BT-Drucksache 16/3116

Entwicklung des Integrationsprogramms des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Vom 26. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3116
16. Wahlperiode 26. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion
DIE LINKE.

Entwicklung des Integrationsprogramms des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist vom Bundesminis-
terium des Innern beauftragt worden, gemäß § 45 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln, in dem die
bestehenden Angebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern
für Drittstaatsangehörige und Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen festgestellt
und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vorgelegt werden. Ziel des Integra-
tionsprogramms ist es, „praxisrelevante Strategien für eine bedarfsorientierte,
effektive und nachhaltige Integrationsförderung zu erarbeiten und umzusetzen“
(Integrationsaktivitäten des Bundes, Bestandsaufnahme im Rahmen der Inter-
ministeriellen Arbeitsgruppe Integration vom 4. August 2005, S. 30). Neben
den Ländern, Kommunen und den Ausländerbeauftragten sollen darüber
hinaus Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die
Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessen-
verbände an der Entwicklung des Integrationsprogramms beteiligt werden
(siehe § 45 AufenthG). Es ist vorgesehen, jährlich Schwerpunkte in einzelnen
Handlungsfeldern zu setzen. Für das Jahr 2005 haben sich der Bund und die
Länder auf die Sprachförderung als erstes Schwerpunkthandlungsfeld geeinigt
und dazu Arbeitsgruppen eingerichtet, die Empfehlungen als Basis für das In-
tegrationsprogramm entwickeln sollen. Die Arbeitsgruppen behandeln die
Sprachförderung im Kindergarten und in der Schule, beim Übergang zur
Berufs- und Hochschulausbildung etc. Parallel dazu hat das BAMF eine Steue-
rungsgruppe eingerichtet. Im Jahr 2006 sollte nach Auskunft des BAMF mit
dem Handlungsfeld der beruflichen Integration als zweiter Schwerpunkt be-
gonnen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände,
Träger der freien Wohlfahrtspflege und welche gesellschaftlichen Interes-
senverbände sind bisher an der Entwicklung des bundesweiten Integrations-
programms beteiligt worden (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/Vertrete-

rinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit angeben)?

2. In welcher institutionellen Form (Runder Tisch, Beirat etc.) findet diese
Beteiligung statt, und welche Befugnisse haben die Mitglieder?

3. Wie werden die Länder und die Kommunen in die Entwicklung des Inte-
grationsprogramms einbezogen?

Drucksache 16/3116 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind an der Steuerungsgruppe und je-
weils an den einzelnen Arbeitsgruppen beteiligt (bitte jeweils die Anzahl der
Vertreter/Vertreterinnen mit Funktion bzw. Organisationszugehörigkeit an-
geben)?

5. Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Einbindung von Ver-
bänden und Organisationen in die Steuerungsgruppe und in die einzelnen
Arbeitsgruppen zur Sprachförderung bzw. zum Schwerpunktthema „Beruf-
liche Integration“?

6. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse besitzt die Steuerungsgruppe?

7. Welche konkreten Arbeitsschritte hat das BAMF im Jahr 2006 in Bezug auf
das zweite Schwerpunkthandlungsfeld der beruflichen Integration unter-
nommen?

Wurden Arbeitsgruppen dazu gegründet?

Wenn ja, welche und welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind daran betei-
ligt (bitte jeweils die Anzahl der Vertreter/Vertreterinnen mit Funktion bzw.
Organisationszugehörigkeit angeben)?

8. Welche Ziele und Empfehlungen wurden bisher zu den jeweiligen Schwer-
punktthemen erarbeitet?

Wann sind erste Zwischenberichte der Arbeitsgruppen zu den beiden
Schwerpunktthemen zu erwarten und werden sie veröffentlicht?

Wenn nicht, warum nicht?

9. Worin unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung die Erarbeitung
eines bundesweiten Integrationsprogramms von der Entwicklung eines
„Nationalen Aktionsplan Integration“, der infolge des Integrationsgipfels
durch sechs Arbeitsgruppen erarbeitet werden soll, in denen ebenfalls Ver-
treter/Vertreterinnen der Länder, der Gewerkschaften und anderer gesell-
schaftlicher Gruppen gleiche Themen wie frühe Sprachförderung und Bil-
dung, Ausbildung und Arbeitsmarkt beraten?

10. Warum erachtet die Bundesregierung es für notwendig, sowohl ein bundes-
weites Integrationsprogramm als auch einen Nationalen Aktionsplan Inte-
gration zu erarbeiten?

Berlin, den 25. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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