BT-Drucksache 16/2564

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/ 1149- Verbrennung von Halmgut als Biobrennstoff in Kleinfeuerungsanlagen neu regeln

Vom 11. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2564
16. Wahlperiode 11. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell,
Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1149 –

Verbrennung von Halmgut als Biobrennstoff in Kleinfeuerungsanlagen
neu regeln

A. Problem

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Neurege-
lung für die Verbrennung von Halmgut-Brennstoffen, insbesondere Stroh und
Getreide, auf den Weg zu bringen, die eine thermische Nutzung dieser Biobrenn-
stoffe in Kleinfeuerungsanlagen (nach der 1. BImSchV) bei strengen Grenzwer-
ten zulässt.

Derzeit lässt die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nur
die Verbrennung von Stroh und ähnlichen pflanzlichen Stoffen in Kleinfeue-
rungsanlagen von 15 bis 100 kW zu. In Kleinstanlagen bis 15 kW dürfen nur
Holz bzw. Holzbrennstoffe verbrannt werden. Die Getreideverbrennung ist in
Kleinfeuerungsanlagen bis 100 kW unzulässig. Zugelassen ist die Verbrennung
von Getreide und Biobrennstoffen (außer Holz) in genehmigungsbedürftigten
Anlagen ab 100 kW nach der 4. BImSchV.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/2564 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1149 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Marko Mühlstein
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

bei strengen Grenzwerten zulässt.
bis 15 kW von der Regelung auszunehmen, da bei diesen die
III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

Immissionskontrolle schwierig und teuer sei. Die Fraktion
DIE LINKE. empfehle, dem Antrag zuzustimmen.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde herausgestellt, es bestehe Bedarf, die Verbrennung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2564

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Marko Mühlstein, Angelika
Brunkhorst, Hans-Kurt Hill und Hans-Josef Fell

I.
Der Antrag auf Drucksache 16/1149 wurde in der 37. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2006 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung überwiesen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung und der Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben je-
weils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.

II.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt die Erste Bundesimmis-
sionsschutzverordnung nur die Verbrennung von Stroh und
ähnlichen pflanzlichen Stoffen in Kleinfeuerungsanlagen
von 15 bis 100 kW zu. In Kleinstanlagen bis 15 kW dürfen
nur Holz bzw. Holzbrennstoffe verbrannt werden. Die Ge-
treideverbrennung ist in Kleinfeuerungsanlagen bis 100 kW
unzulässig. Zugelassen ist die Verbrennung von Getreide
und Biobrennstoffen (außer Holz) in genehmigungsbedürf-
tigten Anlagen ab 100 kW nach der 4. BImSchV.

Die Verbrennung von Stroh konnte sich allerdings bisher we-
der in Kleinfeuerungsanlagen noch in genehmigungsbedürf-
tigen Anlagen etablieren. Auch die Verbrennung von Getrei-
de in genehmigungsbedürftigen Anlagen hat bisher aus
wirtschaftlichen Gründen keine Bedeutung. Wirtschaftlich
interessant für die Landwirtschaft und das Agrargewerbe
könnten hingegen die bisher nicht zugelassenen Getreidever-
brennungsanlagen sein.

Eine umweltfreundliche Verbrennung von Halmgut-Brenn-
stoffen in Kleinfeuerungsanlagen trägt vor allem bei der
Wärmeversorgung zum Ersatz von fossilen Brennstoffen bei
und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung daher aufgefordert
werden, eine Neuregelung für die Verbrennung von Halm-
gut-Brennstoffen, insbesondere Stroh und Getreide, auf den
Weg zu bringen, die eine thermische Nutzung dieser Bio-
brennstoffe in Kleinfeuerungsanlagen (nach 1. BImSchV)

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde darauf
verwiesen, die verstärkte Nutzung von Biomasse für die
Energieerzeugung sei eines der wesentlichen umwelt- und
energiepolitischen Ziele der Großen Koalition. Der Koali-
tionsvertrag lege fest, den Biomasseanteil am Primärenergie-
verbrauch mittelfristig deutlich zu steigern. Halmgut sei eine
besonders heizwertreiche Biomasse. Seine energetische Nut-
zung in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen sei sinnvoll.
Dabei seien aber die strengen Anforderungen des Immis-
sionsschutzes zu beachten. Aspekte der Luftreinhaltung
dürften insbesondere vor dem Hintergrund der Feinstaubpro-
blematik nicht vernachlässigt werden. Die Zielrichtung des
Antrags sei im Grundsatz zu begrüßen, jedoch bedürften
einige Detailfragen noch der Klärung. Dies werde insbeson-
dere im Hinblick auf die ethischen Vorbehalte gegenüber der
Verbrennung von Brotgetreide deutlich. Außerdem beziehe
sich der Antrag einseitig auf Halmgut und vernachlässige
damit das breite Spektrum biogener Brennstoffe. Für Herbst
2006 plane die Bundesregierung eine Änderung der Ersten
Bundesimmissionschutzverordnung zu Gunsten biogener
Brennstoffe. Inwieweit bereits zu einem früheren Zeitpunkt
beispielsweise durch einen Ausnahmeerlass eine Freigabe
der energetischen Getreideverwertung erfolgen könne, wer-
de derzeit geprüft. Nach alledem sei der vorliegende Antrag
zum gegenwärtigen Zeitpunkt unnötig und werde daher ab-
gelehnt.

Seitens der Fraktion der SPD wurde ebenfalls die Auffas-
sung vertreten, dass sich der Antrag wegen der bevorstehen-
den Novellierung der Ersten Bundesimmissionsschutzver-
ordnung erübrige.

Seitens der Fraktion der FDP wurde die dem Antrag zu
Grunde liegende Intension, die Verbrennung von Halmgut
als Biobrennstoff in Kleinfeuerungsanlagen neu zu regeln,
begrüßt. Der Ausschluss der Verbrennung von zum Verzehr
geeignetem Brotgetreide sei auf Grund seiner Unkontrollier-
barkeit praxisuntauglich. Auch die Beschränkung des Be-
triebs von Kleinfeuerungsanlagen zur Verbrennung von
Halmgut auf Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus
und des Agrargewerbes sei aus liberaler Sicht untragbar.

Seitens der Fraktion Die Linke. wurde hervorgehoben, mit
der energetischen Verwertung biogener Reststoffe werde die
Kreislaufwirtschaft bei landwirtschaftlichen Betrieben deut-
lich verbessert. Wenn beispielsweise bei der Herstellung von
Bioethanol aus Getreide auch der Halm energetisch verwer-
tet werde, habe dies positive Auswirkungen auf die Öko-
Bilanz. Es müssten aber strenge immissionsschutzrechtliche
Maßstäbe angelegt werden. So seien Kleinfeuerungsanlagen
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/1149 in seiner
Sitzung am 28. Juni 2006 beraten.

von Halmgut-Brennstoffen zügig neu zu regeln. Eine um-
weltfreundliche Verbrennung von Halmgut-Brennstoffen in

Drucksache 16/2564 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kleinfeuerungsanlagen bringe Wertschöpfung in den länd-
lichen Raum. Inwieweit eine umweltgerechte Verbrennung
von Biobrennstoffen wie Stroh und Getreide zukünftig wirt-
schaftlich sei, hänge davon ab, wie die Rahmenbedingungen
gestaltet würden. Hier gelte es, Regelungen zu treffen, die
den umweltpolitischen Anforderungen gerecht würden und
gleichzeitig eine Ausweitung der Halmgutverbrennung
technisch und ökonomisch ermöglichten. Die bisherige
Rechtslage behindere die technischen Fortschritte, die not-
wendig seien, um Biobrennstoffe umweltgerecht in Klein-
feuerungsanlagen zu verbrennen. Die hohen Luftreinhal-
tungsstandards müssten auch für mit Halmgut-Brennstoffen
betriebene Kleinfeuerungsanlagen gelten. Grenzwerte soll-

ten nach wissenschaftlichen und technischen Kriterien nach
einer Auswertung des Standes der Technik und der Immis-
sionsminderungspotentiale der Anlagen von den zuständi-
gen Behörden im Rahmen der anstehenden Novellierung
der 1. BImSchV festgelegt werden. Die Annahme des
Antrags sei im Interesse der weiteren Entwicklung länd-
licher Räume.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE., dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/1149 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Marko Mühlstein
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

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