Vom 28. September 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2806
16. Wahlperiode 28. 09. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell,
Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1642 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes
A. Problem
In mehreren Bundesländern müssen sich Eigentümer von Wald- und Natur-
schutzflächen in gleichem Maße an den Kosten für die Gewässerunterhaltung in
Form von Beiträgen an die Wasser- und Bodenverbände bzw. unterhaltungs-
pflichtigen Gebietskörperschaften beteiligen wie Eigentümer landwirtschaft-
licher und bebauter Flächen. Diese einheitliche Bemessung der Beiträge unab-
hängig von der Nutzung der jeweiligen Fläche wird von den Antragstellern als
nicht gerechtfertigt bezeichnet.
B. Lösung
Änderung des Wasserverbandsgesetzes mit dem Ziel, bei der Festlegung des
Beitragsmaßstabes die Nutzung der betroffenen Grundstücke und die dadurch
bedingten Unterschiede des Wasserabflusses zu berücksichtigen.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
C. Alternative
Annahme des Gesetzentwurfs
D. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
Drucksache 16/2806 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Vollzugsaufwand
Die Beitragsveranlagung kann bei den Wasser- und Bodenverbänden bzw. den
unterhaltungspflichtigen Körperschaften in denjenigen Bundesländern, in denen
die Form der Beitragserhöhung angepasst werden muss, bei der Umstellung zu
einem erhöhten Vollzugsaufwand führen.
E. Sonstige Kosten
In einigen Bundesländern muss die Beitragsgestaltung der Wasser- und Boden-
verbände bzw. der unterhaltungspflichtigen Körperschaften differenziert
werden. Bei einem gleich bleibenden Gebührenaufkommen dürften vor allem
Eigentümer/Eigentümerinnen von bebauter Fläche stärker, Eigentümer/Eigen-
tümerinnen von landwirtschaftlichen Nutzflächen etwas stärker belastet und
Eigentümer/Eigentümerinnen von Wald- und Naturschutzflächen entlastet wer-
den. Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder das Ver-
braucherpreisniveau sind, wenn überhaupt, nur in geringem Ausmaß zu
erwarten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2806
Beschlussempfehlung
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1642 abzulehnen.
Berlin, den 28. Juni 2006
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ulrike Höfken
Vorsitzende
Johannes Röring
Berichterstatter
Manfred Zöllmer
Berichterstatter
Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin
Cornelia Behm
Berichterstatterin
Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin
Cornelia Behm Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin Berichterstatterin
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.
2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In einigen Bundesländern müssen sich Eigentümer/Eigen-
tümerinnen von Wald- und Naturschutzflächen in gleichem
Maße an den Kosten für die Gewässerunterhaltung in Form
von Beiträgen an die Wasser- und Bodenverbände bzw.
unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften beteiligen
wie Eigentümer/Eigentümerinnen landwirtschaftlicher und
bebauter Flächen.
Diese einheitliche Bemessung von Beiträgen zur Gewässer-
unterhaltung auf der Grundlage eines undifferenzierten Flä-
chenmaßstabes ist nicht gerechtfertigt, weil insbesondere
eine Gewährleistung der Abführung des Wassers nicht oder
nicht in gleichem Maße im Interesse der Eigentümer von
Wald- bzw. Naturschutzflächen liegt, wie denjenigen von
landwirtschaftlichen und von bebauten Flächen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist daher die Regelung von Vorga-
ben für Beiträge zur Gewässerunterhaltung, die bundesweit
nach der jeweiligen Nutzungsart differenzieren. Dies führt
zu einer gerechteren Beitragsbelastung zwischen den Grund-
stückseigentümern sowie zu einer Vermindung des Gewäs-
serunterhaltungsaufwands für diejenigen Gewässer, in deren
Einzugsgebiet Wald- und Naturschutzflächen liegen.
3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/1642 in seiner 22. Sitzung am 28. Juni 2006 beraten.
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.
4. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung
am 28. Juni 2006 abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD entgegneten zum
Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass
es entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip Sache der Länder
bzw. der Wasser- und Bodenverbände als Körperschaft des
öffentlichen Rechts selbst sei, eine gerechte Lösung für die
Erhebung von Wasserunterhaltungsbeiträgen herbeizufüh-
ren.
Die Fraktion der FDP führte ebenfalls aus, dass die Lösung
des Problems gerechter Wasserunterhaltungshebesätze auf
der Landesebene gelöst werden könne.
Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte das Anliegen des
Antrags, da es sachlich begründet sei und forderten eine Re-
gelung auf Bundesebene.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte ent-
sprechend dem Antrag eine Festlegung des Beitragsmaß-
stabs, bei dem die unterschiedlichen Nutzungs- und Versie-
gelungsgrade der betroffenen Grundstücke berücksichtigt
werden.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. abgelehnt.
Berlin, den 28. Juni 2006
Johannes Röring
Berichterstatter
Manfred Zöllmer
Berichterstatter
Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin
Drucksache 16/2806 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Johannes Röring, Manfred Zöllmer,
Dr. Christel Happach-Kasan, Cornelia Behm, Dr. Kirsten Tackmann
1. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 1. Juni
2006 den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1642 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz sowie zur Mitberatung an
den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Umwelt, Natur-
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage auf Drucksache 16/1642 in seiner 19. Sitzung
am 28. Juni 2006 beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/1642 in seiner
16. Sitzung am 28. Juni 2006 beraten.
Alle drei Ausschüsse empfehlen die Ablehnung mit den