BT-Drucksache 16/4097

Ziele und Wege einer effizienten Anti-Doping-Politik in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4097
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß,
Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Ziele und Wege einer effizienten Anti-Doping-Politik in der Bundesrepublik
Deutschland

Politik und Sport haben das gemeinsame Ziel, das Doping mit den bestmög-
lichen Mitteln zu bekämpfen, um eine weitestgehende „Sauberkeit“ des sport-
lichen Wettbewerbs zu erreichen. In Deutschland wird in diesem Zusammen-
hang seit geraumer Zeit über die Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes
diskutiert. Wie aber Erfahrungen aus anderen Staaten belegen, ist die Schaffung
eines umfassenden Anti-Doping-Gesetzes jedoch kein taugliches Mittel bei der
Bekämpfung des Dopings und es sind keineswegs durchweg Erfolgsmeldungen
in der Dopingbekämpfung zu verzeichnen: In Italien wurde aufgrund der dorti-
gen Erfahrungen kürzlich beschlossen, dass dortige Anti-Doping-Gesetz grund-
legend zu überarbeiten und den gedopten Sportler lediglich der Sportgerichts-
barkeit zu unterstellen.

Zwischenzeitlich liegen auch Arbeitsergebnisse der Rechtskommission des
Sports gegen Doping (ReSpoDo) und der bislang durchgeführten Anhörungen
im Deutschen Bundestag zum Thema vor. Aus diesen geht hervor, dass eine be-
deutende Zahl von Sachverständigen die Auffassung vertritt, dass der Sport

weiterhin die Hauptverantwortung im Kampf gegen Doping tragen sollte. Die
Beratungsergebnisse der DOSB-Mitgliederversammlung vom 10. Dezember
2006 gehen in die gleiche Richtung.

Drucksache 16/4097 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Doping“, und welche Ziel-
gruppen (z. B. Berufs-, Spitzen- und Leistungssportler oder Freizeit- und
Breitensportler) sollen von der Dopingbekämpfung nach der Vorstellung
der Bundesregierung erfasst werden?

2. Welche Möglichkeiten zur Dopingbekämpfung bieten das nationale Recht
und das internationale Recht bereits heute, und welche eventuellen Vorteile
könnte nach Auffassung der Bundesregierung ein eigenes, umfassendes
Anti-Doping-Gesetz in Deutschland mit sich bringen?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den durch die
Bayerische Staatsregierung verfassten Entwurf eines Anti-Doping-Geset-
zes unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Dopingbekämpfung sowie
hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit?

4. Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen
werden, um Handel mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken, insbesondere
gewerbs- oder bandenmäßige Handel, effektiv zu unterbinden?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit und die einzelnen Ergebnisse
der eingesetzten Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo),
und inwieweit werden diese Ergebnisse konkret Eingang in die Erarbeitung
eines Anti-Doping-Konzeptes der Bundesregierung finden?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit und die Ergebnisse der durch
den DOSB eingesetzten Arbeitsgruppe „Besitzstrafbarkeit“, und inwieweit
werden diese Ergebnisse konkret Eingang in die Erarbeitung eines Anti-
Doping-Konzeptes der Bundesregierung finden?

7. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative hinsichtlich der
Thematik „Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln“, und wie ist in
diesem Zusammenhang die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich des
Besitzes geringfügiger Mengen von dopingrelevanten Substanzen zum
Eigenbedarf (z. B. bei Freizeitsportlern)?

8. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Telekommunikationsüber-
wachung im Rahmen der Bekämpfung des Dopings, und wie bewertet die
Bundesregierung eine Telekommunikationsüberwachung bei dopingrele-
vanten Delikten im Vergleich zu anderen Delikten, bei denen eine Telefon-
überwachung heute gesetzlich möglich ist?

9. Wie ist die Haltung der Bundesregierung in der im Zusammenhang mit der
Dopingbekämpfung diskutierten Frage einer „Regelüberwachung“ durch
Polizei- und Ordnungsbehörden?

10. Sieht die Bundesregierung die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften
gegen Wettbewerbsverzerrungen im Sport als ausreichend an, um einen
effektiven Beitrag zur Dopingbekämpfung zu leisten, und wenn nein,
welche weiteren staatlichen Möglichkeiten, gegen Wettbewerbsverzerrun-
gen im Sport vorzugehen, sollten nach Ansicht der Bundesregierung ge-
schaffen werden, und wie wird diese Ansicht im Einzelnen begründet?

11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf. als geeignet an, um
die Dopingbekämpfung jenseits eines speziellen Anti-Doping-Gesetzes zu
intensivieren und zu optimieren?

12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Bereich des auto-
nomen Sports, eine effektive Dopingbekämpfung zu betreiben?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4097

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch ein umfassendes
Anti-Doping-Gesetz die Möglichkeiten der Dopingbekämpfung durch den
Sport und seine Verbände behindert werden, und wenn nein, wie wird diese
gegenteilige Auffassung begründet?

14. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne von Teilen der Fraktion der SPD
(„Die SPD droht Bach“, Süddeutsche Zeitung vom 25. November 2006),
die für den gesamten Sport so wichtigen Mittel aus dem Bundeshaushalt
durch eine Sperre zurückhalten zu wollen?

15. Wenn ja, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und für welches Haus-
haltsjahr soll diese Sperre erfolgen, und wie will die Bundesregierung ver-
hindern, dass bei einer solchen Sperre der Großteil der „sauberen“ und
unschuldigen Sportler und Trainer getroffen und diskriminiert wird?

16. Hält die Bundesregierung eine solche Sperrung von Mitteln für den Sport
für geeignet, erforderlich und angemessen, um Doping effektiv zu bekämp-
fen und um den Schulterschluss mit dem deutschen Sport und seinen Ver-
bänden in der Dopingbekämpfung zu erreichen?

17. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Prävention – vor allem im
Bereich der Kinder- und Jugendlichen – bei der Dopingbekämpfung zu,
und welche Mittel stehen für die Präventionsarbeit (in diesen und anderen
Zielgruppen) im Einzelnen zur Verfügung?

18. Ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aktuell in
die Dopingbekämpfung eingebunden, und welche Mittel stehen der BZgA
für diesen Zweck zur Verfügung?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Idee einer umfassenden staatlichen
Aufklärungskampagne zur Dopingproblematik, bei der nicht nur Kinder
und Jugendliche, sondern auch Athleten, Trainer, Betreuer, Funktionäre,
Apotheker, Ärzte, Lehrer und Eltern angesprochen und ggf. eingebunden
werden?

20. Ist eine solche Kampagne seitens der Bundesregierung geplant?

Wenn ja, welche Mittel werden für eine solche Kampagne von der Bundes-
regierung zur Verfügung gestellt, und beabsichtigt die Bundesregierung
auch die Fachverbände und Stiftungen (z. B. DOSB, Stiftung Deutsche
Sporthilfe oder Deutsche Sportjugend) einzubeziehen?

21. Plant die Bundesregierung eine spezielle Kennzeichnungspflicht (wie bei-
spielsweise bei Zigaretten) für dopingrelevante Arzneimittel, und wenn
nein, warum nicht?

Wenn ja, nach welchen Kriterien würden diese kennzeichnungspflichtigen
Mittel bestimmt werden?

22. Plant die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, sich
für eine spezielle Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel
in der EU einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

23. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Bereich des
Gen-Dopings aktiv geforscht?

24. Plant die Bundesregierung die für die Forschung im Bereich Doping-
bekämpfung zur Verfügung stehenden Mittel in den kommenden Jahren
auszubauen, um bei den raschen wissenschaftlichen und technischen Ent-
wicklungen im Bereich Doping Schritt halten zu können, und wenn ja,
welche Mittel werden bis zum Jahr 2010 bereitgestellt werden?

25. Wie und ggf. mit welchem finanziellen Beitrag plant die Bundesregierung

bis zum Jahr 2010 die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) weiter zu
unterstützen?

Drucksache 16/4097 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
26. Plant die Bundesregierung Initiativen, um private Partner für den Kampf
gegen das Doping zu gewinnen, und wenn ja, welche Initiativen?

27. In welcher Höhe sind Erlöse aus dem gesamten Münzprogramm der FIFA
Fußball-WM 2006 der Doping-Bekämpfung zur Verfügung gestellt worden,
und welchen Anteil am Gesamterlös des gesamten Münzprogramms macht
dies aus?

28. Welche konkreten Aktivitäten der Bundesregierung wird die anstehende
Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005
gegen Doping im Sport nach sich ziehen?

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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