BT-Drucksache 16/2622

Mehr Ehrgeiz bei der Erreichung der Lissabon-Ziele

Vom 20. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2622
16. Wahlperiode 20. 09. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Matthias Berninger, Brigitte Pothmer,
Christine Scheel, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr Ehrgeiz bei der Erreichung der Lissabon-Ziele

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Europäische Union hat sich im Rahmen ihrer Lissabon-Strategie das ehr-
geizige Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna-
mischsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Nach der
enttäuschenden Halbzeitbilanz im letzten Jahr wurde auf dem EU-Frühjahrs-
gipfel 2005 eine Neubelebung der Strategie beschlossen. Um ein drohendes
Scheitern der Strategie zu verhindern, wurde diese gestrafft und neu fokussiert.
Ein(e) „Mr./Mrs. Lissabon“ wurde in jedem Land als einheitlicher Ansprech-
partner benannt. Dennoch sind die Fortschritte in den europäischen Staaten be-
grenzt und es bleibt nach wie vor unklar, inwieweit es der EU gelingen wird,
ihre formulierten Ziele zu erreichen.

Auch Deutschland ist von der Erreichung der gesetzten Ziele noch weit ent-
fernt. So erfüllt die Bundesrepublik Deutschland, trotz positiver Entwicklung in
einzelnen Teilbereichen, derzeit noch kein einziges, der ohnehin wenigen quan-
titativen Ziele. Entscheidend ist deshalb, dass die Bundesregierung den Lissa-
bon-Prozess endlich ernst nimmt und ihn nicht zu einer rhetorischen Übung
verkommen lässt. Der „Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2006“ (Bundes-
tagsdrucksache 16/2467) der Bundesregierung lässt keine kohärente Strategie
erkennen, mit der die Bundesregierung die bestehenden Defizite Deutschlands
aufzuholen gedenkt. Stattdessen wird nahezu jedwede Maßnahme der Bundes-
regierung im vergangenen Jahr als Beitrag zum Lissabon-Prozess umgedeutet.
In wenigen Monaten wird Deutschland die EU-Präsidentschaft übernehmen.
Die Bundesregierung steht deshalb in einer besonderen Verantwortung auch für
den Lissabon-Prozess. Die Bundesrepublik Deutschland muss auch beim Lissa-
bon-Prozess eine Vorbildrolle anstreben und ein klares Konzept präsentieren,
mit dem sie die Lissabon-Ziele erreichen will.

Der Europäische Rat hat im März 2006 eine Schwerpunktsetzung hinsichtlich
des Lissabon-Prozesses vorgenommen. Als vorrangige Maßnahmen hat der Rat
identifiziert:
(i) mehr Investitionen in Wissen und Innovation,

(ii) Erschließung des Unternehmenspotentials, insbesondere von kleinen und
mittleren Unternehmen,

(iii) die Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für prioritäre Bevöl-
kerungsgruppen und

(iv) eine „Energiepolitik für Europa“.

Drucksache 16/2622 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In allen vier Feldern muss die Bundesregierung noch dringend nacharbeiten,
wenn sie eine europäische Spitzenposition bei der Umsetzung der Lissabon-
Ziele anstrebt.

Mehr Investitionen in Wissen und Innovation

Der Weg zu einer wissensbasierten, global wettbewerbsfähigen Wirtschaft führt
über gezielte Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation. Die staat-
lichen Bildungseinrichtungen legen die entscheidende Grundlage zur indivi-
duellen Entwicklung und zum Erhalt der Produktivität. Hier zeigt Deutschland
vor allem in der Förderung und Entwicklung der Potentiale von Kindern aus
bildungsfernen Schichten und von Kindern mit Migrationshintergrund gravie-
rende Schwächen. Durch die Föderalismusreform ist es dem Bund zukünftig
nicht mehr erlaubt, hier Anstöße zu geben. Auch der demographie- und be-
darfsgerechte Ausbau der Studienplatzkapazitäten an den Hochschulen ist
durch die Föderalismusreform schwieriger geworden. Der europäische Ver-
gleich zeigt, dass die Quoten der Studienanfänger und Hochschulabsolventen
deutlich gesteigert werden müssen. Dazu trägt der Bologna-Prozess zur Förde-
rung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bei. Er ist deswegen zu
unterstützen, aber parallel auch kritisch zu evaluieren, welchen Beitrag er z. B.
leistet, die Mobilität von Studierenden zu steigern.

Mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm macht die Europäische Union einen
Schritt zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums. Durch die Ver-
bindung von Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Innovation soll dieser
Europäische Forschungsraum die Kooperation von Wissenschaftlern und den
Arbeitsplatzwechsel innerhalb der EU erleichtern, so dass global konkurrenz-
fähige Arbeitsbedingungen entstehen. Noch fehlen die notwendigen Umset-
zungsschritte durch die Bundesregierung. Das zweite Ziel ist ein gemeinsamer
Markt für Wissenschaft und Technologie. Der wird durch das neue Forschungs-
rahmenprogramm mit deutlich mehr Mitteln unterstützt. Die Ausgestaltung des
Programms zeigt jedoch gravierende Schwächen. Die Bundesregierung hat es
versäumt, im neuen Programmbereich Sicherheitsforschung die Unterschei-
dung zwischen militärischer und ziviler Forschung festzuschreiben. In den Ver-
handlungen im Ministerrat ist es der Bundesregierung nicht gelungen, durch die
Zustimmung zur Stichtagsregelung im Sinne des deutschen Stammzellgesetzes
eine Balance zwischen dem Schutz der Menschenwürde und des Lebens einer-
seits und der Forschungsfreiheit andererseits zu erzielen. Nun ist weder sicher-
gestellt, dass die Mittel für zukunftsweisende Forschungsfragen noch dass sie
ausschließlich für ethisch unbedenkliche Forschung aufgewendet werden.

Erschließung des Unternehmenspotentials

Deutschland braucht mehr Unternehmer und Unternehmerinnen. Die Bundes-
regierung hat es bislang versäumt, die Rahmenbedingungen für kleine und mitt-
lere Unternehmen sowie für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zu
verbessern. Im Gegenteil: Ungeachtet der positiven Ergebnisse durch die
Zwischenevaluation der Hartz-Gesetzgebung hat die Bundesregierung den
Existenzgründungszuschuss nicht verlängert. Durch die Zusammenführung von
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld zu dem neuen
Gründungszuschuss haben sich die Möglichkeiten einer Existenzgründung aus
der Arbeitslosigkeit heraus deutlich verschlechtert. Benötigt wird nach wie vor
eine Kultur der zweiten Chance im unternehmerischen Bereich. Bei der Un-
ternehmenssteuerreform droht die massive Entlastung der großen Kapital-
gesellschaften durch Einschnitte bei dem kleineren und mittleren Personenge-
sellschaften gegenfinanziert zu werden. Die Pläne zum Bürokratieabbau sind
löchrig, mit dem Gesundheitsfonds plant die Bundesregierung die Einführung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2622

einer neuen Mammutbürokratie. Die GmbH-Reform droht an den Bedürfnissen
vieler Existenzgründer vorbeizugehen.

Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für prioritäre Zielgruppen

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich im Bereich der Schaffung von Beschäf-
tigungsmöglichkeiten konkrete Zielvorgaben gesetzt, sowohl hinsichtlich der
Beschäftigungsquote insgesamt, als auch hinsichtlich der Quote von Frauen
und Älteren. Keines der Ziele wird derzeit von der Bundesrepublik Deutsch-
land erreicht. Bei den Frauen ist man zwar hinsichtlich der Beschäftigungs-
quote relativ nahe am Zielwert, die Diskriminierung von Frauen äußert sich
aber vor allem hinsichtlich Arbeitsvolumen, Bezahlung und Karrierechancen.
Bei den Älteren droht die an sich richtige Anhebung des Renteneintrittsalters
die Arbeitsmarktlage der Älteren weiter zu verschärfen, da die Anhebung des
Renteneintrittsalters nicht von verbesserten Integrationsangeboten und -chan-
cen für Ältere begleitet wird. Die „Initiative 50 plus“ der Bundesregierung ent-
hält vornehmlich bereits existierende Instrumente und Maßnahmen und wird
zudem durch andere Beschlüsse der Bundesregierung wie die Verlängerung der
so genannten 58er-Regelung konterkariert. Bei Jugendlichen ist der Aus-
bildungspakt mit der Wirtschaft erkennbar nicht in der Lage, den Bedarf an
Ausbildungsstellen zu decken.

Energiepolitik für Europa

Im Energiebereich ist Europa noch weit von seinem Ziel der wettbewerbs-
fähigsten und nachhaltigsten Region der Welt entfernt. Im Gegenteil, nach wie
vor gilt der Energiesektor in vielen Mitgliedstaaten als nationale Schlüssel-
industrie, die es vor dem Wettbewerb zu schützen gilt. Außerdem beruht noch
immer der Löwenanteil der EU Energieversorgung auf umwelt- und klima-
schädlichen fossilen und atomaren Energien, die gleichzeitig aufgrund der
hohen Importabhängigkeit die Energieversorgungssicherheit gefährden. Statt
den Vorschlägen des Wim-Kock-Berichtes zu folgen, einen Ausbau der euro-
päischen Stärken für Umweltschutztechniken und Erneuerbarer Energien zu
forcieren, beharren die meisten EU Staaten auf wettbewerbswidrigen Schutz-
zäunen für die Energiekonzerne. Europa braucht aber keine nationalen Cham-
pions, sondern einen funktionierenden Wettbewerb im Energiesektor. Dies gilt
innerhalb Europas, aber auch innerhalb Deutschlands. Fehlender Wettbewerb
beschert den vier Oligopolisten in Deutschland milliardenschwere Gewinne
und den Bürgern und Unternehmen exorbitant hohe Strompreise. Der Deutsche
Bundestag unterstützt die Bemühungen der Bundesnetzagentur um einen dis-
kriminierungsfreien Netzzugang. Die Rolle des Bundeskartellamtes bei der
Missbrauchsaufsicht der wettbewerblich organisierten Segmente des Energie-
marktes sollten weiter gestärkt werden. Daneben gibt es immense Spielräume
bei der Energieeffizienz, welche noch lange nicht ausgeschöpft sind und deren
Erschließung nicht zuletzt aus klimapolitischen Gründen dringend vorangetrie-
ben werden muss. Der Atomausstieg in Deutschland bleibt richtig und darf
nicht durch eine gegenteilige Politik der Bundesregierung auf europäischer
Ebene konterkariert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich auf nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Lissabon-Benchmarks
für die grundlegende schulische Bildung erreicht werden. Gerade angesichts
der Zahlen über den geringen Erfolg des deutschen Bildungssystems ist es
dringend notwendig, wie vereinbart bis zum Jahr 2010 die Zahl der Schul-
abbrecherinnen und Schulabbrecher auf weniger als 10 Prozent und die Zahl

der schlecht lesenden 15-Jährigen auf 15,5 Prozent eines Jahrgangs zu redu-
zieren,

Drucksache 16/2622 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene dafür einzu-
setzen, dass 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufgebracht
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Bundesländer, die schon in
Deutschland ansässigen Unternehmen, aber auch ausländische Unternehmen
dafür gewonnen werden, ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung
deutlich zu steigern,

3. zusammen mit den Bundesländern zügig einen Hochschulpakt vorzulegen,
mit dem die Studienplatz- und Lehrkapazitäten an den Hochschulen an die
stark steigenden Studienberechtigtenzahlen angepasst werden und eine Er-
höhung der Studienanfänger- und Hochschulabsolventenquote in Deutsch-
land mindestens auf den europäischen Durchschnittswert erreicht wird.
Daneben muss eine Studiengestaltung ermöglicht werden, die individuelle
Bedürfnisse wie Kindererziehung, Betreuung und Auslandsaufenthalte er-
leichtert,

4. angesichts der in diesem Jahr wiederum drohenden Ausbildungsplatzkata-
strophe ein Sonderqualifikationsprogramm für mindestens 50 000 Jugend-
liche aufzulegen. Außerdem müssen endlich die dringend notwendigen
Strukturreformen in der beruflichen Bildung weitergeführt werden. Auch
wenn Deutschland bisher mit seinem System der Dualen Ausbildung über-
durchschnittlich viele Jugendliche zu einem Abschluss der Sekundarstufe 2
geführt hat, so zeigen die jüngsten Vergleichszahlen doch, dass die anderen
aufholen, während Deutschland nachlässt. Die Bundesregierung muss die
Bemühungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Qualifikations-
rahmen (EQR) nutzen, um die berufliche Bildung in Deutschland zu moder-
nisieren, sie transparenter und durchlässiger zu machen und mehr Betriebe
für die Ausbildung zu gewinnen,

5. die berufliche Weiterbildung in Form einer Gesamtstrategie zu fördern und
die Teilnahme der 19- bis 64-Jährigen an beruflicher Weiterbildung deutlich
zu erhöhen. Während in Schweden, Finnland und Dänemark Teilnahme-
quoten von bis zu 80 Prozent erreicht werden, liegt sie in Deutschland bei
rund 41 Prozent (2003). Deutschland muss es gelingen, in Sachen beruf-
licher Weiterbildung den Anschluss an die europäischen Nachbarn zu fin-
den. Zielpunkt muss eine Teilnahmequote von 70 Prozent im Jahr 2018 sein,
wenn die demographische Entwicklung zu einem deutlichen Fachkräfteman-
gel am Arbeitsmarkt zu führen droht,

6. den Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
heraus so weiterzuentwickeln, dass er wieder für mehr Arbeitsuchende eine
Brücke in Erwerbstätigkeit bildet. So muss beispielsweise die nachteilige
Wirkung des Gründungszuschusses für Existenzgründung in Teilzeit bei
Gründerinnen/Gründern mit Familie dringend korrigiert werden,

7. eine aufkommensneutrale Unternehmenssteuerreform durchzuführen, bei
der die Senkung der Körperschaftssteuersätze für die großen Konzerne
nicht durch Einsparungen bei kleinen und mittleren Personengesellschaften
gegenfinanziert werden,

8. mit dem Bürokratieabbau ernst zu machen und dem Normenkontrollrat zu
ermöglichen auch zu Vorlagen aus der Mitte des Parlaments und des
Bundesrates Stellung zu nehmen. Ferner müssen die Bürokratiekosten für
alle Verwaltungsverfahren berechnet werden und sich nicht auf die Messung
der Kosten für Informationspflichten beschränken,

9. Frühverrentungsmöglichkeiten abzubauen und stattdessen variable Lebens-
arbeitszeitmodelle zu befördern. Auch für Ältere muss verstärkt auf Weiter-
bildung und Qualifizierung gesetzt werden, um deren Beschäftigungs-

chancen im regulären Arbeitsmarkt auch in höherem Alter sicherzustellen,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2622

10. die Frauenerwerbsquote weiter zu steigern. Dabei ist dafür Sorge zu tragen,
dass dies nicht wie bisher mit einem sinkenden Arbeitsvolumen der
Frauen, sondern mit einer Steigerung der Zahl existenzsichernder Arbeits-
plätze einhergeht. Auch müssen Maßnahmen ergriffen werden, die dem
beklagenswert geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen entge-
genwirken. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Reihe von
Vorschlägen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt vorgelegt (vgl. Bun-
destagsdrucksache 16/712),

11. die Mehrwertsteuer allenfalls schrittweise anzuheben und die Mehrein-
nahmen vollständig für eine Senkung der Lohnnebenkosten einzusetzen.
Die Lohnnebenkosten müssen insbesondere im unteren Einkommens-
bereich sinken, da sie hier in besonderem Maße der Entstehung von Ar-
beitsplätzen im Wege stehen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hat hierzu ein Progressiv-Modell (vgl. Bundestagsdrucksache 16/446) vor-
geschlagen, von dem insbesondere Menschen mit geringer Qualifikation
profitieren werden,

12. sich gegen Lohndumping und für Mindestarbeitsbedingungen unter Wah-
rung der Tarifautonomie einzusetzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat dazu verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 16/ 656), mit denen sowohl tariflich organisierte wie
tariflich nicht organisierte Wirtschaftsbereiche erfasst und branchen- und
regionalspezifische Mindestlöhne vereinbart werden können,

13. mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt durch einen unbürokratischen
Netzanschluss und eine diskriminierungsfreie Netzintegration sicherzustel-
len. Wenn die Transportnetzbetreiber dies nicht gewährleisten können,
müssen die Transportnetze von der Stromerzeugung eigentumsrechtlich
entflochten werden. Die Wettbewerbsbehörden sollten zusätzliche Rechte
bekommen, Anordnungen des Kartellamtes sollten künftig sofort vollzieh-
bar sein und die Beweislast sollte umgekehrt werden. Die Einrichtung einer
europäischen Kartellbehörde muss geprüft werden,

14. bis 2020 eine neue Energiekultur in Europa zu entwickeln mit dem Ziel,
Europa zur energieeffizientesten Region der Welt zu machen,

15. die positive wirtschaftliche Entwicklung für eine nachhaltige Konsolidie-
rungspolitik zu nutzen und mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt vor-
zulegen, wie dies im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt vor-
gesehen ist,

16. trotz der notwendigen Fokussierung des Lissabon-Prozesses nicht die EU-
Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1437) sowie die
soziale Dimension Europas zu vernachlässigen. Der Deutsche Bundestag
widerspricht ausdrücklich der These, wonach die Entwicklung der sozialen
und ökologischen Dimension Europas das Erreichen der Lissabon-Ziele
gefährde. Nur eine nachhaltige Entwicklung führt dauerhaft zu qualitativ
besseren Lebensverhältnissen in Europa.

Berlin, den 20. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.