BT-Drucksache 16/4321

Denkmalschutz und Gebäudesicherheit

Vom 13. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4321
16. Wahlperiode 13. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Denkmalschutz und Gebäudesicherheit

Denkmale sind Botschafter der Vergangenheit und Teil des kulturellen Erbes
der Völker. Konservierung und Restaurierung von Baudenkmalen dienen des-
halb nicht nur der Erhaltung und Erschließung des jeweiligen Gebäudes, son-
dern auch der Bewahrung kulturgeschichtlicher Zeugnisse. Sie sind aber auch
Orte zeitgenössischer Begegnung und Kultur. Das stellt für die Eigentümer
dieser Baudenkmale eine große Herausforderung dar. Nicht selten sind sie mit
dieser Aufgabe sowohl fachlich als auch finanziell überfordert. Da es im Inte-
resse des Staates ist, die Denkmale im ganzen Reichtum ihrer Authentizität zu
bewahren, zu nutzen und an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben,
hat auch er Verantwortung zu ihrem Erhalt zu übernehmen.

Aber gerade wegen der Bedeutung von Denkmalen für die Kulturgeschichte
gibt es seitens der Zivilgesellschaft großes Interesse, Verantwortung zu über-
nehmen und sich ehrenamtlich für den Denkmalschutz zu engagieren. In den
Niederlanden besteht beispielsweise seit mehr als dreißig Jahren die „Monu-
mentenwacht Nederland“, welche inzwischen mehr als 17 000 Gebäude denk-
malpflegerisch betreut. Auch in anderen Staaten engagieren sich zahlreiche
Initiativen für einen nachhaltigen Denkmalschutz, die ihre Aufgabe nicht nur in
der aufwändigen Gebäudesanierung sehen, sondern auch die denkmalpflegeri-
sche Bausubstanz in regelmäßigen Abständen kontrollieren und durch ein
Frühwarnsystem für kleinere Schäden zu ihrem Erhalt beitragen. Sie stehen
Denkmaleigentümern beim schonenden Erhalt ihrer Gebäude aktiv und be-
ratend zur Seite und versuchen so, dem langsamen und vielfach unbemerkten
Verfall der kulturhistorischen Bauwerke mit präventiven Maßnahmen entgegen-
zuwirken.

Auch in Deutschland existieren funktionierende Initiativen in diesem Bereich,
wie der Monumentendienst in Niedersachsen, die Denkmalwacht Brandenburg-
Berlin e. V., die Denkmalwacht Baden-Württemberg e. V., die Bauwacht e. V.
für Nordrhein-Westfalen und der Altbau- und Denkmalservice e. V. für Hessen
und Sachsen-Anhalt. Seit August 2005 arbeiten diese Vereine in der Bundes-
arbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste in
Deutschland (BAUDID) zusammen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Engagement verschie-
dener regionaler bzw. landesweit aktiver Initiativen im Denkmalschutz und
ihrer Dachvereinigung, der Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denk-
mal- und Altbauinspektionsdienste in Deutschland (BAUDID) ein, und wie
bewertet sie es?

Drucksache 16/4321 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Plant die Bundesregierung, diese Initiativen in Zukunft in ihre Konzepte
zum Denkmalschutz stärker einzubeziehen und zu unterstützen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Denkmalschutz-Konzepte in den
europäischen Nachbarstaaten – beispielsweise in den Niederlanden, Groß-
britannien und Belgien?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die kulturtouristische und wirtschaftli-
che Bedeutung der Denkmale in Deutschland?

Welche Untersuchungen und Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung
vor?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Denkmalschutzgesetze der Länder
bezüglich des tatsächlichen und rechtlichen Schutzes der Denkmale in
Deutschland?

Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene
im Bereich des Denkmalschutzes?

6. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird die Bundesregierung künftig im
Denkmalschutz setzen?

7. Welche Konsequenzen für den Denkmalschutz hat die Bundesregierung
aus dem letzten Bundesbauschadensbericht aus dem Jahr 1995 gezogen,
und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden wurden begonnen
bzw. abgeschlossen?

8. In welchen Bereichen des Denkmalschutzes plant die Bundesregierung,
sich in den kommenden Jahren gegebenenfalls stärker zu engagieren, und
in welcher Form?

9. Mit welchen Programmen unterstützt die Bundesregierung den Denkmal-
schutz in Deutschland, und welche Kofinanzierungen sind hier jeweils vor-
gesehen?

10. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, einen neuen, aktualisierten
Bundesbauschadensbericht in Auftrag zu geben?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz?

12. Was will die Bundesregierung unternehmen, um den notwendigen Ausbau
der erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung auch
unter den denkmalschützerischen Belangen zu realisieren, in Anbetracht
dessen, dass der Denkmalschutz in den Aufgabenbereich der Länder fällt,
und viele örtliche Denkmalschutzbehörden den Ausbau erneuerbarer Ener-
gien in seinen Möglichkeiten stark behindern?

Berlin, den 13. Februar 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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