BT-Drucksache 16/2458

Umsetzung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern für Bundeswehrangehörige

Vom 24. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2458
16. Wahlperiode 24. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln),
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs-
bezügen in Bund und Ländern für Bundeswehrangehörige

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2006 letztmalig über
die Angleichung der Besoldung für Bundeswehrangehörige debattiert. Die
Bundesregierung hat sich innerhalb dieser Debatte nicht geäußert, so dass ihr
aktueller Standpunkt über verbindliche Regelungen und Abläufe zur Um-
setzung der mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs-
bezügen verbundenen Regelungen nicht bekannt ist. Lediglich in der Stellung-
nahme des Bundesministeriums der Verteidigung zum Jahresbericht 2005 des
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wird auf die entsprechende
Kritik des Wehrbeauftragten, dass sich die unterschiedliche Besoldung inner-
halb der Bundeswehr nicht mit der Armee der Einheit vertrüge, reagiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von der zeitlich konkreten
Umsetzung der im Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versor-
gungsbezügen enthaltenen Regelungen zur Angleichung der Besoldung, ins-
besondere für Bundeswehrangehörige, unterteilt in Bundeswehrangehörige
in Uniform und in zivile Bundeswehrangehörige?

2. Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Vor-
stellungen umzusetzen?

3. Welchen Finanzumfang macht die Angleichung der Dienst- und Versor-
gungsbezüge für Bundeswehrangehörige für die Besoldungsgruppen bis A 9
für einen Monat und für ein Haushaltsjahr aus, aufgegliedert in Bundes-
wehrangehörige in Uniform und in zivile Bundeswehrangehörige?

4. Welchen Finanzumfang macht die Angleichung der Dienst- und Versor-
gungsbezüge für Bundeswehrangehörige für die übrigen Besoldungsgrup-
pen für einen Monat und für ein Haushaltsjahr aus, aufgegliedert in Bundes-
wehrangehörige in Uniform und in zivile Bundeswehrangehörige?

5. Hat die Bundesregierung bereits im Entwurf für das Haushaltsgesetz 2007

Vorsorge für die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bun-
deswehrangehörige bis zur Besoldungsgruppe A 9 getroffen, wenn ja, in
welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

6. Warum hat die Bundesregierung die von ihrer Vorgängerin beschlossene
Zahlung von drei Mal 100 Euro Einmalzahlung zum Ausgleich eines Ver-
zichts auf eine Gehaltserhöhung, die mit einer Abschlagszahlung von einmal
100 Euro im Juli 2005 begonnen worden ist, nicht fortgeführt?

Drucksache 16/2458 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Welchen inhaltlichen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zu dem Ent-
wurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes aus der zurückliegenden
Legislaturperiode?

8. Welche Auswirkungen wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom
15. Juni 2006 (Aktenzeichen BVerwG 2 C 14.05 u. a.) auf die Umsetzung
des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in
Bund und Ländern für Bundeswehrangehörige haben, nach dem in Ost-
deutschland arbeitende Beamte, die ihre Ausbildung teilweise in den alten
Bundesländern absolviert haben, Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses
zum Ausgleich des Ost-West-Unterschieds in der Besoldung haben?

9. Welche Ergebnisse hat die in der Stellungnahme der Bundesregierung zum
Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten genannte Anweisung der Wehr-
bereichsverwaltung Ost zur Einzelfallprüfung aller Fälle aufgrund der
„weiterhin schwierigen Rechtsauslegung in Fragen der Ostbesoldung“ ge-
bracht?

10. Warum kann eine Ermittlung und Schadlosstellung aller einschlägigen
Fälle im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils des Bundesver-
waltungsgerichts vom 27. Oktober 2004, wie es der Wehrbeauftragte in
seinem Jahresbericht 2005 vorgeschlagen hat, nicht geleistet werden?

Berlin, den 23. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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