Vom 18. Januar 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/381
16. Wahlperiode 18. 01. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/37 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 8. April 2005
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien
über Soziale Sicherheit
A. Problem
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die rumänische Regierung
haben den Wunsch, ihre Beziehungen im Bereich der Sozialen Sicherheit zu re-
geln.
Durch das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung soll im Bereich der
Rentenversicherung und der Unfallversicherung der Bundesrepublik Deutsch-
land und Rumänien der soziale Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen
sichergestellt und koordiniert werden, insbesondere für den Fall, dass sich die
betroffenen Personen im jeweils anderen Staat aufhalten.
B. Lösung
Das Vertragswerk beruht auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und begründet
Rechte und Pflichten von Einwohnern beider Staaten in Bezug auf die inner-
staatlichen Rechtsvorschriften über die Rentenversicherung und die Unfallver-
sicherung. Es enthält die Grundsätze der Gleichbehandlung der beiderseitigen
Staatsangehörigen und der uneingeschränkten Leistungserbringung bei Aufent-
halt der betroffenen Personen im anderen Vertragsstaat. Ferner ist vorgesehen,
dass in der deutschen und rumänischen Rentenversicherung zurückgelegte Ver-
sicherungszeiten zusammenzurechnen sind, soweit dies für die Erfüllung des
Leistungsanspruchs erforderlich ist.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Vertragsgesetzes sollen die Übereinkünfte
die nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung
der gesetzgebenden Körperschaften erhalten.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
Drucksache 16/381 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine
D. Finanzielle Auswirkungen
Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Ausführung des Gesetzes nicht
unmittelbar mit Kosten belastet. Für den Bund ergeben sich nicht nennenswerte
mittelbare finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den Bundeszuschuss für
die knappschaftliche Rentenversicherung.
Durch das Abkommen werden sich geringfügige Mehrausgaben für die deutsche
Rentenversicherung ergeben, denen entsprechende Leistungen auf der rumäni-
schen Seite gegenüberstehen werden.
Mit Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen.
E. Sonstige Kosten
Wurden im Ausschuss nicht näher erörtert.
F. Gleichstellungspolitische Bedeutung
Das Gesetz wurde unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming auf seine Ge-
schlechterrelevanz überprüft. Gleichstellungspolitische Aspekte werden nicht
angesprochen. Frauen und Männer sind von dem Gesetz nicht unterschiedlich
betroffen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/381
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 16/37 – in unveränderter Fassung anzuneh-
men.
Berlin, den 18. Januar 2006
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Gerald Weiß (Groß-Gerau) Max Straubinger
Vorsitzender Berichterstatter
beratung überwiesen worden.
2. Beschluss des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005
gem. Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen, ge-
gen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
3. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/37 in seiner Sitzung am 18. Januar 2006 be-
raten und einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzu-
nehmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/37 in seiner Sit-
zung am 18. Januar 2006 beraten und einstimmig empfohlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat auf die Abgabe eines
Votums zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/37 in seiner
Sitzung am 18. Januar 2006 verzichtet.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/37 in seiner
Sitzung am 18. Januar 2006 beraten und einstimmig empfoh-
len, den Gesetzentwurf anzunehmen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die ru-
keit und begründet Rechte und Pflichten von Einwohnern
beider Staaten in Bezug auf die innerstaatlichen Rechtsvor-
schriften über die Rentenversicherung und die Unfallversi-
cherung. Es enthält die Grundsätze der Gleichbehandlung
der beiderseitigen Staatsangehörigen und der uneinge-
schränkten Leistungserbringung bei Aufenthalt der betroffe-
nen Personen im anderen Vertragsstaat. Ferner ist vorgese-
hen, dass in der deutschen und rumänischen Renten-
versicherung zurückgelegte Versicherungszeiten zusammen-
zurechnen sind, soweit dies für die Erfüllung des
Leistungsanspruchs erforderlich ist.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Vertragsgesetzes sollen
die Übereinkünfte die nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes erforderliche Zustimmung der gesetzgeben-
den Körperschaften erhalten.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
6. Sitzung am 18. Januar 2006 den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung (Drucksache 16/37) eingeführt, beraten und ab-
geschlossen.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen, und es
wurde beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Annahme
zu empfehlen.
Berlin, den 18. Januar 2006
Max Straubinger
Berichterstatter
Drucksache 16/381 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Max Straubinger
I. Überweisung, Beschluss des Bundesrats und
Voten der mitberatenden Ausschüsse
1. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/37 ist in der 8. Sitzung des Deutschen Bundestages am
15. Dezember 2005 an den Ausschuss für Arbeit und Sozia-
les zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen
Ausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mit-
mänische Regierung haben den Wunsch, ihre Beziehungen
im Bereich der Sozialen Sicherheit zu regeln.
Durch das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung
soll im Bereich der Rentenversicherung und der Unfallversi-
cherung der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien der
soziale Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen sicher-
gestellt und koordiniert werden, insbesondere für den Fall,
dass sich die betroffenen Personen im jeweils anderen Staat
aufhalten.
Das Vertragswerk beruht auf der Grundlage der Gegenseitig-