BT-Drucksache 16/250

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/108- Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/250
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/108 –

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage

A. Problem

Die Eigenheimzulage ist seit Jahren die höchste Einzelsubvention im Bundes-
haushalt. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen müssen jedoch alle staatlichen
Subventionen und Steuervergünstigungen im Zeitablauf regelmäßig auf ihre
Effizienz und Notwendigkeit geprüft und mit Blick auf die Finanzlage der
öffentlichen Haushalte bewertet werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs, der die Förderung nach dem Eigenheimzulagen-
gesetz für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 abschaffen soll.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Gebietskörper-
schaft

Steuermehreinnahmen in Mio. Euro in den Kassenjahren

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Bund 95 632 947 1 262 1 578 1 889 2 204 2 504

Länder 95 632 947 1 262 1 578 1 889 2 204 2 504

Gemeinden 33 224 334 446 557 667 778 885

insgesamt 223 1 488 2 228 2 970 3 713 4 445 5 186 5 893

Drucksache 16/250 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/108 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Hans Michelbach
Berichterstatter

Ingrid Arndt-Brauer
Berichterstatterin

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

gend empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzent-
wurfs.
3. Anhörung

Der Finanzausschuss hat am 8. Dezember 2005 zu der Vor-
lage, zusammen mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD zum Einstieg in ein steuerliches Sofort-

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt einstimmig die An-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/250

Bericht der Abgeordneten Hans Michelbach, Ingrid Arndt-Brauer und
Dr. Volker Wissing

1. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/108 – wurde dem Finanzausschuss in der
5. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember
2005 zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und dem Haushaltsausschuss zur
Mitberatung überwiesen. Die mitberatenden Ausschüsse ha-
ben in ihren Sitzungen am 14. Dezember 2005 ihre Voten
abgegeben. Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf am
14. Dezember 2005 abschließend beraten. Am 8. Dezember
2005 hat der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zu
der Thematik durchgeführt.

2. Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung nach dem Ei-
genheimzulagengesetz ab dem 1. Januar 2006 für Neufälle
abzuschaffen. Die Förderung nach dem derzeit geltenden
Eigenheimzulagengesetz wird bei Erfüllung der Vorausset-
zungen gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 mit der Her-
stellung eines Objekts begonnen, ein notarieller Kaufvertrag
abgeschlossen oder einer Genossenschaft beigetreten wird.

Die Koalitionsfraktionen führen in der Gesetzesbegründung
aus, dass die Förderung der Vermögensbildung durch
Wohneigentum ein wichtiges Anliegen staatlichen Handelns
sei. Gleichzeitig müssten jedoch alle staatlichen Subventio-
nen und Steuervergünstigungen im Zeitablauf regelmäßig
auf ihre Effizienz und Notwendigkeit geprüft und mit Blick
auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte bewertet wer-
den.

Die Eigenheimzulage sei seit Jahren die höchste Einzelsub-
vention im Bundeshaushalt. Für ihre Abschaffung spreche,
dass im Gegensatz zur Nachkriegszeit die Wohnraumver-
sorgung in Deutschland als gut zu bezeichnen sei. Zudem
hätten wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass die
derzeitige Förderung auch von denjenigen Personen in An-
spruch genommen werde, die aufgrund ihrer Einkommens-
situation nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen
seien. Darüber hinaus sei für das nächste Jahr die Abschaf-
fung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit beim Miet-
wohnungsbau vorgesehen, sodass die Beibehaltung der
Eigenheimzulage zu Verzerrungen führen könnte. Somit sei
festzustellen, dass die Wohneigentumsbildung künftig mit
anderen Instrumenten besser zu fördern sei. So solle bei-
spielsweise in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren das
selbst genutzte Wohneigentum ab 1. Januar 2007 besser in
die geförderte Altersvorsorge integriert werden.

der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstun-
dungsmodellen – Drucksache 16/107 –, eine öffentliche
Anhörung durchgeführt. Dabei hatten folgende Einzelsach-
verständige, Verbände und Institutionen Gelegenheit zur
Stellungnahme:

– Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

– Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen

– Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunter-
nehmen

– Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA)

– Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

– BVI Bundesverband Investment und Asset Management

– Conergy

– Deutsche Steuer-Gewerkschaft

– Deutscher Gewerkschaftsbund

– Deutscher Steuerberaterverband

– Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

– Hannover Leasing GmbH & Co. KG

– Präsidium des Bundes der Steuerzahler

– Deutscher BundeswehrVerband

– Prof. Dr. Lorenz Jarass

– ver.di

– Verband Deutscher Medienfonds

– Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin, Hans-
Joachim Beck

– Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

– Zentralverband des Deutschen Handwerks

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatung
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten Stellungnahmen ist der Öffent-
lichkeit zugänglich.

4. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
programm – Drucksache 16/105 – und dem Gesetzentwurf
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Beschränkung

nahme des Gesetzentwurfs bei einer Enthaltung der Frak-
tion DIE LINKE.

Drucksache 16/250 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Ausschussempfehlung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags empfiehlt
einstimmig die Annahme des von den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs. Die Empfeh-
lung des Ausschusses erging mit den Stimmen aller im Aus-
schuss vertretenen Fraktionen.

Die Koalitionsfraktionen haben ausgeführt, die nun mit
dem Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der Förde-
rung nach dem Eigenheimzulagengesetz für Neufälle ab
dem 1. Januar 2006 folge einer bereits seit längerem wäh-
renden Diskussion. Die Argumente, die für eine Abschaf-
fung sprechen, seien bekannt und vielfach im Parlament wie
auch in der Öffentlichkeit ausgetauscht worden. In einzel-
nen Fällen könne zu bedauern sein, dass keine Förderung
mehr erfolge, jedoch sei dies unter Berücksichtigung der
guten Versorgung mit Wohnraum gerechtfertigt. Im Übrigen
sei davon auszugehen, dass die Zulage schon in der Ver-
gangenheit von der Bauwirtschaft eingepreist worden sei,
sodass künftig – vor allem auch einkommensschwachen
Familien – neue Angebote der Bauwirtschaft ohne Zulage
zu unterbreiten seien. Mit Blick auf die von keiner Seite be-
strittene, notwendige Konsolidierung des Staatshaushaltes
und die von den Koalitionsfraktionen gesteckten Konsoli-
dierungsziele seien die auf diesem Wege vorzunehmenden
Einsparungen – allein 10,7 Mrd. Euro bis zum Jahr 2010 –
unabweisbar. Neben den Wohneigentümern sei insbeson-
dere auch die Bauwirtschaft auf die Förderung von Wohn-
eigentum angewiesen, um die zahlreichen Arbeitsplätze in
diesem Bereich zu sichern. In einem weiteren Gesetzge-
bungsverfahren im kommenden Jahr beabsichtigten daher
die Koalitionsfraktionen, die Förderung des Wohneigen-
tums in die private Altersvorsorge zu integrieren. In einem
Dreiklang von Sparen, Reformieren und Investieren sei des
Weiteren beabsichtigt, künftig Aufwendungen für hand-
werkliche Leistungen im privaten Bereich steuerlich
abzugsfähig zu stellen. Darüber hinaus werde die Leis-
tungskraft der Wirtschaft im Zuge einer umfassenden Un-
ternehmensteuerreform gestärkt. Dies führe dazu, dass sich
bereits jetzt die Stimmung bei Wirtschaft und Unternehmen
deutlich verbessert habe.

Die Fraktion der FDP hat sich ebenso für einen Subven-
tionsabbau ausgesprochen, will diesen aber nur im Gleich-
schritt mit einer Steuerreform mit Entlastungseffekt für die
Bürgerinnen und Bürger vorgenommen wissen. Hieran fehle
es bei dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Die An-
kündigung der Koalitionsfraktionen, künftig die Förderung
von Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge zu inte-
grieren, sei auf dem Prinzip Hoffnung gebaut, da kein sol-
cher Gesetzentwurf vorliege. Die Belastungen für die Bau-
wirtschaft und deren Arbeitsplätze, die dadurch entstünden,
dass die Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz für
das Jahr 2006 abgeschafft werde, neue Förderinstrumente
jedoch nicht vorlägen, seien nicht zu verantworten.

Die Fraktion DIE LINKE. will die Förderung von Wohn-
eigentum auf der einen und den Wohnungsbau bzw. die Ver-
sorgung mit Wohnraum auf der anderen Seite unterschieden
sehen. Die Fraktion habe sich erfolgreich für eine Gleich-
bewertung von Neubau und Erwerb aus dem Bestand einge-
setzt. Deshalb sei die Argumentation des Gesetzentwurfs

Berücksichtigung von Einkommensgrenzen sei zu begrüßen
gewesen; allerdings sei jetzt der Zeitpunkt für neue Überle-
gungen erreicht. Die von den Koalitionsfraktionen vorgese-
hene Abschaffung der Eigenheimzulage beinhalte jedoch
die schlichte Streichung der Förderung, ohne ein Konzept
für eine zukünftige Förderung vorzulegen, welches auch
Verbesserungen bei der Altersvorsorge einzubeziehen habe.
Somit befinde man sich im Jahr 2006 im „luftleeren“ Raum.
Im Übrigen sei an frühere Überlegungen anzuknüpfen, die
eingesparten Mittel zum Teil in einen familiengerechteren
Umbau der Städte zu investieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt der
mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Abschaffung der Ei-
genheimzulage zu und spricht sich für eine Verwendung der
eingesparten Mittel in Zukunftsinvestitionen aus, nicht zu-
letzt mit Blick auf die in diesen Bereichen zu sichernden
und neu entstehenden Arbeitsplätze. Die Fraktion erinnerte
jedoch an das in der vorangegangenen Legislaturperiode
eingebrachte Steuervergünstigungsabbaugesetz, welches
von der damaligen Oppositions- und heutigen Regierungs-
fraktion der CDU/CSU u. a. mit dem Argument der bei-
zubehaltenden Förderung insbesondere von Familien mit
Kindern abgelehnt worden sei. Das von den Koalitionsfrak-
tionen angekündigte weitere Gesetzgebungsverfahren zur
Integration der Förderung des Wohneigentums in die Alters-
vorsorge müsse rasch in Gang gesetzt werden, um Vertrauen
zu schaffen.

Die Bundesregierung sieht durch die angekündigte Einstel-
lung der Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz eine
verstärkte Konjunktur insbesondere im Baubereich, die weit
in das Jahr 2006 hineinreichen werde. Bei der von den Koa-
litionsparteien in Aussicht genommenen Integration der
Förderung von Wohneigentum in die Altersvorsorge werde
insbesondere auch über eine Ausweitung des Entnahme-
modells nachgedacht. Eingesparte Mittel seien mit Blick auf
den Koalitionsvertrag und in Erinnerung an die Ziele der
Lissabon-Strategie insbesondere mit dem Bereich Bildung
im Zusammenhang zu sehen.

Der Ausschuss hat sich auch mit der Frage beschäftigt,
inwieweit so genannte Folgeobjekte (§ 7 Satz 2 Eigenheim-
zulagengesetz) nach Inkrafttreten des Gesetzes noch geför-
dert werden. Die Bundesregierung hat hierzu ausgeführt,
nicht mehr begünstigt seien Folgeobjekte, bei denen nach
dem 31. Dezember 2005 mit der Herstellung begonnen wird
oder für die nach diesem Stichtag der notarielle Kaufvertrag
abgeschlossen wird. Das Folgeobjekt sei gemäß § 7 Satz 2
des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ein eigenständi-
ges Objekt im Sinne des § 2 EigZulG. Dementsprechend
seien für dieses Objekt sämtliche allgemeinen Voraus-
setzungen des Eigenheimzulagengesetzes zu prüfen. Daher
kämen als Folgeobjekte nur Objekte in Betracht, die im zeit-
lichen Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes
erworben werden. Beginne der Steuerpflichtige dementspre-
chend nach dem 31. Dezember 2005 mit der Herstellung des
Folgeobjekts oder schließe er hierfür nach diesem Stichtag
den notariellen Kaufvertrag ab, falle die Herstellung oder
Anschaffung des Objektes nicht mehr in den Anwendungs-
bereich des Eigenheimzulagengesetzes. Die Koalitionsfrak-
nicht exakt. Die Förderung des Wohneigentums über Zula-
gen statt über einen Abzug von der Steuerschuld sowie die

tionen haben sich im Ergebnis diesen Ausführungen ange-
schlossen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/250

Die Fraktion der FDP hat hierzu ausgeführt, sie halte die
künftige Nichtberücksichtigung von Folgeobjekten für
keine gute Entscheidung, und hierzu des Weiteren darauf
verwiesen, dass Mobilität, etwa durch den Wechsel eines
Arbeitsplatzes, nicht behindert werden dürfe.

Der mündlich von der Fraktion der FDP eingebrachte An-
trag, die Gesetzesvorlage entsprechend zu ändern, wurde
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Hans Michelbach
Berichterstatter

Ingrid Arndt-Brauer
Berichterstatterin

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

Beschlussempfehlung und Bericht

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