BT-Drucksache 16/4424

Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich durchsetzen

Vom 28. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4424
16. Wahlperiode 28. 02. 2007

Antrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Cornelia
Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter,
Markus Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Renate Künast,
Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich
durchsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber hat sich als nicht ausreichend
erwiesen, um eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer
Handys durchzusetzen. Der Weg, die Hersteller von Mobilfunkgeräten, über das
Umweltzeichen „Blauer Engel“ zur Kennzeichnung strahlungsarmer Handys zu
bewegen, ist gescheitert.

Die Mobilfunktechnologie erfährt eine zunehmende Verbreitung in der Bevöl-
kerung und hat sich in der Wirtschaft zum unverzichtbaren Innovationsträger
für Deutschland und Europa entwickelt. In der Öffentlichkeit stehen die mög-
lichen gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im
Mittelpunkt. Im Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes ist es wichtig,
die Feldexposition der Bevölkerung generell zu minimieren.

Im Bericht der Strahlenschutzkommission „Grenzwerte und Vorsorgemaßnah-
men zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern – Empfeh-
lungen der Strahlenschutzkommission“ wird darauf hingewiesen, dass unter
dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes besonders die End-
geräte mobiler Telekommunikation und damit auch die Mobiltelefone zu be-
trachten seien. Dem jüngsten Jahresbericht der Bundesnetzagentur ist zu ent-
nehmen, dass die Zahl der Mobiltelefone in den letzten Jahren weiter gestiegen
ist. So gab es Ende 2005 in Deutschland rund 79,2 Millionen Mobilfunkteilneh-
mer. Den Mobilfunkgeräten nehmen somit eine entscheidende Rolle ein, um
die generelle Belastung der Bevölkerung zu minimieren.

Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sollten Mobilfunkgeräte hinsicht-
lich ihrer Strahlungsintensität so gekennzeichnet werden, dass der Kunde vor
der Kaufentscheidung die höchstmögliche spezifische Absorptionsrate (SAR)

des Geräts in Erfahrung bringen kann. Die Mobilfunkbetreiber haben in ihrer
freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung aus dem Jahr
2001 zugesagt, verstärkt Handys mit niedriger Strahlungsintensität anzubieten
und die entsprechende Kundeninformation bereitzustellen sowie bei den Her-
stellern darauf zu drängen, verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert auf den
Markt zu bringen und ein Qualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem
SAR-Wert zu entwickeln.

Drucksache 16/4424 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Am 14. Juni 2002 hat die Jury Umweltzeichen die Grundlagen für die Vergabe
des Umweltzeichens Blauer Engel an strahlungsarme Mobilfunktelefone be-
schlossen. Wie aus einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 16/3757) hervorgeht, trägt kein auf dem Markt befind-
liches Mobiltelefon dieses Kennzeichen, obwohl laut regelmäßiger Erhebung
des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand Dezember 2006) fast 31 Prozent der
noch produzierten Geräte das Kriterium eines SAR-Wertes von höchstens 0,6
Watt/kg einhalten. Dieses vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vorgeschlagene Umweltzeichen wird von den Handyher-
stellern laut Auskunft der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt (vgl. Unter-
richtung der Bundesregierung über den zweiten Bericht der Bundesregierung
über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglich-
keiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche
Auswirkungen, Bundestagsdrucksache 16/1791). Eine Kennzeichnung allein
mit dem SAR reicht aber nicht aus, Vorbild kann eine Klassifizierung sein, wie
sie derzeit beispielsweise bei der so genannten weißen Ware – also z. B. Kühl-
schränken – üblich ist.

Aus der Erhebung des Bundesamtes für Strahlenschutz geht auch hervor, dass
sich die Anzahl der Geräte (ohne Auslaufmodelle), die dieses Kriterium einhal-
ten, vom Jahre 2002 (21,37 Prozent) bis März 2005 (33,81 Prozent) stetig ge-
stiegen und seit dem bis Dezember 2006 (30,54 Prozent) wieder zurückgegan-
gen ist. Diese Entwicklung deutet auf ein Scheitern des zweiten wichtigen
Bestandteiles der freiwilligen Selbstverpflichtung im Bereich der Strahlenmini-
mierung von Mobilfunktelefonen hin.

In dem Jahresgutachten 2005 zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflich-
tung der Mobilfunkbetreiber (Herausgeber: Deutsches Institut für Urbanistik)
wird festgestellt, dass keine zufrieden stellende Lösung erkennbar ist. Es wer-
den weitere Initiativen gefordert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um schnellstmöglich eine
verbraucherfreundliche Klassifizierung der Strahlungsintensität von Mobiltele-
fonen durchzusetzen. Hierfür muss eine geeignete Klassifizierung deutlich
sichtbar auf den Geräten und der Verpackung angebracht sowie integraler Be-
standteil der Verkaufsinformation werden.

Berlin, den 28. Februar 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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