BT-Drucksache 16/4276

zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Rainder Steenblock, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/1670- Verstöße gegen FFH-Richtlinie umgehend abstellen

Vom 2. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4276
16. Wahlperiode 02. 02. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Rainder Steenblock,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1670 –

Verstöße gegen FFH-Richtlinie umgehend abstellen

A. Problem

In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 in der
Rechtssache C-98/03 werden Vertragsverletzungen der Bundesrepublik
Deutschland gegen die Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) festgestellt. Vor
diesem Hintergrund soll die Bundesregierung durch den Antrag u. a. aufgefor-
dert werden, die vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Verstöße der Bun-
desrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 6 Abs. 3 sowie
den Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie umgehend abzustellen und dafür Sorge
zu tragen, dass die Bundesländer ihren Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie
nachkommen und ihre Landesgesetzgebung an die Vorgaben des Europäischen
Gerichtshofes anpassen sowie ihre landesgesetzlichen Regelungen der EU-
Kommission zur Notifizierung vorlegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/4276 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1670 abzulehnen.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Josef Göppel
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

sondere werde die Bundesregierung gebeten, dafür Sorge
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

zu tragen, dass die Bundesländer ihre landesgesetzlichen
Regelungen der EU-Kommission zur Notifizierung vor-
legen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4276

Bericht der Abgeordneten Josef Göppel, Dirk Becker, Angelika Brunkhorst,
Lutz Heilmann und Undine Kurth (Quedlinburg)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/1670 wurde in der 58. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 20. Oktober 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags

In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar
2006 in der Rechtssache C-98/03 werden Vertragsverlet-
zungen der Bundesrepublik Deutschland gegen die Richt-
linie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) festgestellt. Vor diesem
Hintergrund soll die Bundesregierung durch den Antrag u. a.
aufgefordert werden, die vom Europäischen Gerichtshof
festgestellten Verstöße der Bundesrepublik Deutschland ge-
gen ihre Verpflichtungen aus Artikel 6 Abs. 3 sowie den
Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie umgehend abzustellen
und dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesländer ihren Ver-
pflichtungen aus der FFH-Richtlinie nachkommen und ihre
Landesgesetzgebung an die Vorgaben des Europäischen Ge-
richtshofes anpassen sowie ihre landesgesetzlichen Regelun-
gen der EU-Kommission zur Notifizierung vorlegen. Ferner
beinhaltet der Antrag die Aufforderung an die Bundesregie-
rung, bei der Neuordnung des föderalen Systems der Bundes-
republik Deutschland darauf zu achten, dass die einheitliche,
widerspruchsfreie und europarechtskonforme Umsetzung
europäischer Richtlinien auf allen staatlichen Ebenen sicher-
gestellt wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 16/1670 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimme eines Mitglieds der Frak-
tion DIE LINKE. und gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung eines
Mitglieds der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 16/1670 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU gab zu bedenken, dass
der Antrag nicht mehr dem aktuellen Stand der Entwick-
lung entspreche, da die Bundesregierung inzwischen den
beanstandeten Vertragsverletzungen Rechnung getragen
habe.

Die Fraktion der SPD schloss sich dieser Auffassung
im Wesentlichen an. Die erforderliche Anpassung des
Bundesnaturschutzgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes
werde derzeit zwischen den beteiligten Ressorts abge-
stimmt, im Übrigen sei den Beanstandungen weitgehend
Rechnung getragen worden. Insofern befinde sich der Pro-
zess zur Beseitigung der vom Europäischen Gerichtshof
monierten Verstöße gegen die FFH-Richtlinie auf einem gu-
ten Weg.

Die Fraktion der FDP stellte fest, es sei bemerkenswert,
dass dem vorliegenden Antrag Vertragsverletzungen der
Bundesrepublik Deutschland aus der Regierungszeit der
Koalition der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu-
grunde lägen. Es stehe außer Frage, dass die Bundesrepublik
Deutschland trotz der Schwierigkeiten, die ihre föderale
Struktur für die Umsetzung von EU-Recht mit sich bringe,
der EU-Rechtslage Folge leisten müsse.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, es sei eine Selbst-
verständlichkeit, dass die Bundesrepublik Deutschland an
das internationale Recht und die entsprechende Recht-
sprechung gebunden sei; sie müsse daher den sich aus dem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergebenden Ver-
pflichtungen nachkommen. Allerdings sei der Antrag am
31. Mai 2006 und damit noch vor der Verabschiedung des
ersten Teils der Föderalismusreform vorgelegt worden und
insofern veraltet. Daher werde sich die Fraktion DIE
LINKE. bei der Abstimmung über den Antrag der Stimme
enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumte ein,
dass die Beanstandungen des Europäischen Gerichtshofes
u. a. auf Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ge-
richtet seien, die in der Zeit der Regierungskoalition der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geschaffen worden
seien; die Verantwortung hierfür liege allerdings nicht
bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die früh-
zeitig entsprechende Bedenken vorgetragen habe. Zutref-
fend sei ferner, dass der Antrag nicht mehr ganz dem
aktuellen Stand der Entwicklung entspreche; er sei im
Mai 2006 und damit vor der Verabschiedung der ersten
Stufe der Föderalismusreform vorgelegt worden. Dennoch
sei der Antrag in der Sache nicht gänzlich überholt. Insbe-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/1670 in seiner
Sitzung am 13. Dezember 2006 beraten.

der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-

Drucksache 16/4276 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/1670 abzu-
lehnen.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Josef Göppel
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.