BT-Drucksache 16/2427

Umsetzung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 26. Juni 2006 durch den Flughafenkoordinator des Bundes

Vom 22. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2427
16. Wahlperiode 22. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster
vom 26. Juni 2006 durch den Flughafenkoordinator des Bundes

Am 26. Juni 2006 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Be-
triebsgenehmigung vom 9. November 2005 am Düsseldorfer Flughafen in
einem Eilentschluss teilweise zurückgenommen. Das Gericht hat entschieden,
dass es vorläufig für die Zeit von 22 bis 23 Uhr bei der bisherigen Festsetzung
von 15 Landungen im Winter und 25 im Sommer bleiben soll, wie dies die Be-
triebsgenehmigung vom 21. September 2001 vorsah. Die Änderungsgenehmi-
gung hatte für diese Zeit 36 koordinierte Landungen zugelassen. Dieser Be-
schluss ist unanfechtbar.

Laut „Westdeutsche Zeitung“ vom 30. Juni 2006 vertreten das Landesverkehrs-
ministerium und der Flughafen Düsseldorf die Rechtsansicht, dass die Gerichts-
entscheidung keinen Einfluss auf die bereits koordinierten Flugplanungen habe.
Auch gebe es entsprechende Planungen bereits für den nächsten Winter.
Stephan Heuschen, Sprecher des Landesverkehrsministeriums, äußerte hierzu
laut „Westdeutsche Zeitung“: „Es passiert jetzt nichts. Die Planungen werden
in der Urlaubszeit nicht geändert.“ Dem hat Ulrich Lau, Sprecher des OVG
Münster, deutlich widersprochen: „Es gibt die alte Genehmigung mit 25 Slots,
für elf weitere hat der Flughafen keine gültige Genehmigung.“ Für die Er-
teilung der Start- und Landerechte ist der beim Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung angesiedelte Flughafenkoordinator zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
Auffassung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums, dass es kei-
nen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung des OVG-Urteils gibt?

2. Wenn nein, warum haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und der in diesem Falle zuständige Flughafenkoordinator
des Bundes den Beschluss nicht unverzüglich umgesetzt?

3. Ist der Beschluss inzwischen umgesetzt worden?

Berlin, den 22. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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