BT-Drucksache 16/2840

a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/1100, 16/1476 Nr. 1.1- Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/949- Recht statt Pflicht - Einschränkungen behinderter Menschen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben entgegenwirken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/853- Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben konsequent sichern

Vom 29. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2840
16. Wahlperiode 29. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 16/1100, 16/1476 Nr. 1.1 –

Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/949 –

Recht statt Pflicht – Einschränkungen behinderter Menschen bei der Teilhabe
am öffentlichen Leben entgegenwirken

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/853 –

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben
konsequent sichern

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Bundesministerien und die sonstigen Bundesdienststellen jeweils mit ihren
nachgeordneten Dienststellen beschäftigten im Berichtsjahr 2004 zusammenge-
fasst einen Anteil schwerbehinderter Menschen von 7,1 Prozent. Die geforderte
Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5 bzw. 6 Prozent für
den öffentlichen Dienst des Bundes ist damit erneut deutlich überschritten.

Drucksache 16/2840 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Das Recht behinderter Menschen auf eine Begleitperson, wie es im Schwer-
behindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ verknüpft ist, wird pauschal als
Pflicht umgedeutet, eine Begleitperson mitführen zu müssen. Damit drohen
Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe für behinderte Menschen einge-
schränkt zu werden.

Zu Buchstabe c

Formulierungen in der Schwerbehindertenausweisverordnung führen zu dem
Missverständnis, dass Menschen mit Behinderungen ohne Begleitperson die Be-
förderung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Zutritt zu Veranstaltungen
verwehrt wird.

Über den Personenkreis der Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
hinaus sollten Parkerleichterungen für Menschen mit bestimmten schweren
Behinderungen geschaffen werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme eines Entschließungsantrags.

In Kenntnis der Unterrichtung Annahme einer Entschließung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Aufforderung an die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs, der im
Schwerbehindertenrecht die Regelungen für Nachteilsausgleiche präziser fasst.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Zu Buchstabe c

Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung durch eine Formulierung,
die das Recht auf eine Begleitperson im Gegensatz zur Pflicht bzw. Notwendig-
keit deutlich macht.

Gewährung von Parkerleichterungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für Men-
schen mit bestimmten Behinderungen ohne Ausstellung eines Parksonderaus-
weises, der zum Parken auf den Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol
berechtigt.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2840

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/1100 folgende Entschlie-
ßung anzunehmen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behinderten-
gleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
haben Bundesregierung und Gesetzgeber modernes und bürgernahes Recht
für behinderte Menschen geschaffen. Nicht mehr Fürsorge und Versorgung
stehen im Mittelpunkt, sondern die selbstbestimmte Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben und am Arbeitsleben sowie die Beseitigung der Hinder-
nisse, die der Chancengleichheit behinderter Menschen entgegenstehen.

Die Bundesregierung berichtet einmal in der Legislaturperiode über die La-
ge der behinderten Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe, zuletzt
im Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4575). Dieser Bericht erfasst
alle relevanten Bereiche der Politik für behinderte Menschen. Er ermöglicht
es, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu optimieren,
mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen, ihnen gegenzusteu-
ern und so dafür zu sorgen, dass das SGB IX auch in Zukunft für eine ver-
lässliche und nachhaltige Integration behinderter Menschen steht.

Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung jährlich über die Beschäfti-
gung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes.
Diese Berichte gehen auf Beschlüsse des Deutschen Bundestages aus den
Jahren 1959 und 1964 zurück. Durch die Berichtspflicht sollten ursprüng-
lich die Bundesdienststellen dazu angehalten werden, verstärkt Kriegsbe-
schädigte einzustellen. Heute wird deutlich, dass die Bundesverwaltung
ihre Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, seit vie-
len Jahren mit steigender Tendenz erfüllt. Im Jahr 2004 konnten wiederum
7,1 Prozent erreicht werden (bei einer Pflichtquote von 5 bzw. 6 Prozent).

Die Bundesverwaltung ist damit vorbildlich bei der Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen. Gleichzeitig ist die Steigerung der Quote in
den letzten Jahren ein Indiz dafür, dass die Maßnahmen der letzten beiden
Legislaturperioden Wirkung zeigen.

Es ist letztlich das Zusammenspiel aller Maßnahmen und Initiativen, das
die Situation der behinderten Menschen verbessert. Daher führt bei einer
Bewertung eine ganzheitliche Betrachtung weiter als die isolierte Betrach-
tung einzelner Aspekte. Dies – und auch der Gesichtspunkt der Entbüro-
kratisierung – sprechen dafür, die Beschäftigung schwerbehinderter Men-
schen im öffentlichen Dienst des Bundes künftig nicht mehr gesondert
darzustellen, sondern im Rahmen des Berichts über die Lage der behinder-
ten Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe. Dieser Bericht ist um-
fassender und damit insgesamt aussagekräftiger. Den Informationsbedürf-
nissen des Gesetzgebers und der Öffentlichkeit kann damit künftig besser
Rechnung getragen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

künftig im Rahmen des Berichts über die Lage behinderter Menschen und
die Entwicklung ihrer Teilhabe, der einmal in der Legislaturperiode zu er-
statten ist, auch über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im
öffentlichen Dienst des Bundes zu berichten.“;

Drucksache 16/2840 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) den Antrag auf Drucksache 16/949 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 16/853 abzulehnen.

Berlin, den 27. September 2006

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Katja Kipping
Vorsitzender Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2840

Bericht der Abgeordneten Katja Kipping

I. Überweisung und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

1. Überweisung

Der Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des
Bundes auf Drucksache 16/1100 ist gemäß § 80 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am 12. Mai
2006 auf Drucksache 16/1476 an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit und den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/949 und der Antrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/853 sind in der 37. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 1. Juni 2006 jeweils an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur Mitberatung überwiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

a) Unterrichtung auf Drucksache 16/1100

Der Innenausschuss (Sitzung am 20. September 2006), der
Verteidigungsausschuss (Sitzung am 27. September 2006),
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Sitzung am 27. September 2006), der Ausschuss für
Gesundheit (Sitzung am 20. September 2006) und der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung (Sitzung am 28. Juni 2006) haben empfohlen,
die Unterrichtung auf Drucksache 16/1100 zur Kenntnis zu
nehmen. Der Ausschuss für Gesundheit hat außerdem mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Entschließungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD anzunehmen.

b) Antrag auf Drucksache 16/949

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27. September 2006 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag auf Drucksache 16/949 in seiner Sitzung am 27.
September 2006 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

c) Antrag auf Drucksache 16/853

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27. September 2006 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag auf Drucksache 16/949 in seiner Sitzung am
27. September 2006 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

a) Unterrichtung auf Drucksache 16/1100

Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
beim Bund habe sich im Jahr 2004 weiter stabilisiert, heißt
es im Bericht der Bundesregierung. Die Beschäftigtenquote
schwerbehinderter Menschen habe wiederum das Ergebnis
des Vorjahres erreicht und betrage 7,1 Prozent. Der Bund er-
fülle somit im Jahr 2004 die Beschäftigtenquote schwer-
behinderter Menschen wie in den vergangenen Jahren vor-
bildlich. Wie bereits im Vorjahr werde in Anbetracht des
erreichten Gesamtergebnisses darauf verzichtet, zur Steige-
rung des Anteils beschäftigter schwerbehinderter Menschen
einen Maßnahmenkatalog der Ressorts über durchgeführte
bzw. beabsichtigte zukünftige Maßnahmen in den Bericht
aufzunehmen.

Zur Unterstützung einer tatsächlichen Verbesserung der
Situation behinderter und schwerbehinderter Menschen bei
der Teilhabe am Arbeitsleben koordiniere das Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales die Initiative „job – Jobs ohne
Barrieren“ – Initiative für Ausbildung und Beschäftigung
behinderter Menschen und betriebliche Prävention. Mit der
Initiative solle auch in wirtschaftlich und konjunkturell
schwierigen Zeiten erreicht werden, dass behinderte und
schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am
Arbeitsleben besser realisieren können. Partner seien Arbeit-
geber, Gewerkschaften, Behindertenverbände und -organisa-
tionen, die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter,
Rehabilitationsträger sowie Rehabilitationsdienste und -ein-
richtungen, der Beirat für die Teilhabe behinderter Men-
schen und weitere Organisationen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

b) Antrag auf Drucksache 16/949

Behinderten Menschen muss ein selbstbestimmtes und von
umfassender Teilhabe geprägtes Leben in der Mitte der
Gesellschaft ermöglicht werden, fordert die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag. Aktuell gebe
es beunruhigende Tendenzen, wonach das Recht behinderter
Menschen auf eine Begleitperson, wie es im Schwerbehin-
dertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ verknüpft sei,
pauschal als Pflicht umgedeutet werde, eine Begleitperson
mitführen zu müssen. Damit drohten Möglichkeiten gesell-
schaftlicher Teilhabe empfindlich eingeschränkt zu werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert daher die
Bundesregierung auf, mit einem Gesetzentwurf die Regelun-
gen für Nachteilsausgleiche präziser zu fassen. Außerdem

Drucksache 16/2840 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

solle die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ver-
bänden behinderter Menschen Maßnahmen der Öffentlich-
keitsarbeit ergreifen, um den Charakter der Nachteilsausglei-
che stärker ins öffentliche Bewusstsein zu tragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

c) Antrag auf Drucksache 16/853

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag feststellen, dass der
Deutsche Bundestag bestrebt sei, die Benachteiligung von
Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseiti-
gen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten
Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten
und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermögli-
chen. Dazu gehörten unter anderem alle Wege und Techni-
ken, die zur eigenständigen Lebensführung notwendig seien,
wie etwa Parkerleichterungen, die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel oder die Möglichkeit, sich in unbekannten
Umgebungen zu orientieren oder Assistenz in Anspruch zu
nehmen. Die geschaffenen Möglichkeiten verfolgten das
Ziel, auch ohne Begleitperson so weit als möglich am öffent-
lichen Leben teilzunehmen. Dies müsse durch Änderung der
Formulierung der Schwerbehindertenausweisverordnung
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Das
Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis stelle ein
Recht auf eine Begleitperson, aber keine Pflicht dar. Zudem
sollten Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens
„aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbe-
hindertenausweis nicht vorlägen, nach bestimmten festge-
legten Kriterien ebenfalls Parkerleichterungen gemäß § 46
Abs. 1 Nr. 11 StVO in Anspruch nehmen dürfen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung
der Vorlagen in seiner 24. Sitzung am 27. September 2006
aufgenommen und abgeschlossen. Die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD brachten zur abschließenden Bera-
tung auf Ausschussdrucksache 16(11)373 den in der Be-
schlussempfehlung wiedergegebenen Entschließungsantrag
ein.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die jährlichen
Berichte über die Beschäftigung schwerbehinderter Men-
schen auf Beschlüsse des Deutschen Bundestages aus den
Jahren 1959 und 1964 zurückgingen. Ursprünglich sollten
die Bundesdienststellen dazu angehalten werden, verstärkt
Kriegsbeschädigte einzustellen. Im Hinblick auf die heutige
Situation und auch unter dem Gesichtspunkt der Entbürokra-
tisierung sei es sinnvoll, mit einer kompakten und umfassen-
deren Berichterstattung zu einer aussagekräftigeren Infor-
mation des Gesetzgebers und der Öffentlichkeit zu kommen.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag der Fraktion
der FDP ab, weil er sich im Hinblick auf das Kennzeichen

„B“ im Schwerbehindertenausweis durch die Änderungs-
anträge der Koalitionsfraktionen zum Betriebsrentengesetz
erledigt habe. Im Übrigen sei es letztlich das Zusammenspiel
aller Maßnahmen und Initiativen, das die Situation der be-
hinderten Menschen verbessere. An alle Bundestagsabge-
ordneten richte man den Appell, die immer noch nicht zu-
frieden stellende Quote beim Deutschen Bundestag selbst
durch Einstellungen im eigenen Büro zu verbessern.

Die Fraktion der SPD betonte, dass die Bundesverwaltung
insgesamt erneut vorbildlich bei der Beschäftigung schwer-
behinderter Menschen gewesen sei. Gleichzeitig sei die Stei-
gerung der Quote in den letzten Jahren ein Indiz dafür, dass
die Maßnahmen der letzten beiden Legislaturperioden Wir-
kung zeigten.

Die Fraktion der FDP appellierte an die Koalitionsfraktio-
nen, sich ihrem Vorstoß bei der Parkplatzregelung anzu-
schließen: Dies seien Erleichterungen für schwerbehinderte
Menschen, die kein Geld kosteten. Die jährliche Bericht-
erstattung müsse erhalten bleiben, da ansonsten die Gefahr
bestünde, dass die behinderten Menschen aus dem Fokus der
Aufmerksamkeit fielen.

Die Fraktion DIE LINKE. machte deutlich, dass die Situa-
tion bei den Ausbildungsplätzen nicht zufrieden stellend sei.
Es sei auch zu überlegen, ob auf die Privatwirtschaft nicht
Druck ausgeübt werden müsse, um dort auf ähnlich positive
Zahlen zu kommen wie der öffentliche Dienst des Bundes. Die
Abschaffung der Jahresberichte sei bedenklich, weil es damit
zu einer Einschränkung der Kontrollmöglichkeit komme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die
im Rahmen der Änderungsanträge zu TOP 2 aufgenommene
Klarstellung für die mit dem Merkzeichen „B“ verknüpften
Nachteilsausgleiche. Die Abschaffung der jährlichen Be-
richtsvorlage werde abgelehnt, da dann keine zeitnahe
Bewertung und nur noch der Blick auf die Zahlen der ver-
gangenen Legislaturperiode möglich seien.

Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen Bundestag die
Kenntnisnahme der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung und die Annahme der in der Beschlussempfehlung wie-
dergegebenen Entschließung der Koalitionsfraktionen zu
empfehlen.

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP beschlossen, dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/949 zu
empfehlen.

Der Ausschuss hat zudem mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/853
zu empfehlen.

Berlin, den 27. September 2006

Katja Kipping
Berichterstatterin

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