Anhörung zum Ausdruck gekommene Bereit-
schaft zur Gewährung von Rabatten beim Verkauf von Die-
selrußpartikelfiltern an Menschen mit Behinderung und bit-
ten die Bundesregierung, sich gegenüber den Dieselruß-
partikelfilterherstellern für die Gewährung eines solchen
Rabatts einzusetzen.

Des Weiteren hoben die Koalitionsfraktionen hervor, dass
das Gesetz eine deutliche Förderung des Mittelstandes so-
wie eine dringend notwendige Verbesserung der aktuellen
Feinstaub-Problematik darstelle und deshalb umgehend ver-
abschiedet werden müsse, damit seine umwelt- und wirt-
schaftspolitische Wirkung zur Entfaltung komme. Darüber
hinaus sei der Gesetzgebungsprozess nach der langen Phase
einer Abstimmung mit den Ländern nun zügig abzuschlie-
ßen, um Planungssicherheit zu schaffen.

Die Fraktion der FDP wandte sich bei den Ausschuss-
beratungen grundsätzlich gegen die sowohl mit dem Gesetz-
entwurf als auch dem Antrag verbundene weitere Bürokrati-
sierung des Steuerrechts. Außerdem kritisierte sie unter Be-
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den

zugnahme auf die öffentliche Anhörung, dass mit diesem
Gesetz im Ergebnis eine Steuererhöhung vorgenommen

Abgasen filtern würden, wäre ein doppelt so hoher finan-
zieller Anreiz zur Nachrüstung dieser Technologie statt der
offenen Filtersysteme notwendig gewesen. Bezug nehmend
auf die Äußerungen der Fraktion der FDP betonte die Frak-
tion DIE LINKE., dass sie eine Umlegung der Kfz-Steuer
auf die Mineralölsteuer nicht befürworte.

Obwohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit
ihrem eigenen Antrag sehr viel weiter reichende und sehr viel
stärker differenzierte Vorschläge unterbreitet habe, spreche
auch sie sich für den umgehenden Abschluss des Gesetzge-
bungsverfahrens aus. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehe aber
weiterhin, dass die finanzielle Förderung der Nachrüstung
nicht nach Teil- und Vollfiltersystemen differenziere. Da kein
steuerlicher Malus für Neuwagen ohne Vollfilter eingeführt
werde, sei außerdem zu kritisieren, dass sich die Industrie mit
einer ökologisch zweitklassigen Technologie durchgesetzt
habe. Darüber hinaus halte es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN aber für notwendig, zu einem späteren Zeitpunkt
über ein emissionsabhängiges Kfz-Steuer-Modell, wie es in
den letzten Wochen diskutiert worden sei, bzw. über die Um-
legung der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer zu beraten.

Die Bundesregierung wies den Einwand der Fraktion der
FDP zurück, dass mit dem Gesetzentwurf Menschen mit
Behinderung diskriminiert würden. Vielmehr werde analog
der Regelung verfahren, wie sie bei der Einführung des Ka-

auch technische Aspekte insbesondere bezüglich der Schad-
stoffemission älterer Fahrzeuge eingehend geprüft werden.

Der Petitionsausschuss hat dem federführenden Finanzaus-
schuss eine Bürgereingabe übermittelt, in der der Petent die
Erhöhung der Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge um 1,20 Euro
je angefangene 100 ccm Hubraum auch für Fahrzeuge, bei
denen aus technischen Gründen kein Rußfilter nachgerüstet
werden kann, beanstandet. Nach § 109 der Geschäftsord-
nung hat der Petitionsausschuss um Stellungnahme zu dem
Anliegen nachgesucht. Der Finanzausschuss hat die Petition
in seine Beratungen einbezogen. Die von dem Petenten vor-
geschlagene Änderung hat der Ausschuss im Ergebnis nicht
nachvollzogen. Im Einzelnen haben die Koalitionsfraktio-
nen hierzu darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetzentwurf
beabsichtigt sei, nicht nachgerüstete Dieselfahrzeuge zu-
sätzlich zu belasten. So solle ein Anreiz geschaffen werden,
die Feinstaubemissionen des Fahrzeugs entweder durch
Nachrüstung eines Filters oder durch Kauf eines neuen Kfz
erheblich zu reduzieren. Um jedoch keine unbilligen Härten
für Fahrzeughalter entstehen zu lassen, sehe der Gesetz-
geber von Ge- und Verboten zur Nachrüstung bzw. der Still-
legung von Dieselfahrzeugen ab. Vielmehr belaste er statt-
dessen lediglich nicht nachgerüstete Fahrzeuge, was im
Hinblick auf deren vergleichsweise geringere Anzahl im Er-
gebnis einer Abwägung hingenommen werden müsse.

Berlin, den 28. Februar 2007

Patricia Lips
Berichterstatterin

Ingrid Arndt-Brauer
Berichterstatterin

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/4449

werde. Es sei auch deutlich geworden und zu kritisieren,
dass die Förderungspraxis über einen befristeten Steuer-
erlass zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
führt und diese – weil steuerbefreit – gar keine steuerliche
Förderung erfahren. Darüber hinaus merkt die Fraktion der
FDP an, dass es grundsätzlich notwendig sei, die Kfz-Steuer
vollständig abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzu-
legen, um nicht länger die potentielle, sondern die tatsäch-
liche Umweltbelastung durch Kraftfahrzeuge zu besteuern.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte ausdrücklich, die
Nachrüstung von Partikelfiltern über steuerliche Anreize
statt über Ge- und Verbotspolitik zu fördern. Sie kritisierte
aber die im Gesetzentwurf fehlende Differenzierung zwi-
schen offenen und geschlossenen Filtersystemen. Wegen
der etwa doppelt so hohen Nachrüstkosten geschlossener
Filtersysteme, die aber Rußpartikel fast vollständig aus den

talysators von der von CDU/CSU und FDP getragenen Bun-
desregierung angewandt wurde. Dies beinhalte, dass eine
Förderung nur dann erfolge, wenn ansonsten keine Steuer-
befreiung vorliege, was aber keine Diskriminierung dar-
stelle. Jede andere Lösung hätte wegen der dann notwendi-
gen Auszahlung der Förderung wiederum zu einem erheb-
lichen Bürokratieaufbau geführt, der, wie ebenfalls von der
Fraktion der FDP angemerkt, zu vermeiden sei.

Bezüglich der aktuell diskutierten Umstellung der Kfz-
Steuer wandte die Bundesregierung ein, dass die mit dem
vorgelegten Gesetzentwurf beabsichtigte Verminderung von
Rußpartikelemissionen nach Übereinstimmung aller Betei-
ligten jetzt regelungsfähig sei. Der Gesetzgeber sei deshalb
gut beraten, der Regelung jetzt Gesetzeskraft zu verleihen.
Vor einer weitergehenden Diskussion müssten dann sowohl
das Angebot des Steuertauschs der Länderfinanzminister als

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