BT-Drucksache 16/3081

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1945, 16/1990- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Vom 24. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3081
16. Wahlperiode 24. 10. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1945, 16/1990 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“

A. Problem

Die Möglichkeiten guten Planens und Bauens sollen einer breiten Öffentlichkeit
bewusst gemacht werden und die hohe Leistungsfähigkeit von Architekten und
Ingenieuren in Deutschland soll auf dem Weltmarkt noch besser dargestellt wer-
den. Dazu bedarf es auch auf Bundesebene geeigneter Kommunikationsinstru-
mente.

B. Lösung

Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts durch Bundesgesetz, die als
eine bundesweit beachtete, unabhängige und mit hoher Fachautorität ausgestat-
tete Institution für die Anliegen der Baukultur in Deutschland eintritt. Sie soll
sich dabei auf Instrumente mit bundesweiter und internationaler Ausprägung
konzentrieren.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 16/1945 und 16/1990 in
geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/3081 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/1945 und 16/1990 mit folgender Maß-
gabe, im Übrigen unverändert anzunehmen:

㤠1 wird wie folgt gefasst:

,§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Unter dem Namen „Bundesstiftung Baukultur“ wird eine rechtsfähige Stif-
tung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.‘“

Berlin, den 18. Oktober 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold Joachim Günther (Plauen)
Vorsitzender Berichterstatter

drucksache 16(15)513). als durchaus geeignet an. Was die Frage der Finanzausstat-
IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

tung angehe, werde ja in dem Gesetzentwurf darauf hinge-
wiesen, dass der Bund unabhängig von dem Stiftungskapital
eine Anschubfinanzierung für die jährlichen Kosten leisten
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3081

Bericht des Abgeordneten Joachim Günther (Plauen)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sachen 16/1945, 16/1990 in seiner 47. Sitzung am 7. Septem-
ber 2006 beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss, den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Kultur
und Medien zur Mitberatung überwiesen. An den Haushalts-
ausschuss hat er den Gesetzentwurf gemäß § 96 der Ge-
schäftsordnung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/1945, 16/1990 sieht
die Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts durch
Bundesgesetz vor, die als eine bundesweit beachtete, unab-
hängige und mit hoher Fachautorität ausgestattete Institution
für die Anliegen der Baukultur in Deutschland eintritt. Sie
soll sich dabei auf Instrumente mit bundesweiter und interna-
tionaler Ausprägung konzentrieren. Damit sollen die Mög-
lichkeiten guten Planens und Bauens einer breiten Öffent-
lichkeit bewusst gemacht werden und die hohe Leistungs-
fähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland
soll auf dem Weltmarkt noch besser dargestellt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sachen 16/1945, 16/1990 in seiner 22. Sitzung am
18. Oktober 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP dessen Annahme.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung
am 18. Oktober 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP dessen Annahme in der Fassung des Änderungs-
antrags auf Ausschussdrucksache 16(18)123 (entspricht dem
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im federführenden
Ausschuss auf Ausschussdrucksache 16(15)513). Den Ände-
rungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(18)123 hat der Aus-
schuss mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzent-
wurf in seiner 19. Sitzung am 18. Oktober 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP dessen Annahme in der
Fassung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache
16(22)62 (entspricht dem Änderungsantrag der Koalitions-
fraktionen im federführenden Ausschuss auf Ausschuss-

zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur (Drucksache
15/4998neu) beraten und in einer geänderten Fassung ein-
stimmig angenommen (Drucksache 15/5485). Im Hinblick
auf diesen dann vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Gesetzentwurf hatte der Bundesrat im Juni 2005 den Vermitt-
lungsausschuss angerufen (Drucksache 15/5805).

Die Bundesregierung hat dem federführenden Ausschuss mit
Schreiben vom 17. Oktober 2006 einen Bericht zu der Frage
des Stiftungssitzes übermittelt (Ausschussdrucksache
16(15)511).

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/1945, 16/1990 in
seiner 22. Sitzung am 18. Oktober 2006 beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten dazu einen
Änderungsantrag ein (Ausschussdrucksache 16(15)513),
dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung und aus
Nummer V. dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass es nun möglich
werde, den Bereich des Bauens in all seinen Facetten bekann-
ter zu machen. Man habe auch immer das Ziel verfolgt, priva-
tes Engagement mit einzubringen. Sie sei im Gegensatz zu
der Fraktion der FDP der Auffassung, dass über die Beset-
zung der Gremien der Stiftung alle Beteiligten, wie zum Bei-
spiel Architekten, Ingenieure, Landschaftsgestalter, Kultur-
schaffende sowie Vertreter der Kommunen und der Landta-
ge, mit berücksichtigt seien. Die vorgesehene Finanzausstat-
tung sei als Anschubfinanzierung gedacht. Für die weitere
Arbeit müsse dann auch eine private Beteiligung stattfinden.

Die Fraktion der SPD betonte, dass die Frage der Einrich-
tung einer Stiftung Baukultur von einem starken Konsens ge-
prägt sei. Sie schloss sich den Ausführungen der Fraktionen
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Sie be-
grüßte, dass es bald eine Stiftung Baukultur geben werde und
äußerte die Erwartung, dass sich diese gut entwickeln werde.
Mit der Auswahl Potsdams als Sitz der Stiftung habe man
eine gute Wahl getroffen. Für Potsdam spreche auch die
räumliche Nähe zu Berlin.

Die Fraktion der FDP hob hervor, dass sie das Grundanlie-
gen des Gesetzentwurfs positiv sehe. Sie sei aber der Auffas-
sung, dass das Grundkapital der Stiftung zu niedrig angesetzt
sei. Um die Baukultur in der Öffentlichkeit positiv darzustel-
len, benötige man einen breiten Rahmen, was entsprechende
Kosten verursache. Die Rechtsform einer Stiftung des öffent-
lichen Rechts halte man nicht für angebracht. Es sollten auch
Kammern und Verbände die Arbeit mittragen. Daher spreche
man sich für die Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen
Rechts aus, weil diese mehr erreichen könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekundete, sie
sehe die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts
Bereits in der 15. Wahlperiode hatte der damalige Ausschuss
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Gesetzentwurf

müsse, man aber mittelfristig auch eine Unterstützung von
privater Seite erwarte. Was die Frage des Sitzes der Stiftung

Stiftungssitzes im Gesetz unterbreiten zu können. tung in Potsdam anzusiedeln.

Berlin, den 18. Oktober 2006

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter
Drucksache 16/3081 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

angehe, sei das Angebot von Potsdam sehr attraktiv und die
Auswahl Potsdams als Stiftungssitz sei eine gute Wahl.

Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 16(15)513 nahm der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frakti-
on der FDP und einer Stimme aus der Fraktion der CDU/CSU
bei einer Enthaltung aus der Fraktion der SPD an.

Den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/1945, 16/1990 nahm
der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der
Fassung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache
16(15)513 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP an.

V. Begründung der Änderungen

1. In seiner Stellungnahme vom 16. Juni 2006 hat der Bun-
desrat die Bundesregierung unter anderem gebeten, die
Entscheidung über den Sitz der Stiftung in Abstimmung
mit den Ländern zu treffen. Die Bundesregierung hat in
ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates
vom 28. Juni 2006 beschlossen, die Entscheidung über
den Sitz der Stiftung noch während des laufenden Ge-
setzgebungsverfahrens vorzubereiten, um dem Gesetz-
geber einen geeigneten Vorschlag zur Festlegung des

2. Um den Sitz der „Bundesstiftung Baukultur“ haben sich
die Städte Bonn, Essen, Frankfurt/Main, Görlitz, Leipzig,
Potsdam, Stuttgart und Weimar beworben. Im Interesse
der Vergleichbarkeit der Angebote und der Transparenz
des Verfahrens hat die Bundesregierung alle Bewerber
um Konkretisierung ihrer Angaben gebeten, unter ande-
rem zum allgemeinen und zum baukulturellen Potenzial
des vorgeschlagenen Standorts, zu den konkreten Rah-
menbedingungen für die Unterbringung der Stiftung, zu
den Möglichkeiten einer ideellen und finanziellen Unter-
stützung der Stiftung durch Stadt, Land oder Dritte sowie
zu den an die Ansiedlung der Stiftung geknüpften Erwar-
tungen.

3. Im Ergebnis verfügen alle Bewerber über ein – wenn
auch sehr unterschiedlich ausgeprägtes – baukulturelles
Profil und bieten grundsätzlich geeignete Räumlichkei-
ten zur Unterbringung der Stiftung. Die jeweils ange-
botenen Konditionen für die Ansiedlung der Stiftung,
insbesondere die Möglichkeiten zu deren ideeller und fi-
nanzieller Unterstützung, weichen jedoch – ebenso wie
die allgemeinen Standortfaktoren – deutlich voneinander
ab. Auch können nicht alle Bewerber auf die Unterstüt-
zung ihrer Bewerbung durch die jeweilige Landesregie-
rung verweisen.

4. Angesichts der konkreten Rahmenbedingungen sowie
unter Berücksichtigung der fort geltenden Beschlüsse der
unabhängigen Föderalismuskommission haben sich die
Regierungsfraktionen darauf verständigt, die Bundesstif-

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