BT-Drucksache 16/3153

zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Inge Höger-Neuling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/1511- Erlass der Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich gemäß § 268 Abs. 2 SGB V

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3153
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Inge Höger-Neuling,
Monika Knoche, Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1511 –

Erlass der Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleich gemäß § 268 Abs. 2 SGB V

A. Problem

Im Jahr 2002 ist mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs
beschlossen worden, den Beitragsbedarf der Krankenkassen wesentlich ziel-
genauer zu ermitteln und den geltenden Risikostrukturausgleich zu einem mor-
biditätsorientierten Risikostrukturausgleich weiterzuentwickeln. Gemäß § 268
Abs. 1 und 2 SGB V sollte die entsprechende Rechtsverordnung bis zum 30. Juni
2004 vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen sein, damit der morbidi-
tätsorientierte Risikostrukturausgleich ab dem Jahr 2007 umgesetzt werden
kann. Nach Auffassung der Antragsteller lassen die unterschiedliche Versicher-
tenstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung, die daraus abgeleiteten Wett-
bewerbsverzerrungen und die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenver-
sicherung keinen weiteren Aufschub der Rechtsverordnung zu.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll die Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleich gemäß § 268 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch umgehend erlassen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags oder Verschiebung des Zeitpunkts für die Einführung der
direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Keine

Drucksache 16/3153 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1511 abzulehnen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Martina Bunge
Vorsitzende

Dr. Carola Reimann
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3153

Bericht der Abgeordneten Dr. Carola Reimann

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 16/1511 in seiner 37. Sitzung am 1. Juni 2006 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist eine unverzichtbare
Voraussetzung für die Umsetzung des Versorgungsauftrags
der Krankenkassen und für einen funktionsfähigen Kassen-
wettbewerb. Zur Begründung verweisen die Antragssteller
auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
18. Juli 2005, in dem das Bundesverfassungsgericht davon
ausgegangen zu sein scheine, dass der RSA – wie vom
Gesetzgeber festgelegt – ab dem Jahr 2007 auf der Grundla-
ge von Diagnosen, Diagnosegruppen, Indikatoren, Indikato-
rengruppen, medizinischen Leistungen oder Kombinationen
dieser Merkmale die Morbidität unmittelbar berücksichtige.
Ferner verweisen die Antragssteller auf das der Bundes-
regierung seit 2004 vorliegende wissenschaftliche Gutach-
ten mit Vorschlägen zur Umsetzung des morbiditätsorien-
tierten Risikostrukturausgleichs (M-RSA), auf dessen Basis
das Bundesministerium für Gesundheit die fehlende Rechts-
verordnung zur Einführung des M-RSA erlassen könne. Die
Dringlichkeit der Neuregelung ergebe sich auch aus der im
(ursprünglichen) Entwurf zum Vertragsarztrechtsänderungs-
gesetz beabsichtigten Einführung einer morbiditätsorientier-
ten Vergütungskomponente für Vertragsärzte: Die dazu not-
wendigen Grundlagen zum M-RSA müssten bereits im
Vorfeld geregelt werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat seine Beratungen in der
27. Sitzung am 25. Oktober 2006 aufgenommen und abge-
schlossen.

Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-

tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte dar, dass sich die Aus-
gangsbedingungen für den Antrag durch die im Entwurf des
Wettbewerbsstärkungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen
wesentlich verändert hätten. Es werde ein Klassifikations-
modell zugrunde gelegt werden, das keine Anreize zu medi-
zinisch nicht gerechtfertigten Leistungsausweitungen setze,
auf 50 bis 80 kostenintensiven chronischen Erkrankungen
beruhen und Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf, bei
denen die Kosten über 50 Prozent liegen, berücksichtigen
werde. Dieses Modell werde unbürokratischer und zielge-
nauer arbeiten.

Die Fraktion der SPD sah ebenfalls die Notwendigkeit,
einen zielgenauen, morbiditätsorientierten Risikostruktur-
ausgleich einzuführen. Eben dieser Ausgleich sei nunmehr
in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform von den Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD vereinbart wor-
den. Der Antrag sei daher überholt.

Die Fraktion der FDP lehnte eine Ausweitung des heute
schon existierenden Risikostrukturausgleichs zu einem mor-
biditätsorientierten Risikostrukturausgleich ab. Er sei nur
mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand durchzufüh-
ren und solle stattdessen vereinfacht und zurückgefahren
werden.

Die Fraktion DIE LINKE. begründete den Antrag unter
Hinweis auf die derzeit im Gesetz festgelegte Frist bis zum
1. Januar 2007. Zu diesem Termin müsse die Benachteili-
gung der Versorgerkassen, die diese aufgrund der besonde-
ren Morbiditätsstruktur ihrer Mitglieder hätten, aufgehoben
werden. Dass die Möglichkeit hierzu bestehe, werde durch
die dem Bundesgesundheitsministerium seit 2004 vorliegen-
den Gutachten unterstützt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies da-
rauf, dass die Umsetzung des morbiditätsorientierten Risiko-
strukturausgleichs geltendes Recht sei, dies aber bisher nicht
umgesetzt worden sei. Die Annahme des Antrags könne die
Umsetzung beschleunigen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Dr. Carola Reimann
Berichterstatterin

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