BT-Drucksache 16/376

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/35- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seeaufgabengesetzes

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/376
16. Wahlperiode 18. 01. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/35 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seeaufgabengesetzes

A. Problem

Die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Ha-
fenanlagen, welche Regelungen des SOLAS-Übereinkommens (SOLAS: Inter-
nationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) auf
europäischer Ebene umsetzt, sieht in Artikel 9 Abs. 1 die Durchführung von
Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und in Artikel 9 Abs. 4 die Durchführung
von Inspektionen durch Beauftragte der Europäischen Kommission vor. Dazu
müssen auf nationaler Ebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

B. Lösung

Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Bedienstete der national
zuständigen Behörde und die von der EU-Kommission beauftragten Inspekteure
die notwendigen Inspektionen auf Seeschiffen durchführen können, durch An-
nahme des Gesetzentwurfs. Zugleich soll eine Rechtsgrundlage für künftige auf
weiteren internationalen Verpflichtungen beruhende Betretungsrechte geschaf-
fen werden.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/376 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/35 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Januar 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Rainder Steenblock
Berichterstatter

Berlin, den 18. Januar 2006

Rainder Steenblock
Berichterstatter
setzen. Die EG-Verordnung sieht in Artikel 9 Abs. 1 die
Durchführung von Kontrollen durch die Mitgliedstaaten
und in Artikel 9 Abs. 4 die Durchführung von Inspektionen
durch Beauftragte der EU-Kommission vor. Der Gesetzent-
wurf soll die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen,
dass Bedienstete der national zuständigen Behörde und die
von der EU-Kommission beauftragten Inspekteure die
notwendigen Inspektionen auf Seeschiffen durchführen
können. Zugleich soll eine Rechtsgrundlage für künftige,
auf weiteren internationalen Verpflichtungen beruhende
Betretungsrechte geschaffen werden.

III. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 18. Januar 2006
beraten.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/35 nahm der Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einstim-
mig an.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/376

Bericht des Abgeordneten Rainder Steenblock

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/35 in seiner 8. Sitzung am 15. Dezember 2005 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs auf Drucksa-
che 16/35 ist es, Ergänzungen der Verordnung (EG)
Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf
Schiffen und in Hafenanlagen in nationales Recht umzu-

Beschlussempfehlung und Bericht

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