BT-Drucksache 16/3212

Wirksamkeit von Maßnahmen zur Reduzierung des Alkoholkonsums

Vom 31. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3212
16. Wahlperiode 31. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Ulrike Höfken und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wirksamkeit von Maßnahmen zur Reduzierung des Alkoholkonsums

Im Juni 2006 hat die Europäische Kommission den in ihrem Auftrag erstellten
Bericht „Alcohol in Europe“ veröffentlicht. Darin werden auf der Grundlage in-
ternationaler Studien und Analysen zum einen die verschiedenen Präventions-
politiken der Länder, zum anderen die Erkenntnisse zur Wirksamkeit verschie-
dener alkoholpolitischer Maßnahmen im Hinblick auf eine Reduzierung des
Alkoholkonsums zusammenfassend dargestellt. Diese Evaluierung gilt als eine
wichtige Handreichung für die Europäische Kommission im Hinblick auf die
künftige Alkoholstrategie der Kommission.

Dem Bericht zufolge werden Maßnahmen zur Reduzierung des Alkohols im
Straßenverkehr wie verdachtsfreie Alkoholtests oder niedrigere Promillegren-
zen, sowohl allgemein als auch für jugendliche Fahrer als sehr wirksam ein-
geschätzt. Wirksam seien auch Maßnahmen zur Regulierung des Alkoholmark-
tes wie angemessene Alkoholsteuern sowie eine Verkürzung der Öffnungszeiten
von Einzelhandelsbetrieben, die Alkohol verkaufen. Die gesetzliche Beschrän-
kung der kommerziellen Werbung für alkoholische Produkte wirke mit hoher
Wahrscheinlichkeit schadensverringernd. Gesetze, die ein Mindestalter für den
Alkoholkonsum vorschreiben, seien deutlich erfolgreicher, wenn sie mit entspre-
chenden Sanktionsregelungen für diejenigen gekoppelt werden, die Alkohol an
Jugendliche unter der Altersgrenze verkaufen. Weitreichende Belege für die Wir-
kung von so genannten Kurzinterventionen vor allem im Arbeitsleben und im
Rahmen der ärztlichen Versorgung werden durch den Bericht ebenfalls erwähnt.

Hingegen schätzt der Bericht die Wirkung von alkoholpolitischen Maßnahmen,
die lediglich auf die Aufklärung der Öffentlichkeit setzen, als eher gering ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche aktuellen Erkenntnisse über alkoholbedingte Krankheitskosten in
Deutschland hat die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?

2. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des o. g. Berichts zur
Wirksamkeit von Maßnahmen zur Preisgestaltung im Alkoholbereich?
b) Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Erhöhung der Branntwein-
steuer sowie der Biersteuer, und wie begründet sie diese?

c) Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Reaktivierung der Wein-
steuer, und wie begründet sie diese?

3. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des Berichts zur
Wirksamkeit von alkoholpolitischen Maßnahmen im Straßenverkehr?

Drucksache 16/3212 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Welche Haltung hat die Bundesregierung zur im Bericht empfohlenen Re-
duzierung der Promillegrenze für Fahranfänger und wie begründet sie diese?

4. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des Berichts zur
Wirksamkeit der Beschränkung kommerzieller Werbung für alkoholische
Produkte?

b) Wie bewert die Bundesregierung die Aussage des Berichts, wonach sich
freiwillige Selbstbeschränkungen der Alkoholgetränkeindustrie im Hin-
blick auf Werbung als eher wirkungslos erwiesen hätten?

c) Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einem Verbot der Werbung
für alkoholische Produkte im Fernsehen, und wie begründet sie diese?

d) Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einem Verbot der Werbung für
alkoholische Produkte im öffentlichen Raum, und wie begründet sie diese?

e) Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Verbot des Sponsorings
von Veranstaltungen durch Unternehmen, die alkoholische Produkte an-
bieten?

5. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des Berichts zur
Wirksamkeit von Kurzinterventionen im Lebensumfeld (Setting)?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Evaluation von Inter-
ventionsprogrammen im Arbeitsleben?
Wenn die Bundesregierung keine Informationen hierzu besitzt, plant sie
gegebenenfalls entsprechende Erhebungen?

c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Frühinterventionskon-
zepte nachhaltiger im Arbeitsleben und im Rahmen der medizinischen
Versorgung zu verankern?

d) Will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Frühinterventionskon-
zepte stärker im Rahmen des § 20 SGB V finanziert bzw. vergütet werden,
und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Stellenwert von Früh-
erkennung und Frühintervention alkoholbedingter Probleme und Erkran-
kungen in den Praxen niedergelassener Ärzte?

6. a) Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Anhebung des Mindestalters
für den Erwerb und den Konsum von Alkohol, und wie begründet sie diese?

b) Auf welche Weise will die Bundesregierung auf eine verbesserte Einhal-
tung des Jugendschutzes im Hinblick auf das Abgabeverbot nach § 9 des
Jugendschutzgesetzes hinwirken?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verschärfung der Bußgeldvor-
schriften nach § 28 Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, weshalb?

d) Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einem Ausschankverbot von
Alkohol bei Veranstaltungen, an denen in erster Linie Jugendliche und
junge Erwachsene teilnehmen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Berlin, den 31. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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