BT-Drucksache 16/3703

Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier ausweiten

Vom 30. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3703
16. Wahlperiode 30. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken,
Cornelia Behm, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier ausweiten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für Eier der Güteklasse A, die für den direkten Konsum der Endverbraucher
bestimmt sind, gelten seit dem 1. Januar 2004 die obligatorische Angabe der
Haltungsform auf der Verpackung und die Kennzeichnung der Eier mit dem
Erzeugercode, aus dem sich neben der Herkunft auch eine Information über die
Haltungsform der Legehennen ableiten lässt.
Für die Verbraucher muss dieses Informationsrecht auch für Lebensmittel und
andere Produkte gelten, in denen Eier weiterverarbeitet wurden – beispielsweise
Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen. Bislang sind hier nur Hinweise auf
die Zutaten verpflichtend.
Durch Kennzeichnungspflicht für Eier und Eierverpackungen wurden die Wahl-
freiheit der Verbraucher erhöht und der Tierschutz gestärkt. Verbraucherinnen
und Verbraucher können seither anhand der Packungsbeschriftung und des Ei-
Stempels die Haltungsform und Herkunft der Eier feststellen. Seitdem betreiben
immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher „Tierschutzpolitik mit dem Ein-
kaufskorb“. So hat sich nach Einführung der Kennzeichnung die Zahl der Eier-
käufe privater Haushalte bei der Boden- und Freilandhaltung beinahe verdop-
pelt. Inzwischen liegt der Marktanteil von Eiern aus Boden- und Freilandhaltung
schon bei 50 Prozent. Die Eierwirtschaft sollte diese Entwicklung ernst nehmen
und die Umstellung auf artgerechte Haltungssysteme vorantreiben.
Den Erfolg der Kennzeichnung von Schaleneiern gilt es nun auch auf den
Bereich der weiterverarbeiteten Eier zu erstrecken. Hier besteht noch eine erheb-
liche Kennzeichnungslücke: Die Kennzeichnungsverordnung greift nicht für
Eier, die in verarbeiteter Form den Kunden erreichen. Über die Hälfte aller kon-
sumierten Eier stecken jedoch in verarbeiteten Lebensmitteln. Verbraucherinnen
und Verbrauchern fehlt hier die Informationsgrundlage, um sich ihrem Wunsch
gemäß für Produkte mit Eiern aus artgerechten Haltungssystemen zu entschei-
den. Lebensmittelproduzenten und Eierwirtschaft müssen dem Anliegen der
Konsumenten nach tiergerecht produzierten Eiern in diesem Bereich endlich
Rechnung tragen.

Drucksache 16/3703 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf weiterverarbeitete Eier wäre zu-
gleich ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Kennzeichnung von Pro-
dukten aus artgerechten Haltungsformen, wie sie von den Tierschutzverbänden
zu Recht gefordert wird. Damit würde in diesem Rechtsbereich dem Staatsziel
Tierschutz deutlicher Rechnung getragen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung so zu ändern, dass Angaben zur

Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln und anderen Produk-
ten, die Ei als Zutat enthalten, verpflichtend vorgeschrieben werden;

2. im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft die Initiative zu ergreifen, um
die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder
Art auszudehnen.

Berlin, den 30. November 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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