BT-Drucksache 16/4077

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/3712- Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4077
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/3712 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005
gegen Doping im Sport

A. Problem und Ziel

Die Generalkonferenz der UNESCO hat das Internationale Übereinkommen ge-
gen Doping im Sport am 19. Oktober 2005 angenommen. Das Übereinkommen
schafft erstmals die Grundlage für eine weltweit einheitliche Dopingbekämp-
fung. Es basiert auf dem Übereinkommen gegen Doping des Europarates vom
16. November 1989, dessen Zusatzprotokoll vom 12. September 2002 sowie
dem Welt-Anti-Doping-Code der Welt-Anti-Doping-Agentur vom 5. März 2003
und enthält wichtige Regelungen zur weltweiten Vereinheitlichung staatlicher
Maßnahmen gegen Doping im Sport. Durch das geplante Vertragsgesetz sollen
die Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für seine
Ratifizierung geschaffen werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Dem Bund entstehen durch die Ausführung des Übereinkommens Reisekosten
in geringer Höhe für die regulär alle zwei Jahre stattfindenden Tagungen der
Konferenz der Vertragsparteien (Artikel 28). Die Reisekosten werden aus den
jeweiligen Mittelansätzen gedeckt. Die mit dem Übereinkommen in Zusammen-
hang stehenden Durchführungskosten werden aus dem ordentlichen Haushalt
der UNESCO sowie dem neu zu errichtenden Freiwilligen Fonds finanziert, der
aus freiwilligen Beträgen der Vertragsstaaten und Drittmitteln gespeist werden

Drucksache 16/4077 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

soll (Artikel 32, 17). Zusätzliche Vollzugskosten fallen nicht an, da die mate-
riellen Anforderungen der Konvention in Deutschland bereits weitgehend um-
gesetzt sind. Die bei Ländern und Gemeinden anfallenden Kosten sind nicht zu
beziffern, da die im Einzelfall gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen in das
Ermessen der Länder gestellt sind und von der speziellen Gesetzeslage in den
Ländern abhängen.

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sowie die sozialen Sicherungssysteme sind durch das
Übereinkommen nicht zu erwarten, da nennenswerte Mehrkosten für die Wirt-
schaft und die betroffenen Personen nicht entstehen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4077

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3712 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Januar 2007

Der Sportausschuss

Dr. Peter Danckert
Vorsitzender

Klaus Riegert
Berichterstatter

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter

Deutschland geschaffen werden. Für das Inkrafttreten des
Ein entscheidendes Instrument sei aus Sicht der Fraktion der
SPD, dass bereits der Besitz von Dopingsubstanzen straf-
Übereinkommens, welches am 19. Oktober 2005 durch die
33. UNESCO-Generalkonferenz einstimmig angenommen
wurde, sei eine Ratifikation durch 30 Mitgliedstaaten erfor-
derlich.

rechtlich verfolgt werden könne. Neben dem bereits erfolg-
ten verstärkten Engagement des Staates müssten sich auch
die Wirtschaft und die Sportorganisationen weitaus inten-
siver als bisher im Kampf gegen das Doping und hier ins-
Drucksache 16/4077 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Dagmar Freitag, Detlef Parr, Katrin
Kunert und Winfried Hermann

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/3712 in seiner 73. Sitzung am 14. Dezember 2006 bera-
ten und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, Rechtsausschuss, Ausschuss für
Gesundheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das in Paris am 19. Oktober
2005 von der Generalkonferenz der UNESCO angenomme-
ne Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport
für die Bundesrepublik Deutschland zu ratifizieren.

Das Übereinkommen enthält wichtige Regelungen zur
weltweiten Vereinheitlichung staatlicher Maßnahmen gegen
Doping im Sport. Wegen der Einzelheiten wird auf Druck-
sache 16/3712 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage 16/3712 in seiner
28. Sitzung am 17. Januar 2007 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage 16/3712 in seiner
43. Sitzung am 17. Januar 2007 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage 16/3712 in
seiner 39. Sitzung am 17. Januar 2007 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage 16/3712 in seiner 25. Sit-
zung am 17. Januar 2007 beraten und empfiehlt einstimmig
die Annahme des Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/3712 in seiner 23. Sitzung am 17. Januar 2007 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, mit dem nunmehr zur
Beratung anstehenden Vertragsgesetz sollen die innerstaat-
lichen Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Internatio-
nalen Übereinkommens gegen Doping im Sport durch

den könne. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens werde
den Staaten erstmals ein weltweites Instrument für eine um-
fassende Dopingbekämpfung zur Verfügung stehen.

Zweck des Übereinkommens sei die Förderung der Verhü-
tung und Bekämpfung des Dopings im Sport mit dem Ziel
seiner vollständigen Ausmerzung. Um dieses Ziel zu errei-
chen, solle die internationale Zusammenarbeit der Vertrags-
staaten untereinander und mit Sport- und Anti-Doping-
Organisationen weiter verbessert und hierdurch möglichst
einheitliche Standards für die internationale Dopingbekämp-
fung geschaffen werden. Die Vertragsstaaten verpflichten
sich außerdem auch zu einer engeren internationalen Zusam-
menarbeit auch mit Sport- und Anti-Doping-Organisationen,
um die Bekämpfung des Dopings im Sport zu fördern. Das
Übereinkommen ermögliche damit ein gemeinsames und
einheitliches Vorgehen von Staaten und Sportorganisationen
im Kampf gegen Doping.

In Deutschland seien die in dem Übereinkommen enthalte-
nen Verpflichtungen und Maßnahmen bereits in der Ver-
gangenheit im Wesentlichen umgesetzt worden; es bedürfe
jedoch noch einzelgesetzlicher Anpassungen (z. B. im Arz-
neimittelgesetz). Wichtiger Bestandteil sei die Strafrahmen-
erhöhung für gewerbs- und bandenmäßiges Handeltreiben
mit Dopingmitteln, um so die internationalen Dopingnetz-
werke zu zerschlagen.

Die Fraktion der CDU/CSU werde daher zustimmen.

Die Fraktion der SPD begrüße das UNESCO-Übereinkom-
men und bewerte es als wichtiges Instrument in der interna-
tionalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Doping.

Von besonderer Bedeutung sei der Artikel 8 der Konvention,
der sich der Besitzstrafbarkeit widme, die von der Fraktion
seit langem gefordert werde. Der Sport und Teile der Politik
dürften sich hier im Sinne eines effektiven Dopingkampfes
nicht länger gegen diese Maßnahme sträuben. Das Sportland
Deutschland müsse ein deutliches Signal, auch für die inter-
nationale Sportwelt, setzen.

Neben der internationalen Harmonisierung auf der Ebene der
Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der internationalen
Fachverbände müsse auch in Deutschland auf nationaler
Ebene weiter an Verbesserungen in der Dopingbekämpfung
gearbeitet werden. Da sich das Dopingkontrollsystem immer
wieder als nicht ausreichend herausstelle, sei es von beson-
derer Bedeutung, dass staatliche Ermittlungs- und Sanktions-
verfahren verstärkt in der Dopingbekämpfung genutzt wer-
den können.
Doping sei ein weltweites Problem, das nur in einem abge-
stimmten internationalen Zusammenwirken bewältigt wer-

besondere in die Stärkung der Rolle der Nationalen Anti-
Doping-Agentur (NADA) einbringen.

einkommen sei ein wichtiger Beitrag zur internationalen Zu-
sammenarbeit im Kampf gegen Doping im Sport.

Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE. müsse sich die Bun-
desrepublik Deutschland der einheitlichen Dopingbekämp-
fung stellen und diesbezüglich auch eine Vorreiterrolle ein-
nähmen.

Um jedoch noch wirksamer gegen Doping im Sport vorge-
hen zu können, sei der Haushaltsgesetzgeber aufgefordert,
der NADA für ihre Arbeit höhere Zuschüsse zu gewähren.
Daneben sei aber auch die private Wirtschaft gefordert, sich
finanziell stärker zu beteiligen.

Der DOSB sei bei der Umsetzung seines im Dezember 2006
beschlossenen „Anti-Doping-Aktionsplans: Zehn Punkte für
Sport und Staat“ zu unterstützen.

rungen eine rasche Anpassung ihrer Rechtsvorschriften vor-
zunehmen.

In Deutschland müsse der Gesetzgeber eine rasche Änderung
insbesondere im Strafgesetzbuch und im Arzneimittelrecht
vollziehen. Aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
solle der Staat insbesondere die Verfälschung des wirtschaft-
lichen Wettbewerbs durch Doping als Straftatbestand auf-
nehmen.

Doping sei kein Kavaliersdelikt. Die Dopingskandale des
letzten Jahres im Sport zeigten, dass auch der Staat einen
stärkeren Beitrag zu einer wirkungsvollen Dopingbekämp-
fung leisten müsse. Dazu müsse Deutschland auch im
Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft auf internationaler
Ebene endlich initiativ werden.

Berlin, den 17. Januar 2007

Klaus Riegert
Berichterstatter

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Detlef Parr
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4077

Die Fraktion der FDP erklärte, Politik und Sport hätten das
gemeinsame Ziel, das Doping mit den bestmöglichen Mit-
teln zu bekämpfen, um eine weitestgehende „Sauberkeit“
des sportlichen Wettbewerbs zu erreichen. Die Fraktion der
FDP unterstütze daher die Ratifizierung des Internationalen
Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im
Sport, das die Voraussetzungen dazu schaffe. Eine internati-
onale Zusammenarbeit und der Austausch von Wissen und
Informationen seien wichtig, um das gemeinsame Ziel, Do-
ping im Sport optimal zu bekämpfen, zu erreichen.

Die Bemühungen des autonomen Sports sollten dabei un-
terstützt werden: Die Fraktion der FDP begrüße den Ak-
tionsplan des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
gegen Doping. Darüber hinaus müsse die finanzielle Aus-
stattung der NADA in den kommenden Jahren weiter ausge-
baut werden, um die bestmöglichen Mittel im Kampf gegen
Doping einsetzen zu können und somit Lücken in den Kon-
trollen endgültig zu schließen. Um diese Ziele effektiv und
schnellstmöglich zu erreichen, sollten auch private Sponso-
ren verstärkt einbezogen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, das UNESCO-Über-

Dies gelte insbesondere für die Forderung, kommerzielle
Fitness-Studios und ähnliche Betriebe der Regelüber-
wachung durch Polizei und Ordnungsbehörden zu unterwer-
fen. Fachleute schätzten, dass rund 400 000 Menschen – vor-
wiegend Jugendliche – in diesem Freizeitbereich Doping-
substanzen einnähmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, die
UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport sei noch mit
grüner Regierungsbeteiligung im Bund auf internationaler
Ebene erarbeitet worden. Im Oktober 2005 sei sie von den
UNESCO-Vertragsstaaten angenommen worden.

Der vorliegende Gesetzentwurf sei notwendig, damit die
Konvention in Deutschland Gesetzeskraft erhalten könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde daher zu-
stimmen.

Mit der UNESCO-Konvention würden bessere internatio-
nale Standards für die Dopingbekämpfung im Sport gesetzt.
Folgeregelungen müssen nunmehr in nationales Recht um-
gesetzt werden. Es obliege daher dem Gesetzgeber und den
Sportorganisationen, durch Folgegesetze und Satzungsände-

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