BT-Drucksache 16/3720

Entwicklung von Privatschulen

Vom 30. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3720
16. Wahlperiode 30. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung von Privatschulen

Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) legt fest: „Das Recht zur Errichtung
von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffent-
liche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den
Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen
in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbil-
dung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und
eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht ge-
fördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und
rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Privatschulen in Deutschland konti-
nuierlich zugenommen. Mittlerweile besuchen rund 7 Prozent der Schülerinnen
und Schüler eine nichtstaatliche Einrichtung. Neben gemeinnützigen Schul-
trägern treten im Privatschulwesen auch verstärkt kommerzielle Schulträger
auf. Ein Beispiel ist die Phorms Management AG. Ihr vorrangiges Ziel ist es,
durch den Privatschulbetrieb Gewinne zu erwirtschaften.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen in Deutschland
eine Privatschule (bitte nach einzelnen Bundesländern und gemeinnützigen
bzw. kommerziellen Schulträgern aufschlüsseln)?

2. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland eine
Privatschule besuchen, seit 1990 entwickelt (bitte jeweils Angaben für die
einzelnen Jahre und nach gemeinnützigen bzw. kommerziellen Schulträger
aufschlüsseln)?

3. a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler, die
eine Privatschule besuchen (bitte nach gemeinnützigen bzw. kommerziel-
len Schulträger aufschlüsseln)?

b) Hält die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Vorgabe des
Grundgesetzes, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach

den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf, für erfüllt
(bitte mit Begründung)?

4. a) Wie hoch sind die Zuschüsse, die die einzelnen Bundesländern Privat-
schulen gewähren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Drucksache 16/3720 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen
Haushalten an Privatschulen in den Bundesländern, die an Privatschulen
höhere Zuschüsse gewähren als andere Bundesländer, signifikant höher?

5. Hält es die Bundesregierung mit den Vorgaben des Grundgesetzes, dass eine
Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der
Eltern nicht gefördert werden darf, für vereinbar, dass Schulträger in einzel-
nen Bundesländern Privatschulen gründen, die auch kommerzielle Zwecke
verfolgen und nach einer Rendite streben, wie beispielsweise die Phorms
Management AG?

6. a) In welchen Bundesländern unterscheidet sich die wirtschaftliche und
rechtliche Stellung der Lehrkräfte an Privatschulen von denen an staat-
lichen Schulen?

b) Was sind jeweils die zentralen Unterschiede?

7. a) Plant die Bundesregierung eine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG mit
dem Ziel, Privatschulen generell auszuschließen bzw. zumindest klarere
Vorgaben festzuschreiben?

Falls nein, warum nicht?

b) Plant die Bundesregierung eine Änderung des Artikels 7 Abs. 4 GG mit
dem Ziel, kommerziellen Trägern die Einrichtung von Privatschulen ge-
nerell nicht mehr zu gestatten?

Falls nein, warum nicht?

8. Was sind die wesentlichen Unterschiede zum Verfahren der Genehmigung
von Privatschulen und zur quantitativen Bedeutung der Privatschulen zwi-
schen Deutschland und anderen EU-Staaten?

Berlin, den 30. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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