BT-Drucksache 16/3766

Die Finanzierung des G8-Gipfels im Juni 2007 in Heiligendamm

Vom 6. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3766
16. Wahlperiode 06. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen,
Heike Hänsel, Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Inge Höger-Neuling
und der Fraktion DIE LINKE.

Die Finanzierung des G8-Gipfels im Juni 2007 in Heiligendamm

Im Juni 2007 soll in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) der G8-Gipfel
stattfinden. Die dafür veranschlagten Kosten sind mit Näherrücken des Termins
kontinuierlich gestiegen: von 34 Mio. Euro über etwa 40 Mio. Euro bis zu den
derzeit neuesten Schätzungen des Schweriner Finanzministeriums von 92 Mio.
Euro.

Vergleiche mit bisherigen Gipfeln und Großereignissen dieser Art führen zu
Schätzungen von 100 Mio. Euro, ja sogar bis zu 200 Mio. (mvRegio News am
18. November 2006).

So unklar wie eine halbwegs realistische Prognose der Gesamtkosten sind Auf-
schlüsselung der Kosten, Fragen der Kostenübernahme durch Bund und Land
Mecklenburg-Vorpommern. Auch über die genauen Einsatzplanungen der Bun-
deswehr im Rahmen der Amtshilfe und anderer auswärtiger Kräfte und der da-
durch jeweils verursachten Kosten ist bislang nichts bekannt geworden.

Nach einem Gespräch im Kanzleramt zu diesen Finanzierungsfragen stellte Re-
gierungssprecher Steg sybillinisch fest: „Der Bund übernimmt alle Kosten, die
er veranlasst hat.“ Dies wirft Fragen auf, die sich aus den Erfahrungen des Som-
mers 2006 ergeben. Bis heute dauern die Kontroversen um die Übernahme der
Kosten, die der damalige Besuch des US-Präsidenten verursacht hatte. Sie dre-
hen sich genau um die Frage, was der Bund veranlasst habe.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sitzt immer noch auf den Kosten. Die
Höhe der Kostenbeteiligung des Bundes am G8-Gipfel soll von Seiten der Bun-
desregierung sogar vom Verzicht des Landes auf 14 Mio. Euro aus dem
Präsidentenbesuch abhängig gemacht worden sein (mvRegio News am 18. No-
vember 2006).

Konkrete Angaben zu Kostenhöhe und Kostenverteilung sind notwendig, um in
Bund- und Länderhaushalten Planbarkeit und Transparenz verwirklichen zu
können und einem beteiligten Land auch aus Gründen der finanziellen Seriosität
den rechtzeitigen Ausstieg zu ermöglichen.

Drucksache 16/3766 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Handelt es sich bei den derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten etwa 92 Mio.
Euro um die Gesamtkosten des Gipfels, die von der deutschen Seite zu tragen
wären oder um die zu erwartenden Kosten für Sicherheitsmaßnahmen?

2. Wie schlüsseln sich die Kosten entsprechend der originären Aufgaben- und
Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Behörden und Institutionen von Bund
und Land auf?

3. Welche Kostenzusagen hat der Bund in welcher Höhe (absolut und prozen-
tual) dem Land Mecklenburg-Vorpommern gegeben?

4. Welche Behörden sind verantwortlich für die Ausarbeitung der Sicherheits-
konzeption im Vorfeld und bei der Durchführung des Gipfels?

5. Wer entscheidet über Bedarf, Ausrüstung und Struktur der Einsatzkräfte und
die Notwendigkeit baulicher Sicherheitsmaßnahmen?

6. Welche Konsequenzen sind vorgesehen für den Fall der Weigerung des Lan-
des in der Vorbereitungsphase, Kostenzusagen für eine bestimmte Maß-
nahme (z. B. Einsatz der Bundeswehr, Bau eines Sicherheitszauns, Video-
überwachung) zu geben?

7. Wie und welche ausländischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste
sind in die Vorbereitung der Sicherheitsmaßnahmen eingebunden, und wer
trägt die Kosten dafür?

8. Welche speziellen Maßnahmen zur Sicherheit gehen auf Anforderungen der
ausländischen Sicherheitsexperten zurück, und in welcher Höhe werden
dadurch Kosten verursacht?

Berlin, den 5. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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