BT-Drucksache 16/3417

Priorisierung von Vorhaben im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010

Vom 14. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3417
16. Wahlperiode 14. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Priorisierung von Vorhaben im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010

Mit dem Investitionsrahmenplan (IRP) 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung
eine Priorisierung von Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans vorgenommen.
Dabei ist aber nicht deutlich geworden, nach welchen Kriterien diese Priori-
sierung erfolgte, da sich z. B. auch Projekte des Weiteren Bedarfs im Investi-
tionsrahmenplan befinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erklärt sich die Differenz von 7,2 Mrd. Euro zwischen der aktuellen mit-
telfristigen Finanzplanung bis 2010 vom 6. Juli 2006, die für den Zeitraum
2006 bis 2010 insgesamt 22,7 Mrd. Euro Investitionsmittel für die Bundes-
fernstraßen ausweist und den 29,9 Mrd. Euro, die der IRP in der Tabelle auf
S. 6. als Planungsrahmen für Bundesfernstraßen im Zeitraum 2006 bis 2010
(Finanzplanung des Bundeshaushalts und Erhaltung der Bestandsnetze) aus-
weist?

2. Wie erklärt sich die Differenz von 11,8 Mrd. Euro zwischen der aktuellen
mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 vom 6. Juli 2006, die für den Zeit-
raum 2006 bis 2010 insgesamt 17,3 Mrd. Euro Investitionsmittel für Investi-
tionen in Eisenbahnen des Bundes ausweist und den 29,1 Mrd. Euro, die der
IRP in der Tabelle auf S. 6. als Planungsrahmen für Bundesschienenwege im
Zeitraum 2006 bis 2010 (Finanzplanung des Bundeshaushalts und Erhaltung
der Bestandsnetze) ausweist?

3. Wie erklärt sich die Differenz von 1,5 Mrd. Euro zwischen der aktuellen mit-
telfristigen Finanzplanung bis 2010 vom 6. Juli 2006, die für den Zeitraum
2006 bis 2010 insgesamt 3,9 Mrd. Euro Investitionsmittel für Bundeswasser-
straßen ausweist und den 5,4 Mrd. Euro, die der IRP in der Tabelle auf S. 6.
als Planungsrahmen für Bundeswasserstraßen im Zeitraum 2006 bis 2010
(Finanzplanung des Bundeshaushalts und Erhaltung der Bestandsnetze) aus-
weist?
4. Gibt es eine vom Finanzminister zugesagte Aufstockung der mittelfristigen
Finanzplanung für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundes-
wasserstraßen, die von den Zahlen des 6. Juli 2006 hinausgeht?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Drucksache 16/3417 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie hoch ist der Anteil der angekündigten 75 Mrd. Euro Investitionen in
Bundesverkehrswege, der erst nach 2010 finanzwirksam wird?

6. Welche Erhaltungs- bzw. Bestandsnetzinvestitionen sollen für die Bundes-
fernstraßen, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen in den
Jahren 2006 bis 2010 aufgeschlüsselt nach Jahren zur Verfügung gestellt
werden?

7. Stimmt die Bundesregierung zu, dass laut Bundesverkehrswegeplan für den
Erhalt der Bundesfernstraßen einschließlich Erhaltungsanteilen im Zusam-
menhang mit Ausbau-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ab 2005
jährlich 2,5 Mrd. Euro veranschlagt waren, die sogar noch weiter ansteigen
sollten?

8. Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass im IRP in
2009/2010 lediglich 2,1 Mrd. Euro für Erhaltungsinvestitionen an Bundes-
fernstraßen einschließlich Erhaltungsanteilen im Zusammenhang mit Aus-
bau-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollen?

9. Stimmt die Bundesregierung zu, dass diese 2,1 Mrd. Euro gegenüber dem
Haushaltsentwurf 2007 lediglich eine Steigerung um 100 Mio. Euro bedeu-
ten?

10. Nach welchen Kriterien und in welcher Wichtung wurden Projekte für den
Investitionsrahmenplan ausgewählt?

11. Welche Projekte mit welchem Finanzrahmen ohne bisher rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschluss sind in den IRP aufgenommen worden?

12. Welche Projekte mit welchem Finanzrahmen mit rechtskräftigem Planfest-
stellungsbeschluss sind nicht in den IRP aufgenommen worden?

13. Welche durchschnittliche Verkehrsbelastung und welcher Schwerlastanteil
sind für die einzelnen Straßenbauvorhaben des Investitionsrahmenplans
prognostiziert, dargestellt nach Projekten pro Bundesland?

14. Welche durchschnittliche Verkehrsbelastung und welcher Schwerlastanteil
sind für die einzelnen Straßenbauvorhaben des Vordringlichen Bedarfs des
Fünften Fernstraßenausbauänderungsgesetzes prognostiziert, die nicht im
Investitionsrahmenplan aufgenommen wurden, dargestellt nach Projekten
pro Bundesland?

15. Welche Projekte des Weiteren Bedarfs (mit Planungsrecht) des Fünften
Fernstraßenausbauänderungsgesetzes wurden in den Investitionsrahmen-
plan aufgenommen, und warum?

16. Wie deckt sich die Tatsache, dass es Projekte des Weiteren Bedarfs (mit Pla-
nungsrecht) im IRP gibt, mit der Aussage im IRP (S. 18), dass es sich bei
den Aus- und Neubauprojekten „ausschließlich [um] Projekte des Vordring-
lichen Bedarfs der Schienen- und Bundesfernstraßenausbaugesetze …“
handelt?

17. Warum wurden diese Projekte vorgezogen, obwohl zahlreiche Projekte des
Vordringlichen Bedarfs nicht in den IRP aufgenommen wurden?

Berlin, den 14. November 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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