BT-Drucksache 16/2655

zu Verordnung der Bundesregierung -16/2212, 16/2548- Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

Vom 20. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2655
16. Wahlperiode 20. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2212, 16/2548 Nr. 2.2 –

Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

A. Problem

Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft dient der
Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft in deutsches Recht.

Der Deutsche Bundestag hat der Verordnung in seiner 25. Sitzung am 16. März
2006 zugestimmt (Drucksachen 16/574, 16/612 Nr. 2.2, 16/959).

Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 nach
Maßgabe der in seinem Beschluss zur Verordnung aufgeführten Änderungen
zugestimmt (s. Anlage 2 der Bundestagsdrucksache 16/2212).

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Änderungsmaßgaben des Bundes-
rates unverändert zu übernehmen.

Auf Grund des § 48b Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
hat die Bundesregierung die entsprechend neugefasste Verordnung über Immis-
sionswerte für Schadstoffe in der Luft dem Deutschen Bundestag zugeleitet;
diese kann gemäß § 48b Satz 3 BImSchG durch Beschluss des Deutschen
Bundestages geändert oder abgelehnt werden.

B. Lösung
Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 16/2655 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2655

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/2212 zuzustimmen.

Berlin, den 20. September 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

EU Nr. L 23 vom 26. Januar 2005 S. 3) in deutsches Recht. Sie
zielt darauf ab, eine Beeinträchtigung der menschlichen Ge-
sundheit und der Umwelt durch Schwermetalle sowie poly-
zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zu vermeiden
oder zu verringern. Hierzu werden für Arsen, Kadmium,
Nickel und Benzo(a)pyren (Marker für polyzyklische aro-
matische Kohlenwasserstoffe) bestimmte Zielwerte für die
maximale Immissionskonzentration festgelegt. Darüber hi-
naus werden die Bundesländer u. a. verpflichtet, alle erfor-
derlichen und ohne unverhältnismäßige Kosten durchführ-
baren Maßnahmen zur Verhinderung einer Überschreitung
dieser Zielwerte zu ergreifen. Ferner wird eine umfassende
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Luftbelas-
tung, über deren Bewertung im Hinblick auf die Zielwerte so-
wie über die zur Vermeidung einer Überschreitung der Ziel-
werte ergriffenen Maßnahmen vorgeschrieben.

Der Deutsche Bundestag hat der Verordnung in seiner
25. Sitzung am 16. März 2006 zugestimmt (Drucksachen
16/574, 16/612 Nr. 2.2, 16/959).

sprechend neugefasste Verordnung über Immissionswerte
für Schadstoffe in der Luft dem Deutschen Bundestag zu-
geleitet; diese kann gemäß § 48b Satz 3 BImSchG durch
Beschluss des Deutschen Bundestages geändert oder ab-
gelehnt werden.

III.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 16/2212 in seiner Sitzung am 20. September
2006 ohne Aussprache beraten.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der Bun-
desregierung auf Drucksache 16/2212 zuzustimmen.

Berlin, den 20. September 2006

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin
Drucksache 16/2655 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Detlef Müller (Chemnitz),
Angelika Brunkhorst, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
16/2212 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages mit Drucksache 16/2548 Nr. 2.2 an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
überwiesen.

II.
Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der
Luft dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember
2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und poly-
zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (ABl.

Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 822. Sitzung am
19. Mai 2006 nach Maßgabe der in seinem Beschluss zur
Verordnung aufgeführten Änderungen zugestimmt (s. An-
lage 2 der Bundestagsdrucksache 16/2212); diese betreffen
in Artikel 1 der Verordnung (Änderung der Verordnung
über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) die Num-
mern 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 17, wobei umfangreiche Änderun-
gen insbesondere in Artikel 1 Nr. 4 und 17 vorgenommen
werden.

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Änderungsmaß-
gaben des Bundesrates unverändert zu übernehmen.

Auf Grund des § 48b Satz 1 des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes (BImSchG) hat die Bundesregierung die ent-

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