BT-Drucksache 16/4261

Vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020

Vom 2. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4261
16. Wahlperiode 02. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton
Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Renate Künast,
Fritz Kuhn und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020

Die Umsetzung der Ablagerungsverordnung am 1. Juni 2005 durch die rot-grüne
Bundesregierung war abfallpolitisch ein Meilenstein. Sie war ein entscheiden-
des Datum auf dem Weg, das Beseitigen durch „Verbuddeln und Vergessen“ von
Siedlungsabfällen in Deponien für immer zu beenden und deren Verwertung zu
erhöhen. Die Ablagerungsverordnung war aber nur ein erstes Teilstück auf die-
sem engagierten Weg, Siedlungsabfallströme in eine vollständige Verwertung zu
steuern. Jetzt kommt es darauf an, diesen eingeschlagenen Weg fortzuführen.

Das Ziel 2020 ist keine Utopie, sondern eine tatsächlich realistische Zielvorstel-
lung. Eine vom Umweltbundesamt im Rahmen des UFOPLAN 2003 in Auftrag
gegebene Studie „Strategie für die Zukunft der Siedlungsabfallentsorgung (Ziel
2020)“ kommt 2005 zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Verwertung von
Siedlungsabfällen bereits mit dem heutigen Stand der Technik erreichbar ist.
Zahlreiche Veröffentlichungen und Untersuchungen des Umweltbundesamtes
und anderer Sachverständiger stützen inzwischen diese Annahme.

Häusliche Restabfälle können bereits heute vollautomatisch sortiert und so die
darin enthaltenen Wertstoffe beinahe vollständig zurück gewonnen werden.
Übrig bleibende Sortierreste können in anspruchsvollen Müllverbrennungs-
anlagen (MVA) mit hoher Energieeffizienz energetisch genutzt werden – auch
die Nebenprodukte der Müllverbrennung sind nach den jeweiligen Aufbe-
reitungsprozessen heute bereits weiter verwertbar. So lassen sich schon heute
MVA-Schlacken in einer Qualität erreichen, die zumindest einen eingeschränk-
ten offenen Einbau, z. B. im Straßenbau zulässt. Weitere verwendbare Produkte
der Müllverbrennung sind hochwertige Salzsäure und nach entsprechender
Reinigung auch Gips für den Einsatz in der Baustoffindustrie.

Einer nachhaltigen Abfallwirtschaft kommt für den Schutz von Klima und Um-
welt, der Schonung von Ressourcen und der Förderung von Innovation eine
enorme Bedeutung zu. Darüber hinaus ergeben sich daraus für Deutschland auch
große wirtschaftliche Chancen auf den internationalen Märkten sowie ein hoher

Beschäftigungsgrad.

Das Ziel einer vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020 ist
auch das erklärte Ziel der Bundesregierung. Erst kürzlich hat der Bundes-
minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, diese
Zielvorgabe noch einmal ausdrücklich bei der Befragung der Bundesregierung
anlässlich der Vorlage des Umweltberichtes am 17. Januar 2007 im Plenum des
Deutschen Bundestages bekräftigt.

Drucksache 16/4261 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Um dieses ambitionierte, aber erreichbare Ziel bis zum Jahre 2020 zu erreichen,
bedarf es jedoch bereits jetzt der Setzung der notwendigen politischen Rahmen-
bedingungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um das Ziel einer vollstän-
digen Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020 umzusetzen?

2. Welche Anstrengungen werden von der Bundesregierung bereits konkret
unternommen?

3. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus kurz und mittelfristig geplant?

4. Welcher Zeitplan mit Zwischenzielen ist bis 2020 insgesamt vorgesehen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Zieles einer voll-
ständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020 die technischen Mög-
lichkeiten zur maschinellen Sortierung von häuslichen Restabfällen sowie
von gemischten Siedlungsabfällen?

Welche Rolle spielt diese Technologie im Konzept der Bundesregierung?

6. Welche Rolle werden andere Verwertungs- oder Vorbehandlungsverfahren
wie die Trockenstabilatverfahren oder die mechanisch-biologische Verfahren
nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig spielen?

7. Setzt sich die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene für
einen Verwerterstatus für hocheffiziente Abfallverbrennungsanlagen ein und
wie beabsichtigt sie, Schlackeaufbereitungsverfahren zu fördern oder vor-
zuschreiben?

8. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche Bedarf
an Behandlungskapazitäten bis 2020?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes der
vollständigen Verwertung der Siedlungsabfälle bis 2020?

Wie will die Bundesregierung gegebenenfalls Anreize für die notwendigen
Investitionen schaffen?

Berlin, den 2. Februar 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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