BT-Drucksache 16/3147

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2954- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3147
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/2954 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes
infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens
zur Europäischen Union

A. Problem

Nach dem Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur
Europäischen Union vom 25. April 2005 ist die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, ihre Rechtsvorschriften an den Beitritt der Republik Bulgarien und
Rumäniens zur Europäischen Union anzupassen. Mit dem vorliegenden Gesetz-
entwurf wird diese Verpflichtung erfüllt.

Regelungen, die Bulgarien oder Rumänien betreffen, aber mit dem Beitritt
gegenstandslos geworden sind, werden aufgehoben. Soweit sich dies notwendig
aus dem Beitritt ergibt, werden Rechtsvorschriften ergänzt. Aufgrund der
Arbeitsmarktlage erforderliche Übergangsregelungen werden im Bereich der
Arbeitnehmerfreizügigkeit getroffen.

B. Lösung

Zustimmung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2954.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Vollzugsaufwand der Bundesagentur für Arbeit wird sich durch die Ein-
beziehung der Staatsangehörigen beider Beitrittsländer in das Arbeitsgeneh-
migungsverfahren gegenüber dem bisherigen Zustimmungsverfahren zur Be-
schäftigung im Rahmen von Aufenthaltstiteln in geringem Maße erhöhen. Dem

Drucksache 16/3147 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

steht eine Verringerung des Vollzugsaufwandes wegen erleichterter Voraus-
setzungen für die Erteilung von Arbeitsberechtigungen-EU an die Staatsangehö-
rigen der Beitrittsstaaten gegenüber.

Bei den Rechtsanwaltskammern entsteht durch die Zulassung von Rechtsanwäl-
ten aus den Beitrittsstaaten Verwaltungsaufwand, der sich auf sehr wenige
Einzelfälle beschränken wird. Für die Durchführung der Zulassung erhalten die
Kammern Zulassungsgebühren. Aufwand bei den Rechtsanwaltskammern
entsteht darüber hinaus durch die Durchführung der Berufsaufsicht über Rechts-
anwälte aus Bulgarien und Rumänien, die ihren Beruf vorübergehend in
Deutschland ausüben. Der Aufwand ist sehr gering, da es sich, wenn überhaupt,
um Einzelfälle handelt. Bei den Ländern entsteht Aufwand für die Durchführung
von Eignungsprüfungen. Auch insofern handelt es sich um sehr wenige Einzel-
fälle.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3147

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2954 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Matthias Wissmann
Vorsitzender

Gunther Krichbaum
Berichterstatter

Axel Schäfer (Bochum)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter

Dr. Hakki Keskin
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

Drucksache 16/3147 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gunther Krichbaum, Axel Schäfer (Bochum),
Markus Löning, Dr. Hakki Keskin, Rainder Steenblock

I.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von
Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der
Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
auf Drucksache 16/2954 in seiner 57. Sitzung am 19. Ok-
tober 2006 beraten und federführend an den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union und mitbera-
tend an den Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss
sowie den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz überwiesen.

Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13. Oktober
2006 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlos-
sen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erhe-
ben.

II.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 27. Sitzung am
25. Oktober 2006 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 25. Okto-
ber 2006 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzu-
nehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
brauchschutz hat in seiner 29. Sitzung am 25. Oktober 2006
einstimmig bei zwei Gegenstimmen und einer Stimment-
haltung jeweils aus der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.

III.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf
eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des
Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und
Rumäniens zur Europäischen Union auf Bundestagsdruck-
sache 16/2954 in seiner 20. Sitzung am 25. Oktober 2006
beraten.

Nach Artikel 53 Abs. 2 der Akte zum Vertrag über den Bei-
tritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Euro-
päischen Union vom 25. April 2005 sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften an
das durch die Beitrittsakte geänderte Recht der Europäischen
Union anzupassen. Mit dem Mantelgesetz, bestehend aus
sieben Artikeln, passt die Bundesrepublik Deutschland Ge-
setze und Verordnungen des Bundes entsprechend an. Die
Verwaltungsvorschriften werden gesondert durch die erlas-
senden Behörden angepasst.

Die vorgesehenen Anpassungen betreffen den Anspruch auf
einen Auslandszuschlag für in Bulgarien und Rumänien
durchgeführte Ausbildungen, den Zugang für rumänische
und bulgarische Staatsangehörige zu Beschäftigungen in
Deutschland, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzen,
sowie die Aufsicht der Rechtsanwaltskammern über Rechts-
anwälte aus Bulgarien und Rumänien, die ihren Beruf vor-
übergehend in Deutschland ausüben.

Die Anpassungen beziehen sich ferner auf Regelungen, die
den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für bulgarische
und rumänische Staatsangehörige betreffen. Die Bestim-
mungen des Beitrittsvertrages mit der Republik Bulgarien
und Rumänien vom 25. April 2005 sehen dieselben abge-
stuften Regelungen für die Herstellung des uneingeschränk-
ten Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor, die nach
dem Vertrag vom 16. April 2003 über den Beitritt von Est-
land, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slo-
wenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern
für die Staatsangehörigen der damaligen neuen mittel- und
osteuropäischen Mitgliedstaaten gelten. So können für bul-
garische und rumänische Staatsangehörige die bestehenden
nationalen Regelungen für den Zugang zum deutschen
Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit von bis zu sieben Jah-
ren beibehalten werden.

Weitere Änderungen betreffen die Regelungen der Verfahren
zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthalts-
titeln zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/2954 in seiner 20. Sitzung am 25. Oktober
2006 einstimmig angenommen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Gunther Krichbaum
Berichterstatter

Axel Schäfer (Bochum)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter

Dr. Hakki Keskin
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

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