BT-Drucksache 16/2477

Aufenthaltsrecht bei beruflicher Bildung

Vom 30. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2477
16. Wahlperiode 30. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Aufenthaltsrecht bei beruflicher Bildung

Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes wurden am 1. Januar 2005 das Aufent-
haltsrecht und das Arbeitserlaubnisrecht für Ausländerinnen und Ausländer in
einem neuen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zusammengefasst und die bis-
herigen Vorschriften zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis in § 284 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) alter Fassung aufgehoben. Für ausländische
Auszubildende wurde in diesem Zusammenhang in §17 des Aufenthaltgesetzes
vereinbart, dass für Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung eine be-
fristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Hierzu ist grundsätzlich eine
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Durch Rechtsverord-
nung oder zwischenstaatliche Vereinbarung kann bestimmt sein, dass die Aus-
und Weiterbildung auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu-
lässig ist.

Mit dieser Regelung war die Hoffnung verbunden, verbesserte Möglichkeiten für
den Auszubildendenaustausch der Betriebe zu bieten und für Jugendliche aus
Drittstaaten mehr Perspektiven zu eröffnen, in Deutschland eine berufliche Aus-
bildung zu absolvieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Inwieweit hat die Neuregelung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen im
Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung dazu
beigetragen, den Auszubildendenaustausch der Betriebe zu vereinfachen?

b) Wie hat sich der Auszubildendenaustausch der Betriebe seit 2003 quanti-
tativ entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung
(bitte nach Geschlecht und Ländern aufschlüsseln)?

2. a) Inwieweit hat die Neuregelung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen im
Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung dazu
beigetragen, Jugendlichen aus Drittstaaten bessere Perspektiven zu eröff-
nen, in Deutschland eine berufliche Ausbildung zu absolvieren?

b) Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden aus Drittstaaten seit 2003

quantitativ entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ent-
wicklung (bitte nach Geschlecht und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3. a) Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland zwischenstaat-
liche Verträge abgeschlossen, die eine Zustimmungspflicht der Bundes-
agentur für Arbeit hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
betrieblichen Aus- und Weiterbildung nach §17 des Aufenthaltsgesetzes
außer Kraft setzen?

Drucksache 16/2477 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Welche Rechtsverordnungen sind vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieb-
lichen Aus- und Weiterbildung nach §17 des Aufenthaltsgesetzes getroffen
worden, die die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit außer
Kraft setzen?

4. a) In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes
seitens der Bundesagentur für Arbeit Zustimmungen bzw. Ablehnungen
bezüglich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Ausländerinnen
und Ausländer erteilt, die zum Zwecke einer betrieblichen Ausbildung und
einer betrieblichen Weiterbildung beantragt wurden?

b) In wie vielen Fällen wurden Beschränkungen bei der Erteilung der Zustim-
mung durch die Bundesagentur für Arbeit auferlegt und in die Aufenthalts-
erlaubnis übernommen, und um welche Beschränkungen handelt es sich?

5. a) Hält die Bundesregierung den Anteil von rund einem Prozent der Jugend-
lichen in der Bundesrepublik Deutschland, die einen Ausbildungsabschnitt
im Ausland absolvieren für ausreichend bzw. welche Quote möchte sie hier
in den kommenden Jahren erreichen (siehe Berufsbildungsbericht 2006,
Seite 216)?

b) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Internationalisierung der beruf-
lichen Bildung voranzutreiben?

Berlin, den 28. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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