BT-Drucksache 16/2801

Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus

Vom 26. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2801
16. Wahlperiode 26. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte
und der Fraktion DIE LINKE.

Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus

Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt aufgrund rassistischer Vorurteile ge-
hören in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor zur Alltagserfahrung
zahlreicher Menschen. Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet die Politik u. a.
dazu, gegen alle Formen rassistisch motivierter Ausgrenzung, Diskriminierung
und Gewalt vorzugehen. Um über allgemeine Bekenntnisse zu Gleichheit und
Diskriminierungsverbot hinauszugelangen, ist es wichtig, konkrete Maßnahmen
zur Eindämmung des Rassismus festzulegen.

Bei der Weltkonferenz gegen Rassismus im September 2001 im südafrikani-
schen Durban hat sich Deutschland verpflichtet, massiv gegen Rassismus
vorzugehen. Dieser Zusage ist die Bundesregierung nicht nachgekommen.
Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und Aktion Courage
beklagen: „Fremdenfeindlichkeit ist in Deutschland nach wie vor traurige Rea-
lität. Ausgrenzung und Diskriminierung wegen einer anderen Hautfarbe oder
ethnischen Herkunft gehören für viele Menschen in unserem Land leider zur all-
täglichen Erfahrung“ (Pressemitteilung vom 21. März 2006).

Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Siebten Bericht über ihre Menschen-
rechtspolitik (Bundestagsdrucksache 15/5800, S. 202) noch für das Jahr 2005
die Vorlage eines „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ (NAP) in Umset-
zung der Vereinbarungen von Durban versprochen. Bis heute liegt ein solcher
Aktionsplan jedoch nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bundesregierung bislang keinen
„Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ vorgelegt hat?

2. Wann wird die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan gegen Ras-
sismus“, der den Vorgaben der UN-Konferenz von Durban entspricht, vorle-
gen?

3. Inwieweit werden Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftliche Ein-
richtungen, die über Erfahrungen in der antirassistischen Arbeit verfügen, bei

der Ausarbeitung des „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ beteiligt?

Drucksache 16/2801 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktions-
plans“ gegen Rassismus sicherstellen, dass Organisationen, die antirassisti-
sche Arbeit vor Ort leisten, nicht durch Mittelkürzungen in ihrer Existenz ge-
fährdet werden?

Berlin, den 25. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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