BT-Drucksache 16/3561

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages -16/850- Jahresbericht 2005 (47. Bericht)

Vom 23. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3561
16. Wahlperiode 23. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
– Drucksache 16/850 –

Jahresbericht 2005 (47. Bericht)

A. Problem
Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund des § 2
Abs. 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu
berichten.

B. Lösung
Einstimmige Kenntnisnahme des Berichts

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/3561 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht be-
reits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beach-
tung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, den
Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministe-
riums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen
Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 1. Mai 2007 dem Verteidigungs-
ausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.

Berlin, 8. November 2006

Der Verteidigungsausschuss

Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
Stellv. Vorsitzender

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Elke Hoff
Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Winfried Nachtwei
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3561

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Hedi Wegener, Elke Hoff,
Paul Schäfer (Köln) und Winfried Nachtwei

I. Zum Beratungsverfahren
Der Wehrbeauftragte hat den nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu
erstellenden Jahresbericht für das Jahr 2005 am 14. März
2006 vorgelegt.

In der 44. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Juni
2006 wurde dieser Bericht an den Verteidigungsausschuss
gemäß § 114 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundes-
tages überwiesen.

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht auf
Drucksache 16/850 in seiner 22. Sitzung am 25. Oktober
2006 beraten und der Beschlussempfehlung in seiner 24. Sit-
zung am 8. November 2006 einstimmig zugestimmt.

II. Aus den Beratungen im Ausschuss
Einvernehmlich stellen die Berichterstatterinnen und Be-
richterstatter aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen die
besondere Bedeutung des Berichts des Wehrbeauftragten als
Erkenntnisquelle für den „Zustand in der Truppe“ fest und
danken dem Wehrbeauftragten für die wichtige Arbeit.

Die Berichterstatterin der Fraktion der CDU/CSU betont,
dass die Vorkommnisse im Zusammenhang mit den ver-
öffentlichten Fotos von deutschen Soldaten in Afghanistan
nicht zu einer Vorverurteilung über die Bundeswehr führen
sollten. Die Ereignisse machten aber deutlich, wie wichtig
eine grundlegende ethische Orientierung für die Soldatinnen
und Soldaten im Einsatz sei. Insbesondere das Leitprinzip
der Inneren Führung müsse stärker der Situation in den Aus-
landseinsätzen angepasst werden. Dies gelte auch für die
Institution des Wehrbeauftragten, der als Frühwarnsystem
für die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung maß-
geblich verantwortlich sei. Kernproblem seien nach wie vor
die Personalengpässe infolge zunehmender Auslandseinsät-
ze, insbesondere im Bereich des Sanitätspersonals, der
Pioniere, der Logistiker, der Feldjäger, der Heeresflieger und
der Fernmelder, die als Spezialisten für weltweite Stabili-
sierungseinsätze unverzichtbar seien. Es sei damit zu rech-
nen, dass die Personalengpässe in den genannten Bereichen
tendenziell zunehmen würden. Auch auf die materiellen
Ausrüstungsprobleme habe der Wehrbeauftragte zu Recht
hingewiesen. Die zunehmenden posttraumatischen Erkran-
kungen bei Soldaten im Einsatz seien im Bericht des Wehr-
beauftragten in ihrer Bedeutung erkannt worden. Gespräche
mit Truppenpsychologen der Bundeswehr im Unteraus-
schuss „Weiterentwicklung der Inneren Führung“ hätten
deutlich gemacht, dass das Problem der posttraumatischen

Belastungsstörungen und die Nachbetreuung sehr ernst ge-
nommen würde.
Die Berichterstatterin der Fraktion der SPD begrüßt vor
allem das persönliche Engagement des Wehrbeauftragten,
im Auslandseinsatz verletzte Soldaten, aber auch Angehöri-
ge von ums Leben gekommenen oder verletzten Soldaten zu
besuchen. Der Wehrbeauftragte setze damit die Tradition
seiner Vorgänger in besonderem Maße fort. Schwerpunkt-
themen des Jahresberichts seien – und dies mit Berechti-
gung – die Dauerbelastung durch Auslandseinsätze, finan-
zielle Sorgen, Streichung von Urlaubsgeld, unzureichende
Unterkünfte, gelegentliche Mängel bei der truppenärztlichen
Versorgung, die Frage von Vereinbarkeit von Beruf und
Familie – insbesondere bei weiblichen Soldaten. Es werde
aber auch nach dem Sinn der Auslandseinsätze gefragt. Zu
der vom Bundesministerium der Verteidigung zum Jahres-
bericht vorgelegten Stellungnahme rege sie an, dass man
Missstände nicht nur einräumen solle, sondern auch Vor-
schläge zur Abhilfe machen könne.
Seitens der Berichterstatterin der Fraktion der FDP wird
positiv hervorgehoben, dass sich der Wehrbeauftragte in sei-
nem Jahresbericht intensiv mit Problemen bei der sanitäts-
dienstlichen und der truppenärztlichen Versorgung befasst
habe. Sie halte die parlamentarische Kontrolle durch die
Institution des Wehrbeauftragten für unabdingbar und hoffte
auch in der weiteren Zukunft auf entsprechend kritische Jah-
resberichte.
Der Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE. betont, dass
insbesondere die noch nicht angeglichene Ost-/Westbesol-
dung als Missstand anzusehen sei. Ein weiteres Stichwort,
das zu Recht im Jahresbericht aufgegriffen worden sei, sei
falsches Vorgesetztenverhalten aufgrund unzureichender
Rechtskenntnisse im Disziplinarrecht. Dies verweise auf die
Notwendigkeit verstärkter politischer Bildung in den Streit-
kräften. Dankenswerterweise habe der Bericht das Thema
„Frauen in den Streitkräften“ aufgegriffen, womit sich auch
eine aktuelle Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts
der Bundeswehr befasse. Auch die Anregung des Wehrbe-
auftragten zur Einrichtung einer Bundesstiftung zur Entschä-
digung von Strahlenopfern begrüße er außerordentlich.
Der Berichterstatter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN greift aus den im Jahresbericht erwähnten Haupt-
defizitbereichen folgende wichtige Themen heraus:
Belastung durch Auslandseinsätze, unzureichende Einsatz-
ausbildung – weil insbesondere Ausrüstungsgegenstände
nicht zur Verfügung stünden –, Probleme der Inneren Führung
„von oben“. Hierauf habe der Wehrbeauftragte zu Recht sein
Augenmerk gerichtet.

Berlin, den 23. November 2006

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Elke Hoff
Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Winfried Nachtwei
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.