BT-Drucksache 16/3848

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Sevim Dagdelen, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/1006- Gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution - Rechtsstellung der Opfer stärken 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Josef Philip Winkler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/1125- Menschenhandel bekämpfen - Opferrechte weiter ausbauen

Vom 14. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3848
16. Wahlperiode 14. 12. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Sevim Dag˘ delen, Dr. Lothar
Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1006 –

Gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution – Rechtsstellung
der Opfer stärken

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Josef Philip
Winkler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1125 –

Menschenhandel bekämpfen – Opferrechte weiter ausbauen

A. Problem

Die Anträge auf den Drucksachen 16/1006 und 16/1125 prangern die Problema-
tik von Menschenhandel und Zwangsprostitution an. Opfer seien überwiegend
Frauen. Menschenhandel und Zwangsprostitution seien eine schwerwiegende
Verletzung der Menschenrechte. Zur Stärkung der Position der Opfer sehen die
Anträge Kataloge mit jeweils unterschiedlich ausdifferenzierten Maßnahmen im
Bereich des Aufenthaltsrechts, des Strafprozessrechts und weiteren Rechtsge-
bieten, des Opferschutzes und der internationalen Zusammenarbeit vor.

B. Lösung
1. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/1006 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/1125 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen FDP und
DIE LINKE.

Drucksache 16/3848 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme der genannten Anträge.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3848

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/1006 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/1125 abzulehnen.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Michaela Noll
Berichterstatterin

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

schenhandels, das Prävention, Verfolgung und Opferschutz
gleichermaßen berücksichtige. An erster Stelle steht auch

LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
hier eine Bedenkzeit von bis zu sechs Monaten, in der Opfer
sich entscheiden können sollten, ob sie mit den Ermittlungs-
behörden zusammenarbeiten wollen. Weitere Forderungen
aus dem Bereich des Aufenthaltsrechts betreffen die Aufent-

DIE GRÜNEN und einer Stimme der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung
des Antrags empfohlen

Der Innenausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 29. No-
Drucksache 16/3848 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michaela Noll, Renate Gradistanac, Angelika Graf
(Rosenheim), Ina Lenke, Diana Golze und Irmingard Schewe-Gerigk

I. Überweisung

Die Anträge auf den Drucksachen 16/1006 und 16/1125
wurden in der 33. Sitzung des Deutschen Bundestages am
7. April 2006 jeweils dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem
Auswärtigen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Rechts-
ausschuss und dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 16/1006

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. fordert in erster Linie
eine aufenthaltsrechtliche „Bedenk- und Stabilisierungs-
frist“ von sechs Monaten für von Zwangsprostitution und
Menschenhandel betroffene Frauen. § 50 des Aufenthaltsge-
setzes (AufenthG) müsse entsprechend geändert werden.
Von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffene
Frauen seien meist schwer traumatisiert. Es sei deshalb nicht
zu verantworten, ihnen innerhalb von vier Wochen die Ent-
scheidung abzuverlangen, ob sie gegen die/den Täter/innen
aussagen wollten oder nicht.

Unabhängig vom Zeuginnenstatus bedürfe es aufgrund der
erlittenen Menschenrechtsverletzung eines Aufenthaltstitels
aus humanitären Gründen sowie des Rechtes auf Familien-
zusammenführung. Weiterhin fordert der Antrag für diese
Frauen kostenlosen Zugang zu medizinischer Behandlung
und psychologischer Betreuung sowie Leistungen analog
dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II
bzw. SGB XII).

Außerdem fordert der Antrag eine strukturelle Verbesserung
des Opferschutzes, insbesondere durch bessere Ausstattung
der Fachberatungsstellen, und ein flächendeckendes Schutz-
und Betreuungsprogramm für die Opfer bzw. Zeuginnen
sowie Fortbildungsprogramme und Sensibilisierungsmaß-
nahmen für die mit dem Thema Menschenhandel befass-
ten Berufsgruppen. Schließlich müssten Öffentlichkeit und
potenzielle Freier über Hintergründe und Erscheinungsfor-
men von Zwangsprostitution und Menschenhandel besser
aufgeklärt werden. In diesem Zusammenhang fordert der
Antrag u. a. die Einrichtung einer gebührenfreien bundes-
weiten Hotline „Freier gegen Zwangsprostitution“.

2. Antrag auf Drucksache 16/1125

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN for-
dert ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung des Men-

Für weitere Rechtsbereiche formuliert der Antrag die For-
derung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachberatungsstellen, die
Schließung von Gesetzeslücken im Bereich der Telekommu-
nikationsüberwachung sowie ein verbessertes System der
Vermögensabschöpfung bei Straftaten. Für die Bundes- und
Landesebene fordert der Antrag weiterhin die Sicherstellung
der Finanzierung von spezialisierten Beratungsstellen, eine
Schulung und Sensibilisierung von Justiz und Verwaltung
für die Situation der Betroffenen des Menschenhandels so-
wie die Umsetzung des Kooperationskonzepts für die Zu-
sammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstelle.

Die Forderungen für die internationale Ebene betreffen ins-
besondere die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehör-
den sowie als präventiven Ansatz die Armutsbekämpfung
und Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

1. Antrag auf Drucksache 16/1006

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 30. Sitzung am
29. November 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. und einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 29. Novem-
ber 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 29. No-
vember 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 23. Sitzung am 29. November 2006 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

2. Antrag auf Drucksache 16/1125

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 30. Sitzung am
29. November 2006 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD und einer Stimme der Fraktion DIE
haltserlaubnis, Anspruch auf medizinische Behandlung und
den Zugang zum Arbeitsmarkt.

vember 2006 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3848

DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 29. No-
vember 2006 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 23. Sitzung am 29. November 2006 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ab-
wesenheit der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis

a) Antrag auf Drucksache 16/1006

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 24. Sitzung am 29. November 2006
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ableh-
nung des Antrags zu empfehlen.

b) Antrag auf Drucksache 16/1125

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 24. Sitzung am 29. November 2006 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrags
zu empfehlen.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Die Fraktion DIE LINKE. hob als zentralen Aspekt ihres
Antrags (Bundestagsdrucksache 16/1006) die Stärkung der
rechtlichen Situation der von Zwangsprostitution betroffe-
nen Frauen hervor. Wegen der erlittenen Menschenrechts-
verletzungen stünden dabei die humanitären Aspekte im
Vordergrund. Problematisch sei in diesem Zusammenhang,
dass die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution
oft auch wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz als
Beschuldigte behandelt würden. Die Fraktion DIE LINKE.
fordere daher, die vierwöchige Entscheidungsfrist auf sechs
Monate zu verlängern. Weiter werde ein Bleiberecht, kosten-
loser Zugang zu medizinischer Behandlung und psycholo-
gischer Betreuung gefordert. So solle der Handlungsrahmen
der betroffenen Frauen vergrößert werden, um auf diese Wei-
se auch mehr Druck auf die Täter ausüben zu können.

Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/1125) hielt es die
Fraktion DIE LINKE. für nicht zielführend, Erleichterungen
für die betroffenen Frauen an strafprozessuale Bedingungen

Aufenthaltsrecht nur in Härtefällen anerkenne, da unklar
bleibe, was als Härtefall gelte und was nicht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, wäh-
rend der rot-grünen Koalition sei im Kampf gegen den Men-
schenhandel bereits relativ viel erreicht worden und erinner-
te an die Reform der Straftatbestände zum Menschenhandel
und an den Erlass des Opferrechtsreformgesetzes. Auch die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere, den Frauen
regelmäßig eine Bedenkzeit von bis zu sechs Monaten ein-
zuräumen, in der sie sich entscheiden könnten, ob sie aus-
sagen wollten oder nicht. Ohne die Aussagebereitschaft der
Opfer sei eine erfolgreiche Bekämpfung des Menschenhan-
dels unmöglich. Weiterhin fordere die Fraktion eine ange-
messene und geschützte Unterkunft für die Frauen. Die Ent-
scheidung für die meist langwierige Zeuginnenaussage
müsse eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zur Folge
haben, denn nur so hätten die Opfer von Menschenhandel
Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, um sich eine
neue Perspektive aufbauen zu können. In Härtefällen solle
auch über das Strafverfahren hinaus ein Aufenthaltsrecht
eingeräumt werden. Bei der Entscheidung über die Rück-
kehr der betroffenen Frauen in ihr Herkunftsland nach Pro-
zessende müsse auch die Beratungsstelle die Möglichkeit
haben, sich hierzu zu äußern. Die Vertreterin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies weiterhin auf die Not-
wendigkeit hin, die Beratungsstellen finanziell zu stärken,
auch wenn dies keine Bundesangelegenheit sei. Die Bera-
tungsstellen brauchten darüber hinaus auch ein Zeugnisver-
weigerungsrecht, damit sie das Vertrauen der Opfer gewin-
nen könnten.

Auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16/1006 bewertete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN als grundsätzlich positiv, jedoch greife er in der
Sache zu kurz. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum der
Antrag eine Hotline für die Freier einrichten wolle, nicht
aber eine Hotline für die Opfer. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehe demgegenüber einen
europäischen Notruf für die Opfer vor. Ebenso fehlten in
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. das Zeugnisverwei-
gerungsrecht und Vorschläge zur Verbesserung der straf-
rechtlichen Verfolgung der Täter.

Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP stimmten in
der Einschätzung überein, dass der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 16/1006 inhaltlich etwas zu kurz
greife und mit seinem Bezug auf die Fußball-Weltmeister-
schaft bereits veraltet sei. Die Vertreterin der Fraktion der
CDU/CSU fügte hinzu, auch sie sehe die Forderung nach ei-
ner Hotline für Freier kritisch. Es sei ihrer Meinung nach
zielgerichteter, eine Hotline für die Opfer zu schalten, so wie
es jetzt geschehen sei. Die Vertreterin der Fraktion der FDP
ergänzte, ihre Fraktion erachtete einen unbefristeten Aufent-
haltstitel für die betroffenen Frauen als zu weitgehend.

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/1125 erklärte die Vertreterin der Fraktion
der CDU/CSU, die Forderung im Hinblick auf den Vertei-
lungsmechanismus für die Opfer gehe ins Leere, da man
sich auf Länderebene bereits darauf geeinigt habe, diese
Betroffenen von der länderübergreifenden Verteilung aus-
zunehmen. Zum Zeugnisverweigerungsrecht riet sie zum
wie die Bereitschaft zur Aussage gegen die Täter zu knüp-
fen. Auch werde es Unsicherheit schaffen, wenn man ein

Abwarten, da Zeugnisverweigerungsrechte in unserem
Rechtssystem ein Mittel seien, das nicht ausufernd genutzt

Michaela Noll
Berichterstatterin

R
B

Ina Lenke
Berichterstatterin

D
B
der CDU/CSU wiesen auf die anstehende Umsetzung der
EU-Opferschutzrichtlinie hin und äußerten die Erwartung,
dabei würden sicherlich einige der in den hier vorliegenden
Anträgen enthaltenen Punkte aufgenommen. Unterschied-
lich beurteilt wurde von den Fraktionen in diesem Zusam-
menhang das Problem der Freierstrafbarkeit in Fällen von
Zwangsprostitution. Insbesondere die Fraktionen FDP und
DIE LINKE. äußerten insoweit Bedenken.

Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte, sowohl die
Bundesregierung als auch die Arbeitsgruppen der Koali-
tionsfraktionen seien in mehrfacher Hinsicht mit den auch in
den vorliegenden Anträgen angesprochenen Problemkreisen
befasst. Unabhängig von der Entscheidung über diese Anträ-
ge werde deshalb das eine oder andere in das konkrete Han-
deln der Bundesregierung einfließen. Er vertrat im Übrigen
die Auffassung, wenn deutliche Hinweise auf Zwangsprosti-
tution vorlägen, müsse auch über eine Strafbarkeit der Freier
nachgedacht werden.

enate Gradistanac
erichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

iana Golze
erichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin
Drucksache 16/3848 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

werden sollte. Eine Abschöpfung der Gewinne aus einschlä-
gigen Delikten dagegen würde sie persönlich grundsätzlich
begrüßen. Die Vertreterin der Fraktion der FDP betonte, ihre
Fraktion könne den Antrag auf Drucksache 16/1125 dem
Grunde nach unterstützen; in einigen Punkten sei man je-
doch anderer Meinung.

Zum Gesamtzusammenhang des hier diskutierten Themas
wies insbesondere die Vertreterin der Fraktion der SPD auf
die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hin, der die Über-
prüfung der Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeu-
tung von Menschenhandelsopfern, die Evaluation des Pros-
titutionsgesetzes sowie die Fortschreibung des Aktionsplans
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorsehe. Dabei
betonte sie, eine Reduzierung auf den strafrechtlichen Be-
reich werde der Problematik von Menschenhandel und
Zwangsprostitution nicht ausreichend gerecht. Dies zeigten
sowohl die vorliegenden als auch die in vergangenen Wahl-
perioden bereits diskutierten Anträge der Fraktionen zu die-
sem Thema. Sowohl sie als auch die Vertreterin der Fraktion

x

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