BT-Drucksache 16/3313

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2497, 16/2865- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen)

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3313
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2497, 16/2865 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998
über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten
in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen)

A. Problem

Das vorgenannte Übereinkommen zielt darauf ab, den Zugang zu Umweltinfor-
mationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Verfahren so-
wie den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten zu stärken und damit einen
Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität zu
leisten; es ist am 21. Dezember 1998 von der Bundesrepublik Deutschland in
Aarhus, Dänemark, unterzeichnet worden und gemäß seinem Artikel 20 Abs. 1
am 30. Oktober 2001 in Kraft getreten.

Durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs sollen die verfassungsrecht-
lichen Voraussetzungen für eine Ratifikation dieses Übereinkommens durch die
Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
und die sonstigen Kosten wird auf die entsprechenden Ausführungen im Gesetz-
entwurf verwiesen.

Drucksache 16/3313 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/2497, 16/2865 unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 8. November 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3313

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Dr. Matthias Miersch,
Horst Meierhofer, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/2497 wurde in der 51. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 21. September 2006 zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie
den Rechtsausschuss überwiesen. Die Stellungnahme des
Bundesrates zum Gesetzentwurf ist in der Unterrichtung
durch die Bundesregierung – Drucksache 16/2865 – auf-
geführt; diese wurde gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsord-
nung des Deutschen Bundestages mit Überweisungsdruck-
sache 16/3053 Nr. 1.3 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie den
Rechtsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Das dem Gesetzentwurf angefügte Übereinkommen der UN/
ECE (United Nations Economic Commission for Europe)
über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbetei-
ligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Ge-
richten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkom-
men) zielt darauf ab, den Zugang zu Umweltinformationen,
die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Ver-
fahren sowie den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten zu
stärken und damit einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und
zur Verbesserung der Umweltqualität zu leisten; es ist am
21. Dezember 1998 von der Bundesrepublik Deutschland in
Aarhus, Dänemark, unterzeichnet worden und gemäß seinem
Artikel 20 Abs. 1 am 30. Oktober 2001 in Kraft getreten.

Die Europäische Gemeinschaft hat zur Umsetzung des Über-
einkommens mehrere Richtlinien erlassen; hierbei handelt es
sich um die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang
der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Auf-
hebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU
Nr. L 41 S. 26), die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Betei-
ligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter
umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung
der Richtlinien 85/337/EWG und 91/61/EG des Rates in
Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu
Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17) sowie die Richtlinie
2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Auswirkungen be-
stimmter Pläne und Programme (ABl. EU Nr. L 197 S. 30).

Das Aarhus-Übereinkommen gliedert sich in drei unter-
schiedliche Regelungsbereiche, die auch als Säulen bezeich-
net werden. Die erste Säule (Artikel 4 und 5) stellt auf den

Zugang zu Umweltinformationen ab; sie enthält sowohl Re-
gelungen zum Informationszugang auf Antrag als auch Be-
stimmungen zur aktiven Verbreitung von Informationen. Die
zweite Säule regelt im Wesentlichen die Beteiligung der
Öffentlichkeit an bestimmten umweltrelevanten Entschei-
dungsverfahren (Artikel 6); sie enthält darüber hinaus u. a.
Bestimmungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfah-
ren zur Erstellung umweltbezogener Pläne und Programme
(Artikel 7) sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Vor-
bereitung von Rechtsnormen, die erhebliche Auswirkungen
auf die Umwelt haben können (Artikel 8). Die dritte Säule
stellt auf den „Zugang zu Gerichten“ ab (Artikel 9); die in ihr
enthaltenen Bestimmungen sollen insbesondere garantieren,
dass die Rechte aus der ersten und der zweiten Säule wirksam
vor einer unabhängigen Instanz eingefordert werden können.
Durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs sollen die
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ratifika-
tion des Aarhus-Übereinkommens durch die Bundesrepublik
Deutschland geschaffen werden. Der Gesetzentwurf be-
inhaltet zwei Artikel; Artikel 1 zielt auf die Zustimmung
zum Aarhus-Übereinkommen ab, Artikel 2 regelt das In-
krafttreten des Gesetzes.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat einstimmig empfohlen, den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/2497,
16/2865 anzunehmen.
Der Rechtsausschuss hat einstimmig empfohlen, den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/2497,
16/2865 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksachen 16/2497, 16/2865 in seiner Sitzung am 8. No-
vember 2006 beraten.
Im Rahmen der Aussprache, die sich insbesondere auch auf
die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz auf Drucksachen 16/2494,
16/2933 sowie die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundes-
regierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf Druck-
sachen 16/2495, 16/2931 erstreckte, wurde von Seiten der im
Ausschuss vertretenen Fraktionen Zustimmung zu dem Ge-
setzentwurf bekundet.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung auf Drucksachen 16/2497, 16/2865 unverändert anzu-
nehmen.

Berlin, den 8. November 2006

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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